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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-12-10 · 50 (10.12.1909) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
50 (10.12.1909)
Date
1909-12-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 858 Dr. Blochs Wochenschrift. suchen, ob der.Darwinismus uns wirklich das Entstehen des organischen Lebens in einer solch vollständigen Weise erklärt, daß der Zweifler den Glauben an die biblische Schöpfungsgeschichte ruhigen Gewissens preisgeben kann. (Fortsetzung folgt.) Vom Jahrmarkt öes Lebens. Das Memorandum der englischen Juden über die rumänischen Judenverfolgungen. Dieser Tage erschien der Jahresbericht der bedeutendsten englisch-jüdischen Körperschaft, der Board of Deputies in London. Den wichtigsten Teil des Berichtes bildet das Memorandum, welches diese Körperschaft namens der.englischen Juden im Laufe des Berichtsjahres, als infolge der Balkankrise eine Konferenz der Signatar- Mächte über den Berliner Vertrag in Aussicht stand, dem englischen Minister des Aeußern überreicht hatte. Das Memorandum, welches eine genaue Geschichte des Vertragsbruches seitens Rumäniens enthält, zählt die endlose Reihe der gegen die Juden geschaffenen rumänischen Gesetze auf und schließt mit der Bitte, anläßlich der Beratung über „andere Verletzungen des Berliner Vertrages" auch diesen Vertragsbruch der Behandlung zu unterziehen und Rumänien zu veranlassen, den Vertrag .einzuhalten. Das Memorandum trägt die Unterschriften der Herren D. L. Alexander, C. E. Montefiore, Lord Rothschild und Sir Edward Sassoon. Ein neues rumänisches Jndustriegesetz gegen die Juden. Aus Bukarest Mixd uns geschrieben : Die rumänische Regierung wird dem dieser Tage zusammengetretenen Parlament ein neues Gesetz für die Förderung der nationalen Industrie vorlegen. Durch dieses Gesetz wird in erster Reihe die so wichtige Frage des Personals, das in den industriellen Anstalten des Landes zur Verwendung gelangt, auf ganz neuer Grundlage geregelt. Das heute in Kraft stehende Gesetz enthält die allgemeine Bestimmung, daß in den industriellen Betrieben, die sich der ^Begünstigungen des Industriegesetzes erfreuen, das Personal in einer gewissen Verhältnisziffer aus Rumänen bestehen muß. Run aber ist es aus Gründen der verschiedensten Art äußerst schwer, ja fast unmöglich, unter den Rumänen das geeignete technische und kommerzielle Personal für industrielle Betriebe zu finden, und um dem Gesetze zu genügen, halfen sich die Jndustrieunternehmungen in der Weise, daß sie die vorgeschriebene Anzahl von Rumänen als Arbeiter aufnahmen, während die Anwerbung des übrigen Personals ohne Rücksicht auf die Natipnalität erfolgte. In dieser Meise wurde im Laufe der Zeit ein tüchtiges, allen Anforderungen entsprechendes Beamtenpersonal herang^ogen, das für den guten Fortgang der einzelnen Unternehmungen von größtem Nutzen war. Dieses Personal wird durch das neue Gesetz nahezu gänzlich geopfert. Es wird nämlich bestimmt, daß die industriellen Unternehmungen, welche die Begünstigungen des Jndustriegefetzes verlangen, verpflichtet sind, gleich von Begrün ihres Betriebes ay wenigstens 25 Prozent der unter welcher Form immer zur Auszahlung gelangenden Gehälter dem aus rumänischen Bürgern bestehenden Teil; des Personals zukommen zu lassen. Rach 5 Jahren muß diese Verhältnrsziffer auf 50 Prozent erhöht werden, und bloß jene Industrien, die das Verhältnis der den Rumänen ausbezahlten Gehälter auf 75 Prozent erhöhen haben, werden eine, neuerliche Verlängerung der Industriebegünstigungen auf 7 Jahre erhalten können. Endlich werden jene industriellen Unternehmungen, die nach Ablauf auch dieser Frist 50 Prozent der Gehälter an das rumänische Personal bezahlen, eine letzte Verlängerung der Jndustriebegünstigüngen auf weitere 7 Jahre erlangen können. Im großen und ganzen kann gesagt werden, daß durch das neue Gesetz den Industrien des Landes eine ganze Reihe sehr wichtiger Begünstigungen gewährt, daß aber gleichzeitig ein weiterer Vorstoß nach der Richtung der sogenannten „Nationalisierung" der Industrie in Rumänien gemacht wird, die auch heute noch nahezu ausschließlich mit fremdem Kapital arbeitet und noch für lange Zeit hinaus der technischen und geschäftlichen Erfahrungen der Fremden nicht entbehren kann. Ganz besonders schwer wird durch das neue Gesetz die jüdische Bevölkerung des Landes getroffen, die wohl alle Pflichten der rumänischen Staatsbürger zu erfüllen hat, nach der in Rumänien geltenden Rechtsauffassung aber zu den Fremden gerechnet wird. Die Juden, denen die Betätigung auf allen anderen wirtschaftlichen Gebieten immer mehr verwehrt wurde, haben sich seit einer Reihe von Jahren in großer Menge der Industrie zugewendet, wo die jüdische Intelligenz einen sehr geschätzten und brauchbaren Teil des Beamtenpersonals aller Kategorien bildet, während das in Rumänien sehr zahlreiche jüdische Proletariat einen nicht unerheblichen Prozentsatz der Fabriksarbeiter darstellt. Das System der wirtschaftlichen Aushungerung, das schon seit Jahrzehnten gegen die Juden in Rumänien zur Anwendung gelangt, wird unter den obwaltenden Verhältnissen durch das neue Gesetz um ein neues sehr wirksames Mittel vermehrt werden. Ein Dokument der Schande Rumäniens. Zur Erinnerung späterer Geschlechter .verdient. nachstehender amtlicher Bericht des österreichisch-ungarischen Gesandten Freiherrn von.Eder> an den Reichskanzler Beust, aufbewahrt zu werden: Freiherr v. Eder an Freiherrn v. Beust. Bukarest, 8. Dezember Ir67. . . . Inwiefern mir der Sachverhalt bekannt, und ich glaube gut unterrichtet zu sein, hat die Regierung beiläufig zebn Israeliten, die ihr als Vagabunden bezeichnet wurden, außer Land schaffen wollen. Da jedoch diese Israeliten fürstliche Untertanen waren, konnten sie weder nach Oesterreich noch nach Rußland gebracht werden. Es bestand hier der Brauch, Vagabunden am jenseitigen türkischen Ufer auszusetzen. Dies geschah auch mit den zehn Israeliten. Der türkische Posten aber wollte sie, da sie nach den Fürstentümern zuständig sind, auf türkischem Boden nicht belassen und brachte sie nach Galatz zurück. Dort ließ man sie ebenfalls nicht ans Land. Der Führer der türkischen Barke entledigte sich nun dieser Israeliten an emer seichten Stelle der Donau unmittelbar am moldauischen Ufer. Als die im Waffer Befindlichen ans Land steigen wollten, wurden sie von den fürstlichen Organen ins Wasser zurückgetrieben; zwei Israeliten, die sich an die sich entfernende türkische Barke klammern wollten, gerieten in die Tiefe und ertranken, während die übrigen noch einige Stunden bis an die Knie im Wasser verblieben ... Die türkische Regierung verlangte die Zusammenstellung einer gemischten Kommission, ein Verlangen, dem die hiesige Regierung trotz aller möglichen Versuche, sie zur Annahme dieses Vorschlages zu bestimmen, keine Folge gab und unter dem gegenwärtigen Ministerium demselben ebenfalls keine Folge geben wird. Diese Regierung scheint nämlich vorzuziehen, die Frage der Schuld durch den Umstand, daß zwei widersprechende Behauptungen sich entgegenstehen, gewissermaßen in Zweifel zu lassen, als einer Kommission zuzustimmen-- deren Ergebnis schwerlich zum Vorteil der moldau-walachischen Regierung ausfallen würbe. Militärdienst bei den Juden vor 2400 Jahren. Einem auswärtigen Blatte entnehmen wir die folgende interessante Mitteilung : Neben dem ersten Katarakt des Nils wurden 12 Papyri, gefunden, die glle vön größter Wichtigkeit find. Der wichtigste ist der Papyrus Nr. 11. Er enthält ein Bittgesuch der geistlichen Führer

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