Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 18 (30.4.1909)
- Date
- 1909-04-30
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 317 auch für die Minoritäten einer auch christlichen Konfession gegenüber der Majorität einer anderen Konfession von Bedeutung. Unter ähnlichen Vorwänden könnten konfessionelle Minoritäten einer Gemeinde von den Nutzungen eines Gemeindegutes oder sogar eines Gemeindevermögens ausgeschlossen werden. Dr. Zipser wies auf das Eigentümliche und die Wunderlichkeit des Falles hin, daß eine Gemeinde sich gefunden hat. welche nach § 66 der galizischen Gemeindeverordnung verpflichtet ist, das Stammvermögen der Gemeinde zu erhalten, daß ein Bezirksausschuh, dessen Pflicht nach § 98 der galizischen Gemeindeordnung es ist, darüber zu wachen, daß das Gemeindegut ungeschmälert erhalten werde und dah der galizischc Landesausschuh, der nach Artikel XXIV des Reichsgesetzes vom 5. März 1862 R.-G.-Bl. Nr. 18, und nach § 98 der galizischen Gemeindeordnung verpflichtet ist, die Aufsicht, die Erhaltung des Gemeindegutes auszuüben, ohne Bedenken zugestimmt haben, dah die Gemeinde Hruszow dies Gemeindegut einfach fahren lasse, beziehungsweise an eine nickt existierende juristische Persönlichkeit unentgeltlich abtrete. Es sei dies eine gesetzwidrige Verschleuderung des Gemeindegutes. Was speziell die jüdischen Gemeindemitglieder betrifft, so haben diese von den christlichen Einwohnern von Hruszow Realitäten erworben und zwar, wie es in den diesbezüglichen Kaufverträgen heiht, mit allen mit diesen Realitäten verbundenen Nutzungen, sie haben bis 1906 unangefochten die Nutzungen an Wald und Weide ausgeübt. Mit Rücksicht auf die grundbücherliche Einverleibung dieser Objekte zu Gunsten der politischen Gemeinde, sei übrigens auch die Verjährung zu Gunsten derselben eingetreten. Der Vertreter der mitbelangten Gemeinde, Dr. Chmurski, bekämpfte die Beschwerde mit den in der angefochtenen Entscheidung des galizischen Landes-Ausschusses angeführten Gründen und vertrat die Anschauung. dah die Beschwerdeführer nur den ordentlichen Rechtsweg betreten können. Bezüglich der 10.000 K, welche die politische Gemeinde für die Weide gezahlt hat, meinte Dr. Chmurski, dah diese von der christlichen sich erst zu konstituierenden Gemeinde zurückzustellen s ein werden. Der Verwaltungsgerichtshof verkündete am 18. Feber nach mehrstündiger Beratung, dah die Publikation des Erkenntnisses am 21. April erfolgen werde. Dies geschah heute. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde des Verl Forst statt, hob.die angefochteneEntscheidung des galizischen Landesausschusses wegen Mängeln im Verfahren auf. In der Begründung wird u. ä. ausgeführt, dah aus den Administrationsakten nicht zu ersehen ist, ob der im Jahre 1862 den ehemaligen Untertanen übergebene Wald in das Eigentum der Gemeinde übergegangen ist oder ob die Gemeinde diesen bloh verwaltet, ob die jüdischen Familien, welche sich in Hruszow angesiedelt haben, Rechtsnachfolger ehemaliger Untertanen sind, ob den jüdischen Einwohnern jemals die Nutzungen untersagt wurden, schliehlich, ob dem Walde und der Weide die Eigenschaft eines Vermögens zu religiösen oder wohltätigen Zwecken zukommt. Wegen dieser Mängel konnte der Verwaltungsgerichtshof in eine meritorische Entscheidung nicht eingehen. Zu bemerken ist, dah seit der Entscheidung des galizischen Landesausschusses eine Reihe von Gemeinden in Ostgalizien in gleicher Weise die jüdischen Gemeindemitglieder von den ihnen zustehenden Nutzungen auf dem Eemeindegute auszuschließen bestrebt sind. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes dürfte diesen Expropriationseifer hemmen. Der Hilfsvereiu der Deutschen Juden, der neben anderem die Expedition des Herrn Dr. Faitlowitsch zu den Falaschas, dem versprengten jüdischen Stamme in Abessynien, materiell unterstützt hat, erhält von Herrn Oberrabbiner Dr. Margulies in Florenz, dem Präsidenten des Pro- Falascha-Komitees folgende Mitteilungen: Der italienische Minister des Auswärtigen, Herr Tittoni, hat in einem an Herrn Dr. Margulies gerichteten Briefe offiziell bestätigt, daß Herr Dr. Faitlowitsch bei dem Kaiser von Abestynien einen sehr guten Empfang gefunden hat und daß die von Herrn Dr. Faitlowitsch in der ihm gewährten Audienz zum Ausdrucke gebrachten Ideen zugunsten der Falaschas von dem Negus günstig ausgenommen wurden, lieber die von Herrn Faitlowitsch ihm überreichten Schriften in amharischer Sprache, die Resultate seiner Forschungsreisen in Abessynien, war der Monarch sehr erfreut. Herr Faitlowitsch fand, wie Herr Dr. Margulies besonders hervorhebt, während seiner ganzen Reise Schutz und Unterstützung seitens der italienischen Regierung, die den Bestrebungen des Pro-Falascha-Komitees in jeder Weise wohlwollendes Entgegenkommen zuteil werden ließ. Wie von seiner ersten Reise hat Herr Dr. Faitlowitsch wieder mehrere junge Falaschas mitgebracht, die in Palästina, dem auch den Falaschas heiligen Lande, eine Ausbildung teils als Lehrer, teils als Kolonisten empfangen sollen, die sie in den Stand setzt, die Verbindung zwischen dem europäischen und abefsynischen Judentum herzustellen und speziell aus dem Gebiete des Schulwesens wie der Landwirtschaft als Vermittler zwischen der ganz primitiven heimischen und europäischen Kultur zu dienen. Der Hilfsverein der Deutschen Juden wird es voraussichtlich übernehmen, den jungen Falaschas, die Herrn Doktor Faitlowitsch begleiten, eine Ausbildung zu geben, die sie zur Erfüllung der ihnen zugedachten kulturellen Mission in ihrer abefsynischen Heimat befähigt. Kurort Rontka. Löbl. Redaktion der Oesterr. Wochenschrift, Wien. Sie haben durch Ihr weitverbreitetes, sehr geschätztes Blatt schon viel Gutes auf religiösem Gebiete bewirkt, daß ich mir die höflichste Bitte erlaube, kostenlos folgende Anregung in Ihrem sehr geschätzten Blatte geben zu wollen. In Mähren besteht der kleine LuftkurortRontk a, bei Lettowitz. welcher, herrlich in Waldungen gelegen, an Schönheit mit dem weltberühmten Ischl wetteifert. Durch die neue Lokalbahn B o s k o w i tz— Oppatowitz ist eine gute Bahnverbindung hergestellt. Rontka wird von vielen Brünner Juden besucht, welche in Ermanglung eines Koscher-Gasthauses das christliche Speisehaus frequentieren. Für einen strenggläubigen Juden, der nicht die Mittel besitzt, einen Weltkurort aufzusuchen, ist es nicht möglich, nach Rontka — oder Ullersdorf — zu gehen. Vielleicht gelingt es Ihren beredten Worten, daß in einem dieser erwähnten Orte eine Koscher-Restauration errichtet wird. Auf Ihre wohlwollende Zustimmung hoffend, statte ich Ihnen für Ihre Güte im voraus meinen besten Dank ab und empfehle mich Ihnen mit ausgezeichneter Hochachtung. ganz ergebenst Sam. Binder. Oberlehrer d. R. Brünn, am 22. April 1909. Die zionistische Konferenz in Lemberg. Im Iad Charuzim-Saale in Lemberg tagte am 18. und 19. d. M. die Konferenz der zionistischen Partei Galiziens. Den Vorsitz führten der Abgeordnete Stand. Dr. Zipper und Dr. Thon. Die Verhandlungen, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden. bewegten sich hauptsächlich um die Frage betreffs der Beiei-