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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-05-07 · 19 (7.5.1909) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
19 (7.5.1909)
Date
1909-05-07
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 19 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 335 Moser, Karlsbad, ist gegen die Zweiteilung. Die Delegierten sollen sich jedoch der böhmischen Sprache bedienen dürfen. Dr. Zweig wünscht Abänderungen hinsichtlich des Küstenlandes, sowie die Bereinigung d?r Verbände Mähren und Schlesien. Dr. Schneeweiß, Linz, unterstützt von Biller, Graz, verlangt die Ausscheidung der Kultus gemeinden der Alpenländer aus dem Landesverbände Wien und Schaffung eines eigenen Landesverbandes für dieselben. § 5 wird indes unverändert angenommen. Kultusvorsteher Steiner (Kolin) verläßt die Versammlung. Zu § 6 liegen folgende Abänderungsanträge vor: Dr. Grüner, Neunkirchen: Die Delegierten in die Landesverbände mögen von den Kultuswählern und nicht von den Kultusvorständen gewählt werden. 'Dr. Straucher: Sind am Sitze des Landesverbandes mehrere Rabbiner angestellt, so hat die Kultusrepräsentanz je einen Rabbiner orthodoxer Richtung und einen fortschrittlichen zu entsenden. Antrag des Rabbmerverbandes in Böhmen und des Verbandes der Rabbiner in Mähren und Schlesien: 1. Die Vertreter der Rabbiner sind in die Landesverbände, in den Reichsverband und in den Oberrat von den Rabbinern selbst zu wählen. 2. Die Rabbiner des Landes wählen je 3 Rabbiner in die Verbandsleitung. 3. Die Vertreter der Rabbiner in den Verbandsleitungen wählen je einen Rabbiner in die Reichsoerband sversanlmlung. 4. Die in die Reichsverbandsversammlungen delegierten Rabbiner wählen aus ihrer Mitte 3 Rabbiner in den Oberrat. Dr. B. Oppenheim. Prof. Dr. Ad. K u r r e i n, Vizepräsident des, Reichsverbandes Präsident des Reichsverbandes in Mähren und Schlesien als in Böhmen. Delegierter. Antrag Dr. David und Dr. Feuchtwang: § 6, Abs. 3. Sind am Sitze des Verbandes mehrere Gemeinderabbiner angestellt, so hat der Vorstand der Kultusgemeinde am Sitze des Verbandes zwei Rabbiner zur Teilnahme an der Verbandsversammlung zu bestimmen. Bei der Wahl der Rabbiner ist auf die religiösen Richtungen in den Gemeinden jederzeit Rücksicht zu nehmen. . '' I Nach eingehender Debatte, an welcher sich die Herren Dr. Kraus. Rabbiner Dr David. Dr. Wolf, Dr. Spitzer, Dr. L a z a r u s. M ü l l e r, Dr. Feuchtwang, T e l t s ch e r, Dr. Reach. Dr. Straucher, Abeles und Hickl beteiligten, wurde nach einer zusammenfassenden Erwiderung des Referenten nur der Antrag Dr. Straucher mit Bezug auf die Länder Galizien und Bukowina angenommen, die anderen Anträge abgelehnt. Zweiter Berhandlungstag. Um 10 Uhr 15 Minuten eröffnet der Vorsitzende Dr. Stern die Sitzung. Zu § 7 (Landesverband) spricht Herr G e i st (Wiener-Neustadt). Herr Dr. Grüner (Neunkirchen) stellt den Antrag: den Landesverband mit der Kompetenz auszugestalten, die derjenigen gleichkommt, welche der Landtag inbezug auf die Gemeinden besitzt. Dr. Spitzer, Vertreter der Wiener Kultusgemeinde, charakerisiert die entstandene Opposition in drei Kategorien: a) die galizische Opposition, b) die Orthodoxen der Wiener Gemeinde und o) die jüdisch-tschechisch-nationale Opposition. Redner wünscht, aus dem Entwürfe alles das ausgeschieden zu wissen, was irgendwie eine Spitze gegen die orthodoxe Judenschaft bedeuten könnte. (Zustimmung.) Er stellt folgenden Abänderungsantrag zu § 7, lit. h): „Die Feststellung der Lehrpläne für den Religionsunterricht — unbeschadet des den Vereinen gesetzlich zustehenden Rechtes, Lehrpläne für ihre Schulen zu verfassen und Lehrer selbständig anzustellen." Redner spricht dann über die hohe Bedeutung der jüdischen Wissenschaft für die Erhaltung des Judentums im Laufe der Jahrtausende und nennt Galizien das große Reservoir jüdischen Wissens und jüdischen Schrifttums. Die galizischen Juden haben eine Renaissance der jüdischen Wissenschaft herbeigeführt und zitiert hiebei die Namen: Rappaport und N a ch m a n Kroch mal. Redner gibt seinem tiefen Bedauern Ausdruck, über die geringschätzige Art, in welcher in dieser Versammlung ge st er n von galizischen Juden und galizischen jüdischen Gem e i n d e n — widerspruchslos.— gesprochen wurde und gesprochen werden konnte und polemisiert auch gegen einen Delegierten, welcher die Entstehung der Blutlüge mit unseren Schächtvorschriften in Verbindung brachte, wobei Redner nachweist, daß der Ursprung des Blutmärchens auf ganz andere Ursachen zurückzuführen sei. Redner finde es auch unbegreiflich, daß man den geistigen Führern des Judentums, speziell den Rabbinern nicht die gebührende Stellung und den berechtigten Einfluß einzuräumeu geneigt sei, und beantragte daher, auch das passive Wahlrecht für die Landesverbände den Rabbinern einzuräumeu. Dr. Straucher (Czernowitz) betont, daß es ein fühlbarer Uebelstand ist, daß die Juden ihre eigene Geschichte nicht lernen; die Zahl der Taufen würde gewiß viel kleiner sein, wenn die Jugend mit der Geschichte ihres eigenen Volkes mehr vertraut wäre, und empfiehlt die Einschaltung folgender Bestimmung zwischen h) und i) im § 7. „Die Feststellung jener Mittel, die dazu dienen sollen, den Geist der Zusammengehörigkeit und des Selbstbewußtseins im jüdischen Volke zu heben, ferner die Kenntnis jüdischer Geschichte. sowie Wohlfahrt und Kultur unter den Juden zu verbreiten." EM Herr Hofbauer will im § 7 lit. ä) „Staatsbürgerliche" Rechte stehen haben. Vorsteher Dr. K o h n e r (Prag) hält den Absatz e) des § 7 für einen Kautschukparagraphen und Absatz i) beantragt er zu streichen. Herr kais. Rat P o l l a k (Bielitz) schließt sich den Ausführungen des Herrn Dr. Spitzer in Bezug auf die Stellung der Rabbinen vollinhaltlich an und verweist auf das Verhältnis bei den Protestanten. Dr. Kraus (Teplitz) will aus dem § 7 alles ausgeschieden wissen, was „Oben" die Genehmigung dieses Paragraphen etwa verhindern könnte. Rabbiner Dr. David spricht Herrn Dr. Spitzer den Dank aus für seine dem Rabbinerstande gewidmeten schönen Worte und beantragt, im Absatz h) die Worte „an den öffentlichen Schulen" einzuschalten. Vizepräsident Dr. K o h n findet keinen Punkt im ganzen § 7. ja selbst im ganzen Entwürfe, der gegen die drei von Dr. Spitzer geschilderten Oppositionsparteien gerichtet wäre, das Amendement des Herrn Dr. Spitzer sei überflüssig, ja schädlich, er bitte daher, davon abzusehen und den Absatz h) unverändert anzunehmen. Auch Redner hält es für ein Unrecht, daß die Rabbiner vom passiven Wahlrecht für die Landesverbände ausgeschlossen sein sollen. Dr. Gabel unterstützt den Antrag Dr. Straucher und stellt den Zusatzantrag, in den Absatz h) die Worte einzufügen: „Sowie die Bestellung von Verbandsinspektoren zur Überwachung des Religionsunterrichtes in den öffentlichen Schulen." Oberrabbiner Dr. G ü d e m a n n ist der Ueberzeugung, daß Rabbiner in geeigneten Angelegenheiten zweifellos befragt werden, doch mit Rücksicht auf einige Redner beantragt er, ad § 6 die Worte zuzusügen: „Doch können die Rabbiner gewählt werden."

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