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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-09-17 · 38 (17.9.1909) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
38 (17.9.1909)
Date
1909-09-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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bette 648 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 38 Das österreichische Strafgesetzbuch vom 1852 straft denjenigen, welcher durch Reden; Handlungen in Druckwerken oder verbreiteten Schriften Gott lästert, mit Kerker von sechs Monaten bis zehn Jahren. Hingegen der österreichische Strafgesetzentwurf vom 1891 gleicht mehr dem deutschen Strafgesetze, er bestraft die Gotteslästerung mit Zuchthaus oder Gefängnis bis zu drei Jahren. Merkwürdig ist die liberale Auffassung eines schlichten jüdischen Bauers in der vorchristlichen Zeit (etwa 1500 v. Chr.) über die Strafe der Gotteslästerung, worüber die Bibel folgendes berichtet: Die Einwohner des Städtchens O f r a waren Baalanbeter, sie bauten einen Altar, auf welchem dem Baal Opfer dargebracht wurden und pflanzten einen Hain neben chm. Ein junger Bauer, Gideon, später für seine siegreichen Kämpfe gegen die Midjaniten, welche das jüdische Volk arg unterdrückten, zum Richter gewählt, war ein heftiger Gegner des Baaldienstes. In einer Nacht zerstörte er mit zehn seiner Knechte den dem Baal geweihten Altar und haute die neben dem Altar gepflanzten Bäume nieder. Als die Einwohner am anderen Morgen diese Verwüstung wahrnahmen, waren sie über die Profanierung ihres Heiligtumes empört, errieten wer der Uebeltäter ist, liefen zu dem alten Bauern Joasch, dem Vater Gideons, verlangten die Auslieferung seines Sohnes, damit sie ihn mit dem Tode bestrafen, weil er ihr Heiligtum zerstört hat. Und Joasch sagte zu den um ihn Stehenden: „Wollt ihr streiten für Baal oder wollt ihr ihm beistehen? Wer für ihn streitet, soll getötet werden bis zum Morgen. Wenn er ein Gott ist, mager für sich st reiten, weil man seinen Altar niedergerissen hat." (Buch der Richter K. 6, V. 31.) Hätte das 3000 Jahre später tagende Wiener Gericht, welches über die Gotteslästerung des jungen Fürsten Windischgrätz zu urteilen hatte, die rationelle Auffassung des alten Bauers Joasch gehabt, es würde ihn wahrlich nicht zu einem grausamen Tod verurteilt haben. Ueber den Prozeß und die Hinrichtung des Fürsten Windischgrätz berichtet eine alte Chronik Folgendes: Anno 1651 Mitwoch den 29. Oktober des Morgens frühe, zwischen 7 und 8 Uhren wurde Johann Christoph von Windischgrätz, Freyherr (als man ihn vorher im Landhause zu Wien des Freyherren Standes öffentlich entsetzet, mit einem anderen Nahmen Müller genannt und dem Stadtgerichte ausgeantwortet) vor dem Kärntnerthore bey dem Hundsthurm an dem steinernen Kreutze harquebusirt, weil er eine geraume Zeit Gott im Himmel erschröcklich gelästert hatte. Er hatte aber vor seinem Ende, da er doch zuvor niemahls nichts von Gott hören wollen, ja nicht gegen ihn seufzen zu lassen, seiner Gemahlin verftattet, sich zum dermaßen schönen und wohl angestellt, daß er mit einem Eifer-Geist wider männigliches, seine Seele Gott in seine Händen befohlen. So hat er auch den Musquetriven, die ihm todt schieß sollen, herzhaft zugesprocheu, ihnen die Brust wo sein Herz liege gewiesen, mit Bitt darauf frisch und unverzagt Feuer zu geben. Woraus er also, als ein jun er Cavalier, nachdem er Gott immerdar so hart verfolget, gelästert und geschmähet hat, in dem 27ten Jahre seines Alters in christlicher Geduld und höchster Sauftmuth sein Leben beschloffeu. Ob er nun wohl noch des Tages vor der Exekution so grausam gotteslästerlich reden dürfen, so hatte dennoch das hochansehnliche Geschlecht und der mehrere Theil von denen Graodibus bey Hofe, so mit ihn in Blutsfreundschaft gestanden bei ihrer kaiserlichen Majestät zur Gnade erhalten, daß ihn dem gefälten Urtheil nach die Zunge nicht ausgeschnitten, noch durch den Henker der Kopf abgeschlagen worden." Dieses Dokument befindet sich in: Versuch einer Geschichte der Criminal-Gesktzgebung der Land- und Banngerichte, Torturen, Urfehden, auch des Hexen- und Zauberwesens in der Steyermark, von Johann Christian Gräff, k. k. Banngerichts-Actuar. Grätz 1817. I. W i l l h e i m e r. „Er hat gerettet." Auf dem über 300 Jahre alten „Guten Ort", oder ami rrn dem „Hause des Lebens" — so wird in alten Gemeinden der jüdische Friedhof genannt — zu Battel au, im Jglauer Kreise, in Mähren, steht zwischen vielen Grabdenkmälern, ein alter, mehr in die Breite gehender Grabstein aus Granit, der durch seine schwer zu entziffernde Grabschrift meinen hochgelehrten, gottseligen Vater, so oft er die auf der Spitze eines Hügels malerisch gelegene, weithin sichtbare Stätte ewiger Ruhe besuchte, stets fesselte. Mit den Fingern tastend, versuchte er es, aus den unregelmäßigen Vertiefungen Buchstaben und Worte zusammenzustellen, die sich um das in der Mitte der Grabschrift befindliche, deutlich sichtbare Wort „we-bizzil" was „und er hat gerettet" bezeichnet, gruppierten. Die Entzifferung der schwer lesbaren Inschrift gelang meinem teuren Vater und dieselbe lautet: „Hier ruht ein biederer, israelitischer Mann, dessen Name schon seit langeher bekannt ist, er rettete von der Zahlung eines unerschwinglichen Lösegeldes durch seine süßen Worte. Mendel Sohn des Leb (dies sein Name) verschied am 17. Schewat 5492 (1732). Seine Seele sei vereint im Bunde der Ewiglebenden!" Welcher Art dieses Lösegeld war, ob es einem einzelnen seiner Gemeinde oder dieser selbst — unerschwinglich war es in jedem Falle — auferlegt war, oder ob es eine Art Kontribution oder Kopfsteuer war, darüber ist nichts bekannt. In jedem Falle war Mendel*) ein Wohltäter seiner Glaubensgenossen und seit der Entzifferung der Inschrift dieses Steines durch meinen guten Vater unterlassen es die Besucher unseres Friedhofes niemals, das Grab dieses edlen Mannes zu besuchen. So ließen sich auf manchen alten Friedhöfen — wer erinnert sich nicht der alten, berühmten jüdischen Friedhöfe zu Prag, Wien, Nikolsburg usw., die heute zu den größten Sehenswürdigkeiten gehören — unserer alten Gemeinden **) auf dem Lande manche interessante Gräber auffinden und deren Denkmal-Inschriften veröffentlichen. Unsere Heranwachsende Jugend insbesondere möge, durch die obige Mitteilung angeregt, erst recht mit Liebe und Interesse unsere heilige Sprache studieren, um auch diese steinernen Blätter unserer ruhmreichen, wenn auch zumeist leidenvollen Vergangenheit lesen zu können und, stolz auf unsere Geschichte und Abstammung, die an unseren ersten Patriarchen ergangene göttliche Verheißung: „Werde zum Segen!" zur Wahrheit auch in unserer Zeit werden zu lassen. _ Moritz Antscherl. Glossen zu Genesis I. Motto: Jedes Zeitalter, wenn es neue Ideen bekömmt, bekömmt auch neue Augen und sieht gar viel Neues in den alten Geisteswerken. Heine, Reiseb. II. Aufgeweckte, denkende Schüler stellen oft die Frage, warum die Thora mit der Schöpfungsgeschichte beginne — eine Frage, mit der bekanntlich auch Raschi sich beschäftigt und in seinem Sinne und dem damaligen Zeitgeiste gemäß beantwortet hat. . . . V. B. M., Kap. 4, V. 19 heißt es: „Daß Du nicht erhebest Deine Augen zum Himmel und schauest die Sonne, den Mond und die Sterne und Dich vor ihnen bückest und ihnen dienest." Weiterhin, Kap. 17, V. 2 bis 7 wird abermals vor Vergötterung der Himmelskörper gewarnt und strenge Bestrafung angeordnet für Diejenigen, die diesem Verbote zuwiderhandeln. Nun begreifen wir, warum die Heilige Schrift mit der Schöpfungsgeschichte beginnt. Das „Gesetzbuch" oder der Gesetzgeber will blos anschaulich darstellen und eindringlich lehren, daß die Himmelskörper, die strahlende Sonne, der leuchtende Mond und die funkelnden Sterne» am blauen Firmament durchaus nicht höhere *) Hebräisch aua „der Tröstende"; Leb Löw' wird hebr. nni.i' genannt, dessen Stammwappen der Löwe war. (I. B. Moses 49, 9.) **) Auch in der benachbarten Stadt Triesch ist ein alter, sehr merkwürdiger jüdischer Friedhof, dessen Inschriften man jetzt zu registrieren beginnt. Außerdem gibt es in der Umgebung jüdische Friedhöfe aller, jetzt leider aufgelöster Gemeinden, die ein reiches Jnschriftenmateriale aufweisen dürften.

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