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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-01-07 · 1 (7.1.1910) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
1 (7.1.1910)
Date
1910-01-07
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 6 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 1 derwertigen daran, denselben zu vernichten, ihm überdies außer dem einen ganz und gar unbewiesenen Mord -noch einen zweiten, noch problematischeren, auszuhalsen? Allein - kommt denn nicht auch hier die Person dieses armseligen Individuums, das keine Sympathien, höchstens nur Mitleid und vor allem Gerechtigkeit verdient, ganz außer Betracht? In der Tat, lediglich die Gerechtigkeit ist in ihm getroffen und schwer verletzt worden! Die beiden Volksgerichte, jenes Zu Kuttenberg und sodann zu Pisek, standen unter dem Einflüsse einer namenlosen Aufstachelung, was für ewige Zeiten festgehalten zu werden verdient. Für immerwährende Zeiten, wie sich durch Hetze, Lüge und Verleumdung aus einem Nichts eine erschütternde Tragödie Zusammenraffen läßt. (Fortsetzung folgt.) Unser Religionsunterricht und das Haus. Von I. Oehler.s Alljährlich, wenn in öffentlicher Plenarsitzung der Wiener Kultusgemeinde über das verflossene Verwaltungsjahr Bericht erstattet wird, kehrt sowohl im Referat des Berichterstatters, als auch in der an das Referat sich anknüpfenden Debatte das Problem des Religionsunterrichtes wieder. Der Erörterung dieser Frage ist jedesmal der größte Teil der Beratung gewidmet. Und mit Recht! Ist doch die religiöse Erziehung unserer Jugend unbestreitbar' die vornehmste Aufgabe der jüdischen Gemeinde. Hier handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um das „Sein" oder „Nichtsein" des Judentums. Umso betrübender ist die Wahrnehmung Aller, die an dieser wichtigen Frage Anteil nehmen, daß der Religionsunterricht nicht jene Resultate zeitigt, die er im Interesse des Judentums erzielen sollte. Für diesen Mißerfolg mußten anfangs der Lehrplan und die Religionslehrer als Sündenbock herhalten. Nun aber hat sich doch die Erkenntnis durchgerungen, daß die Gleichgiltigkeit des Hauses oder gar dessen Gegnerschaft das eigentliche Hindernis eines gedeihlichen Religionsunterrichtes ist. Nun schön! Die Erkenntnis ist da, die Diagnose ist gestellt! Ist uns damit geholfen? Soll die Krankheit, da wir ihre Ursache kennen, fortwuchern und ihre verheerende Wirkung auch fernerhin ausüben? Ist es nicht umso mehr unsere heiligste Pflicht, ihr mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten? Das Haus ist der Herd der Krankheit uud sv muß auch hier die Heilung einsetzen. Aber inwieferue können wir. können die Religionslehrer, das Heilverfahren begünstigen!? In der Plenarsitzung der Gemeinde machte Herr Vertreter Dr. Leopold Kohn eine Bemerkung, die sehr beherzigenswert ist und den Weg zeigt, der zu einer Besserung der Verhältnisse führt. Herr Dr. Leopold Kohn meinte: „In kleineren Gemeinden besteht ein Kontakt zwischen dem Religionslehrer und dem Hause, dem Seelsorger und der Familie, und da können sie ersprießlich wirken." Herr Dr. Kohn. der ein ausgezeichneter Talmudist ist, weiß natürlich ganz gut, daß es eine „Seelsorge" im Sinne anderer Konfessionen innerhalb des Judentums nicht gegeben hat, weil Jeder sein eigener Seelsorger war. Er weiß aber auch, daß die Rabbiner keinen Augenblick gezögert haben, Verbesserungen zu schaffen, wenn die Zeitverhältuisse es erforderten. Daran ließen sie sich weder durch Ueberlieferungen und öfter sogar auch nicht durch ausdrückliche Gebote der heiligen Schrift hindern. Das Wort „Seelsorge" mag noch so befremdend oder ketzerisch klingen, der Mangel derselben ist trotzdem die größte Ursache, daß uns das jüdische Haus entfremdet wurde. Wir müssen einmal mit den gegebenen Tatsachen rechnen! Das Jüdische ist dem Judentums entfremdet. Mit seinen Vertretern tritt der Jude in Berührung das eine Mal, wenn er heiratet, und das zweite Mal, wenn er stirbt. Woher soll das Verständnis für das Judentum kommen, woher der Sinn für gemeinnützige, jüdische Gemeinde-Institutionen, der Jude kennt sie ja nicht, wenn er nicht zufällig irgend ein Gemeindeamt bekleidet — er steht ihnen vollkommen fremd gegenüber, er hört nichts von ihnen — höchstens durch das Steueramt der Kultusgemeinde. Nun stehen aber die Rabbiner diesen Verhältnissen machtlos gegenüber. Der einzige Ort, von dem aus der Rabbiner seinen Einfluß ausüben kann, ist die Kanzel. Und von welchem Wert dieser Einfluß auf den größten Teil der Judenschaft in der Großstadt ist und sein kann, bezeichnete einer der bedeutendsten Prediger Wiens mir gegenüber mit den treffenden Worten: „Ich bitte sie, wer in das Gotteshaus kommt, um eine Predigt zu -hören, der braucht sie in der Regel nicht, und die sie brauchen würden, die kommen doch nicht." Anders ist es beim Religionslehrer. Zu ihm kommen alle, ob sie wollen oder nicht. Das Herz seiner Zuhörer ist einer Predigt noch zugänglich. Nicht nur auf die Kleinen kann er seinen Einfluß ausüben, sondern durch diese auch auf die Großen, die Ellern. Diese treten mit dem Religionslehrer in Verbindung; und er hat es in der Hand, den Kontakt mit ihnen herzustellen und ihn zu erhalten. Nur muß er in der Lage sein, die Pflege dieses Kontaktes sich angelegen sein zu lassen. Und dazu mnß ihn die Gemeinde befähigen, denn diese Pflege bedarf, abgesehen von Intelligenz und Taktgefühl, vor allen Dingen materielle Unabhängigkeit und die nötige Zeit. Der Religionslehrer, der den ganzen Tag sich abhetzen muß, um die ihm zugewiesene große Stundenzahl in den entlegensten Bezirken zu erteilen, wird keine Zeit und Muße finden, mit den Eltern seiner Schüler in ein freundschaftliches Verhältnis zu treten, um sie für die Religion zu interessieren. Ein Religionslehrer, der gezwungen ist, nach Lektionen Umschau zu halten, um sein kärgliches Einkommen zu vergrößern, wird nicht mehr von den Eltern als der uneigennützige Berater angesehen werden. Deshalb ist es die allerwichtigste Aufgabe der Schulverwaltung, das Stundenmaximum der Religionslehrer möglichst niedrig zu fixieren. Es darf hier kein Vergleich mit den Volksschul- oder Bürgerschullehrern gezogen werden, denn eine Religiousstunde soll etwas ganz anderes sein, als eine Mathematikstunde. Beim Religionsunterricht sprechen nicht die Tatsachen für sich, wie in der Mathematik. Der Religionslehrer muß mit Begeisterung, mit Wärme und voll Herzlichkeit die Schüler für die Sache gewinnen; er kann nicht auf daß Haus rechnen und nicht auf den praktischen Wert seiner Disziplin Hinweisen. Ein solcher Unterricht erfordert die ganze Einsetzung der Persönlichkeit und kann nicht fünf, sechs Stunden hintereinander fortgesetzt werden, wie wir es jetzt zn tun gezwungen sind. Und nicht nur materiell besser stellen muß man den Religonslehrer, sondern — was ebenso wichtig ist — ihn auch mit einem größeren Ansehen nach außen hin ausstatteu; er darf nicht in der jüdischen Gemeindeverfassung fast auf der letzten Stufe stehen. Ein materiell unabhängiger, angesehener Religionslehrer wird auch sozial höher steigen und seinen Einfluß auf das Haus zu Gunsten der Gemeinde, zum Wohle des Judentums ausüben. Er wird ein Seelsorger, der das entfremdete jüdische Haus der Gemeinschaft wiedergewinnt. XXXVI. Generalversammlung des Israelitischen Tempelvereines für den 6 und 7. Wiener Bezirk. Die diesjährige Generalversammlung des zu hoher Blüte gelangten Tempelvereines für die westlichen Bezirke Wiens fand unter dem Vorsitze des Vereinspräsidenten Herrn Dr. Jakob Engel statt und nahm einen besonders feierlichen Verlauf.

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