Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 32 (6.8.1909)
- Date
- 1909-08-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 546 , Dr. Vlochr Wochenschrift. Nr. 32 einzelnen Falle Gewissensbisse, die höchst grausame Verordnung des Reichsgesetzes nach dem Buchstaben auszuführen, und sie haben sich daher, wie zur Erleichterung ihres Gewissens und der Ablehnung jeglicher Verantwortung jedesmal an Luther, Melanchihon und die theologische und juristische Fakultät in Wittenberg, gewandt, um sich spezielle Verhaltungsma ßreg ein geben zu lasten. In Wittenberg suchte man aber, sowohl bei den Zuristen als bei den Theologen vergeblich ein „menschlich Rühren"; mit kalter Ruhe wurden die Todesurteile geschrieben und abgesandt, welche Luther mit seiner Unterschrift und den beigefügten Worten: „placet mihi,- Martins Luthero" bestätigte. Melanchihon hat in Äena in eigner Person eine Anzahl der von ihm und Luther dem Tode überlieferten Personen zur Richtstätte begleitet! Diese Tatsachen beweisen, wie sehr namentlich Luther in seinen älteren Zähren von der ursprünglichen Reinheit und Höhe seiner Glaubensansicht und Eewissensüberzeugung herabgesunken war, daß man bei ihm geradezu vor einem psychologischen Rätsel steht. „Ketzerverbrennung ist gegen den Willen des heiligen Geistes", lautete eine der von Luther 1517 an die Schloßkirche zu Wittenberg gegen das Papsttum angeschlagenen Thesen. „Man sollte die Ketzer mit Schriften und nicht mit Feuer überwinden, wie die alten Väter es getan. Wenn es Kunst wäre, mit Feuer Ketzer zu überwinden, so wären die Henker die gelehrtesten Doktores auf Erden", heißt es in der ersten seiner drei großen und herrlichen Reformationsschriften: „An den christlichen Adel deutscher Nation". In seinem Büchlein: „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei", vom März 1523 heißt es: „Ueber die Seele kann und will Gott niemand lassen regieren, denn sich selbst allein, darum, wo weltlich Gewalt sich anmaßt, der Seelen Gesetz zu geben, greift sie Gott in sein Regiment und verführt und verderbt nur die Seelen. In Sachen, welche der Seelen Seligkeit betreffen, soll nichts denn Gottes Wort gelehret und angenommen werden. Es ist ein frei Werk um den Glauben, dazu man niemand zwingen kann. Wahr ist das Sprichwort: „Gedanken sind zollfrei". Ketzerei kann man nimmermehr mit Gewalt wehren, es gehört ein anderer Griff dazu. Gottes Wort soll streiten, wenn das nichts ausricht, wird es wohl unausgerichtet bleiben von weltlicher Gewalt, ob sie gleich die Welt mit Blut füllet." Nach dem Jahre 1525 führt Luther und ihm nach die ganze lutherische Geistlichkeit aber eine ganz andere Sprache, als sie in den bisherigen herrlichen Erzeugnissen seines großen Geistes zum Ausdruck kamen. Mit der jetzt unter Beistand der Fürsten und der weltlichen Gewalt von ihm angestrebten Errichtung der neuen protestantisch-lutherischen Staatskirche ist bei ihm ein Rückfall in kaum überwundene katholische Anschauungen eingetreten, welcher sich auch äußerlich dadurch dokumentierte, daß es zwischen ihm und seinen bisherigen evangelischen Freunden, welche er jetzt mit dem bittersten Hasse verfolgte, zum Bruche kam, und daß er die bis dahin so energisch und überzeugend vertretenen Grundsätze der Glaubens- und Gewistensfreiheit vollständig preisgab und in Wittenberg ein neues protestantisches Papsttum mit Inquisition und Ketzergerichten aufrichtete. Die reine Lehre, welche es unter allen Umständen zu erhalten gilt, ist nach seiner jetzigen Argumentation niedergelegt in den Bekenntnissen und Dogmen der Kirche, zu Hütern und Auslegern derselben sind allein die ordnungsmäßig berufenen und eingesetzten Pfarrer und Diener der Kirche bestellt und jeder, welcher sich außer ihnen ein Lehramt in der Kirche anmaßt, oder ihnen zu widersprechen wagt, muß von der Obrigkeit gehindert und unnachsichtlich bestraft werden. Darum gilt jetzt für jeden: „Will er predigen oder lehren, so beweise er den Beruf und den Befehl, der ihn dazu trejbt und zwingt oder schweige stille. Will er nicht, so befehl die Obrigkeit svlchen Buben dem wahren Meister, der Meister Hans heißt (d. h. dem Henker), das ist alsdann sein Recht". Aehnlich sagt äüch Melanchthvn in einem im Zähre 1531 dem Kurfürsten Johann von Sachsen in betreff der „Widertäufer", übergebenen Gutachten, wonach dieselben als Verächter der keinen Lehre und des staatlich verordneten Priesterstandes zu bestrafen seien: „Derhälben muß der Podestat den Sekten wehren, und ob er schon mit einer Person zu geschwinde führe, tut er dennoch recht> daß er den Sekten wehret." Dieses Gutachten tragt Such das gewöhnliche Siegel Martin Luthers: „pkatet mihi,- Martino Luthero", welcher seinerseits noch eigens hinzufügte: „Wiewohl es crudele ünzusehen, daß man sie mit dem Schwert straft, so ist doch noch condelius, daß sie Ministerium verbi damniren und keine gewisse Lehre treiben und rechts Lshre Unterdrücken und dazu regns MUNdi zerstören wollen". Was Wunder, wenn nach dieser verhängnisvollen Wandlung Luthers gegenüber seinen früheren altevangelischen' Freunden auch eine Wendung in seiner Stellung zu den diesen verwandten und früher, wie schon gesagt, ebenfalls von ihm sehr wohlwollend beurteilten und behandelten Juden eintrat, über welche er jetzt auch dis volle Schale seines Hasses Und Ingrimmes äüsgoß, so daß er eigentlich äls der geistige Vater Stöckers und der Vorläufer und Begründer des modernen Antisemitismus zu betrachten ist. Wappler hat in seinem Buche auch auf diese auffallende und traurige Tatsache hingewiesen, wenn er auf Seite 93 schreibt: „Von der gleichen Unduldsamkeit war Luther auch noch gegen die Juden erfüllt, obwohl er einst Teilnahme für sie gezeigt hatte. Ja, in der Schrift: „Von den Juden und ihren Lügen", vom Jahre 1542 ging Luther sogar so weit, anzuraten, „ihre Synagogen zu verbrennen, ihre Häuser zu zerbrechen und zu zerstören, ihre Andachtsbücher ihnen zu nehmen, ihren Rabbinen bei Leib und Leben das Lehren M verbieten, ihnen Geleit und Straße ganz und gar aufzuheben, ihnen den Wucher zu perbieten und ihnen alle Barschaft und Kleinode an Silber und Gold zu nehmen, um dies für ernstlich sich bekehrende Juden aufzusparen. Ferner, daß man sie zwinge zur Arbeit und gehe mit ihnen um nach alter Ueberengherzigkeit: wie Moses tat in der Wüsten und schlug dreitausend tot, daß nicht der ganze Haufen verderben mußte. . . . Will das nicht helfen, so müssen wir sie wie tolle Hunde ausjagen, damit wir nicht, ihrer greulichen Lästerung und aller Lasier teilhaftig, mit ihnen Gottes Zorn verdienen und verdammt werden." Stärkere Töne konnte allerdings der fanatische Haß gegen Andersgläubige wohl kaum anschlagen." Wie durch die Verfolgung und Ausstoßung der Juden, so haben sich Staat, Kirche und Gemeinde auch durch die gegen die christlichen „Ketzer" angewendete Tyrannei und blinde Wut der geistig tüchtigsten, edelsten, besten, fleißigsten und nützlichsten Elemente beraubt, und das damit gegebene schlimme Beispiel konnte nicht ohne verhängnisvolle böse Folgen bleiben, denn „das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend immer Böses muß gebären". Diese schlimmen Folgen schildert Wappler mit den nachstehenden recht bezeichnenden Worten: „So war denn jetzt überall die wahre christliche Liebe über der Sorge um die Reinheit und Anerkennung des von Luther und Melanchihon neu errichteten kirchlichen Lehrgebäudes im unaufhaltsamen Verschwinden begriffen. Wir haben hier schon die Anfänge jenes unduldsamen und verketzerungswütigen Pastorenregiments vor uns, das in der zweiten Hälfte des 1.6. Jahrhunderts dem Luthertum in Deutschland ein so widerwärtiges Gepräge verleiht." S. 64. Und weiter: „Es gereichte die Steigerung des Amtsbe-