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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-09-10 · 37 (10.9.1909) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
37 (10.9.1909)
Date
1909-09-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Sette 631 Nr. 37 Dr. Blochs stattgehabte gemeinsame Konferenz der genannten drei Parteien sich für eine Hinlenkung der jüdischen Emigration nach Palästina und Mesopotamien ausgesprochen hatte. Die Frauen der Getauften. Die in jüngster Zeit in auffallender Weste zunehmende Taufbewegung unter den Juden Rußlands hat, wie aus Petersburg berichtet wird, eine ganz eigenartige soziale Notlage der jüdischen Frauen gezeitigt. Sehr häufig kommt nämlich der Fall vor. daß. wenn ein verheirateter Jude zum Christentum Übertritt, die Frau ihm nicht in den neuen Glauben folgen will, sondern dem Judentums treu bleibt. Vis vor kurzem pflegte nun der russische Synod in solchen Fällen selbst darauf zu achten, daß ein verheirateter Jude nur dann in die russisch-orthodoxe Kirche aufgenommen werde, wenn er seiner im Judentums gebliebenen Frau den in jüdischen Gesetzen vorgeschriebenen Scheidebrief überreicht hatte. Vor kurzem erließ nun der Heilige Synod eine Verordnung, wonach verheiratete Juden ohne Rücksicht auf das Schicksal ihrer jüdischen Ehegattinnen in die russische Kirche aufgenommen und ihnen die Beivilligung zur Eheschließung mit einer Christin auch ohne vorherige rituelle Scheidung von der mdstchen Frau erteilt werden kann. „Die Angelegenheit der jüdischen Frau" heißt es lakonisch, „haben die Rabbiner zu ordnen". Die Rabbiner können aber nichts „ordnen", da sie an die Vorschriften der jüdischen Ehegesetze gebunden sind und einer solchen unglücklichen Frau nur nach vorangegangener ritueller Scheidung die Bewilligung zu einer zweiten Ehe erteilen dürfen. Auf diese Weise wird die „Verlassene" eines solchen gewissenlosen Täuflings dem größten Elend, oft auch der Schande preisgegeben. Abgesehen hiervon, ergreift ein solch treuloses Individuum gerne die Gelegenheit, an der armen Frau Erpressungen zu verüben, denen sie, mit Rücksicht auf ihre geringen 'Mittel oft gar nicht nachgeben kann. Der neue itol enische Generalkonsul in Salonique. Wie uns aus Salonique gemeldet wird, hat die italienische Regierung Herrn Primo Levy zu ihrem Generalkonsul mit dem Sitze in Salonique ernannt. Signor Primo Levy war bisher dem Auswärtigen Amte in Rom zugeteilt, woselbst seine Fähigkeiten in hoher Wertschätzung standen. Signor Levy wurde von seiner Regierung wiederholt mit hohen, wichtigen Missionen betraut. Seinen neuen Posten tritt er als Generalkonsul erster Klasse an. Die Juden in Kreta. Der Grand-Rabbin von Kreta. Rabbi Bohor Abraham Evlagon, weilt gegenwärtig in Konstantinopel. Ein jüdischer Journalist hatte Gelegenheit, mit dem Chief-Rabbi zu sprechen. Die größte Judengemeinde auf der Insel Kreta ist in Canea, sie zählt ungefähr 150 Familien. In Candia gibt es bloß 15 jüdische Familien. Alle Juden in Canea sprechen griechisch und leben mit ihren griechischen und mohammedanischen Mitbürgern sehr gut. Die Judengemeinde» in Kreta besitzt zwei Synagogen und eine große Schule, deren Unterrichtssprache das Griechische ist. Die Auslagen der Gemeinde werden von einigen wenigen bemittelten Juden bestritten, die gerne diese Opfer bringen. Die Gebellah (Schächtgebühr) ist nicht eingeführt, da die jüdischen Schächter nicht nur für die Juden, sondern auch für die Mohammedaner und selbst für Griechen schlachten, welch' letztere das Fleisch von rituell geschlachteten Tieren einem anderen vorziehen. Der Grand-Rabbin wird direkt von der Jnselregierung bezahlt. Die Haltung der Juden von Canea läßt nichts zu wünschen übrig, ihr Familienleben ist mustergiltig, als Beweis hierfür erzählte der Grand- Wochenfchrift. Rabbin, daß et während seiner dreißigjährigen Tätigkeit als Grand-Rabbin von Kreta im ganzen 5—6 mal bei Ehescheidungen zu intervenieren hatte. Die jüdischen Bewohner der Insel sind durchwegs streng religiös. An den Vorgängen der letzten Wochen waren die Juden völlig unbeteiligt, so daß. welche Partei immer in dem gegenwärtigen Streite siegen oder unterliegen sollte, keine den Juden einen Vorwurf wegen ihrer Haltung wird machen können. Rewyork. Aus Newyork wird berichtet: Die Verbreitung des Farmwesens unter den amerikanischen Juden macht recht erfreuliche Fortschritts. Die Zähl der jüdischen Farmer, die ausschließlich von der Landwirtschaft leben, nimmt täglich zu. Auf allen Gebieten der Land- und Gartenwirtschaft findet man Juden, unter denen viele sich durch praktische, wertvolle Neuerungen bekannt gemacht haben. Der größte Teil der amsri^ konischen jüdischen Farmer sind eingewanderte Juden, die in ihrer östlichen Heimat sich niemals mit Landwirtschaft befaßt haben. Das erfreulichste an dieser Bewegung ist jedoch, daß diese jüdischen Farmer sich nicht damit begnügen, selbst ihre Farmen zu bewirtschaften und sich die Kenntnis der modernen Landwirtschaft anzueignen. sondern auch ihre Söhne und Töchter zur Bewirtschaftung ihres Anwesens heranziehen und auf diese Weise alles aufbieten, daß die jüdische Farm auch in jüdischen Händen bleibe und eine tüchtige, geschulte jüdische Farmergeneration herüngebildet werde. Dieses Bestreben wird auch von der vor zwei Jahren ins Leben gerufenen jüdischen Farmerorganisation, sowie von der „Jewish Agricultural and Industrial Aid Society" (Gesellschaft zur Förderung der Landwirtschaft und Industrie unter den Juden) stark gefördert. So sind in der Zeitschrift „The Jewish Farmer" mehr Stipendien für Söhne und Tochter jüdischer Farmer ausgeschrieben, welche die Absicht haben, einen sechs-, beziehungsweise zwölfwöchigen Kurs im Farmwesen durchzumachen. Die Stipendien werden denjenigen zugeteilt, die die Preisfrage „Autobiographie eines Farmersohnes (oder Tochter) am besten lösen. Die Arbeit muß in englischer Sprache verfaßt und darf nicht länger als 500 Worte sein. Ein interessanter Prozeß gegen einen antisemitischen Hotelier. In amerikanischen juristischen Kreisen wird gegenwärtig ein Prozeß sehr lebhaft besprochen, der demnächst zur Verhandlung gelangen und über die prinzipielle Frage entscheiden soll, ob es einem Hotelbesitzer oestattet ist. Juden aus seinem Hotel auszuschließen. Dem Prozesse liegt folgender Tatbestand zu gründe: Ein sehr reicher, jüdischer Fabrikant. Mr: Jakob Brasch aus Boston, kam geschäftlich nach Hüll und wollte in dem dortigen erstklassigen Pamberton-Hotel absteigen. Der Manager, bei dem Mr. Brasch das Zimmer bestellte, musterte erst einige Minuten den Gast und meinte dann lächelnd: „Wollen Sie gefälligst einen Blick auf die Wand gegenüber werfen!" Mr. Brasch lenkte seine Blicke in die bezeichnete Richtung, wo er eine in großen, goldenen Lettern gedruckte Mitteilung las. die kurz besagte: Juden sind hier unerwünscht!" Mr. Brasch machte rasch Kehrt, fuhr geradeaus zu einem Advokaten, durch den er den Hotelbesitzer auf 5000 Dollar Schadenersatz klagen ließ. „Ich betrachte das Vorgehen des Hoteliers als eine schändliche Beleidigung des ganzen jüdischen Volkes und als ein Verbrechen, begangen an der amerikanischen Konstituion", sagte Mr. Brasch, 7,und bin daher entschlossen, die Sache durch alle Instanzen zu verfolgen. Bezeichnend für die Fortschritte, welche der Antisemitismus in Amerika macht, ist, wie sich der Hotelbesitzer zu rechtfertigen sucht. Er behauptet, daß seine Gäste, die

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