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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-02-04 · 5 (4.2.1910) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
5 (4.2.1910)
Date
1910-02-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr- 5 Dr. Blochs dem Ausfluge ist überhaupt nicht sicher, viel wahrscheinlicher dagegen ihr Besuch in Polna (3,5 Kilometer) zum Gottesdienst — da sie ohne Erlaubnis niemals ausgeblieben war — und zum Geliebten. Unmöglich hätte ihre Anwesenheit in Zhor, angesichts der regen Nachforschungen ihrer Eltern, der Gendarmen und Arbeitgeber in Ober- Wieznitz verschwiegen bleiben können. Das waren die einzigen Grundlagen für die Anklage, bezw. die Verurteilung: Unsicherheit des letzten Ausenthaltortes der Marie Klima am Tage ihres Verschwindens (17. Iuli 1898), Ungewißheit über ihre Begleiter, Unsicherheit über ihre Todesart, die nicht einmal als eine gewaltsame angenommen werden mutz;*) Zeugenaussagen erst nach einem, beziehungsweise nach eineinhalb bis fast zwei Jahren, nachdem der grotze Hilsner- Prozetz sich entwickelt hatte. Für ein verübtes Verbrechen sprach höchstens die Bedeckung des Skelettes mit Fichtenzweigen. Die „Aehnlichkeit" mit dem Falle Hruza war, daß beide Leichen auf dem Bauche lagen, die Bedeckung mit Fichten war jedoch eine verschiedenartige. Der Klima wurde nachgesagt, datz sie männersüchtig gewesen sei. Ihr Verhältnis zu einem Knechte, namens Eumpl, war bekannt; dennoch leugnete letzterer dies zuerst gänzlich ab — wiewohl er wiederholt mit ihr gesehen worden war — später gab er es zu, jedoch mit der Einschränkung, datz er die Beziehungen zu ihr schon vier Jahre vor ihrem Verschwinden abgebrochen hatte — was sich durch Zeugenaussagen als unwahr herausstellte. Und dennoch die Verurteilung, gegen welche die abermals eingelegte Revision wirkungslos blieb! Wer sind nun die Schädlinge der Gesellschaft? Die Frage ist unschwer zu beantworten. Die Agitation war eine so matzlose, datz sie bis nach Deutschland Übergriff. Die von den Lügnern hier fabrizierten Schauermären über die Unterschiebung einer Sendung „Menschenblut" fand dort Eingang und zwar in das Münchner „Deutsche Volksblatt", ein würdiges Seitenstück zu dem „unserigen", und in die „Sachfenschau". — Ueber Einschreiten des Beschädigten (eines Rabbiners) wurde der Redakteur des ersteren am 28. Juni 1900 zu vierzehn Tagen Gefängnis und jener des zweiten Ehrenblattes zu 400 Mark Geldstrafe wegen Verleumdung verurteilt. Bei „uns" fand man zu Aehnlichem den Mut nicht. — Ein Schriftsteller der in einer Wiener Zeitschrift erklärt hatte, die Anklage bewege sich auf dem Gebiete der Hypothese, wurde Zu einer Arreststrafe von sieben Tagen verurteilt. Welche Schmähungen. Unterstellungen und Unwahrheiten fanden aber auf der Gegenseite statt! In der Zeit von einer Schwurgerichtsverhandlung zur anderen wurden von antisemitischer Seite „nur" 7 Interpellationen eingebracht — zum Zwecke der Einwirkung auf die Behörden und der Vorbringung unsäglichster Beschimpfungen unter dem Schutze der Immunität. Bildet diese aus dem gedeckten Hinterhalte junternommene Vergiftung der öffentlichen Meinung nicht ebenso eine unsagbare Feigheit und Niedertracht, wie der Versuch der Vergiftung durch zugesandtes oder eingekochtes Gift?! Wann endlich wird die oberste Stelle in unserer Justiz den Mut aufbringen, gegen diese spezifisch österreichische Schmach einzuschreiten und die befleckte Ehre unserer Rechtspflege wiederherzustellen?! Drei berühmte Rechtsgelehrte, die Strafrechtslehrer Professoren Geh. Justizrat Dr. Franz von Liszt (Berlin), Professor Dr. G. Stotz (Wien) und der ehemalige Präsident des Ober-Landesgerichtes von Wien, Erzellenz Dr. von Kral, sprachen sich für die Notwendigkeit *) Die Kleider konnten auch durch Tiere beschädigt worden sein, so z. B. durch Hunde, da wenige Tage vor Auffindung des Skelettes eine Treibjagd stattgefunden hatte. Wochenschrift. Seite 85 der Revision des Prozesses aus, die „Kölnische Zeitung" (1906) glossiert das ganze Verfahren, der bedeutende Rechtsanwalt Dr. Nutzbaum in Berlin und Professor G. Masaryk in Prag weisen in inhaltsschweren Büchern die Unhaltbarkeit des Urteilsspruches nach, eine Broschüre des Dr. med. Bulova (Prag) verfällt, als besonders gefährlich, der Konfiskation: in Wien richtet der bekannte, gewissenhafte Reichsratsabgeordnete Dr. Julius Ofner — ebenfalls ein bedeutender Rechtskundiger — mit Genossen am 28. Jänner 1907 eine durch ihren Geist und Fassung geradezu einzige Interpellation an den Justizminister um Wiederaufnahme nach Paragr. 362, St. P. O„ deren Beantwortung bis heute noch aussteht. am 26. Mai 1907 hielt der kühne, leider.inzwischen verstorbene Rechtsanwalt der Mutter Hilsner's, Dr. Friedr. Elbogen, einen glänzenden Vortrag im Verein zur Abwehr des Antisemitismus über dieses Thema, am 18. März 1908 einen neuerlichen im Sophiensaal vor einem grotzen Publikum, welches durch ein distinguiertes, ad hoc eingesetzes Komitee eingeladen war, nachdem im Dezember ein Appell an das öffentliche Gewissen, in Form einer Majestätseingabe von ihm verfatzt und durch die „Neue Freie Presse" allen Lesern als Beilage übermittelt worden war. Auch ein Gnadengesuch, das der Unterzeichnete Verein an Se. Majestät den Kaiser Ende 1908, ebenso ein solches, welches sodann Dr. Friedr. Elbogen, namens der unglücklichen, mittlerweile durch den Tod erlösten Mutter Hilsner's einreichte, blieb ohne Wirkung. In der Erledigung wurde ersterem die Legitimation abgesprochen, bezüglich des letzteren wurde angeführt, datz keine wichtigen Gründe für die Begnadigung sprächen. Nebenher liefen Protestkundgebungen aller Art der zunächst beteiligten Kreiie der Kultusgemeinden. der ..Israelit. Union", welche sich der Sache besonders angenommen hatte, Zeitungsartikel erschienen eine verdienstliche authentische Darstellung verdankt ihr Entstehen dem Fleitze und der Tatkraft des Großindustriellen Mar Paul-Schiff u. v. A. Es gehört ein unendlicher Mut dazu, heute sich einfach über das Urteil des obersten Gerichts- und Kaffationshofes vom 25. April 1900, welches in so vorsichtiger Form gerade das wichtigste Beweismaterial den Geschworenen als vielfach in schiefer Beleuchtung vorgeführt bezeichnet, hinweg'u>'etzen und hinter dem Formalismus sich zu verschanzen, um die eiternde Wunde nicht anrühren zu müssen!— Ein eigentümlicher Zufall läßt das traurige Verdikt in Pisek auf den 14. November 1900 fallen. Neun Jahre später, wieder am 14. November fällen die Geschworenen in Paris den Freispruch über Madame Steinheil. — Welch ein Unterschied! Auch Frankreich hatte seinen Calas-, seinen Dreyfus-Prozeß. Aber man bemühte sich, die Schande abzuwaschen. Auch dort wütete der blindeste Rassen- und Glaubenshaß. Liegt da die Vermutung nicht nahe, datz die stillschweigende Duldung des Treibens einiger Schädlinge (Streber) in der Gesellschaft diese direkt ermutigt. Alles wegzuräumen, was ihnen im Wege steht, Alles zur Erreichung ihrer selbstsüchtigen Zwecke zu wagen, liegt nicht vielleicht auch ein Zusammenhang zwischen dem rüden, jede Autorität verneinenden Ton der Hetzer und den Giftmischern?! Jeder Mensch von Bildung und Ehre mutz gegen diesen Schuldspruch protestieren, der nur durch Leidenschaft zustande kam, wobei die Verteidiger tätlich bedroht, der eine sogar das Grab seines Vaters geschändet sehen mutzte, ein freisinniger Hochschullehrer von seinen Schülern insultiert und die öffentliche Meinung durch Einzelne geknebelt und gefälscht werden durfte! Sollte nur gerade die Oberprokuratur nicht wissen, wie oft Iustizirrtümer, namentlich gerade auf dem Gebiete des Ritualmordes vorgekommen sind? Ist derselben

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