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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-10-29 · 44 (29.10.1909) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
44 (29.10.1909)
Date
1909-10-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 756 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 44 hat seine eigene Schrift und seine eigene Literatur, Von den 811.270 Juden Galiziens und den 96.150 Juden der Bukowina haben, betont die Beschwerde, nicht weniger als 800.000 jüdische Mutter- und Umgangssprache, wenngleich die Volkszählung auf Grund einer Zwangsvorschrift die jüdische Sprache ignoriert. Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Sektionschef Baron Eichhoff, führte aus, daß die Juden in Oesterreich nicht als Volksstamm anzusehen sind, daher könne auch die jüdische Sprache nicht als eine in Oesterreich landesübliche angesehen werden. Der Regierungsvertreter verwies weiters darauf, daß in den galizischen Sprachengesetzen die jüdische Sprache nirgends erwähnt ist und daß das Landesgesetzblatt in Galizien auch in jüdischer Sprache erscheinen müßte, falls diese als landesüblich angesehen würde. — Das Erkenntnis des Reichsgerichtes ist Donnerstag publiziert worden. Eine gemeinsame Aktion der Kinderbekleidnngsvereine. Das Kuratorium der Zentralstelle für das jüdische Armenwesen in Wien hat behufs Einleitung einer Aktion, den vielfachen Mängeln auf dem Gebiete der Armenkinder-Bekleidung — hauptsächlich hervorgerufen durch die untereinander ganz unabhängig sich vollziehende Tätigkeit der mit diesem Unterstützungszweige sich befassenden besonders zahlreichen Vereine — Abhilfe zu schaffen, für Donnerstag den 21. Oktober l.J.im Sitzungssaale der israel. Kultusgemeinde eine Versammlung von Delegierten der Kinderbekleidungs- Vereine einberufeu, die fich einer lebhaften Beteiligung seitens der diesen Vereinen vorstehenden Herren und Damen erfreute. Kuratoriums-Vizepräsident Herr Dr.S ch o r st e i n eröffnete die Versammlung in Vertretung des abwesenden Präsidenten Herrn Landesschulrates Dr. K o h u mit deren Begrüßung, übertrug den Vorsitz an den Schriftführer Herrn Heinrich Mendl und erstattete über den Gegenstand der Tagesordnung ein eingehendes Referat, in welchem er in höchst anziehender Weise die Gesichtspunkte erläuterte, von welchen eine Reform auf dem Gebiete der Armenkinder-Bekleidung auszugehen hätte. An der fich hieran schließenden sehr anregenden Debatte beteiligten fich Herr Salo Lemberger (Verein „Donauperle"), Herr Josef K o h n (Verein „Die Brüder" und Brigittenauer Frauen-Wohltätigkeitsverein), Frau Charlotte Frischauer (Kaiser Franz Joseph-Kinderhort), Herr Markbreiter (Verein „Fürsorge"), Herr Direktor Fischer (Kinderbewahranstalt), Herr Lehrer Faltitschek, Herr Sekretär Bondy (Mariahilfer Frauen-WohltätigkeitSverein) und Frau Dr. K r e nb e r g e r (Hietzinger Frauen-Wohltätigkeitsverein). Von sämtlichen Rednern wurden beachtenswerte Anregungen gegeben. Der Schriftführer Herr Mendl resümierte in einem Schlußworte die Ergebnisse der Debatte. Sohin einigte fich die Versammlung dahin, aus ihrer Mitte ein fünfgliedriges, allenfalls durch Kooptierung noch zu verstärkendes Komitee, bestehend aus den Herren Josef Kohn und Salo Lemberger und den Damen Charlotte Frischauer, Laura Krenberger und Julie Zerner, zu bestellen. DaS Komitee wurde mit der Aufgabe betraut, in Verbindung mit dem Kuratorium der Zentralstelle die in der Versammlung gemachten Anregungen in Erwägung zu ziehen und Direktiven für ein gemeinsames Vorgchen der Kinderbekleidungs-Vereine auszuarbeiten. Nachstehend publizieren wir das höchst instruktive Referat deS Herrn Dr. Schorstein seinem vollen Wortlaute nach: Geehrte Versammlung! Wie bei allen anderen WohltätigkeitSinstituten, hat sich auch bei den Bekleidungsvereinen, die Zentralstelle bemüht, durch Auskunft» erteilung über die ihr bekannten Petenten, sowie durch Registrierung der bereits beteilten Kinder Doppelbeteilungen oder Beteilungen solcher Personen, welche der Zenttalstelle als unwürdig bezeichnet waren, auszuschließen. Es ist nicht die Schuld der Zentralstelle, wenn ihre Tätigkeit, soweit die Bekleidungsvereine in Betracht kommen, bisher eine vornehmlich feststellende, ich möchte fast sagen, statistische gewesen ist. Wenn die BekleidungSvereine nämlich auch die Güte hatten, uns von den Beteilungen zu benachrichtigen, so Hab m fie es doch zum großen Teile unterlassen. vor durchgeführter Beterlung an die Zentralstation eine Anfrage zu richten, und so konnte unser Kataster lediglich registrieren, daß dieses oder jenes Kind von 2 oder mehreren Vereinen doppelt oder dreifach, ja vierfach beteilt wurde. Wir alle, die wir uns intensiv mit den Aufgaben der Wohltätigkeit befassen, wissen sehr gut, daß die gleichzeitige Geldbeteilung von Petenten durch voneinander unabhängige Institute nicht wünschenswert erscheint, und wissen, daß eS häufig der einen oder der anderen Person, mit, sagen wir z. B. einer halben Fahrkarte gelingt, daS für die zweite Hälfte nötige Geld fünf oder sechsmal aufzutreiben. Immerhin kann man sich tn diesem Falle mit dem Tröste begnügen, daß die Petenten das andere Geld zu anderen Zwecken verwenden, und wenn dies auch nicht die Absicht des beteilenden Institutes war, so ist doch nicht ein allgemeiner ökonomischer Schaden herbeigeführt worden. — Ganz anders steht eS mrt den Bekleidungsinstituten. Niemand wird glauben, daß, wenn ein Söhnchen einer armen Familie zur Weihnachtszeit von zwei Instituten je einen Winterrock bekommt, er diesen, oder einen Anzug oder dergleichen anders verwerten könne, als, indem dies durch seine Eltern oder Vormünder veräußert wird. Ja selbst in dem Falle, wenn ein Bruder oder eine Schwester des Beteilten vielleicht eine Verwendung dafür hätte, dürfte die Veräußerung des doppelt geschenkten Kleidungsstückes die Regel der Fälle bilden. Freilich könnte man darauf erwidern, es passiere auch sonst nicht selten, daß den beschenkten Kindern die warmen Kleidchen wieder abgenommen und von gewissenlosen Eltern, und noch häufiger Vormündern, deren zumeist geheucheltes Interesse für ihre Mündel nur zu oft in geradem Verhältnisse zu deren Vermögen steht, zu Geld gemacht werden Erst wenn alle Wohltätigkeitsinstitute Hand in Hand gehen werden, und nicht mehr eifersüchtig über die eigenen Agenden wachen, als wären die anderen Vereine als Konkurrenzinstitute auzusehen, wird dieser Vorgang, soweit es sich um einfach beteilte Kinder handelt, vielleicht dadurch abzuwenden sein, daß der Rechercheur des Institutes, welches um eine Geld- oder Krankenunterstützung angegangen wird, und dem die Zentralstelle meldet, es sei vor Monatsfrist ein Kind beteilt worden, fich auch bei seiner Recherche die Kleider vorweisen läßt. Bis dahin aber müssen wir uns mit dem Gedanken trösten, daß die Beteilung eine Vertrauenssache gegenüber den Eltern ist, und uns auf die Mutterliebe verlassen, welche lieber hungert, als das Kind frieren sieht. Bei Doppelbeteilungen jedoch steht die Sache anders: so schwer der Bannstrahl der Verantwortung die Gewalthaber des Kindes trifft, wenn diese den einzigen Anzug des Kindes veräußert haben, so schwer wird eS sein, einer Mutter die richtige Antwort zu erteilen, wenn sie erklärt, sie habe für den zweiten Anzug, von dem zweiten Vereine geschenkt, Brot und Milch gekauft, und doch ist dies gewiß nicht das Richtige, denn bei der Veräußerung dieser Kleidungsstücke geht wieder mancher Gulden verloren. Aus diesen Gründen, meine Verehrten, glaube ich auf Ihrer aller Zustimmung rechnen zu können, wenn ich Vorschläge, es hätten die Bekleidungsvereine alle ihre Beschlüsse der Zentralstelle zu melden und mit der Ausführung derselben noch 4 bis 5 Tage innezuhalten. Die Zentralstelle wird unverzüglich das Katasterblatt dieser Familie aufsuchen und dem Bekleidungsvereine alles das melden, was ihn interessieren kann, vor allem aber die eventuell vorhandene Tatsache, daß diesem selben Kind vor ganz kurzer Zeit von einem anderen Institute eine Ausstattung zugute gekommen ist. Die Zentralstelle will sich durchaus keine wie immer geartete Kontrolle, keine wie immer geartete Jngerenz auf die Beschlüsse der einzelnen Vereine arrogieren, sie will die Autonomie, die Selbständigkeit, die Unabhängigkeit der einzelnen Vorstände und Kuratorien nicht im mindesten antasten, sie will auch nicht inspizieren, nicht revidieren, sie will nichts anderes, als ihnen nur dienen. Bei Ihnen steht es dann, ob Sie bei Ihren Beschlüssen zu verharren willens sind, oder ob Sie sie abändern, immerhin wird es für Sie aber wertvoll sein, sich genauer noch über die Person des Petenten informiett zu haben, als es durch persönliche Recherche möglich war. Ich resümiere also: Beschlußfassung über die eingereichten Gesuche vorbehaltlich der Mitteilungen der'Zentral st elle, Meldung an die Zentralstelle und eventuelle Abänderung des einen oder des anderen, bzw. Ausführung der Beschlüsse nach 8 Tagen. Die Zentralstelle glaubt sich der bestimmten Hoffnung hingeben zu können, daß ihr selbstloses Streben im Dienste der Wohltätigkeit nicht als eine Zudringlichkeit, sondern vielmehr als eine wohlgemeinte Anregung betrachtet werden wird, und so gestatten Sie, daß ich noch eine kurze Bemerkung mache. Es ist bei vielen Bekleidungsvereinen Gepflogenheit, die Beteilung mit dem Weihnachtsfeste, als Christbescherung oder bei jüdischen Vereinen mit dem Chanukafest zusammenfallen zu lassen- Es ist gewiß sehr schön, wenn man durch ein nützliches Geschenk die ärmsten Kinder nicht will mit tränenden Augen unbeschenkt beiseite stehen lassen; aber ist es auch praktisch, jene Kleinen, welche täglich zeitlich morgens und oft hübsch weit in die Schule laufen müssen, bei früherem Winteranfang solange auf schützende Kleider warten zu lassen, bis der Kalendertag der Beteilung erscheint? Wäre es nicht zweckmäßiger, wenn die Kinderbeteilungen ohne Rücksicht auf das Datum stattfinden würden in jenem Moment, wo sie von der Temperatur geforde-t werden? Und da komme ich auch zu dem letzten Punkt meines heutigen Referates. Es haben wohl die Beteilungen zu Weihnachten ihren hauptsächlichen Grund darin, daß fie mit einer Festlichkeit, mit einer Kinderjause verbunden werden und daß fich die Wohltäter, welche solange

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