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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-12-03 · 49 (3.12.1909) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
49 (3.12.1909)
Date
1909-12-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 49 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 835 hätte. Sogar im reingesiebten Generalstab hätte so etwas passieren können, seitdem ein Fürstbischof von Olmütz den Namen Kohn trug und ertrug. Aber Hofrichter ist ein so urdeutscher, chronikalisch beglaubigter, geradezu privilegierter Bauernname, daß selbst das „Deutsche Volksblatt" den Wahnsinn nicht beging, hier mit dem Antisemitismus auszurücken und durch eine gar zu grobe Lüge seine sonstige Judenhetze zu verdächtigen. Aber was selbst Vergani schon zu dumm ist, ist es noch lange nicht für die „Ostdeutsche Rundschau", welche kühn entschlossen im Meer des Blödsinns bis auf den Grund hinabtauchte und von dort eine strahlende Perle hervorholle. Sie entdeckte mit den Blicken eines altgermanischeu Sehers, daß Hofrichter jüdischer Abstammung fei und dies auch durch sein ganzes Benehmen bewiesen habe. Der Schwund in der Auflage der Ostdeutschen wird durch diese Sensationsmacherei nicht behoben werden, die übel angebrachten Künste des Hans Arnold Schwer, mit lächerlicher Plumpheit ansgeführt, machen die ostdeutsche Entdeckung zu einer Blamage. Denn Hofrichters Familie ist zu sehr bekannt, als daß man so etwas behaupten dürfte. Seit Jahrzehnten in Reichenau ansässig, wo sie nach Art der Kleinbürgerfamilien in Kleinstädten ein bischen Handel, ein bischen Gewerbe, ein bischen Landwirtschaft getrieben hat, kannte ein jeder dort den Ahn und Urahn mit dem Vornamen und allen Blumen auf dem Schlafrock. Oh, bei dieser Begeisterung, mit welcher heute die Beleidigung und Verfolgung von Juden betrieben wird, hätte es nicht fünf Minuten, - nicht fünf Sekunden gedauert, daß der Nennung des Namens Hofrichters der johlende Aufschrei gefolgt wäre, er stamme von Juden ab. Seine Familie ist aber so klassisch arisch, daß nicht einmal der brennendste Wunsch zum Vater seines Judentums werden konnte. Wenn es aber doch möglich gewesen wäre, ihn zum Juden umzulügen, welche schreckliche Eventualität nicht nur für ihn allein. Denken wir an den Fall Dreyfus und seine wahnsinnigen Folgen. Es gab überhaupt keinen Fall Dreyfus,' es gab nur den Fall eines Juden und schon mußten alle Gesetze schweigen, schon durfte jeder Bube zum Ankläger werden und erhielt der Pöbel einen Freibrief gegen alle, die es wagten, dem Henker in den Arm zu fallen. Die Gerechtigkeit wurde gefälscht, die Zeitungen zu allmächtigen Behörden, welche die Untersuchung führten und als Mitschuldige wurden alle Juden mit schwerer materieller und gesellschaftlicher Schädigung bestraft, obwohl unter den Tausenden kaum einige waren, die Dreyfus auch nur dem Namen nach gekannt haben. An dem Fall Hofrichter gemessen, erscheint uns dieser Kulturskandal nur noch ungeheuerlicher und erscheint immer deutlicher als eine Schuld der Behörden. Wenn heute jemand wagen sollte, aus dem Fall des Giftmordes Rückschlüsse auf den Geist der Armee oder den Wert des Generalsstabs zu ziehen, so würden die Behörden Kraft genug finden, um ein solches Beginnen mit barbarischer Strenge nach den bestehenden Gesetzen zu unterdrücken. Aber wenn Hofrichter Jeiteles geheißen hätte! Dann wäre wohl wieder Vergani oberster Richter geworden, . Hans Arnold Schwer oberster Staatsanwalt und die Staatsgewalt hätte mit verschränkten Armen zugesehen was mit dem angeklagten und unschuldigen Juden geschehen wäre. Unsere Beschwerdedeputationen wären von den Ministern mit gleichgiltigen Worten abgespeist worden und dem einmal verhafteten Oberleutnant Jeiteles wäre es wohl kaum mehr möglich geworden, seine Unschuld zu beweisen. Daran ist es sehr gut, die Behörden zu erinnern und zu Vergleichen aufzufordern. Denn der Fall war schon da und in Stein sitzt das unschuldige Opfer, sitzt Hilsner. Wäre der Mann von einem ordentlichen Gericht jemals verurteilt worden? Die Behörden, welche der sogenannten Volksstimmung zu Liebe damals die Gesetze mit Füßen haben treten lassen, haben diesen Mann auf dem Gewissen. Sie können jetzt sehen, wenn sie wollen, wie blödsinnig der Judenhaß ist und wie albern, seine Sympathien und Antipathien von einem Individuum auf eine ganze Gruppe zu übertragen. Dieser Oberleutnant Hofrichter hat als Liebediener und Streber alles eher als Beliebtheit genossen, war sparsam. Was hätte nicht das Deutsche Volksblatt üver diese Charaktermerkmale gesagt und gelogen, wenn der Mann Jeiteles geheißen hatte? Der Fall Hofrichtergeht niemanden etwas an. als ihn und seine Familie und keinem Menschen fällt es ein, zu generalisieren. Aber kein jüdischer Offizier hätte jemals mehr das Portepee bekommen, wenn der jetzt Verhaftete aus einfin der zwölf Stämme wäre; ein Ausnahmszustand der Gerechtigkeit und der Sicherheit wäre den jüdischen Bürgern gegenüber eingetreten. Im Falle Hofrichter wird ein Mensch verurteilt, wenn sich unter den Millionen Juden ein Verbrecher oder auch nur der Vervacht zu einem Verbrechen findet, die ganze Rasse. Der Fall Hofrichter, der trotz der furchtbarsten Verdachtsmomente noch immer mit einem Freispruch enden kann, wird durch den Vergleich mit einer jüdischen Variante derselben Sache vielleicht den Fall Hilsner bei den Behörden unterstützen, wenn man wegen auffallender Unschuldsmomenre die Revision von Kuttenberg verlangt. Was kann nns der jüdische Gmigralionskangreß gebe«? IV. Die jüdische Repräsentation. Wenn man über die Gründung von Emigrationsgesellschaften und sogar von größeren Organisationen auf diesem Gebiete spricht, versteht man darunter gewöhnlich die innere Zusammenfassung und Organisierung unserer Kräfte, vergißt aber dabei vollständig, daß der Emigration auch eine äußere Repräsentation in vielen Beziehungen nottut. Es wird nicht übertrieben sein, wenn wir hier die Behauptung aufstellen, daß bedeutende Erfolge nur von einer Organisation erzielt werden könnten, die imstande wäre, den Wahrheitsbeweis dafür anzutreten, daß sie in vollem Umfange das Vertrauen der Massen genieße und aus diesem Ouell ihre Kraft schöpfe,' daß sie eine Art jüdischer Repräsentation für Emigrationsangelegenheiten sei. Es muß zwar zugegeben werden, daß eine bedeutende innere Arbeit es der Organisation leicht machen müßte, sich auch außerhalb Achtung zu verschaffen, aber umgekehrt können wir auch sagen, daß eben die innere Arbeit keine bedeutende sein könne, wenn die Organisation nicht befugt ist. als Repräsentantin der jüdischen Massen aufzutreten. Die Praris lehrt uns das auf Schritt und Tritt. In der Regulierungsarbeit spielen, wie bekannt, eine große Rolle die Abkommen mit den Schiffahrtsgesellschaften, die den Zweck haben, den Emigranten während der Fahrt manche Vergünstigungen zukommen zu lassen. Je größer nun das Vertrauen ist, das die Massen in eine Organisation setzen, je bedeutender ihr Einfluß in der jüdischen Gesellschaft, umso größeren Wert haben auch die Vergünstigungen, die sie bei den Schifffahrtsgesellschaften für ihre Emigranten erwirken kann. Bis heute herrscht aßer noch die schlechte Gepflogenheit. daß jede Emigrationsorganisation, die in irgendwelche Beziehungen zu einer Schiffahrtsgesellschaft tritt, sich alle Mühe gibt, bei der Schiffsverwaltung die Ueberzeugung wachzurufen, daß nur sie, also die zur zeit kontrahierende Emigrationsgesellschaft .sich des größten Einflusses unter den Juden erfreue und daß ihr daher die meisten Vergünstigungen gewährt werden müßten. Man gestattet sich, dem „Goi" in betreff jüdischer Angelegenheiten etwas vorzumalen. Ewig wird aber auch beini „Goi" die Unkenntnis jüdischer Verhältniffe nicht währen. Allmähliche werden auch die Schiffahrtsgesellschaften zur Vernunft kommen und sich vor Augen Hallen

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