Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 32 (6.8.1909)
- Date
- 1909-08-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021818-3021851--18523-3043456- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
>Jlr. 32.. Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 545 mus" bekam wegen der Verwerfung der Kindertaufe seitens ihrer Bekenner, galt lange Zeit besonders die Stadt Zwickau in Sachsen. Diese Stadt hat neben einigen anderen schweizerischen, süddeutschen und österreichischen Städten wie Basel, Zürich. St. Gallen, Stratzburg, Augsburg, Steyr, Linz, Nikolsburg in der Bewegung eine ganz hervorragende Rolle gespielt, und die bedeutendsten Führer haben sich länger oder kürzer in derselben aufgehalten und dort meist ein tragisches Ende gefunden. In einer kürzlich erschienenen Schrift hat nun Dr. Paul Wappler auf Grund archivalischer Studien und Forschungen im Zwickauer Ratsarchiv und im Sächsisch-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar die höchst bewegten und verwickelten' religiösen Zustände in Zwickau im Reformationszeitalter zum Gegenstand einer eingehenden Untersuchung gemacht, welcher mehr als lokale Bedeutung zukommt und welche namentlich auch durch die in den geschichtlichen Gang der Ereignisse verflochtene eingehende Darstellung der Entwicklung der Ansichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und Gewissensfreiheit einen besonderen allgemeinen Wert erhält.*) Die Akten, welche Dr. Wappler in seinem Buche verarbeitet und in einem Anhänge zum erstenmale vollständig veröffentlicht, erzählen in ergreifender Weise von dem Verhör und dem Schicksal einer Anzahl von Personen, Männern, Frauen und Mädchen, welche in den Jahren 1529 bis 1545 in Zwickau wegen religiöser Ketzerei denunziert und angeklagt, und, falls sie standhaft blieben und nicht widerrufen wollten, auf Grund der in der Regel vom Rat der Stadt oder vom Landesherrn, Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen, eingeholten Gutachten von Luther, Melanchthon und der Wittenberger Fakultät zu Folter, Tortur, Kerker und schlietzlichem grausamen Tode verurteilt wurden. Das Verbrechen dieser armen bedauernswerten Leute bestand in der Regel in dem Festhalten an einer Ueberzeugung, um derentwillen, wenn der Papst und Luther heute noch über Tod und Leben und die richtige Lehre zu entscheiden hätten, in unserer Zeit nicht nur die Juden, sondern auch so und soviele christliche, katholische und protestantische Theologen und Laien der Inquisition und dem Henker zum Opfer fallen mützten. Die unverzeihliche Schuld dieser unglücklichen Menschen erkannte man darin, datz sie mit einer bei einfachen Personen aus dem Handwerker-, Bauern- und Laienstande und besonders bei Frauen und Mädchen höchst überraschenden und bewundernswerten Bibelkenntnis, Schlagfertigkeit, Logik und Standhaftigkeit die gewundenen, subtilen, abstrusen und spitzfindigen, scholastisch dogmatischen Argumentationen der zu ihrer Bekehrung gesandten und verordneten Theologen und Pastoren, oft in recht Leistender, humoristischsatyrischer Weise ad absurdum führten, wovon ein Blick in die von Dr. Wappler mit den Gerichtsakten in seinem Buche veröffentlichten Bekenntnisse der gefangenen „Täufer" einen lehrreichen Eindruck geben kann. Die Anklage und Verurteilung wegen Ketzerei bezog sich in den' meisten Fällen auf den Widerspruch und die Verwerfung der durch die neu etablierte lutherische Staatskirche und ihre staatlich verordneten Diener, von der katholischen Kirche unbesehens herübergenommenen und neu sanktionierten Dogmen von der Dreieinigkeit, der Gottheit Christi, der Erbsünde, der stellvertretenden Genugtuung, Rechtfertigung und Versöhnung, der krassen Lehre von der Auferstehung des Fleisches, der Kindertaufe. des Abendmahles und eines das Gemeindeprinzip und das allgemeine Priestertum der Gläubigen negierenden besonderen Priester-, Pastoren- und Theologenstandes *) Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Reformationszeit. Dargestellt im Znsammeuhang mit der Entwicklung der Ansichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und Gewissensfreiheit von Dr. Paul Wappler. Leipzig, Verlag von M. H e i n s i u s N a ch f o l g. Preis Mark 5.60. in der christlichen Kirche und Gemeinde. Zu diesen rein religiösen Anschauungen und Negationen gesellten sich andere, welche mehr politischen und bürgerlich-sozialen Charakter trugen und für ihre Vertreter am meisten verhängnisvoll wurden, nämlich die Verweigerung des Eides, des Kriegsdienstes und der Bekleidung obrigkeitlicher Aemter und die strenge Scheidung der Befugnis der weltlichen und geistigen Gewalt. Aus diesen Grundsätzen und Lehren mag man übrigens ermessen, wem eigentlich für den Sieg der Aufklärung, der Humanität und des wissenschaftlichen und politischen Fortschrittes, dessen wir uns heute erfreuen, das Hauptverdienst gebührt, und ob nicht jener Historiker recht hat, welcher gesagt, der einzige Fehler, welchen jene Leute in Luthers u.agen begangen, bestehe darin, daß sie dreihundert Jahre zu früh auf die Welt gekommen waren. Wenn es noch heutzutage nach berüchtigten Mustern der Fall ist, datz man unbequeme kirchliche, wissenschaftliche und politische Gegner als der staatlichen und bürgerlichen Ordnung. Ruhe und Autorität gefährlich hinzustellen und darum nach dem Arm der Obrigkeit und der Polizei zu rufen sucht, so begreift man, datz es namentlich auf Grund der Verwerfung des Eides und des Kriegsdienstes und der bestimmten Abgrenzung der obrigkeitlichen Gewalt durch die „Täufer" Luther. Melanchthon und den lutherischen Theologen ein Leichtes war, die mit ihnen verbundenen Fürsten und die Staatsgewalt gegen ihre Widersacher mobil zu machen und zum Einschreiten zu bewegen, denn auf protestantischer Seite mutzte doch, ebenso wie auf der katholischen, wenigstens der Schein gewahrt werden: 6 e cl e sia non sitit sanguinem. So wurde schon im Jahre 1529 auf dem Reichstag zu Speyer, unter Zustimmung der katholischen und protestantischen Stände und Fürsten, von Kaiser Karl, V. das schreckliche Edikt erlassen, wonach „jeder Widerläufer ohne Urteil, ohne Rede und Gegenrede mit Feuer, Schwert oder dergleichen, nach Gelegenheit der Personen, vom natürlichen Leben zum Tode zu befördern sei". Ueber diese unerhört grausame Verordnung, welche selbst im finstersten und rohesten Mittelalter ihresgleichen sucht, schreibt Ludwig Keller, der hervorragende Geschichtsschreiber und Biograph dieser hochbedeutsamen autzerkirchlichen, religiösen und sozialen Bewegung, in seinem für die richtige Beurteilung derselben epochemachenden Werke: „Die Reformation und die älteren Reformparteien in ihrem Zusammenhänge dargestellt", Seite 447 folgendes: „Einer der verhängnisvollsten Beschlüsse, welche je von einem deutschen Reichstag gefatzt worden sind, ist das blutige Mandat gegen die „Ketzer", welches von lutherischen und römisch-katholischen Fürsten und Städten auf demselben Reichstag zu Speyer (1529) beschlossen war, auf welchem die „protestierenden Reichsstände" sich gegen die Beschlüsse der Majorität in Sachen ihres Glaubens verwahrten. Man hätte erwarten sollen, datz die Vertreter der neuen Staatskirchen gegen die Erneuerung der alten Ketzergesetze, welche gelegentlich mit demselben Recht gegen die Lutheraner und Zwinglianer wieder in Anwendung gebracht werden konnten, protestiert hätten. Aber sie willigten nicht nur in die Wiederherstellung, sondern sogar in Verschärfung der alten Bestimmungen: denn es war unerhört, datz den „Täufern" nunmehr selbst das Verhör vor den Inquisitoren abgeschnitten wurde. Man wollte sie wie die wilden Tiere zu Tode hetzen — jede Menschlichkeit, jede Gerechtigkeit schien diesen „Verbrechern" gegenüber erloschen zu sein." A. a. O., S. 447 f. Nach den Bestimmungen dieses wahrhaft barbarischen und unmenschlichen Reichsgesetzes wurde jetzt wie überall, so auch in Zwickau, mit den wie das Wild von einem Ort zum andern gejagten und zuletzt hilflos getöteten „Widertäufern" verfahren. Der Rat der Stadt und der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen fühlten zwar in jedem