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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-01-21 · 3 (21.1.1910) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
3 (21.1.1910)
Date
1910-01-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Nr. S Sette 50 Dr. Blochs Wochenschrift. Gemeinde zu untergraben und das — es kann ruhig gesagt werden — berechtigte Vertrauen zur derzeitigen Gemeindeverwaltung zu erschüttern. Die Ausführungen des Präsidenten werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Vertreter Calo Lohn bemerkt, , daß in jüngster Zeit die Frankfurter jüdische Gemeinde eine Anleihe von 3 Millionen Mark ausgenommen habe. Selbst in diesem Falle, in dem es sich um eine weit kleinere Gemeinde aLs die Wiener und um einen bedeutend gröberen Betrag, als den der Hypothekarschulden der.Wiener Kultusgemeinde handelt, kann von einer Verschuldung der Gemeinde nicht gesprochen werden, geschweige denn von einem Bankerotte der Wiener Gemeinde. Der Präsident bringt nachstehende, ihm soeben durch eine Deputation des innerösterreichischen Distriktskomitees mitgeteilte auf dem innerösterreichischen Distriktslage einstimmig gefaßte Resolution zur Kenntnis: „Der am 15. d. M. versammelte Distriktstag, bestehend aus Vertretern aller innerösterreichischen zionistischen Organisationen, erklärt das in der Wiener israelitischen Kultusgemeinde noch immer geltende Wahlrecht als den altjudischen wie auch modernen Anschauungen strikt zuwiderlaufend und fordert die Vertretung der israelitischen Kultusgemeinde auf, dieses reaktionärste aller Wahlsysteme raschestens zu beseitigen". Hierzu bemerkt der Präsident, daß er der Deputation erwidert habe, daß er die in der Resolution niedergelegtc Anschauung nicht teile und das gleiche von der Mehrheit des Kultusvorstandes glaube, daß das derzeit in der Wiener Kultusgemeinde geltende Wahlsystem ein den Anforderungen der Gemeinde entsprechendes genannt werden müsse und eine Aenderung dieses Wahlsystems derzeit kaum eintreten dürfte. Die Angelegenheit wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Das Vertreterkollegium beantragt eine Aenderung der Geschäftsordnung nach der Richtung, daß einzelne Bestimmungen, wonach den erlernen, dem Vorstande der Kultusgemeinde nicht angehörigen Mitgliedern der Fachkommissionen nur beratende Stimme zusteht, eliminiert werden sollen. Der Vorsitzende motiviert diese Aenderung damit, daß es für den Vorstand von Interesse sei, in manchen Dingen auch das Votum der erternen Mitglieder kennen zu lernen und daß dies am einfachsten nur durch eine Einräumung des Stimmrechtes geschehen könne. Vertreter Dr. Spitzer begrüßt den Antrag, durch welchen ein größerer Kontakt mit den Eemeindegliedern hergestellt werde. Er halte dies für sehr notwendig und im Interesse der Gemeinde gelegen, daß den größeren jüdischen Organisationen, den Bezirkskommisiionen, Vereinen usw. in irgend einer Weise auf die Verwaltung der Kultusgemeinde ein größerer Einfluß als bisher eingeräumt werde. Redner gibt der Ansicht Ausdruck. daß größere Kreise der Gemeindemitglieder an der Verwaltung der Kultusgemeinde, als der derzeit einzigen jüdischen Organsation, teilnehmen. 2e mehr Personen an der Gemeinde unmittelbar beteiligt sind, desto inehr werde dies zur Stärkung dieser Organisation beitragen. Der Antrag des Vertreterkollegiums wird ange- 'nommen. Wie«. Verehrter Herr Redakteur! In Ihrer Nummer 2 befaßt sich der trefflich geschriebene Leitartikel mit dem Defizit der Gemeinde und meint, daß ein Einblick in die Personaleinkommensteuer-Listen eine gerechte Aufteilung der Steuer und die Beseitigung jedes Defizites herbeisühren müßte. Der Gedanke ist nicht neu und trotzdem gut, und es wäre dankenswert, festzustellen, in welchen Ländern diese Einrichtung bestcht und sich bewährt. Meines Wissens wird in Berlin 1 Perzent des Einkommens, in Budapest 10 Perzent der Einkommensteuer als Kultussteuer gezahlt — vielleicht irre ich mich und es ist umgekehrt; 'gleichviel: eine Basis ist eS. Ganz richtig wird auch der demokratische Zug hervorgehoben, die wirtschaftlich Starken mehr — die Schwachen weniger zu belasten — und dabei kommt man auf den Kardinalfehler, der dem Steuersystem der Wiener Kultusgemeinde anhaftet, und das ist die Feststellung einer Steuergrenze nach oben. Es ist bekannt, daß diese Maximalgrenze von der Staatsverwaltung gefordert wurde und die Gemeinde diesem Diktat sich fügen mußte; angenommen nun, daß diese Verhältnisse vorerst und absehbar keine Veränderung erfahren können — dann wäre wohl bei den dem Judentum treu anhängenden Häusern wie Rothschild, Gutmann ic., zu versuchen, sie zur freiwilligen Erhöhung ihrer Kultussteuer auf 1 Perzent ihres Einkommens oder 10 Perzent ihrer Einkommensteuer zu bestimmen, sie werden nach meiner Meinung der Notwendigkeit ihre Einsicht nicht verschließen und das Defizit ist sofort beseitigt. Wenn aber, was ich nicht voraussetze, dieser Versuch versagen sollte, dann allerdings hat der Vorstand die Pflicht, seine Ausgaben budgetär nach den Einnahmen einzuschränken und alles abzulehnen, was darüber hinausgeht. Der Vorstand hat nicht den Beruf, Defizite um den Preis zu schaffen, damit die sogenannte Opposition schweigt. Von den 150.000 Juden, die in Wien leben, sind — leider — die weitaus größte Zahl nur in losem Zusammenhänge mit dem Judentum — kaum 5 Perzent besuchen den Tempel — für einen sehr bedeutenden Teil wäre eine allgemeine Steigerung der Steuer bei den immer schwieriger sich gestaltenden Erwerbsverhältnissen in der antisemitischen Reichshaupt- und Residenzstadt der Anlaß zum Austritt aus dem Judentume, und es gar so bequem zu machen, dafür spricht gar kein zwingender Grund. Der Vorstand der Kultusgemeinde hat nicht allein Verwaltungsausgaben, er hat auch ethische Pflichten und für diese darf er sich nicht Scheuklappen anbinden lassen. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr allzeit getreuer Wien, 14. Jänner 1910. F. A. Offener Brief an Herrn I. S. Stbg. Eine vernünftige Opposition in allen Berntungskörperschaften, ob sie nun politische, wirtschaftliche oder ethische Themen in Behandlung ziehen, war mir jederzeit nicht nur.willkommen, sondern auch ein unerläßliches Bedürfnis, denn sie allein wirkt aufklärend und führt gesunde Zustände herbei. Nur muß die Opposition vor allem die Ansicht des Gegners achten und nicht aus Mißverständnissen schalsehen, Schlüsse ableiten, wie Sie es mit den Ausführungen in meinem am 8. d. M. im Vereine „Union" gehaltenen Bortrage getan haben. Alle, die mich daselbst angehört, werden sich erinnern und auch das Originalmanuskript befindet sich noch in Händen der „Union", daß ich nie als erstes Mittel gegen Abfall die konfessionelle Schule angeführt, sondern daß ich wörtlich foldendes gesagt: „Ich kann entschieden der konfessionellen Schule im Allgemeinen nicht das Wort sprechen, aus zweifachen Gründen nicht, erstens, weil das Ergebnis vielleicht ein gegenteiliges wäre, und zweitens, weil man sich in einem Staatsgebilde niemals eines Rechtes begeben darf, das man sich einst schwer erkämpft bat. Noch viel weniger sehne ich mich nach den alten Fleischtöpfen Egyptens, dem sogenannten Cheder. Mein Mittel ist: Die Errichtung von M u st e r s ch u l b ä u s e r n in den zwei bevölkertsten Bezirken unserer Stadt und dem flachen Lande, die eine öffentliche fünfklaffige Volksschule umfassen und mit allen der Schulhygiene und dem Schönheitssinn Rechnung tragenden Einrichtungen ausgerüstet sind, welche auch von Kindern aus den v o r n e h m st e n Kreisen (jedoch ohne Zwang) besucht werden. Die besterprobtesten jüdischen Pädagogen und Psychologen müßten dem Unterrichte vorstehen, die ihr Wissen und ihr Herz durch Wort und durch Beispiel zu verwerten sich die größte Mühe geben müßten rc. 2c." Als zweites Mittel habe ich vorgeschlagen: „Eine von der österreichisch-ungarischen Judenschaft freigewählte Repräsentanz, die vom Ministerium für Kultus anerkannt werden müßte; und endlich als drittes Mittel eine Synode aller Rabbinen und Schriftgelehrten einzuberufen, die ein umfassendes und zeitgemäßes Reli.g ionsbuch für obige Volksschulen zu bestimmen hätten rc. S. B r o d. * *

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