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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-04-30 · 18 (30.4.1909) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
18 (30.4.1909)
Date
1909-04-30
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 31« Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 18 -er moralischen und wirtschaftlichen Hebung des Proletariats und anderer unvermeidlicher Unzufriedener genau filiert werden. Das ist die These, die ich aufgestellt und auch aufrecht halten werde, da ich die Ueberzeugung habe, daß in einem liberalen Regime, nicht nur unsere eigene Freiheit. sondern auch diejenige unserer Gegner gewahrt bleiben muffe. Sie stempeln mich zu einem Juden, Laien und Beschützer der Gelben. Obwohl ich mich, geehrter Herr Kollega, seit langer Z ei i schon von dem engen Rahmen avitisch-dogmatischer Religion freigemacht habe, bleibe ich ein verstockter Deist, der gewohnt ist, dem religiösen Element einen großen Wert beizumeffen. Aber infolge meines unerschütterlichen Glaubens an die Gewiffensfreiheit, der die eigentliche Substanz meiner Seele ausmacht und der mich stets an die Spitze der Unterdrückten und weiß Gott weshalb Verachteten stellt, kehre ich den Juden jedesmal hervor, so oft mir der Vorwurf gemacht wird, einer zu sein, im Gegensätze zu jenen Juden, die sich feige verkriechen, wenn sie als Juden bezeichnet werden. Was nun den Vorwurf betrifft, daß ich Laie sei, so verweise ich bloß darauf, daß ich seit 45 Jahren die These der Freiheit der Religionen im Staate verfechte und dieser meiner Ueberzeugung auch meine Handlungen anpaffe." IKorrespondenzen Schreckenstage für die Juden von Mersina. Genau acht Tage vor Ausbruch der revolutionären Gegenrevolution in der Türkei, die bekanntlich in Massakres gegen die Christen in Mersina und den übrigen Städten Kleinasiens ausarteten, waren die Juden von Mersina seitens der dortigen Christen infolge eines von griechischer Seite ausgestreuten Ritualmordmärchens von einem Maffakre bedroht, das sicherlich mit der Ausrottung der Juden von Mersina geendet hätte, wenn von Seite der damals noch jungtürkischen Regierung nicht rechtzeitig die energischsten Maßregeln ergriffen worden wären. Laut der uns aus Konstantinopel zugekommenen Meldung erhielt der Ehacham Vaschi von der Judengemeinde die telegraphische Mitteilung, daß die christliche Bevölkerung infolge eines falschen Ritualmordgerüchtes eine drohende Haltung gegen die Juden einnehme, die bereits zu Zusammenstößen und Ueberfällen auf Juden geführt habe. Das Gerücht entstand dadurch, daß ein kleines griechisches Mädchen das Haus des angesehenen Juden H. Gaten io betreten hatte und lange Zeit aus demselben nicht herausgekommen war. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich im christlichen Viertel das Gerücht, Gatenio habe das Christenmädchen in sein Haus gelockt, um es zu Ritualzwecken des Peffachfestes abzuschlachten. Die Christen rotteten sich in den Gaffen, wo Juden wohnen, zusammen und attackierten die vorübergehenden Juden. Auf eine dringende Depesche der Mersiner Judengemeinde an den Großrabbiner in Konstantinopel begab sich dieser sofort zum griechischen Patriarchen und bewog ihn, aus telegraphischem Wege auf seine Glaubensgenossen in Mersina kalmierend einzuwirken. Der Patriarch kam dem Wunsche des Chacham Vaschi sofort nach. Hierauf begab sich der Grotzrabbiner zum Minister des Innern, welcher sofort an den Gouverneur von Mersina die Weisung ergehen ließ, auch die geringsten Ausschreitungen mit der größten Strenge zu bestrafen. Der Minister machte schließlich den Gouverneur für jede weitere Ruhestörung verantworttich. Infolge dieser strikten, unzweideutigen Weisungen ließ der Gouverneur die Bewachung des Judenviertels verstärken, und nur diesem Umstande ist es zu danken, daß es zu keinem größeren Blutvergießen gekommen ist. Erst nachdem die Behörden öffentlich erklärten, daß die strenge Untersuchung die vollständige Grundlosigkeit der von gewissenloser Seite verbreiteten Gerüchte erwiesen habe, haben sich die aufgeregten Gemüter allmählich beruhigt. Drei Tage später erschienen die ersten Kriegsschiffe der europäischen Mächte im Hafen von Mersina, um die ausgebrochenen Christenmaffakres nötigenfalls mit Gewalt zu unterdrücken. Wien. (Vom Verwaltungsgerichtshofe. Ein bedenklicher Gemein deratsbeschluß gegen jüdische Gemeindemitglieder in Galizien.) Die Heißsporne unter den Antisemiten, welche Ausnahmegesetze gegen die Juden verlangen, werden von den „Gemäßigten" immer damit beschäftigt, daß „eine entsprechende Auslegung" der bestehenden Gesetze und entsprechenden Verfügungen der Administration Ausnahmegesetze entbehrlich machen. Ueber ein Schulbeispiel eines solchen praktischen Antisemitismus hatte der Verwaltungsgerichtshof am 18. Februar d. I. zu judizieren. Die Publizierung des Erkenntnisses wurde für den 21. April anberaumt. — Die Gemeinde Hruszow, Bezirk Jaworow in Galizien, besitzt einen Gemeindewald und eine Gemeindeweide. Ersteren erwarb die Gemeinde im Jahre 1862 als Aequivalent für die den Gemeindeinsassen von Hruszow, als ehemaligen Untertanen (Robotpflichtigen) der Gutsherrschaft Hruszow zustehenden Servituten im gutsherrlichen Walde; die Weide kaufte die Gemeinde im Jahre 1900 um 10.000 Kronen vom Gutsbesitzer Ritter von Morawski, welchem auch einige Parzellen vom Gemeindewald abgetreten wurden, Beide, Gemeindewald und Eemeindeweide, wurden im Grundbuch des Bezirksgerichtes Krakowice als Gemeindegut einverleibt. Seit dem Jahre 1862, beziehungsweise. 1900 üben die Gemeindeinsaffen von Hruszow, ohne Unterschied der Konfeffion, also auch die in der Gemeinde ansässigen jüdischen Familien, insofern sie Grundbesitz haben, das Nutzungsrecht am Gemeindewalde und an der Gemeindeweide aus. Das sollte nun auf einmal anders werden. Am 20. März 1906 faßte der Gemeinderat von Hruszow, trotz Protestes der jüdischen Gemeinderäte, den Beschluß, die jüdischen Insassen von den Nutzungen am Gemeindewald und an der Gemeindewiese für alle Zukunft auszuschließen, da die Objekte Eigentum der ch r i st l i ch e n Gemeinde — die in Hruszow niemals bestanden hat — und nicht der politischen Gemeinde seien. Motiviert wurde diese Expropriation damit, daß bis zur Aufhebung des Robots im Jahre 1848 kein Jude in Hruszow Robotdienste geleistet hat, daß somit Aequivalentwald nur die christlichen ehemaligen Untertanen erhalten haben, und daß die Gemeindeweide mit dem Erlöse aus dem verkauften Holze aus dem Aequivalentwalde erworben wurde, auch dieser der christlichen Gemeinde gehöre. Die Beschwerde der jüdischen Gemeindemitglieder gegen diesen Beschluß wurde von der Bezirksvertretung von Jaworow vom 25. Mai 1906 und vom Landesausschuß mit Entscheidung vom 26. Oktober 1906 verworfen, zugleich wurde den christlichen Gemeindemitgliedern nahegelegt, eine christliche Gemeinde neben der politischen zu konstituieren. Ueber die von Berl Forst und Genoffen bei dem Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde fand, wie bereits erwähnt, am 18. Februar des Jahres eine öffentliche Verhandlung statt. Der Vertreter der Beschwerde Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Josef Zipser wies in seinen Ausführungen einleitend auf die Gefährlichkeit und präjudizielle Bedeutung des Falles für tausende Bürger hin, für welche eine Rechtsunsicherheil geschaffen werden könnte. Die angefochtene Entscheidung ist nicht bloß für jüdische Gemeindeinsassen in Galizien, sondern

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