Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 44 (29.10.1909)
- Date
- 1909-10-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 44 Dr. Blochs Wochenschrift. bauung des Leopoldstädter Tempels, entsprechen zu können. Da es Moriz Goldschmidt Gewissenssache war, eine gerechte Veranlagung der Kultussteuer zu erzielen, war er bemüht, die weitesten Kreise zur Beitragsleistung heranzuziehen. Um dies zu erreichen, setzte er es beim Bürgermeister durch, daß der- Kultusgemeinde Abschriften der auch hinsichtlich der jüdischen Bevölkerung im Jahre 1857 aufgenommenen Konskriptionslisten zur Verfügung gestellt wurden. Ihm, sowie seinem Sohne Julius kommt das Verdienst zu, daß die Kapitalisierung*) der Leopold Ditmar Königsbergschen Verlassenschaft in Venedig schließlich mit dem die ersten Angebote um 70.000 Lire übersteigenden Betrag durchgeführt wurde. Im letzten Jahre seiner Wirksamkeit im Kultusvorstande war Moriz Goldschmidt, dem mittlerweile der Adelsstand verliehen worden war, Obmann der Wohltätigkeitssektion. Als solcher ließ er, einer Anregung des Vertreters Maximilian Engel, „ein ersprießliches einheitliches Wirken der bestehenden Wohltätigkeitsanstalten herbeizuführen", folgend, die diesbezüglich in den großen Städten des Auslandes herrschenden Verhältnisse erheben. In einem hierüber unter dem 15. Juni 1868 erstatteten Berichte sprach er sich für die Zusammenfassung sämtlicher Anstalten und Vereine, ohne deren Autonomie beeinträchtigen zu wollen, aus. Seiner maßgebenden Einflußnahme ist auch die hochherzige Entschließung Anselm von Rothschilds, ein neues jüdisches Spital aus eigenen Mitteln zu erbauen und eiuzurichten, mitzudankeu. Aus Anlaß der Feier seiner silbernen Hochzeit errichtete er im Jahre 1856 die „Ettel Goldschmidt"-Stiftung für Techniker, Lehrerswitwen und Krankenwärter und im Jahre 1862 zum Andenken an einen frühzeitig verstorbenen Sohn die Salomon Goldschmidt-Stiftung für Gymnasialschüler. . Mit Zuschrift vom 25. Oktober 1868, die mit den Worten „Herz uud Sinn bleiben meiner Gemeinde treu zugewendet, so lange ich atme" schließt, zeigte er seinen Austritt aus dem Vorstande an. Letzterer überreichte ihm anr 1. Jänner 1869 eine Adresse, in der es unter anderem heißt: „ ... Inmitten eines dem tätigsten Berufe hingegebeneu Lebens, inmitten von Auszeichnungen, Ehren und Würden, die seinen hohen Verdiensten zu Teil wurden, hielt er das Amt eines Vertreters seiner Glaubensgenossen als das kostbarste Gut, welches ihm die höchste Befriedigung gewährte" .... Es war ihm beschieden, die Entwicklung unserer Gemeinde noch 20 Jahre hindurch zu verfolgen; er starb im Frühjahre 1888. Bei den im Jahre 1868 stattgefundenen Wahlen wurde der Sohn des Vorgenannten, Julius von Goldschmidt *) Diesbezüglich verdanken wir Herrn kais. Rat Dr. Theodor Lieben, nach seinen persönlichen Erinnerungen, die Kenntnis der folgenden Episode. Die Flüssigmachung dieses Stistungsvermögens erforderte bei dessen ganz eigenartiger Beschaffenheit: Gebäudekomplexe, Bildergalerien, Antiquitäten, Eigentumsrechte an Theaterlogen u. dgl. langjährige emsige Bemühungen. Die Führung der bezüglichen Verhandlungen, ursprünglich von Moriz von Goldschmidt einem seiner Bekannten in Venedig anvertraut, wurden später Herrn Kommendatore Lewy — dem in Venedig wohnhaft gewesenen Schwiegersohn unseres ehemaligen, langjährigen Vorstehers Max Theodor Schiff, der sich hiezu, selbstverständlich ganz uneigennützig, bereit erklärt hatte — übertragen. Bei einer von diesem veranlaßten neuerlichen Inventaraufnahme wurde unter anderem auch ein kleines gam unscheinbares, früher gar nicht beachtetes Bild aufgefunden und hiefür von der königl. Akademie in Venedig der Preis von 8000 Lire unter der Bedingung angeboten, daß dieses Bild sofort in ihren Besitz Übergehe. Eine Verfügung des von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzten Knltusvorstandes konnte momentan — es war im Monate Juli und kein Mitglied des Präsidiums in Wien anwesend — nicht erfolgen. Nachdem Sekretär Dr. Theodor Lieben sich vergebens bemüht hatte, die zum Verkaufe des Bildes erforderliche Genehmigung der k. k. Statthalterei im kurzen Wege zu erwirken, setzte er sich mit Julius v. Goldschmidt in Verbindung; ihre gemeinsame Intervention hatte den Erfolg, daß die genannte Behörde noch am selben Tage und zwar telegraphisch ihre Zustimmung hiezu erteilte. Sette 7S5 in den Kultusvorstand gewählt. Dieser hatte sein Interesse für Gemeindeangelegenheiten bereits früher bekundet. So fungierte er mehrere Jahre hindurch als Bethauskommifsär, ein aus Anlaß der Eröffnung des Leopoldstädter Tempels reaktiviertes Ehrenamt, und war in der Verwaltung zahlreicher humanitärer Vereine tätig. Viele Jahre hindurch war er Obmann des Studenten - Unterstützungsvereines und Kurator der Prediger Mannheimer-Stiftung. Im Jahre 1872 erfolgte seine Wahl zum Obmannstellvertreter, im Jahre 1880 zum Obmann der Finanzsektion. Im Jahre 1886 wurde er zum Vizepräsidenten der Gemeinde gewählt und bekleidete dieses Amt bis zu seinem im Mai 1888 erfolgten Ableben. Dessen Bruder, der nun verstorbene Theodor Ritter von Goldschmidt, wurde im Jahre 1888 in den Vorstand, 1891 zum Obmannstellvertreter der Wohltätigkeilssektion, 1896 zum Vertreter und gleichzeitig zum Obmann dieser Sektion, 1903 zum Obmann der Friedhofskommission und zu Beginn des Jahres 1907 zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Als Obmann der Wohltätigkeitssektiou bemühte er sich, die Zentralisation des Armenwesens durchzuführen. Der über seine Initiative im Jahre 1899 gegründete „Verband zur Unterstützung israel. Wöchnerinnen" entfaltet seit dem Jahre 1900 eine segensreiche Tätigkeit. Die Gründung des „Kaiserin Elisabeth - Institutes zur Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen" erfolgte gleichfalls über seine Anregung. In den letzten Jahren widmete er sich mit großer Hingebung den Agenden der Friedhofskommission und führte eine durchgreifende Organisation der Beerdigungs- und Friedhofsangelegenheiten durch, die sich außerordentlich bewährt. Korrespondenzen»1 Die jüdische Nationalitätenfrage vor dem Reichsgerichte. Unter dem Vorsitze seines Präsidenten Dr. Anger hatte sich kürzlich das Reichsgericht mit der Erörterung der Frage zu befassen, ob die Juden in der Bukowina einen selbständigen Volksstamm bilden und ob daselbst die jüdische Sprache als eine landesübliche Sprache im Sinne des Artikels 19 des Staatsgrundgesetzes anzusehen ist. Der Advokat Dr. Mar Diamant in Czernowitz hatte bei der politischen Behörde eine in jüdischer Sprache und Schrift abgefaßte Anzeige von der Gründung eines Vereines „Jüdisches Theater" überreicht. Das Ministerium des Innern entschied am 3. April l. I., daß diese Anzeige überhaupt nicht zur amtlichen Behandlung gelangen könne, weil sie „nicht in einer der im Reichsrate ver-- tretenen Königreiche und Länder landesüblichen Sprachen" abgefaßt war. In dieser Entscheidung erblickte Dr. Diamant eine Verletzung des durch die Verfassung gewährleisteten Rechtes auf Wahrung und Pflege der jüdischen Nationalität. In diesem Sinne richtete auch Dr. Diamant eine Beschwerde an das Reichsgericht, die nun zur Verhandlung gelangte. — In der Beschwerde wird der Nachweis zu führen gesucht, daß in Galizien und in der Bukowina die jüdische Sprache zweifellos als eine landesübliche Sprache im Sinne des Artikels 19 des Staatsgrundgesetzes anzusehen ist, daß die Iuden daselbst als eigene Nation anerkannt werden müssen. Der Richter und der politische Beamte, erklärte der Beschwerdeführer, verhandelt mit der Partei in jüdischer Sprache, wenn er nur kann, eine jüdische Eingabe weist er zurück. Jüdische Vereins- oder Volksversammlungen sind in Galizien und in der Bukowina wegen sprachlicher Rücksichten noch nie untersagt worden. Ein anderes Verfahren, meint die Beschwerde, wäre mit dem Verbot freier Meinungsäußerung gleichbedeutend. Der Oftjude spricht feine eigene Sprache. Ki -v: - ■r, ...