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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-10-15 · 42 (15.10.1909) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
42 (15.10.1909)
Date
1909-10-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 716 Nr. 42 Dr. Blochs Wochenschrift. grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung, vor jeder Verkümmerung energisch wahren und schützen, Recht und Gesetz zu praktischer Geltung verhelfen. Auch da, zum Abwehrkampfe ums Recht, tut insbesondere ein „Galizischer Hilfsverein" not, den wir jedoch in dem Rechtsschutzbureau des seit nahezu 25 Jahren in Wien bestehenden, gedeihlich wirkenden Vereines „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" dankend erblicken. Die beiden Vereine, „Oesterreichisch-Jsraetitische Union" und „Galizischer Hilfsverein", unter einer und derselben Obmannschaft des hochverdienten Herrn Siegmund Mayer, mit einander gewissermaßen durch Personal-Union verbunden, bretten ihre schützenden Fittige über ihre kulturell und sozial bedrängten Glaubensbrüder aus. Es wäre zu wünschen, daß beide, sich ergänzend, stets in einer gesunden und kräftigen Real- Union, in einer unauflöslichen Zwei-Einigkeit uniert bleiben für die Dauer. Schon die jährlichen Tätigkeitsberichte der „Union" beweisen, daß die traurige Lage der in ihren staatsbürgerlichen Rechte« gekränkten nnd ungerecht bedrängten Juden in Galizien cs ist, welche das Rechtsschutzbureau am meisten und häufigsten dazu veranlaßt, rechtsschützend einzugreifen. In polnischen Blättern begegnet man der im Tone des Vorwurfes gestellten Frage, warum denn die meisten zugunsten der galizischen Juden gegründeten Vereine, beispielsweise die Baron Hirsch'sche Schulstiftung, die „Union" und der „Galizische Hilfsverein", ihren Sitz außer Landes, in Wien, haben, ihre Wohlfahrts'Organisationen verwienern, ihr Heil gleichsam nur beim „Wiener Doktor" suchen? Aehnliches hat uns Kafimir Badeni als Statthalter in Galizien vorgeworfen, bei welchem Schreiber dieser Zeilen mit einer Deputation der Drohobyczer Kultusgemeinde in Audienz erschien und über den Drohobyczer antisemitischen Bezirkshauptmann Klage führte, der zur Eintreibung einer strittigen geringen Rechtsgebühr die Thvrarollen aus dem Bethause gerade am Vorabend des großen Versöhnungstages zur feierlichen gottesdienstlichen Stunde exequieren und transferieren ließ, welcher gesetzwidrige unerhörte Exekutionsakt allenthalben die größte Entrüstung hervorgerufen. Darauf machte Statthalter Badeni gar uns darüber den Borwurf in bitterbösen Worten: „Die Israeliten, wenn ihnen die mindeste Unbill widerfährt, erheben gleich einen Schmerzensschrei nach Wien, Zeter und Mordio hinaus an die Wiener Preffe, um Hilfe an den „Wiener Doktor!" Den seinerzeitigen Bestrebungen der galizischen Landesregierung, den Sitz der Baron Hirsch'sche» Schulstiftung von Wien nach Galizien zu verlegen und den Zwölfmillionenfond bei der galizischen Stiftuugsbehörde zu hinterlegen, da doch wie gesagt „Fond und Zweck der Stiftung urkundlich sichergestellt find", trat ich in meiner Publikation („Eine offene Antwort auf die Frage, warum die Baron Hirsch-Stiftung ihren Sitz in Wien hat." Wien 1892) entgegen, unter Darlegung meiner Bedenken, wonach mit der papierenen Stiftungsurkunde allein der ruhige Fortbestand der Stiftung in Galizien für alle Zeiten noch lange nicht gefichert ist. Hier möge bloß folgende Stelle aus meiner Entgegnung reproduziert werden: „Abgeordneter Szczepanowski führte in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. Juli 1892 bittere Klage über die rusfischen Polenverfolgungen und klagte unter anderem tiefergreifend: Alle die Millionen, die hochherzige Männer als Stipendien für unsere Nationalität hinterließen, werden an Ruffen verteilt. Tramig aber wahr! Stiftungsurkunden werden doch nicht auf stärkerem Papier als Staatsgrundgesetze geschrieben." UebrigenS ließe fich schließlich auf alle vorerwähnten Sitzfragen mtt der Gegenftage antworten: Warum macht man denn den Juden in Galizien die Bildung spezieller Hilfsvereine und Schutzorganisationen zur Notwendigkeit? Von einem durch schlimme Erfahrungen furchtsam gewordenen Juden wird erzählt, der seinem Geschäftsfteunde seine große Angst anvertraute, daß er den Gelderlös vom Jahrmärkte bei fich hat und darum fürchtet den Weg nach Hause, welcher über einen entlegenen, unsicheren, dunklen Wald führt, änzutreten. Auf den Rat des Freundes, fich vorsichtshalber mit einer Schutz Waffe, mit einem Säbel zu versehen, entgegnete der furchtsame Jude: „Schöner Rat dies. So soll man mir den Säbel auch noch wegnehmen!" Und wir sollten auch noch unsere Schutz- und Hilfsorganisationen nach Galizien hinverlegen? Zum Galizischen Hilfsverein schließlich Mit noch einigen Worten zurückkehrend, so ist derselbe auf eine breite Grundlage gestellt, deffen statutarischer Aufbau auf folgende Aufgaben beruht: 1. Errichtung von Fachschulen und Veranstaltung von Vorträgen. 2. Schaffung von Arbeit und sonstigem Erwerb. 3. Schaffung billigen und leichten Kredites für Gewerbe, Handwerk, Ackerbau und Handel durch Errichtung von Vorschußkaffen. Es find dies gleichsam die drei Grundpfeiler, auf welchen, nach dem Ausspruche unseres Talmudweisen Simon der Gerechte, die Welt steht, bw nnwi rrnnn bv "tw or\sr\ rrafcw bv:„ onon auf Lehre und Wissen, auf Arbeit und Wohltätigkeit." Zu dieser dreifachen Hilfsaktion großen Stils gehören aber auch die bekannten drei wichtigen Hilfsmittel: dreimal Geld. Bei der Unzulänglichkeit der bisherigen Mittel ist vorläufig verhältnismäßig ein schwacher Anfang getan. Insbesondere sollen an dem von den W i e n e r Glaubensgenossen für die notleidende jüdische Bevölkerung Galiziens gegründeten Wohltätigkeitswerke, die in, günstigen Verhältnissen lebenden Juden in und aus Galizien regen Anteil nehmen und fich ihrer, in Marter und Kampf, in Not und Elend daheim zurückaelaffenen und verlaffenen Glaubensbrüder nicht nur wohlwollend sondern auch wohltätig annehmen, sie mögen dem „Galizischen Hilfsvereine" durch werktätige Beteiligung in angemessener Weise — zur Mithilfe kommen, nvpn snp,- und mit vereinten Kräften durch Schaffung größerer Mittel die Erfüllung der erweiterten wichtigen statutarischen Vereinsaufgaben und die erhöhten kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen fördernd ermöglichen, -py *yn« vn Mit der Zunahme wirtschaftlicher Kräftigung und mit der Hebung des Kulturniveaus wird endlich auch der Jude in Galizien zum Bewußtsein seiner Persönlichkeit gelangen und lernen, seine Menschen- und Staatsbürgerrechte unentwegt rechtmäßig zu fordern, kein Wohlwollen und keine Gnade! Auch für uns soll die Mahnung Goethes gelten: „Allen Gewalten Zum Trutz sich erhalten, Nimmer sich beugen Kräftig sich zeigen!" Wien, am 10. Oktober 1909. Vom Zubrmarkt des Lebens. Zürn gr.-or. Fakuttäts-,, Gutachten" über Kol Nidre. Sehr geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie mir aus Anlaß der so meisterhaft „sensationellen Feststellung", die durch die merkwürdige Verbindung zweier Universitätslehrer mit einem obskuren Blättchen erfolgt ist, eine kurze Bemerkung. Es wird den genannten Herren zur Last gelegt, daß sie fich einer Unterlassung schuldig gemacht. Sie hätten Stracks Kommentar hinzufügen sollen. Ganz richtig. Aber sie haben anderseits ein Zuviel getan und das nach zwei Richtungen hin. Für's Erste hätten sie auf die Aufforderung, eine Uebersetzung des Kol Nidre zu liefern, offen und ehrlich antworten müssen: „Wir find des Hebräischen und Aramäischen nicht so weit mächtig, um Ihrem Wunsche zu entsprechen." Das muß tatsächlich der Fall sein, denn sie fühlten fich zu dieser Arbeit nicht berufen, weil nicht befähigt, was daraus erhellt, daß sie keine eigene Uebersetzung lieferten, sondern auf die in der

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