Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 19 (7.5.1909)
- Date
- 1909-05-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 332 Nr. 19 Dr. Blochs Wochenschrift. orthodox ist, in die höchste Klasse der Kultussteuer eingereiht hatte, hat mau ihm außerdem noch verboten, zu Hause ein Minjan zu machen. (Widerspruch.) Der anwesende Vorsteher von Wr.-Neustadt widerspricht dieser Darstellung und Vizepräsident Dr. K o h n konstatiert, daß Herr Pappenheim irrt. Herr Pappenheim erklärt hierauf noch, daß die 207 galizischen Gemeinden, die durch ihren Vertreter Proteste au die Regierung senden wollen, sich durch ihn auch an den Präsidenten wegen einer Rücksprache gewendet haben, da sie im Falle der Ablehnung chrer Wünsche den beabsichtigten Schritt ausführen müßten. Redner schließt mit der Aufforderung, dem Gemeindebund andere Zwecke zu geben, ihn aber nicht zu einer Zwangsgenossenschaft zu machen. Zu einer derartigen Arbeit seien auch seine Gesinnungsgenossen gerne bereit. Rabbiner F ü r st bedauert einige Angriffe gegen galizische Rabbiner. Er wolle den Frieden, aber man könne sich über die bestehenden Streitpunkte nicht hinwegsetzen. Die Strenggläubigkeit des Judenrates bezweifle er und spreche dem zukünftigen Judenrat die Berechtigung ab, in religiösen Angelegenheiten dreinzuredeu. In die Polemik, ob die Thora ihre Provenienz in Deutschland oder in Galizien habe, wolle er sich nicht einlassen. Die Thora war in Deutschland, das ist Vergangenheit, aber sie ist in Galizien, das ist Gegenwart. Redner erinnert an die Aeußerung Mendelssohns in seinem Jerusalem. „Auch der Unglaube hat seinen Fanatismus". Wir können die Bedenken nicht von uns weisen, daß der Judenrat eine Gefahr für das orthodoxe Judentum bedeutet. Ich schließe mich meinem Kollegen Weiß in Czernowitz an, und im Namen vieler Rabbiner anderer Gesinnungsgenossen strenggläubiger Richtung habeich Ihnen den folgenden Antrag vorzulegen (lieft): Im Namen der strenggläubigen Judenschaft Oesterreichs protestiere ich gegen jeden Versuch der Schaffung einer staatlichen Organisation der Gesamtjudenschaft, die die Stellung der Rabbiner untergräbt, die Autonomie der Gemeinden vernichtet und bestimmt ist, Bekenner entgegengesetzter Weltanschauungen in eine künstliche Einheit zusammenzudrängen. Durch eine solche Vereinigung kann nur die Zwietracht gefördert und die Irreligiosität propagiert werden. Verzichten Sie auf eine Zwangsorganisation und bauen Sie den Bund zu einem freimütigen Zusammenschluß aller Juden Oesterreichs aus, der nach außen sowohl als nach innen zur Verteidigung unserer politischen Rechte und Förderung von Wohlfahrtseinrichtungen nicht viel geringeres Ansehen haben wird, als eine staatlich anerkannte Behörde, die den Keim der Zwietracht säet. Nachmittagssitzung. Der Präsident der Brünner Kultusgemeinde Dr. F i a l l a bedauert den üblen Eindruck, den einige Reden Vormittag gemacht haben. Die Orthodoxen sowie Zionisten haben nur ihre alten Ausführungen wiederholt. Allein schon^die Versammlung im April v. I. hat die Notwendigkeit der Organisation erklärt. Wir leben als Staatsbürger in Oesterreich und wenn wir fordern, daß die staatsbürgerlichen Rechte uns gegenüber gewahrt werden, müssen auch wir unsere Pflichten dem Staate gegenüber erfüllen. Und die Regierung, die die Verhältnisse des Katholizismus, dann der Protestanten, jetzt auch der Mohammedaner geregelt hat, hat das volle Recht, zu verlangen, daß auch die jüdische Religionsgesellschaft sich dem staatlichen Gesetze unterwirft. Von diesem Standpunkte aus wurde auch das Gesetz von 1890 geschaffen. Wir haben nicht das Recht, ex lege zu sein, und auch das Bedürfnis ist seit Jahrzehnten vorhanden. Welches sind nun die Argumente gegen die Organisation? Es wird einerseits'auf die Autonomie der Kultusgemeinden hingewiesen, andererseits aus die religiöse Ueberzeugung. Das Komitee hat sich bemüht, diesen beiden Bedenken im vollsten Maße Rechnung zu tragen, und es gibt nicht eine Bestimmung, von der man mit Grund behaupten kann, daß sie die Autonomie der Kultusgemeinden irgendwie gefährde oder daß sie in das Gewissensbereich bezüglich des religiösen Bekenntnisses und seiner Schattierung eingreift. Hinsichtlich der Ausbildung der Rabbiner möchte ich fragen, ob es in unserem Interesse gelegen sein kann, ein Rabbiuat aufrechtzuhalten, wie es in Galizien und teilweise in Böhmen und Mähren bisher war. Soll es uns zur Ehre gereichen, daß unsere Rabbiner und Religionslehrer wegen ihres Bildungsganges für minderwertig gehalten werden? Es steht dabei gewiß jeder orthodoxen Gemeinde frei, an den Rabbiner, den sie anstellen will, auch in talmudischer Beziehung die höchsten Ansprüche zu stellen. Hinsichtlich der Aeußerungen eines geehrten Redners vom Vormittag, der von den Mitgliedern des Oberrates verlangte, sie müßten den Sabbath und die Speisegesetze beachten, möchte ich nur fragen, ob es ihm lieber ist, wenn die jüdischen Angelegenherten durch einen nichtjüdischen Ministerialrat oder Richterentschieden werden sollen, der sich über die Differenzen in der jüdischen Gemeinde ins Fäustchen lacht und vielleicht gar noch durch sie in seiner vom Haus aus antisemitischen Gesinnung bestärkt wird. Schon das Gesetz von 1890 bezeichnet die Kultusgemeinden nur als Grundlage der Organisation und nimmt deren Ausbau in Aussicht. Das Organisationsstatut ist im Wesen nachgebildet dem Kirchenrat der Protestanten. Wenn nun die Herren aus Galizien so verwundert sind, daß über ihre Angelegenheit der Oberrat entscheiden soll, so mögen sie bedenken, daß über beide protestantischen Konfessionen ein einziger Oberkirchenrat gesetzt ist, der in gemeinschaftlichen Sitzungen über allgemeine Angelegenheiten entscheidet. Es müßte auch uns zur Befriedigung gereichen, wenn wir in gleicher Weise, 50 Jahre später, zur autonomen Verwaltung unserer kulturellen Angelegenheiten gelangen. Wir haben aber nichts anderes bezweckt, als die Regierung zu mahnen an ihre staatliche VerpflichtuW."dik- Judenschast zu organisieren, und ihr ein Elaborat vorzulegeu, als Grundlage weiterer Beratungen im Schoße der Regierung. Ich zweifle nicht, daß das Ministerium dann noch eine Enquete einberufen wird, um den meisten Wünschen nach Tunlichkeit Rechnung zu tragen. Es wäre beschämend, wenn die Regierung sagen müßte, daß wir Juden selbst uns nicht einigen können, so daß es bei den alten' schlampigen Zuständen verbliebe. Dadurch würde dem Antisemitismus neue Nahrung zugeführt. Es ist doch etwas anderes, wenn ein staatlich anerkanntes Organ für die Gleichberechtigung eintritt, als wenn es eine nach dem Vereinsgesetz konstituierte Versammlung tut. An die Herren aus Galizien möchte ich noch ein Wort richten: Wir haben den Versuch gemacht, mit ihnen gemeinsam die Organisation zustande zu bringen. Die Herren haben sich auf den Streikstandpunkt gestellt, ich sage also, uns kann die Geschichte recht sein, wollen die Herren .in ihrer Unkultur verbleiben, in die kein staatliches Fünkchen hineinleuchtet, so sollen sie es haben, aber dann spreche man uns auch nicht von Luftmenschen und Massenelend. Wenn die Herren den Wunsch und die Kraft haben, sich ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, so mögen sie uns auch in anderen Dingen ungeschoren lassen. Wenn die Herren dabei beharren, werden wir hie Organisation mit Ausschluß von Galizien .anstreben. Wenn die Herren aus Galizien aber ihr Interesse verstehen, müssen sie mit allen Händen nach diesem Seile greifen. In das Gewissensgebiet wird nicht eingegriffen, sie können sich uns anschließen, in der Ueberzeugung, daß die Organisation zuerst in ihrem Interesse gelegen ist, denn sie leiden mehr als die Juden in Westösterreich. Sollte aber jedes wohlgemeinte Mahnwort wirkungslos verhallen, so werden wir mit tiefem Bedauern für unsere Bedürfnisse sorgen. Galizien möge dann selbst seine Interessen am besten wahren.