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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-01-07 · 1 (7.1.1910) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
1 (7.1.1910)
Date
1910-01-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Güte S Nr. 1 Dr. Vlochs Wochenschrift. vom Jahrmarkt des Lebens. Religiöser Wshusiu« vo« Hofräten des Obersten Gerichtshofes. (Aus der „Arbeiter-Zeitung".) Die Judikatur deS Obersten Gerichtshofes iu Glaubenssachen wird immer unerträglicher. Er verwandelt sich immer mehr in ein Ketzergericht und er wird Um so katholischer, als er mit sogenannten Juvcnstammlingen und mit echten Juden bereichert wird. Gestern Laben nun fünf Herren vom polnischen Senat ein Urteil gefällt, das Hainen anderen Schluß gestattet, als daß sie ebenso wie der Staatsanwalt und vier Richter von Krakau von religiösem Wahnsinn bestlsten find. Man höre: Die GreiSlerin Esther Frisch in Krakau brauchte, Pie die Greislerinnen allerorts, Makulaturpapier, um darin Waren einzupacken. Ihr war es natürlich vollständig gleichgiltig, was auf Viesern Papier gedruckt war. Sie hätte atheistische Schriften genommen, »ahm aber auch, weil man ihr es eben verkaufte. Papier, das ursprünglich zu dem Zwecke bestimmt war, Umschlagbogen der Kttckaver Jesuitenzeituug „Herz Jesu-Bote" zu bilden. Dieses Jesuitenolatt trägt auf seinem Umschlag ein Jesusbild nnd ein Gebet. Die GreiSleräi sah ebensowenig als ein anderer vernünftiger Mensch darin, daß sie das Papier zum. Einpacken von Eßwaren verwendete, eine Beleidigung einer Religion oder religiösen Einrichtung, denn sie kaufte und verwendete Packpapier und nicht Bilder und Gebete, und sie mußte sich doch, selbst wenn ihr die Sache bedenklich erschienen Ware, folgendes sagen: „Wenn die frommen Besteller oder Hersteller der Verkäufer dieses bedruckten Papieres es über sich bringen, es als Makulaturpapier zu verkaufen, so wiffen sie doch, daß es zu dem unheiligcn Gebrauch des Einvackens von Waren verwendet werden wird; sie sehen aber offenbar in Zeitungspapier keinen heiligen Gegenstand und darum in der Berwendung des Papieres keine Beeinträchtigung von religiösen Gefühlen, denn sonst würden sie wegen der paar Heller, die sie für daS Kilogramm Makulaturpapier bekommen, doch nicht eine so schwere Sünde auf ihr Gewissen laden!" So hätte sich die Greisierin sagen müssen, selbst wenn sie nicht eine Jüdin wäre, die schon schwerer als ein in den Gebräuchen der christlichen Konfessionen Bewanderter in einem Bildnis, das jeder Herstellen laffen darf, etwas Heiliges erkennen kann, und so hätte sie sich auch sagen müssen, selbst wenn sie die vom eifrigen Christentum des Herrn Dr. Emil Steinbach diktierten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gekannt hätte. Aber da sie sie begreiflicherweise nicht gekannt hat, wird sie sich gar nichts geda t und mit ruhigem Gewissen das Mukalaturpapier verwendet haben, daS man ihr bewußt zum Zwecke des Einpackens verkauft hat und von dem sie annehmen mußte, daß die Absicht, es zu diesem Zweck zu verkaufen, in sehr frommen Christen entstanden ist. In Krakau lebt aber der städtische Wasenmeister Peter Biliuöki, der auch Mitglied eines kirchlichen Komitees ist. Dieses Herrn christliches Gemüt war nun gekränkt, als er erfahren batte, in welches Wchier die Greisierin Waren verpacke Er machte sie aufmerksam, daß sie das nicht tun dürfe, und die Frau Esther Frisch war, was »um von Krakauer Greislerinnen nicht gewohnt sein dürfte, so selbstlos, alles „heilige" Makulaturpapier, das sie hatte, dem Wasenmeister zu geben und ihm zu versprechen, solches Papier nicht mehr zu verwenden. Aber der heilige Eifer des Krakauer Wasenmeisters hat sich damit nicht beruhigt. Rach einigen Tagen kam er wieder, und diesmal gar iu Begleitung eines Gendarmen. Es wurde jetzt Nachschau nach dem „heiligen" Makulatur Papier gehalten und da fanden sich einige Päckchen mit Zucker, der schon in das „heilige" Papier verpackt war, bevor noch der Wasenmeister der Greisierin gesagt hatte, daß sie seine religiösen Gefühle kränke. Die Frau hat nämlick geglaubt, den Ge- Hhleu des frommen Mannes genug Respekt gezollt zu haben, wenn fir fich verbot, in Zukunft das Papier, das sie gekauft hatte, zu verwenden. Daß der Respekt auch rückwirkende Kraft haben müsse, hat sie nicht gewußt. Aber die Krakauer Staatsanwaltschaft klagte die Frau an und daS Krakauer Laudesgericht verurteilte sie wegen „Verspottung einer Einrichtung der katholischen Kirche" zu sieben Tagen Arrest. Sie erhob die Nichtigkeitsbeschwerde und ihr Verteidiger Dr. Anton Ehmnrski setzte gestern vor dem Obersten Gerichtshof auseinander, daß Zeitungspapier kein besonderen Respekt erheischender Gegenstand und schon gar nicht eine Einrichtung einer Kirche sei. Er berief sich darauf, daß das Bild nicht einmal geweiht und zu seiner Herstellung auch keine bischöfliche Befugnis eingeholt worden sei. Man könne auch von keiner Verspottung reden, da doch das Bild nicht der Lachlust peisgegeben worden sei. Uebrigens habe die Frau, zumal da sie Jüdin sei, gar nicht gewußt, daß sie einen Gebrauch oder eine Einrichtung der katholischen Kirche vor sich habe, und daß sie sich nicht bewußt gewesen sei, etwas Anstößiges zu tun, gehe daraus hervor, daß ihre Kunden zumeist Christen seien Und sie doch deren religiöse Gefühle nicht kränken werde, weil sie damit doch ihre Existenz gefährde» würde. Aber diese vernünftigen Einwände, denen noch viele andere hätten zugefügt werden können und von denen jeder einzelne ausreicht, daß die Frau freigesprochen werde, blieb ohne Wirkung auf die stuf galizischen Richter des Obersten Gerichtshofes« Sie „erkannten" unter dem Vorsitz des Hofrates Buczacki, daß die Verurteilung vollkommen korrekt fei. Sie erklärten, auf die Weihe oder Approbation des Bildes komme eS nicht an und die Verwendung zum Einpacken fei. wenn auch nicht eine Verspottung, so doch eine Mißachtung und Herabsetzung der Einrichtungen der katholischen Kirche. Die Verwendung vor der Ermahnung durch den Wasenmeister würden die fünf Herren der Greisierin vielleicht verziehen haben. Aber daß sie den Zucker später nicht aus dem Papier genommen und dieses nicht vernichtet hat, verzeihen sie ihr nicht, und darum fanden sie es vollkommen berechtigt, daß sie für diese Unterlassung sieben Tage brumme. Wir wiffen nicht, wie die Frau, da sie durch die Schuld frommer Christen einmal zu dem Makulaturpapier gekommen war, der Straffälligkeit hätte entgehen können. Denn auf welche Art hätte sie das Papier vernichten sollen, ohne Gefahr zu laufen, eine Methode zu wählen, die den Herren als Mißachtung erschienen wäre. Das Urteil spricht immer von einem „Bilde". Aus diesem Fehler entspringen dann alle anderen. Aber die Greislerin hat nickt ein „Bild" zum Einpacken verwendet, sondern Zeitunaspapier. „Zeitungspapier" mit „Bild" zu verwechseln, das vermag man wirklich nur in einem Anfall von religiösem Wahnsinn. Freilich hat die Greisierin noch Glück gehabt, daß sie nicht wegen Verbrechens der Gotteslästerung zu ein paar Monaten verdonnert wurde, denn die Schmähung Jesu, die ihr Tun wäre, falls es etwas Böses wäre, wird doch sonst vom Obersten Gerichtshof als dieses Verbrechen erklärt. Die Justiz in Glaubenssachen ist eben heute schon so weit, daß sie vor ihren eigenen Konsequenzen zurückschaudern muß. Aus dem Prozeß ist als neues Gebot für die Bewohner Oesterreichs abzuleiten, daß sie, wenn ihnen einer ein frommes Traktätlein in die Hand drückt, es nicht wegwerfen, sondern, um allen Eventualitäten zu entgehen, zu einem Staatsanwalt, am besten zu Dr. Pollak, gehen und ihn um Rat fragen, was sie damit machen sollen, um nicht eingesperrt zu werden. Besonders aber für die Leute, die Makulaturpapier kaufen, ist Vorsicht nötig. Sie sollen es, bevor sie es in ihrem Laden verwenden, vom Bischof und vom Rabbiner begutachten lassen, damit sie nicht fromme Christen oder fromme Juden kränken. * * * So weit die „Arbeiter-Zeitung"! Dies hier ein Schulbeispiel rassenechter arischer Justiz. Christen verkaufen eine Jesuitenzeitung als Makulaturpapier einer jüdischen Greislerin und sie, die arme jüdische Greisierin, erhält dafür 7 Tage Arrest. * Die jüdische Herrscherrasse des Altertums. Daß ein genialer Mensch auch in seinem Aeußeren auffallende Eigenschaften besitzt, die auf die Bedeutung seiner Veranlagung Hinweisen, kann wohl als in den meisten Fällen zutreffend betrachtet werden, obgleich die Erfahrung lehrt, daß es auf der einen Seite auch äußerlich unscheinbare Genies, auf der anderen Seite „Blender" gibt, deren Erscheinung einen bedeutenden Eindruck erweckt, ohne daß viel dahinter ist. Die körperlichen Merkmale des Genies zu untersuchen, ist immerhin eine fesselnde Aufgabe, die Otto Hauser in der „Politisch-Anthropologischen Revue" für die hervorragendsten Persönlichkeiten des Altertums zu lösen versucht hat. Aus den Beschreibungen der größten Könige des Judenreiches zieht er den Schluff daß die Herrscherrasse der Juden von einem aus Norden gekommenen Eroberervolk herstammte. Wenn auch auf die Aehnlichkeit und daher einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Nameff Juden und dem Völkernamen Goten, Geten und Jüten hingewiesen wird, so wird man dieser Konstruktion freilich wohl etwas verblüfft gegenüberstehen. Besonders in der Heldengestalt des Königs David, an der ein „rötlicher" Typus hervorgehoben wird, erblickt Hauser eine Beziehung zu nordischen Gestalten und Mythen. Eine Parallele sucht er ferner in der Gründung des egyptischen Reiches durch nordische Eroberer, denen schon in vorgeschichtlicher Zeit die Einwanderung kleiner nordischer Stämme vorausgegangen sein soL Die Art der in Egypten üblich gewesenen Bestattung, die eine so hervorragende Erhaltung der Leichen durch viele Jahrtausende bewirkt hat, gibt die Möglichkeit, hier den körperlichen Eigenschaften bis in die fernste Zeit nachzuspüren. An die Haarfarbe kann man sich freilich nur selten halten, weil die Haare der Mumien meist entweder zerfallen sind oder ihre ursprüngliche Farbe ganz verloren haben. Immerhin hat man noch bei einer der ältesten Mumien eines vornehmen Egypters, der vor etwa 8000 Jahren gelebt hat, etwas gut erhaltenes Haar entdeckt und dies war rot und gelockt. . Der gewaltigste König, den Egypten vielleicht überhaupt je gehabt hat, Ramses II. besaß einen Schädel, der seiner Form nach als durchaus unegyptisch betrachtet wird, außerdem eine große Hakennase, wie sie den nordischen Stämmen eigentümlich ist. Diese Tatsachen können als feststehend gelten, da die Mumie dieses Königs erhalten geblieben ist.

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