Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 51 (17.12.1909)
- Date
- 1909-12-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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51 W-Mchs' MMchiift. Seite 873 Das fünfzigjährige Doktorjubiläum des Hofrates Dr. Politzer. Ueberreichung des erneuerten Diploms. Am 9. d. M. beging der emeritierte Professor für Ohrenheilkunde an der hiesigen Universität,, Hofrat Dr. Adam Politzer, sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum. Der akademische Senat hat beschlossen, dem hochverdienten Arzte und Gelehrten das Doktordiplom zu erneuern. In feierlicher Weise fand Vormittags in der Wohnung des Jubilars die Ueberreichung des erneuerten Diplomes statt. Alle ehemaligen Assistenten und zahlreiche ärztliche Freunde des Hosrates Politzer hatten sich in der Wohnung versammelt, um der Ueberreichung des Diplomes beizuwohnen. Unter den Anwesenden sah man die Hofräte Oser, Lang, Chiari, Gustav Braun, Schauta. die Professoren Mandl, Möller, Herzfeld, Rechi, die kaiserlichen Räte Doktor Tuschak und Dr. Charas, die Vertreter zahlreicher ärztlicher Vereinigungen; aus England war für die Royal society of medicine, deren einziges Ehrenmitglied Hofrat Politzer ist, der Otologe Dr. Cheatle anwesend. Um 11 Uhr erschienen der Rektor der Universität Professor Swoboda und der Dekan der medizinischen Fakultät Professor Kolisko in Begleitung eines Pedells und übergab mit herzlichen Worten, in denen er auf die Bedeutung des Hosrates Politzer für die Begründung und Entw'.cklung der Ohrenheilkunde hinwies, dem Jubilar das erneuerte Doktordiplom. Der Gefeierte dankte tiefgerührt für die 'hm erwiesene große Ehrung und gedachte in einem kurzen Rückblick auf seine langjährige Lehrtätigkeit der regen Teilnahme und Werktätigen Förderung, die seinem Spezialfach von der medizinischen Fakultät zuteil geworden. Mit dem Ausdrucke der Hoffnung, oaß das erneuerte Diplom auf seine fernere Wissenschaf!iiche Tätigkeit eine neubelebende Wirkung ausüben würde, schloß Hofrat Politzer. Im Namen der Gesellschaft der Aerzte beglückwünschten sodann Hofrat Chrobak und Professor Bergmeister den Gefeierten, ferner für das Wiener medizinische Doklorenkollegium Vizepräsident Dr. Khautz v. Eulenthal und Dr. Pollitzer, für den Verein der Aerzte des 1. Bezirkes Professor Dr. Königstein und Dr. Emil Pins. Für die Wiener Ökologische Gesellschaft hielt Professor Urbantschitsch eine herzliche Ansprache, in der er Politzer als den Begründer der deutschen Ohrenheilkunde pries. Im Namen der anwesenden, ehemaligen Assistenten, der Ohrenärzte Gomperz, Pollak, Alexander, Alt, Frey, Hammerschlag, Kaufmann und Ruttin, beglückwünschte Professor Bing den Jubilar. Als Vertreter der American Medical Association in Wien brachte Dr. Stoewer Glückwünsche dar. Zum Schlüsse der Feier überreichte Dozent Dr. Frey die von auswärtigen Korporationen übersendeten Festadressen. Es hatten Glückwunschadressen gesendet: Die Deutsche Otologische Gesellschaft, die zugleich Politzer zu ihrem Chrenmitgliede ernannte, die Italienische Otologische Gesellschaft, die eine von dem berühmten Lateiner und früheren Unterrichtsminister Professor Baccelli verfaßte Widmung schickte, die Norwegische Otologische Gesellschaft rc. Auch von den ehemaligen Schülern des Jubilars in Amerika und zahlreichen Anderen waren Glückwunschdepeschen eingelängt. Hofrat Professor Dr. Adam Politzer hat anläßlich der Erneuerung seines Doktord'plomes seine wertvolle Sammlung von Werken über Ohrenheilkunde, die größte und vollständigste ihrer Art, der Universitätsbibliothek zum Geschenke überlasten und dem Rektor Professor Swoboda die Schenkungsurkunde übermittelt. Ferner hat Hofrat Pollitzer der Gesellschaft der Aerzte zur Erinnerung an sein Doktorjubiläum den Betrag von 10.000 Kronen als Stiftung für in Not geratene Mitglieder der Gesellschaft gewidmet. Die griechisch-orientalische theologische Fakultät in Czernowitz. Unsere Leser erinnern sich an das famose, vom „Deutschen Volksblatt" am 2. Dezember 1909 publizierte, sogenannte „Gutachten" der theologischen Fakultät der Universität Czernowitz über „Kol-Nidre". Aus eine Anfrage des „Bukowinaer Volksblattes" haben zwei Herren von der theologischen Fakultät in Czernowitz eine Uebersetzung des „Kol-Nidre" von Profeffor Dr. Strack aus der protestantischen Realenzyklopädie wörtlich abgeschrieben. Um aber die Abschrift für die Zwecke der antisemitischen Redaktion brauchbar zu machen, haben die Herren Abschreiber aus der Uebersetzung eine Stelle weggelaffen, in welcher nämlich Profeffor Strack konstatiert, daß in fast allen neueren Machsorim bei „Kol-Nidre" eine Anmerkung nachdrücklich erklärt, daß dieses liturgische Stück nur auf Gelübde sich beziehe und zwar nur auf solche, zu denen man sich selbst verbunden habe und durch welche die Interessen Anderer nicht berührt werden". Die Schmähartikel gegen die Juden, aus Anlaß dieses famosen „Gutachtens", erschienen gleichlautend in zahlreichen antisemitischen Blättern Oesterreichs und Deutschlands. Die österreichischen Blätter blieben unbehelligt, dagegen wird aus Deutschland gemeldet: Berlin, 8. Dezember. Kurz vor Rasch Haschonoh hat die ,.Staat-bürger-Zeitung" im Anschluß an das famoie „Gutachten" der beiden Theologir-P'ofessaren der Czernowitzer Universilät einen Schmähartikel über das „Kol-Nidre" veröff.mtlicht, der in der Bezichtigung gipfelte, daß das Judentum durch diese Formel den Meineid sanküonlere. Wie wir erfahren, hat die Staatsanwaltschaft gegen den verantwortlichen Redakteur der ./Staatsbürger-Zeitung" Buchow wegen Beschimpfung des Judentums Anklage erhoben, die am 18. Jänner 1910 ur Verhandlung gelangen wird. Czernowitz. Zu Kreuze kriechen, scheint ein besonderer Vorgang der Czernowitzer Cyristlich-Sozialen zu sein. Aber nicht aus Frömmigkeit, i bewahre, sondern — aus Furcht. Zuerst wird schamlos verleumdet, gemein angeschwärzt, denunziert und dann als Schlußfolgerung blindwütend gehetzt — gegen die Juden in erster Reihe und gegen alle, die jeden Menschen als Menschen gelten lassen. Tritt man jedoch dagegen klagbar auf, dann kneift selbst der mutige Urgermane Wyslouzil vom Volksverdummungsblatt aus und der Korruptionstöter gibt de- und wehmütig eine „Erklärung" ab, die ihn vor einer Klage und Verurteilung schützen soll. Im „Bolksblatt" vom 5. Dezember finden wir die nachfolgende Erklärung, die dem hier anwesenden Handelsminister als ein Beleg für die „Arbeit" der hiesigen Christlich-Sozialen mit Wiedmann an der Spitz; bieten soll: Erklärung. leb habe die von Herrn Dr. Adolf Fischer, Advokaten in Czernowitz, inkriminierteu Artikel der von mir re fixierten Zeitung „Bukowiner Volksblatt“ Nr. 50 vom 20. Juli 1908, Nr. 58 vom 13. August 1908, Nr. 101 vom 22. November 1908 und Nr. 107 vom 6. Dezember 1908 vor der Drucklegung nicht gelesen, (könnten Sie dies auch beschwören, Herr Wyslouzil? D. R.) ich habe sie also weder verfasst noch zum Drucke befördert. Hätte ich sie vor der Drucklegung gelesen, so hätte ich deren Veröffentlichung jedenfalls verhindert. (Also waren sie unwahr? D. Red.) —> Was den Artikel über das Kol-Nidrt-Gebet betrifft, erkläre ich, dass ich der hebräischen Sprache nicht mächtig bin, um mir aus eigener Ueberzengung ein Urteil in dieser Sache bilden zu können. Ich glaube aber nicht daran, dass dieses Gebet die Juden ermächtigt, falsche Eide abzulegen. (Und trotz dieses Nichtglaubens, wird dieser Unsinn immer wieder den Lesern des Volksblattes aufgetischt. D. Red) Mit Bedauern erklärte ich loyalerweise, dass ich keine Ursache habe, in den Kommentar der Juden über dieses Gebet Zweifel zu setzen, nachdem ich mich durch die vom Oberrabbiner Herrn Dr. Rosen feld in der Nr. 19«7 des „Czernowitzer Tageblatt vom 1. Oktober 1909 veröffentlichte Aufklärung von der Unrichtigkeit dieser Anwürfe auf das Kol-Nidre überzeugt habe. Czernowitz, am 4. Dezember 1909. Josef Wyslouzil, Redakteur. Ein Ministerialerlatz zugunsten der strenggläubigen Inden. Galizische Blätter melden: Das Handelsministerium hat an alle Postämter eine Verordnung erlaffen, laut welcher die Postbeamten beauftragt werden, auf den Sabbath und die Mischen Feiertage Rücksicht zu nehmen. Der Erlaß bestimmt: 1. Alle Sendungen gegen Empfangsbestätigungen (mit Ausnahme von Expreßsendungen, Gerichtsstücke, Wertsendungen, die durch längeres Liegen auf der Post beschädigt werden könn-