Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-09-24 · 39 (24.9.1909) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
39 (24.9.1909)
Date
1909-09-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021818-3021858--18644-3043584
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 89 Dr. Vlochs Wochenschrift. Sette 659 Die „Nordwestböhmische Gebirgs-Zeitung", Bilin. 11. September 1909, verflieg sich in einem Artikel „Das Kol Märs-Gebet der Juden" nach Abdruck der Enunziation der beiden Czernowitzer Fachdozenten zu folgenden Schmähungen und Beschimpfungen : „Dieses Dokument ist von hervorragender Bedeutung, weil eS uns klipp und klar den Wert jüdischer Eide vor Augen führt und weil die Juden die höchst unmoralischen Anschauungen, die in diesem Gebete niedergelegt sind, einfach ableugnen. Wie der Talmud ist auch das Kol Märs-Gebet eine Schmach derZivilis a t i o n, es ist eine sträfliche Täuschung der Arier durch die Juden. Der Jude kann vor Gericht einen Meineid schwören, seine religiöse Ueberzeugung erlaubt es ihm! Er darf die Wahrheit zur Lüge stempeln und seine Mitmenschen ins Unglück stürzen — seine religiöse Ueberzeugung erstickt das in seinem Innern sich etwa regende moralische Gewissen! Auf diese Wtise ist ihm der Arier mit Haut und Haar ausgeliefert, weil stets das Unkraut den Weizen überwuchert und der Räuber dem friedlichen Wanderer überlegen ist. Diese unmoralischen Anschauungen des Judentums sind — um uns keines unparlamentarischen Ausspruches zu bedienen — verbrecherische Attentate auf Menschentum und Kultur, sie sind eine ernste Gefahr für Volk und Staat, die mit den radikalsten Mitteln bekämpft werden muß, weil sie die Primitivsten Regeln im Leben der Völker mit- und untereinander untergräbt". Das ein solch widerlicher Erguß und wüster Auswurf eines antisemitischen Preßbuben nicht der Konfiskation verfiel, hat in Böhmen Befremden erregt. Offenbar hat auch der k. k. Staatsanwaltschaft das „Gutachten" der theologischen Fakultät an der k. k. Universität in Czernowitz imponiert. Und das geehrte Dekanat der theologischen Fakultät der Universität Czernowitz sieht diesem wüsten Treiben, diesem Mißbrauch, der mit dem Namen und mit der Ehre der Fakultät vor aller Oeffentlichkeit getrieben wird, schweigend zu, ohne ein Wort des Protestes, ohne das geringste Zeichen der Entrüstung und weiß in dieser Situation nichts Wichtigeres und Würdigeres, als der „Oesterreichischen Wochenschrift" die vorstehend publizierte Berichtigung zuzumitteln. Auch angesichts dieser Berichtigung wird die unbefangene Oeffentlichkeit in dem Urteil übereinstimmen: Dadurch, daß die beiden Professoren der theologischen Fakultät in Czernowitz die Uebersetzung Stracks abschrieben und seinen erläuterndern Zusatz wegließen,, haben sie sich zu Mitschuldigen gemacht jener zahlreichen unwürdigen Exzesse, welche die antisemitische Preßmeute in Ausnützung und Ausbeutung dieses angeblichen „Gutachtens" in den letzten Wochen gegen Juden und Judentum verübt hat. Das kann der Czernowitzer Universität nimmermehr zur Ehre gereichen. Vielleicht wäre die „Berichtigung" wirksamer, wenn sie nicht an uns, sondern an die Adresse der antisemitischen Schriftleitungen dirigiert worden wäre.*) *) Für bibelkundige Leser gestatten wir uns eine kleine exegetische Anmerkung: Im II. B. M., Kap. 20, Vers. 23, heißt es in den Geboten des Dekalogs: „Du sollst nicht aussagen wieder Deinen Nächsten als falscher Zeuge". Der biblische Gesetzgeber hat aber merkwürdigerweise Gewicht darauf gelegt, dieses Gebot zu wiederholen und zwar iu einer geänderten sprachlichen Fassung. Schon im 1. Vers des 23. Kap. liest man nochmals die Mahnung: vvn iy nVnS Jrcn av -[T nwn b« „Verbinde Dich nicht mit einem Bösewicht, um ein verbrecherischer Zeuge zu sei«". Theologen des MUtelalters waren es, welche auf die sprachlichen Abweichungen in den beiden Sätzen aufmerksam machten. Sie haben daraus den Schluß gezogen: Als im Jahre 1885 Hofprediger Stöcker das Kol- Mäis-Gebet zu Angriffen gegen die Juden mißbrauchte, da hat Prof. Strack als evangelischer Theologe sich in seinem Gewissen gedrängt gefühlt, in einer Zuschrift an die Berliner „Kreuz-Zeitung" öffentlich die Erklärung abzugeben „In der Formel Kol Nidre ist, wie eine Vergleichung von 4. M. 30, (s. auch V. 14) ergibt, nicht die Rede von Eiden, die A u deren gelei st et werden, sondern nur von Gelübden, Verpflichtungen, die man sich selbst a u f e r l e g t. Gelübde rmd Eide, welche einem Anderen geleistet sind, sind unlösbar, außer wenn die beteiligte Person anwesend und einverstanden ist. Das ist die ei n stimmige Ansicht der maßgebenden jüdischen Autoritäten. Dazu kommt noch, daß in den meisten neueren Ausgaben der Festgebete in einer Anmerkung nachdrücklich erklärt wird, daß durch dieses liturgische Stück die Interessen Anderer nicht berührt werden. Aus der Formel Kol Nidre kann daher kein Bedenken gegen die Glanbwürdigkeit des von einem Juden geleisteten Eides hergenommen werden." Nunmehr wird die gr.-or. theologische Fakultät in Czernowitz von der gesamten antisemitischen Preßmeute für eine bösartige lügnerische Verleumdung der Juden als Kronzeugin angerufen. Gegen diesen Mißbrauch, welcher sowohl die Ehre der theologischen Fakultät, als auch das Ansehen der Universität Czernowitz empfindlich schädigen muß, sollte das geehrte Dekanat öffentlich Protest einlegen. Die Freiheit und das Glück der rnmamfcherr Inden. Dank dem Streite zwischen den Ungarn und Rumänen hat man es erfahren, daß die Juden in Rumänien frei leben und glücklich sind. Bloß zum Vergnügen griffen sie zum Wanderstab und bettelten die gesamte Judenheit an. Rumänische Regierungsblätter singen das Hohelied des Glückes der rumänischen Juden und niemand darf d'e Wahrhaftigkeit der Rumänen anzweifeln. Die Herren vom belgischen Orient erfreuen sich der Gunst Europas und kein Kraftausdruck kann sie vom Glauben abbringen, daß man der öffentlichen Meinung Europas alles einreden kann. Es ist jedoch unbegreiflich, daß die rumänischen Machthaber glauben können, kein Mensch ist imstande, ihre sogenannten Gesetze aus dem Rumänischen ins Europäische zu übertragen und dadurch die Freiheit und das Glück der rumänischen Juden zu illustrieren. Allerdings kommt im rumänischen Gesetzbuch die Vokabel „Jude" nicht vor. Es ist immer von den „Fremden" die Rede, worunter die verbrecherische Staalsweishert Rumäniens die Juden versteht, welche — aktenmäßig nachweisbar — seit mehreren Jahrhunderten in Rumänien leben. Wir wollen bei der Beleuchtung der rumänischen Gesetze mit dem Schulwesen beginnen, da doch die Rumänen über die Intoleranz der Ungarn in Bezug auf das Schulwesen Krokodiltrünen vergießen. Gesetz über den Bolks-Elementar- und Normal-Volksschulunterricht vom 28. August 1901 mit den Abänderungen von 1803 und 1904 (altes Gesetz vom 23. Mai 1893.) § 1. Der Volks-Element ar-S chulunterricht ist für Rumänen obligatorisch und unentgeltlich. Mau kann ein „verbrecherischer Zeuge" sein, bei voller, sozusagen anatomischer Unschuld, ohne die falsche Zeugenaussage selber abgelegt zu haben. Der biblische Satz will offenbar andeuten : „Auch, wenn Du nicht aussagst, bist Du ein „verbrecherischer Zeuge", wenn Du Dich mit oem Bösewicht verbindest, welcher die Lüge aus streut, in die Welt hinausschreit und er sich dabei auf Dein Zeugnisberuft — während Du schwelgend das gewähren läßt. Durch Dein Schweigen schon bist Du sein Förderer geworden, sein Helfer, sein Bundesgenoffe".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.