Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 23 (4.6.1909)
- Date
- 1909-06-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 398 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 23 und stehen vor der Frage, ob sie diese sie selbst vernichtende Tätigkeit fortsetzen oder ihre Leistungen trotz Steigerung der Ansprüche verringern sollen. Die Armenp flege ist bei einem Punkte an gelangt, den man einen Notstand u e n n e n k ö n u t e, und es wäre hoch an der Zeit, durch einen Zusammenschluß oller Faktoren eine Organisation zu schaffen, welche die Mittel der offene» Armenpflege wirksamer verwenden kann, als dies bisher durch bloße Almosen geschehen ist. Die Organisation der Gemeinde ist zu schwerfällig, als daß sie diesfalls erfolgreich eingreifen könnte. Die Gemeinde beschränke sich auf die geschlossene Armenpflege und auf die Subventionierung jener Organisationen, welche die offene Armenpflege erfolgreich versehen. So wird sie in der Lage sein, ihre Auslagen für solche Zwecke in den nötigen Grenzen zu halten. ' * * * Wie kostspielig der Vorstand offene Armenpflege übt, kann mau au der Post „Verlassene Kinder" ersehen. Vor einer Generation war dies ein der Gemeinde ganz unbekannter Begriff. Jüdische Eltern hätten eher ihr Herzblut hergegcben, als daß sie sich von ihren Kindern getrennt hätten. Die grenzenlose Not hat auch jüdische Rabeneltern gezeitigt. Statt sich aber auf diese verlassenen Kinder zu beschränken, werden unter dieser Flagge viele Kinder unterstützt, deren Obsorge durchaus nicht Sache der Gemeinde ist. Es sind darunter Waisenkinder, welche dem Waisenverein zuzuweisen wären, uneheliche Kinder, deren Erhaltung Pflicht der Eltern ist, und andere. Es ist gar nicht eiuzusehen, warum gerade verlassene Kinder der Obsorge der Gemeinde anheimfallen müssen, während alle anderen Kategorien von hilfsbedürftigen Kindern (Waisen, Krüppel, Verwahrloste) von Vereinen betreut werden. Es wäre wohl das richtigste, die verlassenen Kinder einem Verein zuzuweisen und diesen entsprechend zu subventionieren. Bis zum Jahre 1865 war die Waiseupflege eine Gemeindesache. Als zu dieser Zeit die Agenden zu sehr überhand nahmen, stellte der Vertreter Dr. v. Engel den Antrag, einen Verein zu begründen und diesem die Fürsorge für die Waisenkinder zu übertragen. Seit jener Zeit waltet der Waisenverein seines Amtes in ausgezeichneter Weise und die Leistung der Gemeinde an denselben beläuft sich auf K 7000.—; die verlassenen Kinder kosten aber bereits K 21.000.—. Man könnte aus der Geschichte der Kultusgemeinde manche Lehre ziehen, aber man kennt dieselbe nicht oder will sie nicht kennen. * * * „Die Gemeinde krankt am Spital", hört man oft klagen. Man könnte dasselbe vom Altersversorgungs- und Siechenhaus behaupten, denn der Zuschuß beträgt auch hier etwa die Hälfte der gesamten Auslagen. Aber während der Kultusvorstand stch bei Erweiterung der letzteren Anstalten über die Höhe der Lasten, welche hieraus der Gemeinde erwachsen, ziemlich klar war, kann man das Gleiche hinsichtlich des Spitales nicht behaupten. Von Jahr zu Jahr sieht der Vorstand immer mehr ein, daß er sich bezüglich der Kosten des Spitales gewaltig geirrt hat und daß er mit der rapiden Steigerung der Auslagen, die in den letzten Jahren eingetreteu ist, nicht gerechnet hat. Bei dem Belegraum von rund 200 Betten belaufen sich die gesamten Kosten auf mehr als 400.000 K — das Bett auf 2000 K im Jahr. Der Betrieb kleiner Spitäler ist immer relativ teurer. Diese Erkenntnis wird aber den Gemeindevorstand gewiß nicht veranlassen, das Spital zu erweitern. Im Gegenteil würden die Erfahrungen, die der Vorstand bisher gemacht hat, für denselben eine ernste Warnung sein, ein zweites Spital in seine Verwüstung zu nehmen, wenn nicht außer den Baukosten auch die Betriebskosten in ausreichender Weise sichergestellt sind. Die Fürsorge für die kranken Glaubensgenossen wird darum in der nächsten Zeit andere Pfade einschlagen müssen, sie wird sich, darauf beschränken müssen» für die religiösen und rituellen Bedürfnisse - der in den öffentlichen Spitälern untergebrachten Israeliten vorzusorgen. Das Londoner System, welches rituelle Küchen für kranke Israeliten in den öffentlichen Spitälern installiert, ist nachahmenswert. Wenn man von der Spitalsverwaliuug ein Beilokal in der Krankenanstalt mit Erfolg beanspruchen kann, so kann man auch ein Lokal für eine rituelle Krankenküche verlangen. Gegenwärtig wird ein kleiner Teil der in den öffentlichen Spitälern Wiens befindlichen (durchschnittlich 200) Israeliten vom Krankenverein verköstigt, welcher hiefür von der Kultusgemeinde mit 5500 K subventioniert wird. * * Die Hauptpost des Rechnungsabschlusses bilden die Steuern und Jmmatrikulationsgebühren im Betrage von 1.335.180 K. Man kann diese Ziffer im Verhältnis zur Bevölkerung nicht als zu niedrig bezeichnen. Dieselbe ist bereits stark reduziert durch die in Abrechnung gebrachten Steuerrückstäude von 232 313 K, welche nur mit 20% als eindringlich angenommen werden. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß sich die Rückstände meistens aus der Gruppe der niedrigst Besteuerten ansammeln. Wollte man nun die Kultussteuer, wie vielfach verlangt wird, auf 10 K herabsetzen, so würde wohl die Zahl der Zensiten — auf dem Papier — wachsen, die zur Abschreibung gelangrnden Rückstände aber würden sich bedeutend vermehren, eine Selbsttäuschung, vor welcher eine vorsichtige Finanzgebahrung bewahrt werden muß. * * * Das in der Kultusgemeiude bestehende Gebühren- und Steuersystem läßt eine nennenswerte Steigerung'nicht zu. Schon die Art der Taxation, ohne Fassion und ohne Steuerskala (das LichteNbergsche Messer ohne Griff und Klinge) schließt eine gleichmäßige und zugleich gerechte Erhöhung aus. Die Gemeinde ist nicht imstande, die Einnahmen einem erhöhten Bedürfnis auzupassen, wenn sie nicht andere Einnahmsquellen erschließt. Das ist aber nur dann möglich, wenn sie ihr Recht auf öffentliche Mittel energisch geltend macht. Der Kultusvorstand hat eine gewisse Scheu, dies zu tun, weil er Mißerfolge befürchtet. Dies soll aber von der Verfolgung des guten Rechtes nicht abschrecken. Die sxlauäiä isolation, in welcher die Gemeinde ihre Angelegenheiten bisher besorgt, ist eine sehr kostspielige Sache. Der Vorstand kann nur dann eine Besserung der Finanzlage schaffen, wenn er aus seiner Reserve heraustritt und den Weg wandelt, den andere Religionsminoritäten bisher mit Erfolg beschritten haben. Vor etwa 20 Jahren bat die „Oesterreichische Wochenschrift" in mehreren Artikeln über „Das Budget und die Juden" dargelegt, was der Staat für die Protestanten und Griechisch- Orientalen leistet und was er für die Juden nicht leistet. Seitdem sind die betreffenden Ziffern bedeutend gewachsen, aber das Judm-Budget blieb bei der geringen Subvention für das Seminar stehen. Die Wiener Kultusgemeinde erhält eine Anstalt für die Heranbildung von Religionslehrern mit einem Aufwand von 20.000 K jährlich. Es wäre au der Zeit, für dasselbe einen Staatsbeitrag zu verlangen. Auch in anderen Richtungen wird es möglich sein, Beiträge zu erwirken, insbesondere von der Kommune für die Zwecke der Armenpflege. Die Summe wird zwar nicht sehr bedeutend sein, aber der moralische Wert solcher errungenen Beiträge wäre nicht hoch genug zu schätzen.