Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 49 (3.12.1909)
- Date
- 1909-12-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 838 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 49 more judaico aussprach. 1902. publizierte Rabbiner A. Taubes, Bukarest, ein treffliches Buch „Despre juramäntul la Evrei si juramintul more judaico“. Doktor Niemirower—Jassy veröffentlichte Gutachten von Professor Lazarus und Narzisse Leven. Nachdem es leider vielfach Juden find, die darauf bestehen, daß ihre Glaubensgenossen more judaico schwören, hat im Jahre 1903 die Großloge „Bnei Brith", in der Dr. A. Stern, Dr. Beck, Doktor Niemirower und Branitzteanu über die Verwerflichkeit von more judaico gesprochen, den Mitgliedern des Ordens streng verboten, bei Strafe der Ausschließung aus dem Orden, diesen Judeneid in einem Prozesse zu verlangen. In verschiedenen Gemeinden wurde der Kampf ausgenommen, aber bald wieder aufgegeben, zum Beispiel in Piatra. Andere Gemeinden, wie Braila, Botosani, Ploie^ti, hielten sich tapfer. Es kam aber nicht zu einer Entscheidung des Kassatioushofes. Erst im Jahre 1902 hat sich der Kassationshof in einem Privat-Prozeß gegen more judaico ausgesprochen. Dessen ungeachtet wurde more judaico weiter geübt. Denn die Richter können nach ihrem Gutdünken handeln, ohne Rücksicht auf den Kassationshof. Der gegenwärtige Stand der Frage. Zu Beginn des Jahres 1908, nach dem Ableben des Rabbiners Feiwel Taubes—Jassy, wurden auch seine offiziellen Funktionen Dr. I. Niemirower übertragen und es war ihm nunmehr möglich, auch praktisch gegen more judaico aufzutreten. Dr. Niemirower verweigerte seine Mithilfe beim sogenannten Judeneid. Einzelne Richter zeigten sich sehr erzürnt. Die Zeitungen brachten allerlei u n k o nt r o l l i e rbare Nachrichten, so der „Viitorul" von einer Anklage wegen Rebellion und einer Ausweisung. Ein Friedensrichter verurteilte ihn zur Geldstrafe von 50 Fr., ein zweiter zu einer Summe von 100 Fr. und ein dritter zu der von 300 Fr. . Man griff zum Ausweg, einen Sohn des seligen Rabbiners Taubes zur Funktion beim Eide zu bestimmen. Als auch dieser seine Mithilfe ablehnte, wurde auch er zur Geldstrafe verurteilt. Das Tribunal forderte Doktor Memirower auf, ein Memorandum in dieser Frage zu liefern. Sein Memorandum hatte die Wirkung, daß manche Prozesse hängen bleiben. Inzwischen haben die Epitropen der Gemeinde zu Braila, die schon 1903 tapfer gekämpft, mit großer Energie es verhindert, daß in ihrer Synagoge der Judeneid abgenommen wurde. Sie wurden zu einer Geldstrafe verurteilt, das Tribunal sprach sie aber frei. Die Herren Dr. Silberstein, Wechsler, Agent Brociner, Dr. Mascovici usw. haben somit gezeigt, daß die Synagogenverwalter die Möglichkeit haben, die S y n a g o ge abzusperren und den Eidleistenden keinen Einlaß zu gewähren. Gegen die auferlegte Geldstrafe appellierte Dr Niemirower an das Tribunal. Seine Advokaten waren Oswald Theodoreanu und Combate; der Gerichtshof wies den Appell aus formalen Gründen zurück. Dr. Niemirower wandte sich an den Kassatioushof zu Bukarest. Ihm zur Seite stand ein Notabelnkomitee zu Jassy und das Synhedrium des Bnei Brith-Ordens in Bukarest, unter dem Präsidium des Dr. A. Stern. Der gewesene Justizminister Disescu übernahm die Führung des Prozesses. Die Vorarbeit li istete unser Glaubensgenosse Advokat Gaster. Am 11 /24. November 1908 fand die Verhandlung bei der ersten Sektion des Kassationshofes unter dem Vorsitze des Primpräsidenten Le. Ferechide statt. Herr Disescu sprach glänzend. Der hohe Gerichtshof bestimmte, 1. daß ein derartiger Rekurs gegen Urteil des Friedensrichters zulässig ist; 2. daß ein Schwur nur im Gerichte, aber nicht in einer Synagoge abgenommen werden kann, 3. daß die Verordnung von 1844 betreffs des Judeneides durch den Art. 740 der Zivil-Prozeßordnung aufgehoben wurde; 4. daß der Rabbiner nicht als Sachverständiger, den man bestraft, wenn er seine Dienste verweigert, gerufen wird, sondern als eligiöser Funktionär, der Gewissensfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann. Die Dr. Niemirower auferlegte Geldstrafe der 50 Frcs. wurde aufgehoben. Die gesamte rumänische Presse nahm von diesem gerechten Urteil Notiz. Das allgemeine Gefühl ist, daß more judaico aufgehoben wurde. Dem ist aber leider nicht ganz so. Gewiß ist der Erfolg nicht zu unterschätzen. Die moralische Wirkung des Urteils ist eine sehr bedeutende. In Jassy und in anderen Städten haben tatsächlich manche Richter erklärt, daß nunmehr more judaico unzulässig ist, aber nicht alle Richter sind dieser Meinung. Als Dr. Niemirower bei Gericht erklärt hat, daß die Anwesenheit des Rabbiners bei einer Eidesleistung überflüssig sei und als auch die anderen Rabbiner die Mithilfe bei more judaico versagten, verlegte der Jassyer Appellhof einen Judeneid nach dem Nachbarstäotchen Vaslui, wo leider der Eid abgenommen wurde. Es ist jedoch dafür gesorgt worden, daß auch in Vaslui j tzt der Ortsrabbiner bei more judaico nicht mehr mittut. Der Plan einer Intervention beim Justizminister Stelean wurde vorläufig aufgegeben. Hat ja der nichtjudenfeindliche Justizminister Badarcu, bei dem Dr. Niemirower im Jahre 1905 interveniert, nichts tun können oder wollen. Eine Petition der Rabbiner an das Parlament, welches auf legislativem Wege die Frage radikal lösen könnte, hätte beim gegenwärtigen Parlament keinen praktischen Wert; andererseits könnte nur ein Machtwort des Parlamentes wirkliche Hilfe bringen. Die rumänische Justiz ist sonst unzuverlässig. Einerseits hat die dritte Sektion des Kassationshofes im Prozesse Corotini Lewin, vertreten durch den früheren Justizminister Badarcu, und in einem Prozesse aus Roman, wo die B. B. Loge unter dem Präsidium des Herrn Jancu Abram tapfer kämpfte, wieder Entscheidungen gegen more judaico getroffen, andererseits hat die erste Sektion des Kaffationshofes unlängst in den Prozessen Niemirower und Taubes Unschlüssigkeit gezeigt Md die. Entscheidung auf November verschoben. Allenfalls darf es für die Juden in Rumänien in dieser Frage kein Zurück geben. Es ist erste Pflicht der Rabbiner, die Mithilfe bei more judaico konsequent zu verweigern; 2. Pflicht der Gemeinden, ihre Rabbiner bei der Prozeßführung finanziell zu unterstützen; 3. Pflicht der Synagogenvorsteher, falls nötig, dem Schwörenden keinen Einlaß ins Gotteshaus zu gewähren; 4. Pflicht der Prediger, Volksredner und einflußreichen Persönlichkeiten, auf die Masse des Volkes aufklärend zu wirken und sie von der Häßlichkeit und Schädlichkeit des sogenannten Judeneides zu überzeugen. Die Alliance Jsraelite Universelle, die Wohltäterin und Lehrerin der rumänischen Juden, wirkt auch in dieser Frage vorbildlich; dem Beispiele des großen Allianceführers Cremieux folgend, werden die Vertreter der rumänischen Juden den Kampf gegen more judaico tapfer weiterfüyren. Jsak Kohn. Korrespondenzen Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 28. November 1909 unter dem Borsitze des Präsidenten Herrn Dr. Alfred Stern. Beginn 10 Uhr vormittags. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildet die Trauerkundgebung für das vor kurzem dahingeschiedene ehemalige Mitglied des Vertreterkollegiums, Herrn Theodor Ritter von Taussig. Der Vorsitzende Präsident Dr. Stern hält folgende Ansprache: „Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, geziemt es sich, eines Mannes zu gedenken, der durch eine Reihe von Jahren unserem Vorstande angehörte und durch sein hervorragendes Wirken hier in unserer Mitte, aber auch außerhalb