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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-12-24 · 52 (24.12.1909) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
52 (24.12.1909)
Date
1909-12-24
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Dr. Blochs Wochenschrift. ^»rr. 52 Sette 898 Katholiken kommen in den Himmel, weil nur Katholiken ehrliche und anständige Menschen sein können." Die Entrüstung über diesen empörenden Vorfall ist eine um so größere, als der Direktor dieser Schule. Herr Josef Schoen, selbst Jude ist. Sowohl der Direktor als auch der Reichsratsabgeordnete des Bezirks, Dr. Wilhelm Vasonyi, haben bei der kompetenten Schulbehörde Schritte unternommen, damit dieser gewaltsamen Klerikalisierung einer von allen Bürgern ohne Unterschied der Konfession erhaltenen Kommunalschule ein Ziel gesetzt werde und solche Hetzreden gegen nichtkatholische Konfessionen für die Zukunft unmöglich gemacht werden. Die Rechtsstellung der tunesischen Juden. Vor -kurzem hat in Tunis eine Conference Consultative stattgefunden, in welcher unter anderem auch die Rechtsstellung der tunesischen Juden und die Frage der Naturalisierung derselben auf der Tagesordnung stand. In dieser Konferenz hat der Vertreter der Juden, M. Fitoussi, einen ausführlichen Bericht über die gegenwärtige Rechtsstellung der tunesischen Juden vorgelegt. Dem Berichte entnehmen wir die folgenden Stellen: Hinsichtlich ihrer persönlichen Angelegenheiten, wie Ehen, Erbschaften usw., unterstehen die tunesischen Juden nach wie vor dem rabbinischen Tribunal, das gleich nach dem diesbezüglichen Dekret des Bey am 28. November 1898 von Seiten aller jüdischen und nichtjüdischen Mitglieder des Barreaus einer scharfen Kritik unterzogen wurde. Diese Advokaten haben seinerzeit dem Ministerrat ein Memorandum überreicht, in welchem auf die nach Ansicht Fitoussis schädlichen Wirkungen dieser Verfügung hingewiesen wurde. Die Berechtigung dieser Befürchtungen hatte sich nun inzwischen immer deutlicher gezeigt. Fitoussi verlangt nun, daß die Laiengerichtsbarkeit durch französische Richter auch auf die tunesischen Juden ausgedehnt werde. Viel schwerer jedoch lasten diejenigen Bestimmungen aus den tunesischen Juden, durch welche sie den Behörden der Eingebornen ausgeliefert sind. So werden die Juden durch ein Dekret des Gey aus jüngster Zeit vom l. Jänner 1909 von allen richterlichen Aemtern erster Instanz ausgeschlossen. Das betreffende Dekret bestimmt nämlich, daß auf solche Stellen nur Muselmänner, die an einer französischen Rechtsfakultät ihr Diplom erhielten, ferner Scheiks und Professoren der „Grand Mosguee" berufen werden können. Nun ist es nachgewiesen, daß die Zahl der Muselmänner, die eine französische Rechtsfakultät besuchen, außerordentlich gering und daß die Absolventen solcher Rechtsfakultäten fast ausnahmslos die Ausübung der Advokatur einer Beamtenstelle vorziehen. Es bleiben also bloß die Schecks und die Professoren der „Grand Mosguee". In dieser Anstalt herrscht jedoch ein so fanatisch theologischer Geist gegen jeden Nichtmohammedaner, daß von den aus dieser Anstalt hervorgehenden Richtern eine unparteiische Behandlung eines Prozeßfalles zwischen einem Eingebornen und einem Juden gar nicht vorausgesetzt werden kann. Die Gerechtigkeit der Forderung der Juden, der Gerichtsbarkeit dieser Funktionäre entzogen zu werden, wurde bereits in der Conference Consultative vom Jahre 1905, wie auch an vielen maßgebenden Stellen wiederholt anerkannt. Die Forderung müsse heute von neuem und mit allem Nachdrucke erhoben werden. Fitoussi weist ferner darauf hin, daß die Einführung der Reform dem französischen Staate fast keine Mehrauslagen verursachen würde und daß. die Republik im Sinne des Uebereinkommens, betreffend das Protektorat über Tunis, nicht nur das Recht, sondern die Pflicht habe, ihr Versprechen einzulösen und diesen jeder Zivilisation hohnsprechenden Zuständen ein Ende zu bereiten Die Administrationskommission der Conference Consultative hat auf Grund der Ausführungen Fitoussis folgenden Beschluß gefaßt: „Sie Administrationskotnmission wiederholt den Beschluß der Conference Consultative vom 30. Mai 1905, indem sie neuerlich den Wunsch ausspricht, daß die nichtmohammedanischen Untertanen des Bey der Gerichtsbarkeit französischer Tribunale unterstellt werden." - Die russisch-jüdische Paßfrage in der französischen Kammer. Wie das Pariser „Journal Officiel" meldet, hat der Deputierte von de la Sarthe, Hippolyte Laroche, eine Interpellation über „die Einhaltung der Handelsverträge mit Rußland" an den Minister des Aeußern' angemeldet. Der Deputierte beabsichtigte in seiner Interpellation, auf die eines freien Bürgers unwürdigen Formalitäten hinzuweisen, denen französische Bürger israelitischer Konfession auf ihren Reisen in Rußland unterworfen werden. Laroche hat sein Material zu dieser Interpellation einem ausführlichen Berichte entnommen, den M. Levaillant jüngst dem Zentralkonsistorium in dieser Angelegenheit unterbreitet hat. Antisemitische Demonstrationen gegen einen jüdischen Dekan. Aus Paris wird gemeldet: Vor kurzem wurde der jüdische Rechtsgelehrte Professor Lyon-Caen neuerlich auf drei Jahre zum Dekan der Pariser Rechtsfakultät gewählt. Ausgehetzt durch die nationalistischen Chauvinisten, haben die antisemitischen Studenten, unterstützt vom Mob der Gosse, die überhaupt keine Studenten sind, tumultuöse Straßendemonstrationen gegen den bei seinen Kollegen sehr beliebten und angesehenen Gelehrten veranstaltet. Die Demonstrationen, die einige Tage hindurch wiederholt wurden und auch im Hörsaale des Dekans zu heftigen Lärmszenen ausarteten, nahmen mitunter solch bedrohliche Dimensionen an, daß die Wache einschreiten mußte. Es kam wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei. Dem ausgezeichneten Gelehrten wurden von den fortschrittlichen Hörern wie auch vom Professorenkollegium Ovationen dargebracht. Verzichtleistung des Dumadeputierten Vrodski. Wie der „Rjetsch" meldet, hat der neugewählte Deputierte von Odessa, Vrodski, an den Präsidenten der Duma, Chomjakow, ein Schreiben gerichtet, in welchem er sein Mandat als Deputierter freiwillig niederlegt. Wie bekannt, hat Tolmatschow gegen Vrodski die Klage erhoben, daß er unter falschem Vornamen gewählt worden sei. Die Wahlbestätigungskommission der Duma hat die Wahl Vrodskis bestätigt, während der Senat erklärte, daß die Wahl nicht promulgiert werden könne. Obgleich die Majorität der Duma die Wahl Vrodskis sicherlich zur Kenntnis genommen hätte, so war sich Vrodski darüber klar, daß er in diesem Kampfe gegen die Schwarzen Hundert unterliegen müsse und verzichtete freiwillig auf sein Mandat. Er beabsichtigt, neuerdings zu kandidieren. Laut Meldung russischer Blätter hat die Demission Vrodskis sowohl auf die Mitglieder der Kadettenpartei, wie auch auf die jüdischen Kreise einen sehr schlechten Eindruck gemacht, da man bemüht war, ihn von diesem Schritteabzubringen. Der Jude wird doppelt bestraft. Bekanntlich bestimmt das russische Gesetz, daß für solche Juden, die der Militärpflicht nicht genügen, deren Familien eine Strafe von 300 Rubel zu bezahlen haben. Nun hat der Senat eine „Erklärung" ausgegeben, daß diese Strafgebühr eine weitere Verfolgung desbetreffen-

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