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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-07-30 · 31 (30.7.1909) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
31 (30.7.1909)
Date
1909-07-30
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Hefte 534 Dr. Blochs Wochenfchrkst. Rr. SI Die Juden in Rußland. Ein Mcheimdokument Ser ruffischen Regierung. Im Dezember 1906 wurde im SchSßs dSs russischen Ministerrates ein Bericht über die Judenfräge üüsgsarbeitet, der von Stolypin und seinen Kollegen unterzeichnet und dem Zaren zur Begutachtung vorgelegt Worden War. Der Zar erklärte sich mit dem Bericht, bei weitgehende KönMionen an die Juden in Rußland vorschlug, vollständig einverstanden und ordnete dessen Empfehlung an die Duma an. Aus irgendwelchen Gründen wurde indessen der Akt niemals der Duma vorgelegt, sondern er verblieb in den Geheimarchiven der Regierung. Die in London erscheinende „Iewish Chronicle" ist nun in den Besitz einer Abschrift.des Dokuments gelangt, das sie im Wortlaut veröffentlicht. Die nachstehenden Punkte beweisen, wie verhältnismäßig Weitgehend die Vorschläge Stolypins im Jahre 1906 gewesen waren: 1. Aufhebung der gegenwärtigen Gesetze über den Aufenthalt der Juden in gewissen Dörfern und Städten und Bewegungs- Und Ansiedlungsfreiheit für die Juden in den Städten, Orten und Dörfern der Gouvernements von Vessarabien, Wilna, Witebsk, Wolhynien, Grodno, Jekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilew, Podolien, Poltawa, Cherson, Tschernigow und Russisch- Polen. 2. Aufhebung einiger besonderen Einschränkungen in bezug auf das Recht des Aufenthaltes außerhalb -der ihnen bisher zugewiesenen Reservationen: a) Russische Juden, die ein permanentes oder vorübergehendes Recht zum Wohnen außerhalb oder innerhalb ihrer Reservation besitzen, ebenso ihre Eltern, sollen sich desselben Rechtes im ganzen Reiche in Städten und Dörfern erfreuen, Ausgenommen jene Orte, die speziell angeführt werden, b) Jüdische Handwerker, Branntweinbrenner, Brauer und andere Arbeiter sollen permanente Rechte auf freien Aufenthalt im ganzen Reiche haben. Die Frauen, Kin- % der und anderen' direkten Nachkommen, unmündige '] Brüder und Schwestern, die die Nachkommen der in aj und b Genannten sind und mit diesen wohnen, sollen ls dieselben Privilegien erhalten. Frauen und weibliche Z Nachkommen sollen ihre Rechte bei Wiederverheiratung verlieren, männliche Nachkommen bei Erreichung der Volljährigkeit oder nach Promovierung einer Universität. 3. Aufhebung der Einschränkungen in bezug auf die Erzeugung alkoholischer Getränke und spezielle Regulationen bezüglich des Handels. 4. Aufhebung der Einschränkung in bezug auf Pachtung und Bewirtschaftung von Land. Russische Juden sollen in den Orten, in denen sie permanent wohnen, das» Recht erhalten, in Städten Land zu erwerben, .nicht aber außerhalb der Städte. Dieses letztere Verbot erstreckt sich aber nicht auf die Orte innerhalb .des Distrikts, in denen ihnen durch vorherige Gesetze die Erlaubnis zum Erwerb von Land bereits gegeben wurde. 5. Punkt 2 und 3 erstrecken sich auch auf die Juden in Russisch-Polen. Die bestehenden Gesetze über Landerwerbung in Polen bleiben aber in Kraft. 6. Punkt 2 erstreckt sich auch auf die Kosakenreservationen in Don, Kuban und Troer. 7. Allgemeine Einschränkungen gegen Personen nichtchristlicher Konfession fallen unter die Verfügungen 3 und 4. 8. Artikel 395 des Armeegesetzes, der die jüdische Gemeinde für jeden Fall von Desertion haftbar macht, tritt außer Kraft. 9. In den Pässen usw. der getauften Juden soll ihre frühere Angehörigkeit zum Judentum nicht mehr hervorgehoben werden, auch sollen die Einschränkungen gegen jüdische Familien, die ihr Oberhaupt nach Sibiren begleiten, aufgehoben werden. 10. Die Statuten von Gesellschaften, die die Teilnahme von Juden an ihnen verhindern, können auf Ansuchen der betreffenden Gesellschaften durch ministerielle Verfügung annulliert werden. 11. Schwebende Angelegenheiten durch die neuen Akten reguliert werden. 12. Der Kriegsminister wird ersucht, im Einvernehmen mit den beteiligten Departements die Aufhebung jener Bestimmungen zu erwägen, die die Juden, denen durch diesen Akt der Aufenthalt in den Kosakenreservationen gestattet wird, hieran verhindert. Er wird aufgefordert, seine diesbezüglichen Vorschläge der Legislative zu unterbreiten. Wie eingangs erwähnt, sind diese Konzessionen nicht zum Gesetz geworden. Die Besuche, des Zaren. Zar Nikolaus macht in Frankreich, in England und in Italien Besuche — wohlgemerkt nicht zu Land, sondern zu Wasser. Er scheut sich, den Boden zu betreten, und man würde es auch nirgends gerne sehen. Kaiser Nikolaus ist für jedes Land, für jeden Hof, wohin er die Kiele seiner Jachten richtet, ein unheimlicher Gast. Er darf nicht ans Land, weil ihn überall nur Haß, Mißachtung, zum äußersten entschlossene Feindseligkeit und seine Geheimpolizei empfangen würde. In allen öffentlichen Versammlungen, die in den letzten Wochen in den Städten Englands abgehalten wurden, hat es flammende Proteste gegen den Besuch des Zaren geregnet. Es gibt grausame Monarchen in der Weltgeschichte, deren Taten die Nachwelt immerdar mit Schrecken erfüllen. Blutig ist die Geschichte der russischen Autokratie. Unter allen Zaren aber gibt es keinen einzigen, dessen Anwesenheit alles so unheimlich berührt hätte, wie die Anwesenheit Kaiser Nikolaus II. In seinem Leben liegt eine große Tragik. Verfolgt von einem unerbittlichen Mißgeschick, zu schwach, um es zu meistern, ist seine Herrschaft " eine der grausamsten und ' unglücklichsten' für . Rußland geworden, die je ein Selbstherrscher aller Reufsen ^geübt. Von der Katastrophe am Chodinkafeld in den Krönungs- ■: tagen in Moskau führt eine immer breiter anschwellende Blut- ^spur über die Schlachtfelder der Mandschurei nach den Hochgerichten und Gefängnissen Rußlands. Am 25. Juli hat gegen den Zarenbesuch in London ein Protestmeeting stattgefunden. In dieser Versammlung hielt auch das Parlamentsmitglied Macdonald eine Rede, in der er sagte, es sei eine Schande, daß derKönig demZaren dieHandreiche. Rauschenden Beifall fand Bernard Shaw mit seiner Rede, in der er unter anderem sagte: Das Ga st recht gilt nicht für den Ga st, der sich selbst einlädt, noch weniger für den Gast, der weiß, wie unwillkommen er ist. Der Zar kommt zu uns, weil ihn niemand anderer haben will. Italien hat ihm die Tür verschlossen, eigentlich tut unsere Regierung dasselbe. Der Zar muß auf der Türtreppe bleiben, und unsere Staatsmänner werden die Köpfe aus dem Fenster stecken und ihm sagen: „Wenn Sie freundlichft auf der Türtreppe warten, wird der König herauskommen und Ihnen die Hände schütteln." Ich hasse den Zaren nicht, aber als ein Symbol der Tyrannei, allem Freiheitlichen Feindlichen greife ich ihn an." Zar Nikolaus küßte das Sefer-Thora. Russische Blätter verzeichnen nachträglich die interessante Meldung, daß Zar Nikolaus auf seiner jüngsten Reise nach Poltawa auf der Station Sarnach eine jüdische Deputation empfangen habe. Die Deputation überreichte dem Zar ein reichgeschmücktes Sefer-Thora und das übliche Brot und Salz. Der Zar küßte das Sefer- Thora, nahm die dargebrachten Geschenke entgegen und antwortete dem Sprecher der Deputation: „Ueberbringet sämtlichen Juden Eurer Gemeinde meinen aufrichtigsten Dank!"

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