Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 2 (14.1.1910)
- Date
- 1910-01-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 26 Dr. Blochs Wochenschrift. irr. 2 mal betäubt wird, in die Macht einiger (!) Leute gegeben ist, welche ihr die Kleider vom Leibe zu reißen beginnen, in so wütender gewalttätiger Weise, daß sie notgedrungen zu sich kommen (!) mutzte, und nun denke man sich in die Situation des jungen, ehrbaren Mädchens. als sie die Kleider von ihr rissen, als sie sich in den Händen dreier (!) Unbekannter sah, welche offenbar einer anderen, ihrer widerwärtigen Rasse angehörten, wie sie sich auf sie stürzten, wie auf ein Opfertier —: welche Qualen mutzte sie leiden, als sie ihr die Brust entblötzten, als sie sich erinnerte, wozu das Alles ist, datz vielleicht im nächsten Augenblicke einer von ihnen ein sinnliches Delikt an ihr verüben, ihre jungfräuliche Schönheit entehren wolle, und wie sie dies fürchtet, sieht sie, datz etwas anderes gegen sie geplant ist, sieht sie, wie Einer ein Messer herausnimmt, fühlt sie die schmutzige mörderische Hand, welche noch das Messer untersucht. Wer diese Augenblicke erwägt, wird einsehen, datz Agnes Hruza eine Märtyrerin im wahrsten Sinne des Wortes war. Wozu ist das geschehen?"- Wer die „einigen" oder „drei" Unbekannten waren, dafür blieb allerdings der redselige tschechische Heißsporn die Erllärung schuldig. Sie konnten absolut nicht aufgefunden werden. Ebensowenig stimmt das mit der „Widerwärtigkeit einer anderen Rasse", denn Hilsner, der „Widerwärtige", besaß unter den dortigen Mädchen eine Erkorene, die er auch zu ehelichen wünschte, mit der er jedoch die Ehe anticipando „konsumierte" — um einen technischen Ausdruck zu gebrauchen. Es mutzte dies gerichtsordnungsmätzig festgestellt werden, als die Frage der Perversität aufgeworfen wurde. Trotzdem, wie erwähnt, die Mithilfe der „drei" oder „mehrerer" Täter absolut nicht erwiesen werden konnte, erfolgte am 16. 9. 1899 die Verurteilung aus diesem Titel einstimmig, nachdem vorher die Frage auf seine alleinige Täterschaft mit 11 gegen eine Stimme abgelehnt worden war! Gegen die auf Tod lautende Verurteilung wurde Revision eingelegt. Da kam nun durch die „Erkenntnis des obersten Gerichts- und Kassationshofes vom 25. April 1900" die für Vernünftige keineswegs überraschende Tatsache zum Vorschein, daß die „Vlutentziehung zum Zwecke irgend einer bestimmten Verwendung des Blutes als Tat-Motiv schlechthin auszuschlietzen sei" — da das mittlerweile eingeholte Fakultätsgutachten überzeugend nachweist, daß die dem Körper der Ermordeten entsprechende Blutmenge in deren blutdurchtränkten Kleidern, den vom Blute förmlich zusammengebackenen Haaren*) in der am Tatorte konstatierten Blutlache und der Rest im Körper der Agnes Hruza selbst gefunden wurde. Das Motiv der Tat aber verweist dasselbe in die „sexuelle Sphäre". Weiter heißt es dort noch, datz aus diesem Fakultätsgutachten hervorgeht, daß die Tat ganz wohl von einer einzelnen Person verübt werden konnte, sowie datz die Strangulierung (welche eine Furche hinterlassen hatte) auch ganz wohl nach dem Tode — durch Ziehen der Leiche an einem Stricke — entstanden sein konnte. Dieses Erkenntnis konstatiert sodann, datz „auch in anderen Richtungen manchen tatsächlichen Voraussetzungen der Anklageschrift durch das Fakultätsgutachten die Grundlage entzogen worden ist", endlich, datz durch dasselbe auch die Befunde der Gerichtsärzte wonach dis „an den Beinkleidern Hilsners aufgefundenen" (sage 2 kleinen) „Vlufflecke aller Wahrscheinlichkeit nach von Menschenblut herrühren", dahin abgeschwächt wurden, datz „die Möglichkeit, wonach diese Flecke von Blut herrühren könnten, -auf Grund der chemischen Untersuchung mit voller Bestimmtheit nicht ausgeschlossen werden könne." Von be¬ *) Die Leiche wies acht mehr oder minder schwere Kopfwunden auf. sonderer Bedeutung ist sodann in diesem „Erkenntnis" die Feststellung, daß „den Geschworenen das Beweismaterial, soweit es gerichtsärztlicher Wahrnehmung und Begutachtung unterlag, vielfach in schiefer Beleuchtung vorgeführt wurde." Im Sinne des § 362 der St. P. O. wurde daher eine neuerliche Verhandlung und zwar in Pisek angeordnet. Bei diesem zweiten Prozesse war nun tatsächlich seitens der Staatsanwaltschaft die Ritualmordfrage gänzlich ausgeschaltet. Dagegen wurde aber ein neuer Mord dem ohnehin schon so schwer Belasteten noch zu dem früheren Falle aufgebürdet: jener an der seit 17. Juli 1898 .verschwundenen 23jährigen Magd Maria Klima. Obzwar nicht einmal das am 27. Oktober 1898 im „herrschaftlichen" Walde bei Polna aufgefundene Skelett mit vollster Sicherheit als jenes der Verschwundenen bezeichnet werden konnte, und obzwar sich gar keine wie immer gearteten Beweismittel für die Täterschaft oder Mithilfe Hilsner's aufbringen ließen, so nahm die Anklagebehörde dennoch, lediglich aus der Aehnlichkeit Einiger Nebenumstände und der Stellung des Skelettes mit der Leiche Hruza's dieses Gravamen neu auf und zugleich suchte sie nunmehr das Motiv auch dieses Falles auf sexuellem Gebiete. Die Gerichtsärzte konnten bezüglich der Klima die Todesursache nicht angeben, da weder Verwundungen, noch Spuren von Gewalt wahrzunehmen waren. Am 1. Dezember 1899 wurden Kleiderreste gefunden, die als der Klima gehörig agnosziert wurden — etwa 45—50 Schritte vom Fundorte des Skelettes. Wiewohl nun der Ritualmord von „amtswegen" ganz ausgeschlossen war, konnte sich doch der bereits erwähnte hitzige Rechtsvertreter nicht versagen, trotz wiederholter Zurechtweisungen seitens des Vorsitzenden immer wieder darauf zurückzukommen. Die Verhandlung und Aburteilung fand denn auch unter diesem Gesichtswinkel statt. (Fortsetzung folgt.) Der Religionsunterricht und die Schule. Von I. Oehler. Wir lassen unsern Kindern Religionsunterricht erteilen! Zu welchem Zwecke? Offenbar doch nur, um sie zu treuen Bekennern unseres Glaubens zu erziehen. Es genügt uns nicht, datz aus unsern Kindern brave und tüchtige Menschen werden, sondern sie sollen auch gute Juden sein, die unerschütterlich, unter allen Bedingungen des Lebens, treu zu unserem Volke halten und treu unserm Gotte bleiben: denn wollten wir das nicht, dann wäre ja das Problem des Religionsunterrichtes rasch gelöst, indem wir die Bude einfach zusperren. Zum Glück aber verhindert das sittliche Gefühl und die unwillkürlich wirkende Kraft einer uralten Kultur den größten Teil der Judenheit an der Verübung dieses Selbstmordes. Denn nichts anderes als gemeiner und feiger Selbstmord wäre es. wenn die Juden auch noch die letzte Waffe, ihre Religion, die als geistiges Band die versprengten Teile umschließt, sinken ließen. Fremd und verlassen ständen sie ihren Feinden vreisgegeben, ohne Rechtstitel für ihre Existenz. Doch nicht allein die Notwendigkeit, unseren Kindern einen sittlichen, religiösen Halt zu schaffen veranlaßt uns, unserer Jugend die Kenntnis der Religion zu vermitteln, sondern noch ein viel tiefer gelegener Grund. Wer im regen und innigen Verkehr mit den jüdischen Kreisen steht, wird besonders in den besseren bürgerlichen Schichten eine Wandlung wahrgenommen haben, die eine wenn auch nur leise Aehnlichkeit mit jener Erscheinung hat, die zu Ende des Mittelalters innerhalb des Judentums zutage trat. Die ununterbrochenen, unmenschlichen Grausamkeiten, die an den