Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 3 (21.1.1910)
- Date
- 1910-01-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 47 Richtung ein guter und kräftiger Schritt nach vorwärts getan werden konnte, indem die Hoffnung bestand, daß eine in den Händen des Herrn Rabbiners Silberslein in Waitzen sich befindliche Summe von 150.000 Kronen (eine Zeichnung von 3000 Aktien) für den wichtigen und heilsamen Zweck der Gründung einer ungarischen landwirtschaftlichen Kolonie Verwendung finden würde. Dem „Rabbiner" Sonnenfeld ist es aber gelungen, die maßgebenden Kreise in Ungarn von diesem schönen und guten Gedanken abzubringen und mit dieser bedeutenden Summe in einer tiefen, schlechten und ungesunden Lage von Jerusalem um den hohen Preis von 7 Frcs. per Elle ein Stück Land zu kaufen, auf welchem eine neue Reihe eng aneinander gebauter, luft- und lichtleerer Chalukahäuser errichtet werden sollen, um so der Armut, der Krankheit und dem Elend neue Brutstätten und Verbreitungsherde zu schaffen, während es doch gerade die Pflicht eines ernstlich für seine Gemeinde besorgten Rührers gewesen wäre, diese sich bietende günstige Gelegenheit zu benüüen, um durch Ueberführung.des arbeitsfähigen Teiles seiner Pflegebefohlenen auf das stärkende und ernährende Land den genannten llebeln einen kräftigen Damm entgegenzusetzen. Wenn Herr Sonnenfeld schon in der Stadt kaufen wollte, so wäre es noch weit vernünftiger und vorteilhafter gewesen. mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die von Herrn Phil. Kieferndorf in Nr. 47 der ..Oesterr. Wochenschrift" zum Verkauf angebotene hoch, schön und gesund gelegene Kolonie aus den Händen der christlichen Araber zu kaufen, statt eines sumpfigen, liefen Loches, wo die Fieber das ganze Jahr hindurch herrschen. Herr Prof. Dr. Gottheit aus Rewyork. der bekannte Gelehrte und Orientalist, welcher kürzlich als Leiter des amerikanischen archäologischen Instituts in Ierusalem eingetroffen ist, hat diese reizende Häuseranlage besucht und dabei den berechtigten Wunsch geäußert, daß man alle Juden aus ihren engen, dumpfen, licht- und luftleeren Behausungen in der inneren Stadt auf diesen von Licht und Luft umfluteten Platz verpflanzen möchte. Welches nun aber auch der Ausgang des jetzt in der ungarischen Gemeinde so heiß und so heftig entbrannten Kampfes sein möge, eins ist sicher, daß es bei der gewaltigen Strömung nicht möglich sein wird, dauernd dem stürmischen Verlangen der Gemeinde nach Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit sich hemmend und hindernd in den Weg zu stellen. „Jerusalemer Beobachter." Schädlinge der Gesellschaft (Eingesendet vom Verein zur Abwehr des Antisemitismus.) (Fortsetzung.) Faßt man Alles, was aus den beiden Verhandlungen, bezw. aus den Vorerhebungen, den Tatbestandsaufnahmen vom 1. IV.. 23. IV. 1899 u. 7. VII. 1900 sowie den Aussagen als positives Ergebnis übrig geblieben ist, zusammen, so verbleibt folgende dürre Auslese übrig, nachdem vorher ein schier unentwirrbares Gestrüpp von Lügen. Entstellungen und Uebertreibungen (wobei auch der Angeklagte nach Art aller unintelligenten Leute sich mancher falschen Angaben schuldig gemacht hätte) mit ungeheurer Mühe durch die Verteidiger entfernt werden mußte: a. Bezüglich des Falles Agnes Hruza : 1. Weder der Tag, noch die Stunde, noch der Tatort oder die Art des Mordes — durch Schläge auf den Kopf oder durch Erdrosselung, oder Beides, oder durch den Schnitt am Halse — können mit Sicherheit festgestellt werden. Die Anklage hat als Datum Mittwoch den 29. März 1899 zwischen 53,U und 6V4 Uhr, somit gegen 6 Uhr als wahrscheinlich angenommen. 2. Der Angeklagte Hilsner wurde weder direkt noch indirekt der Täterschaft oder der Mithilfe überwiesen. Lediglich auf zwei Indizien gestützt, erfolgte die Verurteilung: eine befleckte Hose — von der es nicht sicher ist. ob er sie am kritischen Tage getragen — und die angebliche Anwesenheit am Tatorte zur kritischen Zeit auf Grund einer Wahrnehmung auf nahezu 700 Meter Entfernung. Schlimmstenfalls kann aber nur seine wiederholte Anwesenheit in der Nähe des Tatortes im Brezina-Walde. gleichwie jene anderer Bewohner Polna's mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Wenn die beiden kleinen Flecke auf seinen Beinkleidern wirklich von Blut herrührten, so ist damit die Provenienz noch keineswegs sichergestellt — er behauptete, dieselben rührten von einer Handverletzung bei einer Bauarbeit her, was durch einen Zeugen zum Teil bestätigt ist. Bei der ersten Visitation hatten sie keinen Verdacht erregt: auch befanden sie sich an der Rückseite. Uebrigens machte der Angeklagte die Untersuchungs-Kommission selbst auf dieses Beinkleid aufmerksam und die Mutter Hilsner's händigte dasselbe sogar direkt aus, während sie es. da sie mit alten Kleidern handelte, sehr leicht hätte verheimlichen können. Die Absicht des Versteckens dieser alten (geschenkten) Hose bestand demnach durchaus nicht — selbst nicht in der alten Synagoge in welcher sie die Mutier wegen Raummangel aufbewahrt hatte. 3. Ueber den Anzug, in dem sich Hilsner in der kritischen Zeit herumtrieb, gehen die Angaben auseinander. 4. Die angebliche Anwesenheit Hilsner's .am Tatorte zur kritischen Zeit (6.30 Uhr) erweist sich durch Zeugenaussagen über seine fast gleichzeitige Anwesenheit in Polna als hinfällig. 5. Trotz der 4 Hausdurchsuchungen bei Hilsner. davon die erste schon am Tage nach dem blutigen Leichenfunde stattfand, wurde nichts Verdächtiges entdeckt, weder blutige Wäsche, noch blut'ge Kleider, noch irgend ein blutbesudeltes Werkzeug, noch auch Blutspuren an seinem eigenen Körper. 6. Das nächste Indizium, worauf sich Klage und Urteil stützte, welches jedoch bei der ersten Anklage noch nicht zur Verfügung stand, ist noch viel hinfälliger. als das der befleckten Hose. Es bildet die Aussage eines keineswegs einwandfreien Zeugen*) der sich erst nach vier. Monaten mit der Angabe meldete, den Angeklagten in der Nähe des Tatortes zur kritischen Zeit herumgehen gesehen zu haben, wobei er ihn auf die Entfernung von 676 Meter mit Sicherheit erkannt haben will. Wissenschaftliche Versuche ergaben die Unmöglichkeit des Erkennens auf diese Entfernung. Ein kommissionell am 14. September 1899 vorgenommener Versuch lehrte, daß man zwar durch bestimmte vollführte Bewegungen eine Person erkennen konnte, nicht aber durch die Umrisse, nicht einmal des Körpers. Er selbst konnte bei einem am 7. Juli 1900, somit bei viel günstigerer Beleuchtung, amtlich angeordneten Probeversuch, Personen, die er ganz wohl kannte, auf die genannte Entfernung nicht agnoszieren! Allein selbst wenn dieses Erkennen zugegeben werden könnte, so wäre damit nichts weiter als wie erwähnt sein Herumstreichen bewiesen — auch dann, wenn die Farbe seines Anzuges, um welche sich großer Streit erhob, und seine Bewegungen sichergestellt worden wären. 7. Der Besitz eines anderen als eines gewöhnlichen Taschenmessers konnte ihm nicht nachgewiesen werden. *)^Derselbe hatte, nm die von der Gemeinde Wieznietz ausgesetzte Ergreiferprämie zu erringen, angegeben, jene von der Gemeinde Polna ,um gleichenIZwecke gewidmete bereits zu besitzen, weshalb er wegen Betruges angeklagt wurde.