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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-10-29 · 44 (29.10.1909) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
44 (29.10.1909)
Date
1909-10-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 764 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 44 Distrikten Bacau, Waslui und Falticeni festgesteÜt. Es begann zugleich eine Periode der Ausnahmsgesetzgebung. Im Jahre 1864 wurde den Juden der Advokatenberuf genommen. Mit dem Gesetze vom 12. April 1874 wurde den jüdischen Soldaten der Aufstieg in die Offizierschargen verwehrt. Im Jahre 1872 wurde das Tabakmonol eingeführt und dadurch viele Mische Familien brotlos gemacht. Auch das Gesetz den Ausschank geistiger Getränke betreffend von 1873 enthält Bestimmungen, die sich gegen den Juden richteten. (Fortsetzung folgt). Me Familie »ott Goldschmidt irr ihren Beziehungen zum Wiener Kultusvorftande. *) Zum Tode des ll. Vize-Präfideuten Theodor R. v Goldschmidt. Von Archivbeamten Siegmund Hufferl. Der Wiener Kultusvorstand und mit ihm die ganze Gemeinde beklagt tief und schmerzlich den Verlust des zweiten Vize-Präsidenten Theodor R. v. Goldschmidt. Von berufener Seite und au der Stätte seiner langjährigen Wirksamkeit ist mit beredten Worten diesen Gefühlen Ausdruck verliehen und seiner großen Verdienste um unser Gemeindewesen gedacht worden. Anknüpfeud an die Worte ehrender Erinnerung, die Präsident Dr. Alfred Stern auch der Familie des Dahingeschiedenen widmete, möge hier nur noch eine kurze Schilderung der von einzelnen ihrer Mitglieder auf den verschiedensten Gebieten unserer Gemeindeverwaltung entfalteten hingebungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit folgen. Bereits lange vor der staatlichen Anerkennung unserer Gemeinde als solche war der Vater Theodor v. Goldschmidt's, der im Jahre 1803 in Frankfurt a. M. geborene Moriz Goldschmidt, einer ihrer Führer. Denn' sein Eintritt in die Kultusgemeinde-Vertretung erfolgte schon im Jahre 1844 und war durch folgende Umstände veranlaßt worden. Bekanntlich hatten die Wiener Juden schon in vormärzlicher Zeit es stets als ihre Pflicht erachtet, für die Interessen der gesamten österreichischen Judeuschaft einzutreten. Unausgesetzt waren ihre Vertreter bemüht, eine Aenderung der hinsichtlich ihrer politischen und gesellschaftlichen Stellung bestehenden, mitunter geradezu schimpflichen Bestimmungen zu erwirken. Diesbezüglich wiederholt unterbreitete Majestätsgesuche, sowie zahlreiche, durch persönliche Intervention angesehener Glaubensgenossen unterstützte Eingaben an die Behörden blieben jedoch völlig wirkungslos. Seit dem Fahre 1841 war nun das Bestreben der Vertreter darauf gerichtet, von der Regierung wenigstens die Genehmigung eines Gemeinde-Statutes zu erlangen und so, durch die Anerkennung des faktisch schon seit Dezennien bestandenen Gemeindewesens als Gemeinde, Bresche in die starre, bereits Jahrhunderte andauernde judenfeindliche Gesetzgebung zu legen. Der Entwurf eines im Jahre 1841 vom sei. Mannheimer ausgearbeiteten Statutes „für die israelitische Gemeinde äBten* wurde, da die von einzelnen Vertretern bei den maßgebenden Persönlichkeiten eingeholten Informationen die Gewißheit ergaben, daß dieser die Zustimmung der Regierung nicht finden werde, den Behörden gar nicht vorgelegt. Im Jahre 1843 glaubte man durch Aufstellung eines neuen Statutes, welches „für die zu Wien und in der Umgebung tolerierten und domizilierenden Israeliten" Geltung haben sollte, die Bedenken der Regierung beheben zu können. Allein auch dieser Versuch mißlang, da die Behörden an der Auffassung festhielten, daß die gesetzlichen Vorschriften die Bildung einer jüdischen Gemeinde in Wien nicht gestatten. *) Wegen Raummangel verspätet. Die Vertreter erinnerten sich nun einer ihnen im Jahre 1812 und zwar aus Anlaß des Ankaufes des „Dämpfingerhofes" — an dessen Stelle sich heute unser Gemeindehaus erhebt — von der Regierung zur Seite gestellten Institution, des sogenannten Repräsentantenkörpers. Dieser, ursprünglich aus 12 von der Regierung ernannten Mitgliedern bestehend, war mittlerweile, obwohl er bereits einmal und zwar unmittelbar vor der in den Jahren 1823—1826 erfolgten Erbauung unseres Stadttempels ergänzt wurde, durch Todesfälle wieder auf die Hälfte seiner Mitgliederzahl zusammengeschrumpft und hatte sich bereits seit Jahren nicht mehr versammelt. Die Vertreter beschlossen nun im Jahre 1844, die entstandenen Lücken durch Heranziehung angesehener Gemeindemitglieder auszufüllen und den Repräsentantenkörper zur gemeinsamen Beratung über die hinsichtlich der ersehnten staatlichen Anerkennung der Gemeinde weiter einzuschlagenden Wege wieder einzuberufen. Unter andern fiel die Wahl auf Moriz Goldschmidt, der sich schon damals großen Ansehens erfreute. Wohl konnten die vorhandenen Schwierigkeiten auch von der solcherart verstärkten Vertretung vorerst nicht überwunden werden; es bedurfte der Ereignisse des Jahres 1848, um hierin Wandel zu schaffen. Unter dem 9. April 1849 forderten die Vertreter sämtliche Tolerierte zur ersten freien Wahl des Kultusvorstandes auf; diese wurde sodann am 19. Juli d. I. — und zwar zum erstenmale ohne Intervention der Behörden — vorgenommen und hiebei auch Moriz Goldschmidt zum Repräsentanten gewählt. Bei der ersten am 13. Oktober 1849 stattgefundenen Sitzung des neugewählten Vorstandes wurde als seine erste Aufgabe die Verfassung eines Gemeindestatutes erkannt und Moriz Goldschmidt in das zu diesem Zwecke eingesetzte Komitee berufen. Am 18. April 1850 wurde der Entwurf dieses neuen Statutes durch eine Deputation, der auch Moriz Goldschmidt angehörte, dem Statthalter persönlich überreicht; dessen Genehmigung erfolgte jedoch erst am 14. Jänner 1852. Am 17. Dezember 1852 wurde sodann die Neuwahl des Kultusvorstandes vorgenommen und Moriz Goldschmidt zum Vertreter gewählt; er bekleidete dieses Ehrenamt ununterbrochen bis zu seinem Austritte aus dem Vorstande. In dieser Eigenschaft ist ihm, gemeinsam mit seinen Kollegen aus dem Vertreterkollegium, wiederholt auch die Aufgabe zugefallen, die Interessen seiner Glaubensgenossen vor den Stufen des Thrones zu vertreten; so im Jahre 1853, als die Besitzfähigkeit der Juden neuerlich eingeschränkt wurde, und im Jahre 1856, als es galt, die vom Grafen Thun angeordnete Errichtung einer jüdischen Volksschule abzuwehren. Als sich der Kultusvorstand statutengemäß im Jänner 1853 konstituierte, fand er eine trostlose Finanzlage der Gemeinde vor. Die Ursache war die im Jahre 1850 erfolgte Auflassung des Fleischaufschlages, aus welchem Titel die Gemeinde noch im Jahre 1849 eine Einnahme von fl. 18.000 C.-M. bezogen hatte. Um das so entstandene Gebarungsdefizit beseitigen und die Gemeinde durch die nun einzuführende direkte Besteuerung auf eine finanziell sichere Basis zu stellen, mußte der Kultusvorstand in erster Linie darauf bedacht sein, die Leitung der Finanzsektion einem Manne anzuvertrauen, dessen Befähigung und Erfahrungen auf finanziellem Gebiete die Gewähr' boten, daß er dieser Aufgabe gewachsen sein werde. Moriz Goldschmidt wurde hiezu ausersehen und zum Obmann dieser Sektion gewählt. Wie die Zukunft zeigte, hat er die an seine Wahl geknüpften Erwartungen vollkommen gerechtfertigt. Die von ihm durchgeführte Organisation hatte den Erfolg, daß das Gleichgewicht im Haushalte der Gemeinde wiederhergestellt wurde und daß stets auch die Mittel vorhanden waren, auch außerordentlichen Erfordernissen, wie beispielsweise Er-

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