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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-01-14 · 2 (14.1.1910) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
2 (14.1.1910)
Date
1910-01-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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'irr. 2 Dr. Blochs Wochenschrift. Beite 25 dem Einflüsse der allgemeinen Meinung stehen, heute selbst schon anfangen, das zu glauben, was ihnen von der Gegenseite als Spiegel ihres Charakters und ihrer ethnischen Eigenschaften vorgehalten wird. Nun ist es zweifellos, dass der Jude in seiner heutigen Erscheinung nicht unartenlos ist und dass ihm wirklich Eigenschaften schlechter Art in Hülle und Eülle anhaften. Es handelt sich aber wissenschaftlich gar nicht so darum, ob die Juden im Besitze von Fehlern sind oder waren, sondern darum, ob, wenn sie wirklich im Besitze dieser ihnen vorgeworfenen Fehler sind, diese ihnen auch unveräusserlich anhaften. Es handelt sich um das Prinzip der „Angestammtheit“, der „Unveräusserlichkeit“ von ,.spezifischen Rasseneigenschaften“; darum, ob es spezifische Rasseneigenschaften überhaupt gibt. Wir treten hiemit, indem wir das Gebiet des modernen Rassenproblems betreten, schon weit aus dem Rahmen der engen Judenfrage heraus. Es handelt sich darum, zu einer Klarheit darüber zu kommen, welche von diesen etwaigen Fehlern' ephemer sind und welche von ihnen der Rasse unveräusserlich anhaften, mit dem Blute vererbt und untrennbar vom Blute. Diese Frage ist ungemein wichtig. Denn stellte sich die Inferiorität dieses jüdischen Rassenblutes heraus, so wäre der Untergang der Rasse wünschenswert. Nehmen wir hingegen vorläufig die Hypothese von der jüdischen Rassensuperiorität als zutreffend an. Aus dieser Tatsache und aus dem weiteren Moment, dass es das allgemeine Streben aller sein muss, 1 für die gesamt-mensehheitliche Zivilisation eine möglichst hohe Kulturstufe gu erreichen, würde folgen, dass Wert darein gelegt werden muss, die Integrität dieser Rasse zu erhalten. Den Beweis für die Richtigkeit der These von der jüdischen Rassenebenbürtigkeit muss eine genaue und eingehende ethnologische und historische, sowie rationelle Betrachtung der Eigenschaften und des Völkertypus (fler Juden im Vergleich zu den Eigenschaften und zu dem Völkertypus der anderen hervorragenden Rassen ergeben. Wollen wir den Rassenwert der Juden bestimmen, so müssen wir ihn an irgend etwas messen. Nun wird von allen Rassentheoretikern die arische Rasse und speziell deren germanische Familie als die kulturell wertvollste Rasse angesehen. Dieses Vergleichsobjekt ist also das geeignetste. Es handelt sich demnach darum, zu eruieren, ob die Juden und ihre Rassenkomponenten den Indogermanen inferior sind. Zu diesem Behufe ist es nötig, erstens durch historische und anthropologische Untersuchungen den Kulturwert der jüdischen und der grossen sie einschliessenden Gesamtrasse festzustellen, zweitens, durch die gleiche Untersuchung eine eventuelle Ueberschätzung des Kulturwertes der Arier, respektive der Germanen zu korrigieren. Dieser Aufgabe ist das Werk gewidmet. ' Schädlinge der Gesellschaft (Eingesendet vom Verein zur Abmebr des Antisemitismus.) Es ist notwendig, festzuhalten, daß ursprünglich kein Mensch an Ritualmord dachte, als die neunzehnjährige Hruza abgängig gemeldet wurde, sondern im Gegenteil der Verdacht auf dem eigenen Bruder ruhte und erst die Halswunde des am 1. April 1899 im Bre- Lina-Walde bei Polna entdeckten Leichnams alle Erhebungen in diese Richtung lenkte, bezw. jede andere Verfolgung ausschloß — ferner auch, daß die am 2. April vorgenommene Hausdurchsuchung nichts Auffälliges zutage förderte, ebenso wie jene am 4. April, und daß dennoch am selben Tage bereits Judenerzesse in Polna ausbrachen; dann, wie ein paar Tage später bereits ein Provinzredakteur seine Rache kühlt, dafür, daß er im Iahre 1893 wegen verleumderischer Beschuldigung eines Schächters, bei einem Christen die Vlutabzapfung vorgenommen zu haben, zu 14 TagenverschärftemKerkersverurteiltworden war, indem er an seinen Kollegen vom antisemitischen Moniteur in Wien einen von Lügen und falschen Voraussetzungen strotzenden Brief richtete, worin der Mord als von Hilsner begangen feststehend dargestellt und er aufgefordert wurde, einzuschreiten. Und nun, am 12. April 1899, setzte die Agitation in großem Stile ein, sie schwillt lawinenartig an und reißt Alles nieder. was Vernunft, klares, objektives Denken und Erwägen bedeutete. Während das Wiener Leiborgan der Pauschalverleumdung zumeist in mystischen, blutrünstigen Andeutungen arbeitete, drückten sich die „Politik" und namentlich die „Veeerny listy" klarer aus, welch letzteres bereits am 14. April zu berichten wußte, datz „das Opfer schon vorher auserkoren gewesen, der eine Mörder sofort abgereist, der andere nach Polna zurückgekehrt sein müsse, und daß die Annahme die größte Wahrscheinlichkeit gewinne. daß das Blut in einem Gefäße aufgeiangen worden sei." Es folgten Hetzartikel im Sinne des Ritualmordes in den tschechischen Blättern „L.liz" und „Katolicke Listy": in letzterem wurde direkt aus der Art des Halsschnittes die Behauptung aufgestellt, daß das Mädchen „koscheriert worden sei" (!), die katholischen Geistlichen Kasal, Vlk und Vrba publizierten Ritualmord- Broschüren, es etablierte sich in Polna ein Spezial-Untersuchungsgerichtshof, bestehend aus dem Wiener Redakteur und dem Vertreter der Mutter der Ermordeten, welcher förmliche Verhöre anstellte, angeblich 180 Protokolle anfertigte und welchem der Polnaer Bürgermeister sowie ein als Polizereferent fungierender Polnaer GemeinderaL u. m. A. Schergendienste leisteten. Zu der sinnlosen Blutbeschuldigung hatte auch der Ausspruch der Gerichtsärzte wesentlich beigetragen: obwohl das von ihnen abgefaßte Sektionsprotokoll ursprünglich von der „Ausblutung" nichts erwähnte, fanden sie sich über eine ihnen unter dem Drucke der „öffentlichen Meinung" von gerichtswegen vorgelegte, spezielle Frage am 19. April 1899 veranlaßt, zu beurkunden, daß die Leiche der Agnes Hruza fast ganz „ausgeblutet sei und auch die aufgefundenen Blutspuren nicht der Menge entsprächen, die man bei solcher Todesart in der Umgebung der Leiche hätte erwarten dürfen." Als nun Hilsner, da bei der Haus¬ und Leibesvisitation nichts vorgefunden, wieder (vorübergehend) freigelassen wurde, wagte in der Sitzung des R. Oe. Landtages vom 28. April 1899 ein in der eigenen Partei wegen seines rüden Tones mißachtetes Mitglied die Beschuldigung: „In Oesterreich werden Iustizminister von Iuden bestochen, um jüdische Ritualwörder freizulassen." Es flatterten massenhaft Flugblätter, Ansichtskarten und sonstige höchst aufreizende bildliche Darstellungen des Ritualmordes hinaus. „Hilsner"- Lieder, und „Hilsner"-Büsten wurden auf Jahrmärkten vertrieben; zum Ueberfluß erschien am 2. November 1899 in dem bischöflichen Organ „Obnova" ein von dem für Polna zuständigen Bischof von Königgrätz in Chrast gehaltener Vortrag über „Das Blut", der selbstverständlich auch von anderen Blättern ausgenommen wurde, wie umgekehrt auch alle von der Wiener antisemitischen Presse ausgehenden Lügen, Verleumdungen und Verdrehungen in die tschechische übergingen, die „Narodny listy" voran. Also vorbearbeitet traten die Geschworenen in die Schlußverhandlung ein, die vom 12. bis zum 19. September 1899 währte, um einen Schuldspruch zu fällen, der nach dem Vorausgegangenen nicht zweifelhaft sein konnte. Alle noch so glänzenden Widerlegungen der beiden Verteidiger, namentlich Dr. Aurednirzeks, waren in den Wind gesprochen, ebenso erwies sich die öffentliche Parteinahme Prof. Masaryk's als gänzlich wirkungslos. Der Sieg fiel dem temperamentvollen Verteidiger der Mutter Hruza's zu. der die ergreifendsten Töne anschlug und kein Register seiner Beredsamkeit aufzuziehen unterließ, um diese einfachen Leute für das Todesurteil zu stimulieren. Er scheute vor keiner noch so kühnen Behauptung zurück, er peitschte geradezu die gefährlichsten Triebe auf. indem er mit großem Pathos auseinandersetzte, wie das Mädchen, nach der Arbeit aus Polna zu ihrem etwa 3 Kilometer entfernten Häuschen in Klein- Wieznitz zurückkehrend, „nichts Böses ahnend, auf ein-

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