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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-11-19 · 47 (19.11.1909) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
47 (19.11.1909)
Date
1909-11-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 47 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 803 R. Akibas und zog damit in Vergleich die Tätigkeit Lektor Friedmanns. Schon in der vergangenen Zeit waren es nicht die Söhne wohlhabender Leute, die das Studium der Thora pflegten, sondern die Kinder der Armen und R. Akiba mußte für Nahrung sorgen, wenn er fleißige Schüler behalten wollte. So hätte auch Lektor Friedmann seine Sorge darauf gerichtet, durch Stipendien den Schülern eine materielle Erleichterung zu sichern, und so sei es dank dieser fast 30jährigen Bemühungen Friedmanns dahin gebracht worden, daß mehr als hundert Gymnasiasten an den inzwischen verstärkten Lehrkursen für Bibel und Talmud teilnehmen und sehr gute Leistungen aufweisen. Der Vortragende erwähnte hiebei die Namen der Stifter, darunter die hiesige Kultusgemeinde mit 12 Stiftplätzen die Dr. Adolf Schmiedl- Stiftung, die jährlichen Zuwendungen des Herrn Bergrates Dr. Max Ritter von G u t m a n n, des Herrn Dr. Alfons T h o r s ch u. a. Stellenweise — insbesondere bei der Schilderung der Charaktereigenschaften des Verewigten — übermannte die Rührung den Redner selbst derartig, daß ihm die Tränen über die Wangen liefen. Dem gleichen Gefühle der Trauer und der Dankbarkeit gab auch der nachfolgende Redner, der Präsident des Theologenvereines Herr Dr. H a l b e r st a m m Ausdruck. In feierlicher Weise stimmte sodann Herr Oberkantor Guttmann das Dl mole rachmim an und unter andächtiger Stimmung schloß diese Gedenkfeier. Sonntags darauf versammelten sich die Studenten der Jsr.-theol. Lehranstalt, die Hörer vom Beth-Hamidrasch, die Freunde des Verewigten mit der Familie am Grabe desselben, um die Steinsetzung feierlichst zu begehen. Als einer der ältesten Schüler der Jsr.-theol. Lehranstalt und ein begeisterter Verehrer des Verstorbenen ergriff Herr Rabbiner Dr. Bach das Wort, nachdem das von Herrn I. Kantor Jurberger trefflich vorgetragene Nenuedu nechono verklungen war. Der Redner zitierte unter anderem den Midrasch, wie bei Mirjams Tod alles Waffer versiegte, so daß ganz Israel sah, was es an ihr verloren — so sei auch mit Friedmanns Tod ein sprudelnder Quell versiegt, und seine Schüler, seine Freunde wüßten nunmehr, was sie an ihm verloren haben. Dr. Heinrich trug sodann ein Gedicht in hebräischer Sprache vor. Mit einem stillen Kadischgebete schloß diese Trauerandacht am Grabe. Aus der Prager israel. Gemeinde-Repräsentanz. Unter Vorsitz des Präses Dr. Rosenbacher fand dieser Tage eine mehr als 2^/z Stunden währende Sitzung statt, welche jedoch zum größten Teile Stiftungsangelegenheiten gewidmet war. Größeres Interesse erweckte die nach längerer Pause wieder zur Verleihung gelangende Karl Graf Choteksche Stiftung für jüdische Studenten; wie der Vorsitzende bemerkt, vom Vater Ihrer Hoheit der Herzogin v. Hohenberg gestiftet. Der auf das prachtvollste ausgestattete Stiftsbrief wird während des von Herrn Dr. Bendiener erstatteten Referates unter den Repräsentanzmitgliedern zirkulieren gelaffen. Unter 8 Bewerbern wird von der Repräsentanz im Sinne der Anträge des Referenten nachstehender Terna-Vorschlag genehmigt: Primo loco: Techniker Viktor Katz, 8ocunäo loco: Rudolf Raudnitzky (Oktavemer am Grabner Gymnasium) und tsrtio loco Viktor Fluß Septimaner am Altstädter Gymnasium). Die Besetzung erfolgt durch die Deszendenz weiland des Grafen Karl Chotek. Herrn kais. Rät Hahn, welcher sich wegen Ueberbürdung genötigt sieht, die Jnspektorstelle des Simon yon Läml'schen Stiftungshauses Nr. 1516—11 zurückzulegen, wird unter lebhaftem Beifall seitens des Präsidiums für seine ungemein gewiffenhafte, fleißige und erfolgreiche Tätigkeit in der Verwaltung dieses Hauses der Dank ausgesprochen und Herr k. k. Finanzrat Dr. Koserak provisorischmit dieser Inspektion betraut. Herr Dr. Markus Fischer referiert über die Verhandlungen, welche die Repräsentanz mit dem Stadtrat wegen Regelung der Gehalte der Religionslehrer an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen gepflogen hat. Der Stadtrat hat bisher für diesen Unterricht 2720 K jährlich verausgabt und beabsichtigt nunmehr nur einen Betrag von 2316 K zu leisten, so daß Herr Dr. Fischer den Antrag stellt, die Repräsentanz wolle ihr Gesuch in dieser Angelegenheit zurückziehen. Der Vorsitzende macht aber darauf aufmerksam, daß auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung die Möglichkeit wohl vorhanden sei, den Stadtrat zu veranlaffen, den Wünschen der Repräsentanz sich entgegenkommender zu zeigen. Die Repräsentanz beschließt, auf Grund des Antrages des Vorsitzenden, die ganze Angelegenheit nochmals an die Rechtssektion zurückzuleiten. Eine galizische Ausweisungsaffäre. Von Zeit zu Zeit beschäftigt sich die Oeffentlichkeit mit einer preußischen Ausweisungsaffäre, bei der es sich um ein schikanöses, kleinliches Vorgehen gegen einen harmlosen Ausländer handelt. So erst vor kurzem, als ein in Kattowitz lebender österreichischer Cafetier wegen eines geringfügigen Vergehens gegen die preußische Gewerbeordnung die Ausweisung aus ganz Preußen erhalten hatte. Mit vollem Recht nahm man damals Anlaß, die betreffenden preußischen Behörden wegen der Schroffheit, mit der sie ein nur individuell zu handhabendes Gesetz in Anwendung gebracht hatten, zu tadeln. Nun aber wird uns ein österreichischer Fall bekannt, der gerade in Bezug auf Unduldsamkeit und überflüssige Härte kühn mit allen preußischen Affären konkurrieren kann. Die Vorgeschichte dieses Falles datiert 23 Jahre zurück. Damals wurde ein dreizehnjähriger Knabe, Salomon Bienenstock, von seinen Eltern, die noch sieben Kinder hatten und in recht dürftigen Verhältnissen in Przeslaw in Galizien, Bezirkshauptmannschast Mielec, lebten, nach New-Dork zu einem entfernten Verwandten geschickt, der sich erbeten hatte, den Eltern die Sorge um dieses eine Kind wenigstens abzunehmen. Der Knabe blieb volle 15 Jahre in Amerika, erwarb sich einen bescheidenen Wohlstand, wurde amerikanischer Staatsbürger. Es zeigte sich aber, daß der junge Mann auf die Dauer das Klima des amerikanischen Ostens nicht vertragen konnte, unter der tropischen Sonnenglut New-Iorks fürchterlich litt und schließlich auf das dringende Anraten der Aerzte vor mehr als acht Jahren als schwächlicher, kränklicher Mensch nach seinem Heimatsort Przeslaw zurückkehrte. Kurze Zeit nach seiner Rückkehr starben ihm die Eltern; er erbte ihr kleines Anwesen, errichtete sich ein Geschäft, heiratete, bekam Kinder und kam ungefochten seinem Erwerb nach. Vor wenigen Wochen trat etwas völlig Unerwartetes ein. Salomon Bienenstock legte eines Gewerbescheines halber bei der Bezirkshauptmannschaft in Mielec seine Papiere vor, es wurde konstatiert, daß er als Knabe nach Amerika ausgewandert und dort Staatsbürger geworden sei, und wenige Tage später erhielt Bienenstock mit der Motivierung, daß es sich hier um eine Auswanderung zwecks Umgehung der Militärpflicht handelt, einen kurzfristigen Ausweisungsbefehl aus sämtlichen österreichischen Kronländern. Außerdem wurde der Vermerk „Aus sämtlichen Ländern der österreichischen Krone ausgewiesen" in alle seine Papiere nnd Dokumente von der Bezirkshauptmannschast eingetragen, obwohl ein derartiges Verfahren in keiner Weise durch das Gesetz vorgeschrieben ist. Man muß dabei beachten, daß Bienenstock als dreizehnjähriger Knabe, also acht Jahre vor dem dienstpflichtigen Alter ausgewandert war. so daß von einer Auswanderung zum Zwecke der Umgehung der Militärpflicht nicht gut die Rede sein kann. Bienenstock, der, wie gesagt, eine Familie zu erhalten hat und eigenen Grund und Boden besitzt, wendete sich mit einem Rekurs gegen diese drakonische Maßregel an die Statthalterei. Dieser Rekurs wurde abgewiesen, ebenso der weitere Rekurs an das Ministerium des Innern. Nun bat Bienenstock, ihm wenigstens eine Fristverlängerung zu gewähren, damit er sein Geschäft verkaufen, seine Angelegenhetten in Ordnung bringen könne. Auch dieses Gesuch wurde abschlägig beschieden und Bienenstock kurzer Hand per Schub nach der nächsten, der preußischen Grenze gebracht. Nun blieb noch ein Ausweg für den vollständig zugrunde gerichteten Mann. Da er mehr als zwei Jahre von Amerika abwesend war, so hatte er das amerikanische Staatsbürgerrecht ohnedies verloren, es stand also seiner Wiederaufnahme in den österreichischen Staatsverband scheinbar nichts entgegen. Die Gemeinde Przeslaw erklärte sich ohne weiteres

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