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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-11-12 · 46 (12.11.1909) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
46 (12.11.1909)
Date
1909-11-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 46 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 785 a) Diejenigen, welche nützliche Industrien oder Er-' findungen in Rumänien emgeführt haben, diejenigen, welche hervorragende Talente besitzen oder große Handels- und Judustrieanstalten im Lande begründet haben." d) „Diejenigen, welche in Rumänien von dort seßhaften Eltern geboren und erzogen wurden und weder sie noch ihre Eltern je den Schutz eines fremden Staates genossen haben." o) Diejenigen, welche zur Zeit des Krieges unter der Fahne gedient haben und welche durch ein einziges Gesetz auf Vorschlag der Regierung kollektiv naturalisiert werden können." § 3. „Die Naturalisation kann nur individuell und durch ein einzelnes Gesetz für Jeden gewährt werden." 8 4. „Ein besonderes Gesetz wird die Modalitäten, unter welchen Fremde ihren Wohnsitz in Rumänien begründen können, bestimmen." ß 5. „Nur Rumänen oder Naturalisierte können Ruralgüter in Rumänien erlangen." Die Regierung hat in einer Kollektivliste etwa ungefähr 900 Juden, welche den Unabhängigkeits-Krieg milmachten, großherziger Weise die Bürgerrechte verliehen. Jedoch von diesen 900 ruhte ein großer Teil in den Gräbern der bulgarischen Schlachtfelder; ein Teil der überlebenden Soldaten wurde übersehen, während für einen andern Teil der umständliche Weg über die ganze Stufenleiter der verschiedenen Behörden behufs Zustellung der Diplome gewählt wurde. Es fanden sich jedoch einige „patriotische" Regimentskommandeure, d:e, um einen Juden weniger zum Mitbürger zu haben, es vorzogen, diese Diplome in ihrer Mappe zurückuihalten und wurden sie später durch einen Ministerialbeschluß annulliert, als Dank für das verflossene Heldenblut! Es gehört nicht in den Rahmen dieser Arbeit, zu zeigen, welch traurige Rolle manche verräterische Juden in jenen Tagen gespielt, indem sie den Mut fanden, zu erklären, daß durch ihre Emanzipation dem Art. 44 des Kongresses entsprochen wurde. . Die. Lage der Juden verschlimmerte sich in dem unabhängigen Rumänien. Die Judenausweisungen aus den Dörfern erhalten immer neue Auflagen. Das Los der in den Landgemeinden zurückgebliebenen ist kein besseres. Siebleiben noch heute der Willkür der sich oft wechselnder Präfekten, Sous-Präfekten und Bürgermeister ausgesetzt und müssen die Erlaubnis zu ihrem Aufenthalte oft mit schwerem Gelde bezahlen. Die nihilistischen Umtriebe im Nachbarreiche veranlaßten dieses, im Jahre 1881 von der rumänischen Regierung ein Fremden-Ausweisungsgesetz zu verlangen, welches die Regierung berechtigen soll, Angehörige fremder Staaten, welche der rumänischen Regierung unbequem werden oder gegen fremde Staaten komplottieren, aus ihrem Lande zu expulsiereu. Es sollte damit den Nihilisten die Möglichkeit genommen werden, in Rumänien den Herd ihrer Umtriebe aufzuschlagen. Obwohl der Art. 1 dieses am 7. April 1881 beschlossenen Gesetzes „über die Fremden" folgenden Wortlaut hat: „Art. 1. Der Fremde, welcher seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Rumänien hat und welcher durch seine Aufführung im Lande, die innere, äußere Sicherheit des Staates gefährdet, die öffentliche Ruhe stört, oder an Arbeiten teiluimmt, bestimmt, Umwälzungen der bestehenden politischen und sozialen Ordnung im Lande oder Auslande herbeizuführen, kann von der Regierung gezwungen werden, sich von seinem Wohnorte zu entfernen, in einem bestimmten Orte zu wohnen oder auch das Land zu verlassen," also von „Fremden" spricht, die nur ihren Wohnort oder Aufenthalt in Rumänien haben, d. h. von Angehörigen fremder Staaten, die nur vorübergehend hier wohnen, wird dennoch dieses Gesetz auf die Juden, die der Regierung, den Behörden, selbst den untergeordnetsten unbequem werden, angewendet. Die ersten Opfer dieses Gesetzes waren einige hochherzige pflichtbewußte Juden, denen der Jammer ibrer Glaubensgenosien zu Herzen ging und die gegen so viel Barbarei protestierten. Als „Fremde", als „staatsgeführlich" wurden sie binnen 24 Stunden über die Grenzen geschafft, sie, die auf dem ganzen Erdbälle kein anderes Vaterland haben als dieses Rumänien, in welchem sie geboren und auch sämtliche Bürgerpflichten erfüllten. Juden dürfen eben in Rumänien weder Verteidiger sein noch sich selbst verteidigen. Dr. Gafter, derzeitiger Rabbiner in London, und Dr. E. Schwarzkeld, jetzt General-Sekretär der Jewish Colonisation Association, und der seelige Fior sind die ersten Opfer der Pflichterfüllung, denen sich noch eine lange Reihe von Gesinnungsgenossen anschließt, und so hängt dieses „Gesetz" wie ein Damokles-Schwert über das Haupt eines jeden Juden und wirkt wie ein Maulkorb, damit sich keinem einzigen ein Entrüftungsschrei entringen kann. Wie wir in den vorangehenden Artikeln gezeigt, werden die Juden immer mehr durch Gesetze und Bestimmungen unterdrückt; infolge der Ausweisungsmöglichkeit wagen jedoch nur wenige Glaubensgenossen ihre Stimmen zu erheben, während unsere Feinde systematisch arbeiten und den rumänischen Volksgeist vergiften. Die Antisemiten-Liga, Kultur-Liga genannt, von ehemaligen Ministern Jstrati, I. Gradisteanu, N. Philipesen gegründet, hat einen zahlreichen mächtigen Anhang und hat den Juden im Bewußtsein der Massen furchtbar viel geschadet. Die Exzesse vom 17. und 23. November 1898 in Bukarest und 16. Mai 1899 in Jassy sind nichts im Vergleiche zu der Verheerung, die die mächtige Brunnenvergiftung im rumänischen Geistesleben anrichtet. Unter solchen Umständen ist es begreiflich, daß die Juden zum Wanderstab greifen, was besonders 1899—1900 geschah. Oekonomisch verbesserte sich dadurch zum Teil die Lage der Zurückgebliebenen, politisch aber wird es immer düsterer. Es ist bekannt, daß man 1907 die Bauern gegen die Juden hetzte und erst zu energischen Maßregeln griff, als die Wut der Bauern sich gegen ihre Ausbeuter, gegen die Bojaren wandte. So traurig wie in den letzten Jahren war es eigentlich jedoch nie. Es ist dem agitatorischen Triumvirat Jorga, Cuza und Abgar Buielen gelungen, die Juden sozial abzusondern und ökonomisch zu bedrohen. Wenn es sich um Juden handelt, versagen in Rumänien alle Begriffe von Gerechtigkeit und Anstand. Wir gehen katastrophalen Zuständen entgegen. Wir befürchten weniger einzelne Pogrome als einen allgemeinen P o g r o m z u st a n d im gelobten Lande des Glückes und der Freiheit der Juden! (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen Die Sprache der Statistik. Die Statistik, ein Mädchen für Alles und für Alle, gilt als eine Auskunftei, von der sich alle Parteien und Partikelchen, Nationen und Natiönchen, Fraktionen und Fraktiönchen für das pro und contra ihrer entgegengesetzten An- und Absichten Aufschlüsse und Beweismaterial holen. Die Statistik dient auch als Arsenal, worin die Schutz- und Trutzwaffen zu Angriff und Verteidigung für die Vertreter und Nachtreter der Klassen und Raffen, Stände und Volksschichten, Sprachen und Mundarten, Berufe und Bekenntnisse, der Wissenschaften und deren praktischer Verwertung, der Medizin und sozialen Hygiene, der Bodenkultur, Industrie und Verkehrsmittel, der Künste und deren Betätigung, der Kriminalistik und Wohlfahrtseinrichtungen, der Staatsregierung und -Verwaltung, der inneren und äußeren Politik, der Wahltechnik und Obstruktionsmechanik, der Vor-

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