Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 19 (7.5.1909)
- Date
- 1909-05-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 19 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 339 Schule hätte für uns dieselbe Wirkung, wie ein Schächtverbot vom Staate. (Rufe: Warum?) Sie sagen uns freilich immer, alles das steht nicht in dem Statut. Aber schon in den Sprüchen Salomos heißt es: Mein Sohn gib acht! Ich sage eben, wir werden uns von diesem Netz nicht fangen lassen. Ich bitte, betrachten Sie aber einmal, wie die Geschichte in Wirklichkeit ist. Zuerst heißt es, es soll nichts religiöses Vorkommen und schon in § 2 sprechen Sie von Rabbinern, Schächtern und Religionslehrern. Was sollen überhaupt die Verhandlungen der Organisation und des Gemeindetages, wenn es nicht rituelle Angelegenheiten sein sollen. Wollen Sie Börsenagenden oder den Termin- Handel erörtern? Natürlich können Sie nur religiöse und Kultusangelegenheiten verhandeln. Wir sind doch keine Bürgerversammlung, sondern die Vertreter von Kultusangelegenheiten und in diesen müssen wir die nötige Freiheit haben. Genau angesehen, stellt sich das Bild folgendermaßen: Unten die Gemeinde, dann der Landesverband, schließlich die Oberste Instanz: „Und ihre Spitze reicht bis zum Himmel". Unsere Weisen erklären dies so, daß sie wagten, einen Kampf gegen die Vorsehung aufzunehmen. Ich verweise da auf Raschi. Diesen Kampf aber werden wir nicht zulassen. Man könnte freilich sagen: Treten wir zur Organisation zusammen, sie wird alles Gute wirken. Das war aber nur möglich, als 1806 in Frankreich die große Synode zusamm^ntrat. Heute aber, nach 100 Jahren, haben wir schon den Beweis von dem Schaden, den derartige Organisationen stiften. Wenn nach Frankreich nicht Juden aus dem Elsaß und aus Polen gekommen wären, wäre es zu Ende mit dem Judentum in Frankreich. Frankreich ist das Land, wo sich unsere Befürchtungen bestätigt haben. Ebenso steht es in anderen Ländern. . Was die g a l i z i s ch e n I u d e n betrifft, die mich allerdings nichts angeheu, so hat mir Herr Schreiber aus Drohobycz erklärt, daß von ihnen 241 Proteste gegen die Organisation vorliegen. Auch ich meinerseits habe von 34 Minoritäten zu Böhmen und Mähren gleiche Vollmachten mit dem Ersuchen, gegen die Sache Stellung zu nehmen. Ich wiederhole: Bei Organisationen unfreiwilliger Art können wir nicht mittun. Sie wollen die Regelung des Religionsunterrichtes, die Heranbildung der Religionslehrer, die Qualifikation der Rabbiner: Ist das vielleicht nichts Rituelles? Wir würden die Funktionäre aus diesen Schulen keineswegs anerkennen. Wir gehen nicht in d i e s e s N e tz! Eine allgemeine Vertretung des Judentums dagegen ist uns sehr erwünscht: ein Gemeindebund in größerem Stile als die „Union" mit dem speziellen Zweck, die Rechte der Inden zu wahren, aber mit Ausschluß des religiösen Moments. Eine der Hauptgesahren für uns ist die K o mp e t e n z des Oberrates zur Erstattung von Gutachten. Ich werde einen Antrag in dieser Richtung stellen. Wir können nur mittun, wenn uns schon der § 1 S i ch e rh eiten nach dieser Richtung schafft, dahingehend, daß in die h ö ch st e S t e l l e des Bundes nur Personen kommen dürfen, die den Sabbath nicht übertreten und nicht trefe essen (O h o r u f e). Ihre Ohorufe freuen mich, weil sie die Gefahr deutlich zeigen! Wenn nicht alle Beschlüsse dem Schulchan-Arnch entsprechen, ist unsere Mitwirkung ausgeschlossen. Präsident Dr. Stern: Ich muß auf die Anlegungen des geschätzten Vorredners erwidern, daß der obersten Organisation nur Personen angehören dürfen, die nicht trefe effen und den Sabbath nicht mechalel sind. Der Herr Redner weiß sehr gut, in welcher Weise die Wiener Gemeinde und mit ihr andere Gemeinden in der Schächtfrage Stellung genommen haben und was in dieser Richtung durchgeführt wurde. Der Herr Redner weiß auch, daß es in anderen Ländern nicht so gut ging, so in Sachsen und der Schweiz. Besteht nun eine solche Organisation und es würde wieder ein solch Verbot auftauchen, wie es in Reichenberg oder Wien und anderen niederösterreichischen Städten versucht wurde, mit welcher Autorität könnten wir dann auftreten. ohne erst an 400 Gemeinden herumschreiben zu müssen. Ich will aber den Herrn Redner noch cm etwas erinnern, wobei wir beide tätig zu sein versuchten. Vor einigen Iahren stand im Reichsrate ein Gesetz über die Sonntagsruhe zur Beratung. Sie wissen, daß durch die Sonntagsruhe jene Juden, die den Sabbath nicht entweihen, empfindlich geschädigt sind. Der Herr Vorredner weiß aus eigener Erfahrung. daß manches große Geschäft schon zwei bis vier Tage meiner Woche gesperrt blieb, wenn auf zwei Feiertage ein sabbath und darauf noch ein Sonntag folgte. Als das Gesetz zur Beratung kommen sollte, forderte mich der Redner zu einem Schritte auf, um eine Bestimmung zu erzielen, daß denjenigen, die aus religiösen Gründen einen anderen Feiertag in der Woche halten, eine Milderung der Sonntagsruhe zuteil werde. Wir waren im Reichsrat und haben Abgeordnete und Minister gesprochen. Aber er wird zugeben, wir waren keine Autorität, wir waren der Niemand. Es sind zwei Juden gekommen und haben etwas verlangt. Wie anders wäre es. wenn eine Autorität im Namen von l1'> Millionen Inden vor das Parlament tritt und sagt: Schaut, wir werden geschädigt, wäre nicht eine Ausnahmsbestimmung am Platze, vor wenigen Tagen hat erst in Newport in einer ähnlichen Angelegenheit. wo ein Jude den anderen anzeigte, daß er zwar 24 Stunden, aber nicht von 12 Uhr bis 12 Uhr. sondern vom Abend bis zum nächsten Abend geschloffen hielt, ein Richter sehr vernünftig entschieden. Ich achte und schätze Herrn Hofbauer sehr, weil ich seine Konsequenz kenne, aber er wird zugeben, wenn wir uns auf ein Votum des Herrn Oberrats berufen können, daß sich so und so viel Hunderttausend Juden entweder in ihrem Gewissen bedrückt fühlen oder andernfalls in ihrem Erwerb empfindlich geschädigt sind, weshalb eine Ausnahmebestimmung notwendig ist: ich weiß nicht, was da geschehen wäre, also gerade das Beispiel des Herrn Hofbauer, der von mechalel schabos sprach, hat uns belehrt, wie wichtig unsere Institution wäre. Und nun noch eine Geschichte: Als in den Vierziger- Jahren der schimpfliche Iudeneid bestand, haben sich die Inden aller österreichischen Gemeinden zu einer Eingabe an die Regierung vereint, daß dieser schmachvolle Eid beseitigt würde. Sie haben es auch durchgesetzt, denn nicht die Zersplitterung, sondern die Zusammenfassung bringt uns Hilfe. Ich erfläre ferner, es fällt keiner Organisation ein. irgend jemand einen Rabbiner oder Schächter aufzuzwingen. Das machen wir ja auch in Wien nicht, und die Wiener Gemeinde mit ihren 180.000 Juden repräsentiert doch auch eine Organisation, und ich glaube nicht, daß Herr Hofbauer und seine Gesinnungsgenossen sich über eine Bedrückung zu beschweren haben. (Zustimmung.) Delegierter Vorsteher Steiner. Kolin. erklärt, daß ihm im vorigen Jahre die Erfüllung einiger Wünsche in sprachlicher Beziehung zugesagt wurden, die er im Entwurf vermißt. Er bedauert, daß in Böhmen nur ein Verband beantragt wird, und man von der Statuierung eines gesonderten tschechischen und eines deutschen Verbandes abkommen will. Sind zwei Verbände nicht möglich, so beantrage er zum mindesten eine deutsche und tschechische Sektion, nach Art des Landeskulturrates, unter einem gemeinsamen Präsidium. In Böhmen bereitet sich ein Verband der tschechischen Kultusgemeinden vor. der sonst dem Landesverband' nicht beitreten wird. Redner plädiert eindringlich für Annahme seines Antrages.