Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 33 (13.8.1909)
- Date
- 1909-08-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 558 Dr. Blochs Wochenschrift- Nr. 33 dazu da ist, dann sollen eben die Wiener mehr zahlen, die unter den Christlich-Sozialen schon geübt wurden im Draufzahlen. Die Tramway wird teuerer. Mit der Tramway hängt die Ziusfrage vieler Leute zusammen, die in den Vorort zogen, um billiger zu wohnen und die nun nichts mehr ersparen werden. In allen Städten sucht man den Verkehr zu verbilligen, um das unhygienische Zusammenpfropfen in den Jnuenbezirken zu verhindern. In Wien macht mau es umgekehrt. Die wahrlich für die uiederöfterreichischen Bauern schon genug geplünderte Stadt muß noch vier Millionen für Volksrettungskünste der Christlich-Sozialen hergeben. Auch den freisinnigen Wienern klingen die Ohren von den Versprechungen, welche ihnen ihre Vertreter im Wiener Gemeinderat gemacht haben. Das Glück der herrschenden Partei aber besteht offenbar in der Schwäche der Gegner. Keine Protestversammlungen, keine Agitation, keine Reden. Artikel, die bei aller Güte nicht ins Volk eindriugen, wenige aufklären, die breite Masse nicht in Schwung bringen. Sonst Sommerruhe. Salzkammergut, Toblach, Baden. Inzwischen wird Wien vor der jüdischen Korruption ungestört bis zur Vernichtung gerettet. Gin „rrrsjischer" GrenxVolixeiHauptmann i« Ungar«. Bekanntlich hat das ungarischeMinisterium des Innern in Ausführung des vom „liberalen" Minister Szell geschaffenen „Fremdengesetzes", welches dem rumänischen Fremdengesetz sehr ähnlich ist, au den ungarischen Grenzkomitaten Greuz- Polizei-Hauptmäuner gesetzt, die, mit weitgehende Vollmachten ausgestattet, nunmehr mit drakonischer Strenge ihres Amtes walten. Ihre Machtvollkommenheit verleitet, wie die „Allg. j. R." berichtet, einzelne derselben, ihren individuellen Gefühlen nach Willkür dre Zügel schießen zu lassen, so daß ihr Vorgehen den Charakter von brutalen antisemitischen Handlungen trägt. Auch die Stadt Bartfa ist der Sitz eines Grenz- Polizei-Hauptmannes, Namens Bäno, des ehemaligen Stadthauptmannes von Eperjes, der sich schon in dieser Stadt wegen seiner Härten und Schikanen gegenüber den Juden unmöglich gemacht hat und kein freudiges Andenken daselbst zurückließ. Während aber die Eperjeser Juden als Ungarn sich zur Wehre setzen konnten, sind die zahlreichen Juden seines Grenzbezirkes, die, eingewandert, seit Jahrzehnten daselbst ihren ordentlichen Wohnsitz und Erwerb haben, schutzlos seiner Willkür und seinem Judenhasse ausgeliefert. Mit unglaublichem Zynismus und Härte schaltet derselbe daselbst und hunderte zugrunde gerichtete Existenzen sind die Frucht seiner Tätigkeit. Es ist eine völlige Verfolgung, die dieser Beamte mit einer wahren Wollust inszeniert. Von den vielen Fällen wollen wir für heute bloß zwei zur öffentlichen Kenntnis bringen. Der erste Fall betrifft einen gewiß harmlosen Menschen, einen vierzehnjährigen Lehrling, den sich der Grenz-Hauptmann für seiuen Judenhaß ausgesucht hat. Ein Handwerker in Bartfa hat sich einen Knaben aus anständigem Hause aus Galizien als Lehrling kommen lassen. Derselbe war bereits acht Monate bei ihm in der Lehre und sein Meister mit ihm sehr zufrieden. Eines Tages wird der Knabe zum gestrengen Herrn Grenz- Hauptmann vorgeladen und ihm der Auftrag erteilt, einen Kontrakt mit seinem Lehrherrn vorzulegen. Nach vierzehn Tagen erhielt er eine zweite Vorladung und, obwohl sein Lehrherr ihm den Kontrakt gab, einfach kurzerhand aus Ungar» ausgewiesen. Ein Rekurs des Lehrlings und seines Lehrherru wurde abgewiesen. Der zweite Fall ist allerdings tragischer, da er das Familienglück eines Ehepaares zerstörte und infolge der Vexationen und Drangsalierungen zwei Kinder desselben zugrunde gingen. Ein junger Galizianer heiratete im Jahre 1898 ein ungarisches Mädchen und errichtete im Dorfe seiner Erwählten eine Gemischtwarenhandlung, während er gleichzeitig das Wirtsgeschäft seiner Frau, die die Konzession noch aus ihrer Mädchenzeit besaß, versah. Außerdem pachtete er einige kleinere Grundstücke, die er bewirtschaftete. Im Jahre 1903 erhielt er die Aufnahme in der Dorfgemeinde, wo er wohnte, unter der Bedingung, daß er seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband und die Aufnahme in den ungarischen Staatsverband erlange. Wie bekannt, verschleppen jedoch die galizischen Behörden die Ausfolgung der Entlassung jahrelang. Als er endlich die Entlassung seitens der österreichischen Behörden erhielt und daran ging, die Aufnahme in den ungarischen Staatsverband zu erwirken, erhielt er vom Grenz-Polizei- Hauptmann Bäno die Ausweisung aus Ungarn. Als Grundlage der Ausweisung diente eine Behauptung eines Bauern, wonach der betreffende Jude angeblich wuchere. Der Dorfrichter und drei Beisitzende verweigerten zwar dieser protokollarischen Behauptung die amtliche Bestätigung, da sie die Unwahrheit derselben kannten, doch beharrte der Delegierte des Grenz-Hauptmannes Bäno auf der amtlichen Bescheinigung, indem er die Amtierenden beruhigte, es werde ihnen nichts geschehen, da dieses Aktenstück geheim bleibe. Der Ausgewiesene erfuhr jedoch von diesem Aktenstück, welches die Grundlage seiner Ausweisung bildete, und klagte sowohl den Verleumder, welcher die Beschuldigung zu Protokoll gab, als auch den Richter und die Beisitzer, welche das Protokoll mit dem Amtssiegel versehen hatten, beim Strafbezirksgericht Bärtfa. Nach langwierigen Verhandlungen und nach Requierierung der Akten vom Ministerium des Innern wurden sämtliche fünf Angeklagte der Verleumdung schuldig erkannt und zu Geldstrafen von je K 50 bis 80, sowie zur Tragung sämtlicher Kosten und Advokatenspesen verurteilt. Dieses Urteil, welches die völlige Schuldlosigkeit des Ausgewiesenen bewies, hätte selbstverständlich jeden gerechten Beamten veranlaßt, die ungerechtfertigte Ausweisung zurückzuziehen. Nicht so bei diesem Beamten, dem es offenbar nicht um die Gerechtigkeit, sondern um die Befriedigung seines Judenhasses zu tun ist. Der Ausgewiesene rekurrierte auf Grund des Prozeßergebnisses an den Vizegespan nach Eperjes und nun änderte der Grenz-Polizei-Hauptmann Bäno seine Taktik, indem er die Behauptung aufstellte, der. Ausgewiesene sei subsistenzlos! . . . Gegen diese unwahre Behauptung des Grenz- Polizei-Hauptmannes mußte der Verfolgte abermals im Rekurswege ankämpfen und die vom Vizegespan in Eperjes angeordneten Erhebungen, die vom gerechten und unparteiischen Stuhlrichter Szatmary in Bartfeld durchgeführt wurden, ergaben, daß der Ausgewiesene Vermögen besitze, und der Vizegespan hob endlich die Ausweisung auf. Trotzdem stellte der Grenz-Polizei-Hauptmann dem gequälten und verfolgten Ausgewiesenen diesen Bescheid nicht zu, sondern bemühte sich, den Ortsrichter und den griechischen Geistlichen zu bewegen, gegen die Aufhebung der Ausweisung nicht zu appellieren. Beide weigerten sich jedoch, diesem Ansinnen zu entsprechen. Nun nahm Bäno mit dem ueuen Dorfrichter ein Protokoll auf, welches derselbe, ohne den Inhalt zu kennen, unterfertigen mußte. Da der Verdacht bestand, daß dieses Protokoll die Zustimmung zur Appellation der Gemeinde enthalte, so richtete der Dorfrichter eine Eingabe an den Vizegespan in Eperjes nachdrücklich betonend, daß die Gemeinde keinesfalls gegen die Aufhebung der Ausweisung appellieren will, im Gegenteil die Rückkehr des Ausgewiesenen wünsche.