Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 50 (10.12.1909)
- Date
- 1909-12-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Dr.- Blochs Wochenschrift. Leite 857 Nn 50' ' Die Leiden eines ungarischen Dorfjuden. In der kleinen ungarischen Ortschaft Labor bildete sich vor einiger Zeit ein „christlicher Konsumverein". Diesem Unternehmen stand der jüdische Kaufmann Markus Herrmann im Wege, dessen Geschäft bei der Bevölkerung weit beliebter war, als das mit einem Schnapsladen verbundene Genossenschaftsgeschäft. Um nun Herrmann unmöglich zu machen, ließ der Präsident der Genossenschaft Graf Aladar Szechenyi mittels Trommelschlages im Dorfe verkünden, daß derjenige, der bei Herrmann einkauft, selbst für Geld, aus dem gräflichen Walde kein Brennholz für den Winter beziehen könne. Markus Herrmann veröffentlichte diese unlautere Konkurrenz in den Zeitungen, worauf das offizielle Organ der christlichen Konsumgenossenschaften Herrmann in der heftigsten Weise angriff und namentlich erwähnte, daß der Jude Herrmann an den häufigen Bränden im Dorfe schuld trage, daß ^r ein erbärmlicher Feigling sei, etc. Herrmann erstattete gegen das Blatt die Strafanzeige, dessen Redakteur Edmund Czernai die Verantwortung für den Artikel übernahm. In der vor einem Budapester Strafgerichte stattgefundenen Verhandlung versuchte der Angeklagte den Wahrheitsbeweis zu führen, doch alle vernommenen Zeugen schilderten Herrmann als einen rechtschaffenen Menschen, der sich in der ganzen Gegend der allgemeinen Wertschätzung erfreut. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 200 Kronen,?ur Tragung der gesamten Gerichtskosten und zur Veröffentlichung des Urteils in dem offiziellen Organe der christlichen Konsumgenossenschaften. Politische Versammlungen in Konstantinopler Synagogen. In letzter Zeit fanden in mehreren Konstantinopler Synagogen, wie dortige Blätter melden, wiederholt von Zionisten einberusene Versammlungen statt, um die jüdisch-nationale Idee zu propagieren. Dies veranlaßte die antizionistische Presse zu Protestkundgebungen, in welchen gefordert wurde, daß die Synagoge ihren bisherigen Charakter wahre und nicht zu einem Platze für politische Versammlungen gemacht werde. Diese Kontroverse hat auch die Aufmerksamkeit der Regierung erweckt, die nun in einer offiziellen Note, in welcher auf die Vorgänge in den Synagogen Bezug genommen wurde, allen Nichtmohammedanern das Gesetz ins Gedächtnis rief, wonach Vereinen und Gesellschaften verboten wird, die Synagogen und Kirchen zur Abhaltung politischer Versammlungen zu mißbrauchen, da die Gotteshäuser ausschließlich zu Zwecken des Gottesdienstes verwendet werden dürfen. Die Regierung droht für den Fall, daß sich die gerügten Vorgänge in den Synagogen wiederholen sollten, mit der strengen Bestrafung sowohl der Synagogenvorstände als auch der Veranstalter der Versammlungen. Aus den jüngsten Reden der jüdischen Dumadeputierten. Anläßlich der Verhandlung des Gefetzprojekies über die Gerichtsreformen beantragte der Antisemit Grimm, die Juden von dem aktiven und passiven Wahlrecht für Friedensrichter auszuschließen. Hierauf ergriff Deputierter Nisselowitsch das Wort und führte aus: „Als russischer Bürger protestiere ich gegen den Antrag Grimms. Seit dem Bestände der Schiedsgerichte wurde, trotzdem laut dem Gesetze vom Jahre 1854 dies möglich ist, kein einziger Jude zum Friedensrichter gewählt oder ernannt. Der Vorschlag Grimms bedeute also in der Praxis nichts als eine von Judenhaß erfüllte, antisemitische Demonstration. Nisselowitsch zitiert einen Ausspruch des Grafen Leo Tolstoi, daß der Antisemitismus weder eine Meinung, noch eine politische Ueberzeugung, sondern ein krankhafter Zustand, der Ausdruck unmenschlicher, wilder Leidenschaft sei. Grimms Vorschlag ist eine Beleidigung der Dumatribunen und gegen eine solche Verletzung müsse er protestieren. Hier wird der Redner vom Präsidenten unterbrochen und wegen des letzten Ausdruckes zurechtgewiesen. Diesen Anlaß benützt die Rechte, um Nisselowitsch am Weiterreden zu verhindern. In der Debatte über das Gesetz, betreffend die Unverletzlichkeit der Person, sprach auch der jüdische Abgeordnete Friedmann. Einer der Grundpfeiler der Freiheit der Person — führte Friedmann aus — ist die Bewegungsfreiheit und die Freizügigkeit die jedem Menschen gestattet, von einem Ort in den anderen zu ziehen. In dieser Beziehung enthält der Gesetzentwurf keine Besserung, da alle Begrenzungen, besonders gegenüber den Juden, in Kraft belassen wurden. Die Regierung, die in dem Entwürfe die Grenzen der Freizügigkeit festgesetzt hat, sagt in dem Motivenberichte, daß eine. Entschließung hinsichtlich der Auflassung des jüdischen Ansiedlungsrayons nicht von ihr ausgehen könne, sondern von der Duma ausgehen müsse. Redner denke aber keinen Augenblick daran, daß die Initiative hiezu von der gegenwärtigen Dumamrhrheit ergriffen werde. Die Mehrheit rede sich darauf aus, daß die Iudenfrage nicht partienweise gelöst werden dürfe. Das ist aber nichts als eine faule Ausrede, da die Majorität nichts dazu tut, die Lösung der gesamten Iudenfrage in Angriff zu nehmen, hingegen tagtäglich die die Rechte der Juden beschränkenden Gesetze verschärft. Dieses Vorgehen widerspricht jedoch dem Staatsinteresse. Die Iudenfrage ist auch gleichzeitig eine Lebensfrage des Staates und würde die Majorität des Hauses sie auch nur einen Augenblick von diesem Gesichtspunkte aus ins Auge fassen, so würde sie auch keinen Augenblick zögern, ihre Lösung herbeizuführen. Uebel belohnter Patriotismus. In englischen Tagesblättern ist seit einigen Tagen ein Aufruf zu lesen, der von einer Anzahl hoher englischer Militärs und über fünfzig Mitgliedern des englischen Unterhauses unterzeichnet ist. und zur Sammlung für einen Fond zu Gunsten des Kapitäns Webber aufgeforderr wird. Die Affäre des jüdischen Kapitäns Webber hat wiederholt das englische Parlament beschäftigt. Sie datiert noch aus dem Burenkrieg, zu welcher Zeit Webber als 18 jähriger Jüngling bei seinen Eltern in Südafrika lebte. Als Sohn reicher Eltern standen ihm große Summen zur Verfügung, und da er überdies Südafrika, Land und Leute und deren Sprachen, genau kannte, stellte er sich aus politischer Ueberzeugung in den Dienst Englands. Er diente während der ganzen Kriegszeit, hatte sich hauptsächlich um die Errichtung und Ausrüstung englischer Ambulantenkorps, die nicht von der Militärbehörde besoldet wurden, große Verdienste erworben. Seine Tüchtigkeit wurde allseits anerkannt, so daß ihm die Erlaubnis erteilt wurde, ein Schützenkorps zu konstituieren und zu eguipieren. Dieses Korps hat besonders im westlichen Teile des Kriegsschauplatzes hervorragende Dienste geleistet. Webber wurde zum Kapitän befördert, hat aber während der 2l/2 Jahre, die der Krieg dauerte, nicht nur für die Erhaltung der ihm anvertrauten Truppenteile erwiesenermaßen 12.000 Pfund Sterling ausgegeben, sondern überdies während der Kriegsunruhen sein ganzes bedeutendes Vermögen verloren. Der Kriegsminister, yn den sich nun Kapitän Webber gewandt hatte, und der auch im Parlament in dieser Affäre wiederholt interpelliert wurde, erklärte jedesmal, daß er die großen Verdienste des Kapitän Webber und dessen immense finanzielle Opfer vollauf anerkenne, er würde aber bei allem Mitgefühl mit der traurigen Lage desselben für ihn von amtswegen nichts tun können. Unter solchen Umständen blieb nichts anderes