Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 19 (7.5.1909)
- Date
- 1909-05-07
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 19 De. Blochs Wochenschrift. Seite 339 Auch wird — da nur ein Gesetz für Preußen in Frage steht — auf dem Gemeindetag darauf hinzuwirken sein, daß in den wichtigsten Fragen die Abstimmung der Vertreter der preußischen Gemeinden gesondert von der Abstimmung der Vertreter der äußerpreußischen Gemeinden erfolgt oder daß die letzteren sich überhaupt der Abstimmung enthalten. So lange die bayerischen oder württembergischen Juden nicht gestatten würden, daß die preußischen Juden die Art der in Bayern oder Württemberg einzuführenden Gemeindeverfassung maßgebend beeinflussen, können umgekehrt auch die Bayern und Württemberger nicht für sich einen entsprechenden Einfluß in Preußen beanspruchen. Die Wiener Inden im Jahre 1809. Zur Eröffnungder Erzherzog-Karl-Ausstellung. Von Sigmund Husserl, Archivbeamter der israel. Kultusgemeinde in Wien. II. Die geschilderte Betätigung unserer Vorfahren in den damaligen drangvollen Kriegsjahren kann ihre volle Würdigung erst dann finden, wenn wir uns die allgemeinen Verhältnisse, unter denen die Wiener Juden damals leben mußten, vor Augen halten. Die Grundlage ihrer staatsrechtlichen Stellung bildete zu jener Zeit das sogenannte Toleranzpatent vom 2. Jänner 1782. Zahlreiche Beweise liegen vor, wie sehr unsere Vorfahren die durch diese neuen Normativbestimmungen bekundeten wohlwollenden Absichten Kaiser Josef II. dankbarst erkannten. Wurden damit doch die unerträglichsten^ die Juden betreffenden Anordnungen beseitigt und zum erstenmal nicht nur einzelnen und gnadenweise, sondern der gesamten Judenschaft die Berechtigung der Existenz als Untertanen, wenn auch innerhalb drückender Grenzen, eingeräumt: aber auch dieses geringe Maß von Rechten wurde in der Folge noch mehr eingeengt. Wie früher, wurde auch weiterhin, trotzdem die Regierung nunmehr großen Wert auf die Erteilung eines geregelten Religionsunterrichtes legte und besten Beauflichtigung durch die katholische Kirche anordnete, das Festhallen an der religiösen Ueberzeugung mit besonderen Steuern belegt und mit Ausnahmsgesetzen bestraft. daß dieser Gnadenakt nur persönlich erworben und nicht auf die Familie erstreckt werden könne. Die Besitzfähigkeil wurde den Juden mit der Einschränkung zuerkannt, daß die erworbenen Realitäten nur zu Fabriksbetrieben benützt werden dürfen. Rur nach einer Richtung hin wurde unseren Vorfahren die Gleichberechtigung gewährt, wodurch ihnen zunächst allerdings nur eine neue weitere Pflicht erwuchs. Die in den Kriegsjahren mit den zahlreichen jüdischen Freiwilligen gemachten günstigen Erfahrungen^) veranlaßten nämlich den Hofkriegsrat, unter dem 31. August 1806 die Gleichstellung der Juden mit den anderen Untertanen hinsichtlich der Militärstellung anzuordnen. Wenn auch die auf dem Wiener Kongresse zugunsten der deutschen Juden sich geltend gemachten Bestrebungen auf die österreichischen Regierungskreise nicht ohne Einfluß blieben und den Wiener Juden später mancherlei Erleichterungen und Begünstigungen zuteil wurden, währte ihre Sonderstellung in politischer und gesellschaftlicher Beziehung doch bis zum Jahre 1849. Was das innere Gemeindeleben der Wiener Juden anbelangt, können wir dieses, da unsere Vorfahren seit ihrer im Jahre 1673 erfolgten Rückkehr nach Wien länger als ein Jahrhundert jeder gesetzlich anerkannten Organisation und Vertretung entbehren mußten, erst vom 15. Mai 1786 an verfolgen: das älteste vorhandene Kassabuch beginnt mit diesem Datum, und da ein Saldo nicht übertragen erscheint, darf wohl vermutet werden, daß bis dahin die Chewra-Kadischa auch die Verwaltung des Spitales und die Verrechnungen der gemeinschaftlichen Auslagen besorgte. Die Wiederbelebung des Gemeindewesens in Wien ist auf das Jahr 1792 zurückzuführen. Anläßlich des angeordneten Neubaues des Spitales wurde nämlich zufolge kasterl. Entschließung vom 17. Juni 1792 den Tolerierten gestattet, aus ihrer Mitte Delegierte zu wählen, welchen von der Regierung der Titel „Vertreter der Wiener Iudenschaft" beigelegt wurde: ihre Zahl betrug ursprünglich drei und wurde im Jahre 1798 auf fünf erhöht. Während im Jahre 1787 nur drei Personen — Spitalarzt, Spitalwärter und Schächter — im gemeinschaftlichen Dienste der Tolerierten standen und die Gesamtausgaben nur den Betrag von 2280 fl. erreichten, gab es im Jahre 1809 bei einer Bevölkerungszahl von 1047 Seelen bereits 31 Gemeindebedienstete.fl Das Gemeindebudget stellte sich in diesem Jahre wie folgt: Das mit den Judenordnungen der Jahre 1723 und 1764 erlassene Verbot, in Wien eine Gemeinde zu errichten, einen öffentlichen Gottesdienst abhalten oder einen Rabbiner anstellen zu dürfen, wurde unverändert aufrecht erhalten; nicht minder wurde unseren Vorfahren, welche nunmehr wohl ein Gewerbe erlernen, dieses aber nicht selbständig ausüben durften, die Möglichkeit der freien Berufsbestimmung auch ferner verwehrt. Wenn man auch die Zahl der jüdischen Familien in Wien nicht, wie in Böhmen und Mähren, fixierte, so war man doch bestrebt, ihre Vermehrung möglichst hintanzuhalten: zu diesem Zwecks wurde seit 1795 die Toleranz*) nicht mehr auf Lebensdauer, sondern nur auf drei Jahrefl erteilt und im Jahre 1807 normiert. fl Im Allgemeinen wurden nur jene Juden toleriert, welche einen ordentlichen Erwerb und ein Vermögen von mindestens fl. 10.000 Nachweisen konnten; die Toleranzsteuer wurde bis zum Höchstbetrage von jährlich fl. 1000 bemessen. fl Diese Bestimmung hatte später auch noch andere nachteilige Folgen; aus Anlaß der mit dem Konskriptionspatent vom 25. Oktober 1804 erfolgten Regelung der Heimatrechtsverhältnisse wurde nämlich den für beständig tolerierten Juden das Heimatrecht in Wien zuerkannt, während jene, die nur eine periodisch zu erneuernde Toleranz Einnahmen: Spenden. Sammelbüchsen. Fleischaufschlag:fl 1598 Ochsen . ä fl. 5— I2i6 Lämmer. ü , —.50 279 Kälber . ä „ —.10 . . Büchelgelderfl. ■ Verpflegskosten. C. M. fl 2069.40 294-31 844830 2^64.— 643*39 C. M. fl. 13.720-20 Nachweisen konnten, zur einheimischen Bevölkerung jenes Ortes gezählt wurden, wy sie selbst und ihre Familie die Familienstelle besaßen. Das hiesige städtische Konskriptionsamt verwahrt noch in seinem Archiv die Liste unserer nach dieser Norm im Jahre 1804 konskribierten Vorfahren. fl Wir verweisen diesbezüglich auf das zur Ausstellung gelangte Dienstzeugnis des Hauptmanns Israel Hönig. fl 1 Spitalsarzt, 1 Aktuar, 1 Spitalsvater, 1 More Zedek, 1 Vorbeter, 1 Ansager, 1 Koscherfleischaufseher, 1 Frauenbadaufseherin, 6 Schächter, 9 Totengräber, 8 Totenwäscherinnen. fl Bis zum 4. März 1796 wurde von den Fleischhauern eine Pauschale — erst fl. 3000.— vom Mai 1789 an fl. 4000.—) jährlich bezahlt. fl Dieses wurde zum ersten Male im Jahre 1793 in Form freiwilliger Spenden eingehoben; nachdem die Regierung am 31. Oktober 1806 diese Einnahmsquelle genehmigt hatte, wurde die Kultussteuer unter dieser Bezeichnung bis zum Jahre 1852 vorgeschrieben.