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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-01-28 · 4 (28.1.1910) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
4 (28.1.1910)
Date
1910-01-28
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 4 Dr. Vlochs Wochenschrift. Seite 7l det, dagegen überflüssigerweise Vermutungen und Voraussetzungen enthält, die einer nachfolgenden objektiven Prüfung nur hinderlich sich erwiesen. 8. Endlich ist gegenüber den verschiedenen zum Vorschein gekommenen Angriffen gegen den Angeklagten geltend zu machen, daß, falls der Mord auf Perversität oder sonstige Sexualität des Täters zurückzuführen war, Hilsner dies nicht sein konnte und daß außerdem in diesem Falle der Mord ohne Zeugen ausgeführt worden sein mutzte. Das Urteil lautete aber auf Mithilfe beim Morde! Wenn Hilsner zwei Tage vor dem Morde gegen zwei Mädchen mit einem großen Messer — angeblich — Prahlte, so spricht das gegen die Mordabsicht: ebenso spricht für die Unschuld des Angeklagten seine beim Anblicke der Ermordeten bewahrte Ruhe. (Fortsetzung folgt.) IKorrespondenzen» Tempelverein im IX. Bezirk. Am Samstag den 16. Jänner wurde im Zeremoniensaale des Tempels, IX., Müllnergasse, die Generalversammlung des Bethausvereines „Beth-hatfilah" im IX. Bezirke unter lebhafter Beteiligung abgehalten. Der Obmann, Herr Gottlieb Bettelheim, verliest am Beginne derselben eine Zuschrift des Präsidiums der Kultusgemeinde, worin dasselbe bedauert, wegen der gleichzeitig stattfindenden, öffentlichen Plenarsitzung des Gemeindevorstandes einen Delegierten in die Versammlung nicht entsenden zu können. Aus der gleichen Ursache entschuldigen die Herren Vizepräsident Dr. Gustav K o h n und Vertreter Max Frank ihr Ausbleiben. Weiters werden einige Begrüßungs- und Entschuldigungsschreiben zur Kenntnis der Versammlung gebracht. Der Obmann begrüßt die Erschienenen, insbesondere die Herren Dr. I. S. Bloch, Obmann des Vereines zur Hebung der Gewerbe S. B r v d, die Delegierten des Vereines „Bikur Cholim", die Herren Witrofsky und S. Lampel, des Vereines „Menschenliebe". die Herren Bauer und B e l l a k, und den Obmann des Tempelvereines im X. Bezirk, Herr I. S t r a ß b e r g, u. m. A. Der Schriftführer Herr Jg. Simon verliest das Protokoll über die vorjährige Hauptversammlung. Dasselbe wird ohne Debatte genehmigt und vom Herrn Stadtbaumeister I. Gießkann gefertigt. In einer Ueberficht über die Tätigkeit des Vereines im abgelaufenen Jahre konstatiert der Obmann, daß der Vereinsvorstand auch im abgelaufenen Jahre lebhaft bemüht war, die Existenzbedingungen des Vereines, wie seiner Organe mit Hilfe des Gemeindevorstandes zu verbeffern und in solchen, den Vereinen wie den allgemeinen Jntereffen nachteiligen Gemeindeeinrichtungen eine Aenderung herbeizuführen, ohne jedoch irgend einen Erfolg zu erzielen. Noch immer find die Trauungstaxen nicht gleichmäßig normiert, sondern werden vielfach nach Konkurrenzrückfichten bemeffen. Die Aufgebote werden nicht dort bekanntgegeben, wo etwaige Ehehinderniffe am sichersten ans Tageslicht gefördert würden, sondern dort, wo der Zweck des Aufgebotes am leichtesten vereitelt werden kann. An der Mitwirkung bei Ehescheidungen bleiben die Bezirksrabbiner vollkommen ausgeschlossen, wiewohl der Seelsorger gerade hier zuweilen Gelegenheit hätte, wohltätig zu wirken. Die Funktionen bei Leichenbegängnissen werden, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, anstatt von den zuständigen Religionsdienern von solchen Funktionären versehen, denen der Verstorbene im Leben fremd blieb. Auch unsere Initiative und Bemühung, einen Verband der Tempelvereine zur Wahrung der gemeinsamen Jntereffen ins Leben zu rufen, fand bisher nicht die Unterstützung des Kultusvorstandes, trotzdem er ihr nur zum Vorteile gereichen würde.. Den angeführten Gründen ist es zuzuschreiben, wenn die Trauungstaren seit zwei Jahren sich um 270 Kronen verminderten und im gleichen Maße das Ergebnis der Sammelbüchsen sank. Dagegen find die Einnahmen an Sitzmieten und Tempelspenden nahezu unverändert geblieben. Die Mädchenkonfirmation wurde wie in früheren Jahren an vierzig Mädchen in feierlichster Weise unentgeltlich vorgenommen. Auffallend und betrübend ist das Fernbleiben der Mädchen aus wohlhabenden und reichen Familien von dieser erhebenden Zeremonie, ein Zeichen mangelnder religiöser Erziehung. Dagegen haben fast alle Knaben, namentlich die Mittelschüler, bei erreichtem Alter ihre Barmizwah gefeiert, was in erster Reihe dem Einfluffe der Herren Profefforen Dr. Pollak und Dr. Ad. Weiß zu danken ist. Der Gebahrungsausweis wird vom Kaffeverwalter verlesen und genehmigt. Derselbe zeigt 65.200 Kronen an Einnahmen, denen Ausgaben in fast gleicher Höhe gegenüberstehe». Zur Neuwahl von drei Vorstandsmitgliedern nimmt Herr Obmannstellvertreter Dr. S ch n e p p das Wort, um im eigenen Namen und im Namen der ausscheidenden Herren Jg. Simon und kais. Rat Jg. Wilhelm deren Wiederbewerbung anzumelden : Sehr geehrte Herren der Generalversammlung! Wenn ich mich heute, da mein Mandat als Vorstandsmitglied abgelaufen ist, ai ermals um dasselbe bewerbe, so geschieht das nicht allein aus Ehrgeiz, der Leitung Ihres Vereines anzugehören, sondern hauptsächlich deshalb, weil ich die Mission unseres Vereines noch nicht erfüllt sehe und ich mein Möglichstes dazu beitragen möchte, diese zu fördern. Ich halte es für den Zweck und die Miffion unseres Vereines, im IX. Bezirke ein Zentrum zu schaff n, in welchem nicht nur unsere Vereinsmitglieder, sondern die gesamte Judenschafr dieses Bezirkes ihre religiösen Bedürfnisse in ethischer, schöner Weise decken können. Zu diesen Bedürsniffen geboren in erster Reihe die Persolviecung eines würdigen Gottesdienstes, die Abhaltung der Barmizwah und Konfirmierung der Mädchen, die Trauungen und Leichenfeierlichkeiten. Daß zur Ausführung dieser Kultusangelegenheiten tüchtige und würdige Funktionäre gehören, ist doch selbstverständlich. Woher aber die Mittel zur Erhaltung dieser Funktionäre nehmen? Sollten das die 300 Mitglieder des Vereines aufbrinqen? Das kann man ja nicht verlangen und so kommt es, daß unsere Funttionäre trotz ihrer Tüchtigkeit mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben und wir trotz aller Bemühungen nicht im Stande sind, ihren gerechten Ansprüchen Folge zu leisten. Es ist doch merkwürdig, daß gerade zwei Faktoren, in deren ureigenem Interesse unser Verein so schwere Lasten sich aufbürdet, ich will mich gelinde ausbrücken, durch ihre Saufieit uns keine Hilfe gewähren. Ist es denn nicht erstaunlich, daß bei einer Bevötkerung von zirka 18.600 Juden im Bezirke unserem Vereine nur 300 als Mitglieder angehören. Und doch braucht der größte Teil derselben unsere Institution. Wenn man die große Zahl der Leidtragenden steht, die täglich in unserem Gotteshause das Kadischgebet verrichtet, wenn man an den Tagen, an welchen die Haskara abgehalten wird, oder an den hohen Feiertagen beobachtet, wie die Räume zum Erdrücken voll sind, ergibt sich doch offenbar die Tatsache, daß ein großer, großer Teil der jüdischen Bevölkerung es notwendig hat, der Wohltaten unseres Vereines teilhaftig zu werden, und da sollte man glauben, daß mancher sich sagen müßte: ich will doch eine kleine Beisteuer in der Form des Mitgliederbeitrages leisten, damit der Verein sich erhalten könne. Bis jetzt ist das leider nicht geschehen. Der zweite Faktor, der unsere Entwicklung und Prosperität fördern konnte, ist der löbliche Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde. Dieser ist berufen, für die Kultusbedürfniffe unseres Bezirkes reichlich zu sorgen, weil von unserem Bezirke dem Steucriäckel der Gemeinde die höchsten Beträge znfließen, und was tut der löbliche Kulrusvorstand? Hört! Sage 2400 Kronen Subventionen werden gewährt einem Vereine, der für Kultuszwecke jährlich ein Revirement von 65.000 Kronen ausweist. N in wird man mir entgegenhalten, die Kultusgememde hat anderweitige große Ausgaben, kämpft selber oft mit Defizit, kann also Nicht mehr geben. Run, wir verlangen ja nicht mehr, aber mehr Bewegungsfreiheit verlangen wir, ohne jeden Hintergedanken sich vielleicht von der Muttergemeinde emanzipieren zu wollen. Wir verlangen vom Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde, uns jene Kultusfunkt onen zu übertragen, die vom ethischen und moralischen Standpunkte uns gehören. Die Aufbietung der Trauungen muß, soll sie dem Sinne des Gesetzgebers entsprechen, in dem Tempel vorgenommen werden, wo die betreffenden Brautleute domizilieren, sonst kann nie ein eventuelles Ehehindernis bekannt werden. Bei Leichenfeierlichkeiten von Bewohnern des Bezirkes sollen stets nur die Funktionäre des Vereinsrespektive Bezirkstempels vorgenommen werden. Auf diese Art werden die Nebeneinkommen der Vereinsfunktionäre jene Höbe err ichen, daß sie standesgemäß leben können, ohne die Vereinskasse in Mitleidenschaft zu ziehen. Mein Appell richtet sich heute an die beiden erwähnten Faktoren: Jüdische Bevölkerung des 9. Bezirkes und löbl. Vorstand der Israel. Kultusgemeinde, vergeffet nicht, daß im IX. Bezirke ein jüdischer Verein schwere Lasten sich aufgebürdet

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