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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-09-17 · 38 (17.9.1909) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
38 (17.9.1909)
Date
1909-09-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 38 immer tonangebend, auch in der Luegeropolis. Die Wiege der Pariser Musik hat zu Köln gestanden, die Wiege der Wiener Musik — o! o! — in Galizien. . . . Wobei es recht charakteristisch ist, daß der Pariser Orpheus nach der dramatischen, der Wiener nach der lyrischen Seite hin sich entfaltete. Gewiß dürfen wir beide Fälle als Beweise für die eigentümliche, enorme Anpassungsfähigkeit der Juden an fremde Volksindividualitäten anführen und aus dem eigentümlichen Talent der Juden herleiten, das Charakteristische fremder Erscheinungen rasch und sicher zu erfassen. Aber ganz reichen diese Momente zur Erklärung wohl nicht aus. Es kommt noch etwas hinzu. Der Jude ist in Europa überall der geborene Vertreter städtischen Geistes, besser gesagt: großstädtischer Kultur. Dem Juden ist die Großstadt mehr als eine eherne, leidige Notwendigkeit. Sie ist ihm ein Ideal. Man versteht den halben Antisemitismus, ich meine den Antisemitismus als Kulturerscheinung aus diesem Punkte. (?) nämlich, als den instinktiven Kampf aller agrarisch Fühlenden, aller, die als Söhne von Ackerbürgern eine atavistische Liebe zum Landleben hegen und in den Tiefen ihres Herzens das Ideal der grünen Wiese tragen, gegen die unverblümten Großstädtinstinkte des Juden. Auch im geistigen Leben kommen sie überall zum Vorscheine. Heine ist der Großstadtromantiker. Und nicht umsonst ist der Dichter der Großstadt Wien heute Artur Schnitzler. In Offenbach gewann die Großstadt Paris, deren Bevölkerung mit ihrer heimlichen Sehnsucht nicht mehr ins Hinterland gravitierte, ihren tönenden Ausdruck. Und die großstädtische Wiener Musik hat Krakauer kreirt. Und Johann Strauß' Sohn?? Es ist jetzt ein Buch über ihn erschienen, von Richard Specht, Ein glänzend geschriebenes Buch, das dem Autor in Wien sehr übel vermerkt wird. Eben darum verdient es, gelesen zu werden. Es enthält so manche bittere Wahrheit. Es zeigt Strauß als das echte Wiener Genie, das von Frauen gegängelt, jedem augenblicklich einwirkenden Reiz und Einflüsse untertan, nicht die Kraft hat, das Genie zum wahren Künstler zu läutern, das aus unerschöpflicher Fülle immer neue Motive erfindet und aneinander reiht, statt weniger zu reichster Mannigfaltigkeit zu entwickeln. Ein Genie, das aus dunklen urmusikalischen Trieben schafft, das vom Worte nicht beflügelt, sondern gehemmt wird. Das Beste, Gesündeste dieser Kunst sei ihr steirisches Erbe. In dem, was als spezifisch Wienerisch gellen kann, sei auch Strauß sehr viel von . Krakauer beeinflußt. Von Krakauer, dem als zweiter Dioskure Gustav Pick, der Autor des Fiakerliedes, zur Seite gesetzt wird. Und so habe sich der Sänger des Praters und des Wienerwaldes allgemein zum Sänger der Ringstraße umgewandelt. Dom ältesten jüdischen Friedhof in Wien. Aus Anlaß des Umstandes, daß die israelitische Kültusgemeinde beabsichtigt, die Grabsteine auf dem bekannten israelitsschen Friedhof im 9. Bezirk, Seegasse 9, zu restaurieren, hat die Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler einen Lokalaugenschein vorgenommen, bei welchem folgendes konstatiert wurde. In dem malerisch sehr wirksamen Friedhof befinden sich etwa tausend Grabsteine, von denen die ältesten, allerdings nicht in loco erhaltenen, sondern anderswoher, zum Teil aus Wiener-Neustadt übergeführten, bis ins XIII. Jahrhundert zurückgehen. Die Mehrzahl der Steine stammt aus dem 17. und 18. Jahrhundert: einige Platten tragen reiche plastische Verzierung mit Pflanzenornament, Säulen, Rollwerk, Symbolen und Wappenschildern mit Tierfiguren. Die Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler empfiehlt, jene Steine, Sette 647 auf deren Erhaltung aus geschichtlichen oder kunstgeschichtlichen Rücksichten besonderes Gewicht gelegt wird, dem Einflüsse der Atmosphärilien dadurch zu entziehen, daß man sie . in an der Friedhofsmauer zu errichtenden überdeckten Nischen anbringt, ferner wären Inschriften von Steinen, die zu verwittern drohen, auf Dleitafeln zu gravieren und an dem Steine unauffällig anzubringen. Steine, die schon stark in den Boden eingesunken, sind so weit zu heben, daß wenigstens die Inschrift sichtbar wird, Fragmente, deren Zugehörigkeit erwiesen ist. mit Steinkitt zu befestigen. Auch wird wärmstens empfohlen, die wertvolleren Sterne dadurch vor dem Verwittern zu schützen, daß man sie dem Keßlerschen Fluatverfahren unterwirft. Zu vermeiden wäre alles, was die große Stimmungswirkung beeinträchtigen könnte, so das Fällen der Bäume, die Beseitigung des unregelmäßigen Graswuchses. Anlegung einer gartenmäßigen Bepflanzung, Anlegung von Schutzdächern über einzelnen Grabsteinen, Ueberarbeitung derselben oder das Ausziehen der Inschriften in Farbe oder Gold. Der Bukowinaer Wahlreformentwurf im Permanenzausschuß. Der vielbesprochene Wahlreformentwurf für den Bukowinaer Landtag wurde nunmehr vom Permanenzausschusse zu Ende beraten. Dem über die Sitzungen ausgegebenen Kommunique seien die folgenden interessanten Stellen entnommen: Das Gesetz, betreffend die Landtagswahlordnung wurde nach eingehender Beratung, an welcher sich alle Mitglieder des Ausschusses und der Regierungsvertreter beteiligten, nach einigen wesentlichen Aenderungen zum Beschlüsse erhoben. Die Wähler aus der Wählerklasse des Großgrundbesitzes sind nunmehr in 6 Wahlkörper ohne Scheidung in geistlichen und weltlichen Großgrundbesitz geteilt, während die Abgeordneten der Gemeinden, sowie der allgemeinen Wählerklasse sich in Wahlkörper rumänischer, ruthenischer, deutscher, polnischer und jüdischer Nationalität teilen. Für die Stadt Czernowitz hat der Zensus zu entfallen und wählt die Landeshauptstadt nach dem allgemeinen Wahlrechte je einen Abgeordneten der obengenannten Nationalitäten. Auf die Wählerklasse der Landgemeinden und der allgemeinen Kurie verteilen sich die Mandate im Verhältnis von 2 zu 16, so daß, abgesehen von den Mandaten des Großgrundbesitzes und der Handelskammer, auf die Eemeindezensiten je zehn rumänische und ruthenische, vier deutsche und ein jüdisches, auf die allgemeinen Wählerklassen je fünf rumänische und ruthenische, drei deutsche, zwei jüdische (Vorbehalten der Vereinbarung zwischen Deutschen und Juden) und ein polnisches Mandat entfallen. H In der Wählerklasse der Gemeinden wurde zur Wahlberechtigung eine SteuerleMng von nur 2 Kronen festgesetzt. Des ferneren wurde bezüglich der Stimmzettel normiert, daß dieselben in bestimmten, für jede einzelne Nationalität festgesetzten Farben zur Verwendung gelangen und wurde beschlossen, daß für den ersten Wahlkörper des Großgrundbesitzes und der Handelskammer violette, für den zweiten und vierten Wahlkörper des Großgrundbesitzes hochrote, für den dritten dunkelblaue und für den fünften lichtgrüne, endlich für den sechsten weiße Stimmzettel zur Anwendung zu kommen hätten: innerhalb der übrigen Wählerklassen aber für die rumänischen Wähler hochrote, für die ruthenischen dunkelblaue, für die deutschen orangengelbe, für die polnischen lichtgrüne und für die jüdischen Wähler weiße Stimmzettel zu verblenden seien. Dr. Blochs Wochenschrift.

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