Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-05-21 · 21 (21.5.1909) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
21 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3021818-3021840--18339-3043261
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 372 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 21 16 Gottesdienste in verschiedenen großen Lokalen Berlins anküudigt. Auf diese Weise für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder Sorge zu tragen, halte er für richtiger, als wie z. B. im Bezirke Wieden kostspielige Tempel zu bauen, die dasganze Jahr, mit Ausnahme der Feiertage, kaum das nötige Minjan zusammenbringen. Die Ansprüche der Bethausvereiue werden immer größer. Mit Rücksicht auf die ohnehin hohen Steuern ist jedoch größte Sparsamkeit am Platze und hiezu scheine ihm die Errichtung von temporären Gottesdiensten an den Feiertagen ein ge« eignetes Mittel. Dr. Markus Spitzer sieht die finanzielle Lage der Gemeinde nicht so pessimistisch an wie der Referent. Der Rechnungsabschluß weist viele Ausgaben auf, die gewiß nicht fv bald wiederkehren werden, wie z. B. die 150.000 X für die Mikwah, und auf diese Weise könne das Defizit im abgelaufeneu Jahre leicht erklärt werden. Zudem gebe das Budget mit einer Steigerung von 100.000 K in den allgemeinen Einnahmen und 50.000 K in der Steuer keinerlei Anlaß zu Besorgnis. Die von einem Vorstandskollegen vor kurzem öffentlich diskutierte Frage: Tempel oder Administratiousgebäude, kennzeichnet die beiden Richtungen, die im Kultusvorstaude sich geltend machen. Die einen legen größeres Gewicht auf die Wohltätigkeitspflege, die andern auf den Kultus. Wenn man aber mit Stolz auf Palais der Wohltätigkeit, wie Spital, Versorguugshaus rc. binweist, dann muß man auch solche für den Kultus zeigen können. Ich meine nicht, daß man Prachttempel bauen soll, solche können nur aus privaten Mitteln errichtet werden, aber es wäre vor allem ein zweiter einfacher und großer Tempel am Volkert in der Leopoldstadt nötig, in dem nach streng konservativem Ritus gebetet wird, Gotteshäuser, die nicht der Repräsentation, sondern der Andacht dienen sollen. Dadurch wird auch die Abhaltung von Gottesdiensten zu den hohen Feiertagen an unwürdigen Stätten unnötig werden. Redner kennt überhaupt keine Jom Kippur-Religion. Entweder das Judentum existiert das ganze Jahr öder gär nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, daß die Kultusgemeinde für Bethäuser Sorge trägt, in denen die großen Massen die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse finden. Kais. Rat Kauders wendet sich gegen die Ausführungen des Herrn Salo Cohn, der zur Sparsamkeit gegenüber den Tempelvereiuen riet. An zirka 50 Tempelvereine in Wien wurden im abgelaufenen Jahre im ganzen 56.OO0L Subventionen bewilligt. Wenn die Kultusgemeiude überall selbst für den Gottesdienst Sorge tragen müßte, dann würde sie wohl hiefür viel größere Summen aufwenden. In den äußeren Bezirken sind wir auch Steuerträger und haben vollen Anspruch auf einen würdigen Gottesdienst. In erster Linie hat die Kultusgemeinde für den Kultus zu sorgen und daun kommen erst Versorgungshaus und Spital. Vizepräsident Dr. Gustav K o h n meint, daß weite Kreise des Wiener Judentums an die Lokalität und die Formen des Gottesdienstes gewisse ästhetische Bedingungen stellen, die beachtet werden müsstn, und wenn mau das nicht täte, würden wir eben vielen tausenden Juden das Tempelgehen abgewöhneu. Dieser Gedanke leitet auch die Bethausvereiue, die ganz gut wissen, daß sie ihre Kosten nur dann hereiubringen, wenn sie ihren Mitgliedern etwas bieten. Wenn in der Debatte, allerdings außer Zusammenhang mit dem Rechnungsabschlüsse pro 1908, der Tempelbau im 4. Bezirke gestreift wurde, so muß daran erinnert werden, daß man sich dort lange vergebens bemüht hatte, ein Mietlokal für ein Gotteshaus zu finden und erst als dies undurchführbar schien, hat man sich zum Baue eines neuen Tempels entschlossen, den man keineswegs einen Prachtbau nennen darf. Und wenn die Kultusgemeinde dem Bethausvereine zum Ankäufe des Grundes 60.000 K beigetrageu hat und die Sache auch weiter zu fördern entschlossen ist, dann hat sie nur ihre Pflicht getan und wir müssen jenen Männern, die es unternommen haben, im 4. und 5. Bezirke einen Tempel zu errichten, nur Dank sagen, weil die Errichtung sonst Pflicht der Gemeinde gewesen wäre. Von einer Seite wurde darauf hiugewiesen, daß die Subventionen an die Bethausvereine nur 56.000 L betragen, aber die Konzessionen, die denselben betreffs der Trauungen und Leichenbegängnisse eingeräumt wurden, müssen auch als eine Art Subvention aufgefaßt werden, da durch dieselben bekanntermaßen die Einkünfte der Kultusgemeiude stark geschmälert werden. Betreffs der Frage, Kultus oder Wohltätigkeit, ist Redner der Anschauung, daß Gemilos chassodim obenan stehen müsse, und wenn die Gemeinde gezwungen wäre, ihre Wohltätigkeitsrnstitutionen, wie Versorgungshaus, Spital rc. aufzulösen oder zu schmäler zu bedenken, dannwürde dadurch das Judentum viel mehr geschädigt, als wenn in einem oder anderen Teile der Wiener Gemeinde für den Gottesdienst in weniger reichem Ausmaße gesorgt wäre. Präsident Dr. Stern sieht sich genötigt, einige in der Debatte gefallene Bemerkungen richtig zu stellen. Wenn mitgeteilt wurde, daß für die Festtage in Berlin an 16 Stellen Gottesdienste installiert werden, so darf auch nicht vergessen werden, daß die Gemeinde Berlin selbst sechs große Tempel erhält. Der Gottesdienst außer den Festzeiten ist übrigens in Wien nicht so schwach, wie allgemein behauptet wird. Als fleißiger Tempelbesucher müsse er konstatieren, daß oft an gewöhnlichen Freitagabenden im Seitenstetten- und Leopoldstädter Tempel der Andrang so groß ist, daß viele Andachtsuchende zurückgewiesen werden müssen. Die Frage über die Wichtigkeit der Agenden der Kultusgemeinde wurde schon in der Debatte über die Aenderung der Statuten eingehend erörtert und damals schon wurde betont, daß die erste Aufgabe der Kultusgemeinde die Sorge für den Gottesdienst sei, in zweiter Linie die Sorge für den Religionsunterricht und erst in dritter Reihe käme die Wohltätigkeitspflege und zwar, wie es ausdrücklich heißt, nur nach Vorhandensein der Mittel. Bei einem Steuereingange von zirka 1,300.000; K werden ungefähr 600.000 K für das Wohltätigkeits-Budget ausgegeben. Da kann man wohl nicht sagen, daß die Gemeinde zu wenig Gemilos chassodim übt, aber wir stellen die Existenzberechtigung der Kultusgemeinde in Frage, wenn wir für Kultus und Unterricht nicht in ausreichendem Maße Sorge tragen. Redner ist schließlich der Anschauung, daß sowohl im ersten, wie im zweiten Bezirke die Errichtung eines zweiten Tempels absolut notwendig ist. Kais. Rat Leop. Sachs weist an der Hand der Daten . nach, daß die Gemeinde 50 Prozent ihrer Einkünfte dea Wohltätigkeit zuwende und eine fast gleiche Summe fließt demselben Zwecke aus Widmungen und Schenkungen hochherziger Ahnen zu, an deren Vorbild sich die Lebenden erinnern mögen. Er wurde in den Kultusvorstand gewählt, um die kulturellen, politischen und idealen Interessen der Gemeindemitglieder zu vertreten, aber nicht als Vorsteher eines Wohltätigkeitsvereines. Die Gemeinde leistet schon genug für wohltätige Zwecke und darüber darf mau nicht mehr hinaus gehen. Hofrat Dr. Rappaport empfindet leider die traurige Satisfaktion, das vorliegende Defizit schon vor Jahren vorausgesagt zu haben. Wenn der Vorredner meinte, daß die Gemeinde mit 600.000 K genug für wohltätige Zwecke tue, so habe er damit recht und unrecht. Unrecht in jedem Falle belr«ffs des Versorgungshauses, das in Anbetracht des stetigen Wachstums der jüdischen Bevölkerung und der zunehmenden Verarmung mit einem Fassungsraum von 296 Insassen unbedingt zu klein ist. 130 Aufnahmsgesuche sind gegenwärtig in Vormerkung, drei bis fünf Jahre müssen die Leute oft bis zu ihrer Einberufung warten und viele erleben dieselbe gar nicht. Redner würde trotz seiner bekannten Sparsamkeit, keinen Anstand nehmen, mit einem Extraordinarium den Aufbau eines weiteren Stockwerkes zu beantragen, wenn er nur wüßte, wo er die Verwaltungskosten für 100 Betten, die gegen 70.000 K betragen, aufbringen könnte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.