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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-10-29 · 44 (29.10.1909) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
44 (29.10.1909)
Date
1909-10-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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jftr. 44 Dr. Blochs Wochenschrift. Veite 753 Die Konfession bildet kein Hindernis zur Erlangung der Bürgerrechte in Rumänien. Bezüglich der in Rumänien bereits ansässigen Juden wird ein besonderes Gesetz deren Zulassung zur Naturalisation und folglich auch zu den Bürgerrechten, regeln. Ein Entrüstungsschrei entrang sich den patriotischen Deputierten gegen dieses von der Regierung vorgelegte, aber nicht verteidigte Projekt. War es doch nur bestimmt, Sand in die Augen der Welt zu streuen, um die Anerkennung der Mächte (hauptsächlich Frankreichs und Englands) leichter zu erlangen. Die rumänischen Machthaber waren aber besorgt, daß durch die Zulassung der Juden zu den Bürgerrechten ihrem fortwährenden Jntriguenspiel ein Ende gesetzt wird, und so wehrten sie sich aus allen Kräften. Der greise Cremieux war herbeigeeilt, um mit seinen überzeugenden feurigen Reden Partei für seine Glaubensgenossen zu ergreifen und die rumänischen Politiker zu überzeugen. Es gelang ihm in einer nichtöffentlichen Sitzung, die Minister und Deputierten zu versammeln. In einer ausführlichen langen Rede suchte er mit seiner ihm eigenen Redekunst die Rumänen über die den Juden zugefügten Ungerechtigkeiten aufzuklären. Alles hörte ihm andächtig zu, und es schien seiner Ueberzeugungskraft gelungen zu sein, auch die hartherzigen Rumänen gerührt zu haben. Alles stimmte beifällig zu und in der Hoffnung, eine Wendung zum Bessern in der Lage der Juden herbeigeführt zu haben, verließ der greise Freiheitskämpfer Bukarest. Aber welche Enttäuschung mußte er erleben! Unter der Hand veranlaßten die Machthaber antisemitische Demonstrationen und lärmende Volksversammlungen und stellten die Kammern vor die Alternative, binnen 48 Stunden über die Judenfrage schlüssig zu werden, so daß zur selben Zeit, als in den Kammern die sogenannten Deputierten sogenannte Beratungen simulierten, draußen der Mob wütete und sich in lärmenden Demonstrationen gegen die Juden erging. Die Kammern gaben diesen scheinbaren Drohungen und dem Drucke der sogenannten Volksstimmung (diese wird immer in Rumänien von Trunkenbolden für Geld und Wein erzeugt) nach und der berüchtigte Art. 7 ist das Resultat ihrer Beratungen, nachdem natürlich der Premier Joan Bratianu namens der Regierung unter allgemeinem Beifall erklärte, daß er seinen scheinbaren Widerstand aufgibt. Es wurde beschlossen Art. 7. Stur Christen können rumänische Bürgerrechte erlangen. Der fremde Prinz beschwört diese Verfassung, durch welche ein beträchtlicher Teil der rumänischen Bevölkerung entrechtet, unterdrückt und verfolgt werden sollte. Die Juden» die seit undenkbaren Zeiten im Lande wohnen, sämtliche Gefahren des Landes mit ausgestanden haben, werden von einem durch Abstammung, Sprache und Sitten dem Lande fremden Prinzen als Fremde erklärt, einzig und allein, weil sie nur das Alte, nicht aber auch das Neue Testament angenommen haben! In der Zeit des Prinzen wird in Rumänien eine neue Einrichtung importiert. Der Staatsantisemitismus gelang zu großer Blüte in diesem Lande in einer jeder Zivilisation hohnsprechenden Ausdehnung. ’ Ist schon diese Verfassung ein Rückschritt gegen die etwas liberale vom Jahre 1864, so beginnen seit diesem Tage eine ganze Reihe von Verfügungen und Willkürakte, die Existenz der Juden in Rumänien zu erschweren. Eine ununterbrochene Kette von Verfolgungen, Unterdrückungen und Qualen kennzeichnet die 43jährige Periode jüdischer Geschichte in Rumänien. Unter dem Namen „Fremde" werden sie als Vagabunden erklärt, gehetzt und gejagt; ein jedes neue Gesetz beschäftigt sich mit ihnen. Die antisemitischen Exzesse erhielten am Tage der Annahme des Art. 7 durch die Demolierung der in einem großartigen Siyle erbauten Synagoge in Bukarest ihre erste Weihe. Die Nationalgarde erschien wie gewöhnlich zu spät auf dem Schauplatze und ihre Mission bestand darin, die Trümmer zu hüten. Es begann eine furchtbare Judenhetze. Nachdem I. Bratianu, damals Premier, sich auf die bereits bestehenden Erlässe bezog, schärfte er in seinen zwei Erlässen vom 20. Mai und 1. Juni 1867 sämtlichen Präfekten ein, die Juden aufzugreifen und diejenigen, welche nicht wenigstens 5000 Piaster besitzen, als Vagabunden zu erklären und aus dem Lande zu weisen. Der Eifer der Subalternen überstieg noch die Absicht des Ministers, und der Willkür und Erpressungssucht wurde Tür und Tor geöffnet. Eine wilde Jagd beginnt; überall werden die Juden mit Brachialgewalt aus ihren Behausungen geschleppt und auf die Landstraße geworfen. Juden, deren Eltern in derselben Gemeinde bereits geboren wurden, werden mit Mib und Kind aus derselben ausgewiesen und wanderten nach den Städten, die Zahl der dort bereits sich befindenden Unglücklichen vermehrend. So wurden unzählige Juden trotz der klaren Vorschriften des Gesetzes als Vagabunden erklärt, obwohl Art. 218 des noch heute bestehenden Strafgesetzbuches bestimmt: „Niemand kann als Vagabund ohne vorherigen Gerichtsbeschluß erklärt werden," und „Art. 220. Die einer fremden Nation Angehörigen erklärten Vagabunden können auch aus dem Lande gewiesen werden." Aber wer kehrt sich in Rumänien an Recht und Gesetz, wenn es sich um Juden handelt? Die Grausamkeiten, mit welchen diese Ausweisungen vollzogen wurden, suchen vergebens ihresgleichen, selbst in den Zeiten des Mittelalters, und es bedurfte einer Grauen erweckenden Barbarei der rumänischen Behörden, um das Humanitätsgefühl Europas aufzurütteln. Es war im Jahre 1867: Zehn Juden wurden von den Galatzer Behörden aufgegriffen, als Vagabunden erklärt und zur Ausweisung überstellt. Sie wurden von den Soldaten in ein kleines Boot gesetzt und sollten auf türkischem Gehiete ausgeschifft werden; unter diesen befand sich auch ein Greis, den die Soldaten in's Boot tragen mußten. Die Soldaten setzten die Verbannten auf einer ungewohnten, zur Zeit überschwemmten Insel der Donau aus, von wo sie die türkischen Soldaten den rumänischen Behörden überstellten. Anstatt diese Unglücklichen zu übernehmen, die doch rumänische Untertanen waren, wurden sie von den Soldaten durch Kolbenschläge und Bajonnetstiche zurückgedrängt. Sie wollten zurück ins türkische Boot, um dort Rettung zu finden. Zwei erreichten es nicht mehr und rangen mit den den Wellen des Donaustromes. Die rumänischen Landesverteidiger, die so eifrig darauf gehauen hatten, als es sich um die Malträtierung von wehrlosen Alten und Kranken handelte, standen Gewehr bei Fuß, ohne den mindesten Rettungsversuch zu unternehmen. Die blaue Donau verschlang die Opfer rumänischen Religionshasses und fließt ruhig weiter. Dies entnehmen wir dem vom Galatzer Konsularkorps am 15. Juli gegen diese Barbarei gerichteten Protest. Der Entrüstungsschrei gegen so viel Unbill bahnte sich einen Weg durch Europa und Napoleon III. sah sich veranlaßt, Fürsten Karol auf telegraphischem Wege Vorstellungen zu machen. Die Verfolgungen dauerten fort. Trotz des Ableugnungssystemes der Regierung ist durch den Bericht des österreichischen Generalkonsuls Baron v. Eder — datirt vom 24. April 1868 — die Verfolgung in den

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