Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 39 (24.9.1909)
- Date
- 1909-09-24
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr 39 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 669 menden und zum Herzen gehenden Improvisation Herr kais. Rat Friedrich Pollak namens der Vorstandsmitglieder aus dem Jahre 1884. Damit fand die schöne würdige Feier ihr Ende. Dem Mariahilfer Tempelvereine sind aus diesem Anlatz eine grotze Anzahl von brieflichen und telegraphischen Begrüßungen zugekommen, so u. a. ein sehr herzliches Schreiben des Herrn Präsidenten Dr. Alfred Stern, des Herrn Baron Albert Rothschild, Herrn Salo Cohn, kais. Rat Dr. Lieben, Herrn Direktor Heller, fast sämtlicher Tempelvereine Wiens und viele andere. Zum Tempelbesuch. Sehr geehrter Herr Redakteur! Seit vielen Jahren war ich am Neujahrstage heuer wieder einmal in Wien — sonst wie es sich gab, bald in München, bald in Frankfurt oder Köln. Gestatten sie nun, geehrter Herr Redakteur, einige Wahrnehmungen von mir, den Tempelbesuch betreffend, den Lesern Ihres geschätzten Blattes mitteilen au dürfen. (Hervorgehoben sei, daß ich dem Gottesdienste im Großen Musikvereinssaale beiwohnte). Zunächst fiel mir ganz besonders auf, daß nicht durchwegs alle Tempelbesuci'er an diesem hohen Feiertage dunkel gekleidet erschienen, nicht einmal in den vordersten Reihen, geschweige denn rückwärts. Noch mehr betroffen war ich beim Anblick verschiedener ganz lichter Strohhüte und grellfärbiger Kravatten, all dies wie gesagt, auch in den vordersten Reihen, wo bekanntlich nur Beffersttuierte ihren Sitz inne haben. In jenen erwähnten Städten habe ich an dergleichen hohen Festtagen nie solches gesehen. Alles erscheint in dunkler Kleidung zumeist im Gebrock — in Paris sogar im Frack — zumindest in einem dunklen Jaquet mit entsprechend dunkler Hose, weißer oder schwarzer Kravatte und schwarzem Hut. Auch finde ich, daß man draußen überall mehr Selbstdisziplin übt und in der geringsten Kleinigkeit der Heiligkeit des Raumes weit mehr Rechnung trägt. Niemandem fällt es ein, sich durch Lüftung des Hutes gegenseitig zu begrüßen, man winkt nickt zur Galerie hinauf, man führt keine Gespräche, all dies in der richtigen Erkenntnis, daß es doch angetan ist, die anderen Besucher in ihrer Andacht zu stören. Eines Freitag abends war ich — zum erstenmale — im großen Kölner Tempel und die Architektonik des Baues betrachtend, habe ich mich umgewandt, flugs kam ein Tempeldiener in ganz unauffälliger Weise an mich heran und ersuchte mich im Flüsterton mich nicht umzudrehen. Em andermal haben wohl auch zwei Fremde mit einander gesprochen und auch ihnen blieb die Zurechtweisung nicht erspart. Ganz besonders tadelnswert bei uns sind die ungenierten Unterhaltungen während des „Leimens", das geräuschvolle „Sich-erheben" und „Setzen" bei verschiedenen Gebeten. Wenn all dies in den Tempeln des Westens, zumal in Deutschland vermieden werden kann, warum denn nicht auch bei uns? Sind denn wir nicht ebenso kultiviert, wie jene Glaubensgenossen? Ganz gewiß, nur gebricht es uns mehr an Andacht. Unter den Tausenden, die dem Gottesdienste beiwohnen, gibt es gewiß nur wenige, die selbst während dieser wenigen Stunden im ganzen Jahre — die übrigen Feste zählen ja für uns im Daseinskämpfe Stehende ohnedies nicht viel — sich wirklich zu ihrem Gotte erheben; das Beten ist zumeist ein automatisches Herunterleiern, das keine Erhebung, keine Befreiung bringt. Ich war einmal bei der Ostermesse in der Lautissivaa Anunziata in Florenz, da war Hoch und Nieder anwesend, aber so merklich auch die gesellschaftlichen Unterschiede zutage traten — Eines war all diesen Menschen gemeinsam, ihre Gesichter verrieten durchwegs tiefe Andacht. Nun ist die Andacht eine Sache des Gemüts, wer ihrer nicht fähig ist, der möchte von dem Moment, da er das Gottes- oder Bethaus betritt, sich stets wenigstens das Eine vor Augen halten, daß das freie Benehmen an einem solchen Ort sich weder mit dem Kultus noch auch mit der Kultur verträgt. Dies gilt in gewiffem Sinne auch für manche Herren im Chor, über deren gesangliche Leistung man ganz entzückt sein kann, ohne aber darum mit ihrem Kommen und Gehen, mit ihrem Hereinschauen ins Publikum rc. ganz einverstanden zu sein. Mehr Disziplin! Genehmigen Sie, hochgeehrter Herr Redakteur, den Ausdruck vorzüglichster Hochachtung Id. E. Grundsätzliche Entscheidung des BerwaltungsgerichtshofeV den israelitischen Religionsunterricht in den Religionsstationen betreffend. Mit mehreren Erlässen des niederösterreichischen Landesschulrates, welche das k. k. Ministerium für K iltus und Unterricht im Jnstanzenruge bestätigt hat. wurden im Sprengel des Bezirksschulrates Gänserndorf ohne Zustimmung der Kultusgemeinde Mistelbach einzelne Religionsunterrichtsstationen ausgelassen und an drei Stationen der Religionsunterricht neu geregelt. Gegen diese Verfügungen hat der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Mistelbach durch seinen Beirat und Anwalt Herrn Dr. Franz schmitz in M'stelbach Beschwerde beim k. k. Verwaltungsgerichtshofe eingebracht. Letzterer hat mit E tscheidung vom 7. April 1909, Nr. 7730/8 der Beschwerde vollinhaltlich stattgegeben und die Entscheidung des k. k. Ministeriums, sowie die die Neuregelung der Religionsstationen betreffenden Verfügungen des niederösterreichischen Landesschulrates, sowie der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf aufgehoben. In den Entscheidungsgründen wird die Einwendung der Kultusgemeinde, daß der Vorstand gegen die Vorschrift des § 8 Landesgesetz vom 25. September 1904, L.-G.-Bl. Nr. 100 nicht einvernommen worden sei, für berechtigt erklärt und anerkannt, daß jede Verfügung über die Errichtung, Auslassung oder Zusammenziehung von Religionsstationen geeignet ist, das im § 5 des Reichsvolksschulgesetzes festgelegte Recht der Nirchenbehörde und Kultusgemerndevorstände zu berühren. Dre Gründe führen unter Anderem noch' an: Solange die einzelnen Volksschulen, deren Kinder israelitischen Glaubensbekenntnisses in Religionsstationen unterrichtet werden solle:', unverändert weiter bestehen, hat der Vorstand der Kultusgemeinde das Recht, an diesen Schulen den Religionsunterricht zu besorgen. Wenn nun in der Art dieser Unterrichtsbesorgung durch Verminderung der Religionsstationen eine Aenderung eintritt, so muß die Behörde zum Schutz des Rechtes der Kultusgemeinde (der konfessionellen Oberbehörde) auf Erteilung des Religionsunterrichtes an die in den betreffenden Schulen vorhandenen Kinder ihrer Religion vorerst den Kultusvorstand über die Bedürfuisfrage einvernehmen. Dem steht nicht entgegen, daß § 12 des Gesetzes vom ^5. Dezember 19v4, wüche Gesetzesstelle von der Bildung der Religionsstanonen handelt, nicht ausdrücklich anordnet, daß es Pfl'cht der Schulbehörde sei, vor ihrer Entscheidung die betreffende konfessionelle Oberbehörde oder den Vorstand der Kultusgemeinde zu hören. Bietor Jftoezy's neueste Aktion. Jstöczy war Ende der Siebziger-Jahre und anfangs der Achtziger des vorigen Jahrhunderts als Führer der damaligen Antisemitenpartei in Ungarn eine in weitesten Kreisen unrühmlichst bekannte Persönlichkeit. Besonders gut blühte sein Weizen zur Zeit des berüchtigten Ritualmordprozeffes in Tisza-Eszlar. Nach dem schmählichen Ende, den der Prozeß für die Regisseure desselben genommen, find auch diese allmählich vom Schauplatz des öffentlichen Lebens verschwunden. Zu diesen gehört auch Viktor Jstöczy, der einst gefeierte und gefürchtete Antisemitenhäuptling. Er war vollständig in Vergessenheit geraten und die jüngere Generation kannte seinen Namen nicht einmal von Hörensagen. Erst anläßlich des jüngsten ungarischen Katholikentages in Szegedin ist er wieder aus der Versenkung emporgetaucht. Aeußerlich reduziert, physisch herabgekommen, hat er sich in Szegedin bemerkbar zu machen versucht und es scheint, daß er den hochmögenden Aristokraten und Geistlichen, die da versammelt waren, noch gut genug schien, um ihn in seiner alten Art gegen die Juden loszulaffen. Und so mußte denn die ungarische Gesellschaft vorige Woche ein Manuskript dieses Hanswurst über sich ergehen lassen, daß ein würdiges Pendant zu der jüngst veröffentlichten Deklaration des „Russischen Volksverbandes" bildet. Jstöczy will die alte Antisemitenpartei zu neuem Leben erwecken, doch soll sie auf moderner Grundlage aufgebaut werden. Zunächst soll sie sich in den Namen „Sozialpolitische Partei-Koalition" hüllen und als einen ihrer Hauptprogrammpunkie „den Programmpunkt des nunmehr in allen Weltteilen organisierten Zionismus annehmen, wonach der jüdische Staat in Palästina wieder errichtet werden soll." Diesen Hauptpunkt ihres Programmes haben die Zionisten übrigens — wie Jstöczy behauptet — von ihm entlehnt, denn er habe am 24. Juni 1878 dem ungarischen Abgeordnetenhause einen Antrag überreicht, wonach das gemeinsame österreichischungarische Ministerium des Aeußern aufgefordert werden soll, dahin zu wirken, daß den Juden Palästina als ihr eigener Staat angewiesen werde. Darauf sei heute das Bestreben der Zionisten gerichtet, das keineswegs als eine „Utopie", als Hirngespinst betrachtet werden dürfe. Die neu zu konstituierende ungarländische „Sozialpolitische Partei-Koalition muffe sich die Förderung der zionistischen Ziele zur Aufgabe machen und namentlich in erster Reihe dahin wirken, daß die ungarische Regierung dem Organisationsstatute der ungarländischen Zionisten die bisher verweigerte Genehmigung erteile, wie dies schon in allen westeuropäischen Staaten geschehen ist. Jstöczy kündigt schließlich an, daß die neue Partei auf diesem Programme bei der nächsten Wahl in 200 Wahlbezirken eigene Kandidaten ausstellen werde, um auf diese Weise zu demonstrieren, daß das ungarische Volk antisemitisch gesinnt sei. Die ernstere ungarische Presse machte sich über das Gefasel des alten Paralytikers weidlich lustig.