Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 3 (21.1.1910)
- Date
- 1910-01-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 Dr, Blochs Wochenschrift. Nach Verlesung des Einlaufes ergreift der Präsident .das Wort zu folgender Erklärung: Die Debatte, welche vor kurzem, anläßlich der Budgetberatung hier geführt wurde, hat Anlaß gegeben, daß in jüdischen und sodann auch in nichtjüdischen Blättern die Finanzlage der Gemeinde eine ganz eigentümliche, abfällige und unrichtige Darstellung gefunden hat. Schon die Ueberschrift dieser Artikel: „Die , Wiener Kultusgemeinde vor dem Bankerott", stellt sich gegenüber den vorliegenden Tatsachen als eine ganz unsinnige dar. Die Artikel selbst sprechen von der riesigen Schuldenlast, die die Kultusgemeinde zu tragen hat, und damit im Zu- 'fammenhange von der Mißwirtschaft, die in der Verwaltung der Gemeinde herrscht. Demgegenüber halte ich es für meine Pflicht, in öffentlicher Vorstandssitzung in großen Zügen ein getreues Bild der Finanzlage der Gemeinde und ihres Schuldenstandes zu geben. Im Jahre 1890 beschloß der Vorstand, zur Sanierung der zu jenem Zeitpunkte nicht weniger als günstigen Finanzen der Gemeinde ein Darlehen in der Höhe von 900.000 Kronen aufzunehmen. Dieses Darlehen wurde von der Bodenkreditanstalt gegen 5 prozentige unkündbare Zins- und Amortisationsraten zur Rückzahlung binnen 50 Jahren gewährt und war hauptsächlich zur Tilgung nachstehender Schulden bestimmt: die schwebenden Schulden beliefen sich am 31. Dezember 1889 auf.K 377.382 es zirkulierten noch uneiugelöste Obligationen vom Baue des Leopoldstädter Tempels im Gesammtbetrage von .... ..„ 211.470 ferner waren zu bezahlen: an die Kommune Wien, vertragsgemäß für die ifrael. Abteilung des Zentralfriedhofes ein Teilbetrag von . . . „ 169.000 an restlichen Baukosten des im Jahre 1888 errichteten Altersversorgungshaufes.„ 80.000 an Hypothekarschulden.„ 87.360 endlich mußte für Deckung der unberichtigt gebliebenen Passiven des Jahres 1889 per..... 6.060 und des Gebarungsdefizites pro 1890 von . . „ 79.892 vorgesorgt werden. Im Jahre 1891 schon betrug der Eebahrungsüberschuß rund zirka 80.000 Kronen und die Finanzen der Gemeinde waren auf dem Wege der Gesundung, als durch die Folgen des Gesetzes vom 21. März 1890 der kaum geordnete Hayshalt aufs neue erschüttert wurde. Die Einverleibung der Vororte-Kultusgemeinden Fünfhaus. Ottakring und Währing belasteten die Kultusgemeinde in erheblichem Maße. Schon im ersten Jahre nach der Einverleibung, das ist im Jahre 1892, erforderten diese 3 ehemaligen Gemeinden einen Zuschuß von über 30.000 Kronen, der sich in den folgenden zwei Jahren auf nahezu 90.000 Kronen erhöhte und mit dazu beitrug, den Ueberschuß in ein Defizit zu verwandeln. Aber auch andere Umstände verursachten die neuerliche Verschlechterung der Finanzlage. So zum Beispiel die Tatsache, daß auf Grund dieses Gesetzes Bezirke, deren jüdische Bewohner bis dahin ihre religiösen Bedürfnisse aus ihren privaten Mitteln befriedigt hatten, nunmehr für die Erhaltung, bezw. Errichtung ihrer Bethäuser Beiträge von der Kultusgemeinde forderten, endlich und hauptsächlich der Umstand, daß die Genehmigung des neuen Statutes und damit die so dringende Erhöhung der steuern und Gebühren von Jahr zu Äahr sich verzögerte. So brachte das neue Gesetz der Gemeinde vor allem Nachteile, während ihr die Vorteile desselben durch mehrere Jahre zunächst versagt blieben. Das Kultusfteuermarimum betrug damals 1000 Kronen, das nur von 5 Personen betzahlt wurde. Dementsprechend stuften sich die weiteren Steuerleistungen ab, so daß die Gesamtsumme der Kultussteuerleistungen eine ganz verhältnismäßig kleine war. Seite 49 Erst im Jahre 1896 wurde das Statut genehmigt und von diesem Zeitpunkte ab trat eine Erhöhung der Steuereingänge und damit eine Verbesserung der Finanzlage der Gemeinde ein. Wenn trotzdem in der Folge sich in manchen Jahren ein Gebahrungsdefizit ergab, so ist dies nicht nur auf die in jedem Belange außerordentlich gestiegenen Ansprüche an die Gemeinde zurückzuführen, sondern auch auf die vom Vorstände geübte Finanzpolitik. Während z. V. in anderen öffentlichen Körperschaften große Anlehen aufgenommen und nicht bloß zu außerordentlichen Ausgaben, sondern mitunter auch für die laufende Gebahrung verwendet werden, ist bei der Kultusgemeinde das Umgekehrte der Fall. Hier werden die laufenden Einnahmen auch zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse von manchesmal bedeutender Höhe verwendet. So wurden beispielsweise, um nur einige Ziffern hervorzuheben, seit dem Jahre 1896 für das Spital nahezu 300.000 Kronen verausgabt, für die Erweiterung des Versorgungshauses und die Errichtung der 'Siechenabteilung zirka 150.000 Kronen, in welchem Betrage. die zu diesem Zwecke geleisteten bedeutenden Spenden nicht mit inbegriffen sind: verschiedenen Beihausvereinen wurden nebst den normalen Zuwendungen Baufubventionen im Betrage von zirka 160.000 Kronen gewährt, während sich gleichzeitig die zu diesem Zwecke gegebenen unverzinslichen Darlehen auf zirka 133.000 Kronen erhöhten. Ferner wurden für den Ankauf des dem Gemeindehause benachbarten Hauses rund 500.000 Kr. verausgabt, endlich wurden an den verschiedenen Gemeindebethäusern umfangreiche, seit Jahrzehnten rückständige Renovierungen und Adaptierungen vorgenommen. Angesichts solcher Leistungen kann von einer Mißwirtschaft in der Finanzgebahrung der Gemeinde keine Rede sein. Endlich sei noch die Summe der Hypothekarschuld angeführt, mit welcher die Gemeinde belastet ist. Das eingangs erwähnte Darlehen der Bodenkreditanstalt ist Ende 1909 durch Rückzahlungen auf 751.548 Kronen gesunken. Die von den ehemaligen Vorortegemeinden übernommenen Hypotheken betragen derzeit: Fünfhaus.K 54.085*— Ottakring.„ 12*200*— Währing.„ 129.943*— Floridsdorf.„ 50.000-— K 252.228 ferner ist die vor kurzem angekaufte Realität für die neu zu erbauende Mikwah mit einer Hyvothekarfchuld von.K 10.518 belastet. Nachdem an Zinsen und Amortisationen für fundierte Schulden jährlich rund 65.000 Kronen erfordert werden, kann bei einem Ausgaben- und Einnahmen- 'Budget von zirka 3.000,000 Kronen jährlich von einer Verschuldung, von einem schlechten Stande der Gemeindefinanzen keine Rede sein und der behauptete „Bankerott der Kultusgemeinde" ist eine unsinnige, lächerliche Phrase. Zweck dieser Auseinandersetzungen ist es durchaus nicht, die Finanzlage der Gemeinde im rosigsten Lichte darzustellen, es kann und soll vielmehr nicht geleugnet werden, daß angesichts der immer steigenden ordentlichen Ausgaben und der an die Gemeinde häufig herantretenden außerordentlichen Anforderungen es durchaus nicht so leicht ist, mit den zu Gebote stehenden Einnahmen das Auslangen zu finden, das möglicherweise sogar in nächster Zeit zur Ausnahme eines neuen Darlehens behufs Deckung der Ausgaben für die Mikwah und des Beitrages für das Iubiläums-Knaben-Waisenhaus wird geschritten werden müssen. Dies berechtigt aber nicht im entferntesten dazu, durch unbegründete, den Tatsachen nicht entsprechende Ausstreuungen das Ansehen und den Kredit der