Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 18 (30.4.1909)
- Date
- 1909-04-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 314 Dr. Vkochs Wochenschrift. Nr. 18 del gebracht worden. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Gutachten, nämlich 328 von insgesamt 378, also 86,8 Prozent, sind nach dem Jahre 1886 abgegeben worden, werden also von jenem Einwand nicht berührt, auch diejenigen nicht, die eine ausdrückliche Erwähnung der Betäubungs-Apparate unterlassen. Indessen, auch abgesehen davon, darf der ganze Einwand an sich ernsthaft nicht ins Treffen geführt werden. Gesetzt den Fall, datz die Schutzapparate das ihnen gezollte Lob wirklich verdienen, was bekanntlich auch von Gegnern des Schächtens bestritten wird, daß ferner die dagegen vorgebrachten Bedenken durch den Bolzenschutz-Apparat beseitigt sind, was ebenfalls keineswegs allseitig zugestanden wird — darf es dann nur eine alleinberechtigte Schlachtmethode geben und kann nicht daneben das Schächten eine einwandfreie und darum zulässige Tötungsart sein? Ja, selbst wenn die Schutzapparate bis zum höchsten Grade der Vollkommenheit ausgestaltet werden — haben sich etwa seit der Konstruktion dieser Apparate die physiologisch-anatomische Struktur des Tieres, die Gesetze der Physiologie, der Biologie, des Blutkreislaufs usw. geändert und werden sie sich in Zukunft ändern? Entscheidend für die Bewertung und Zulässigkeit einer Schlachtart ist selbstverständlich die Frage, wie schnell sich Vewutzt- und damit Empfindungslosigkeit einstellt, denn was nachher mit dem Tiers vorgeht, ist nebensächlich, weil es nichts davon verspürt. Wenn nun Physiologen und Veterinäre von anerkannter Kapazität erklären, datz beim Schächten die Bewutztlosigkeit infolge des starken Blutergusses sofort, jedenfalls innerhalb weniger Sekunden eintritt, auf Grund der unbestrittenen, unbestreitbaren Gesetze der Physiologie eintreten mutz, dann verschlägt es doch nicht das geringste, datz die gleiche Wirkung auch durch andere Schlachtarten herbeigeführt werden kann. Besteht nun aber zwischen allen jenen Physiologen usw. und Veterinären in bezug auf die Dauer der Schmerzempfindung keine Meinungsverschiedenheit, so mutz die ruhige Erwägung a priori erkennen, datz die Argumente, welche bewährte Beurteiler eines stümperhaften Kollektivirrtums zu überführen versuchen, falsch sein müssen. Die neue Umfrage enthält nicht weniger als vierhundertsiebenundfünfzig Gutachten, welche erstattest sind von 118 Universitäts-Professoren der Physiologie, Pathologie, Anatomie. Hygiene usw. (davon 68 aus Deutschland, 21 aus Oesterreich-Ungarn, 14 aus der Schweiz, 10 aus Holland, 3 aus Italien, 2 aus Dänemark): 20 Direktoren bezw. Professoren von tierärztlichen Hochschulen, Veterinär-Instituten usw.: 12 Landes-, Departements-, Obertierärzten: 156 Kreis- (Distrikts-, Bezirks-, Oberamts-, Amts-, Kantonal-) Tierärzten: 94 Schlachthofleitern, bezw. Schlachthof-Tierärzten: 46 praktischen Tierärzten: 12 Fleischer-Innungen. Grohfleischermeistern, Fleischbeschauern. Dieses nicht nur an Zahl, sondern auch an Gewicht seines Inhaltes und an Kompetenz seiner Urheber zweifellos bedeutsame Material, mit welchem die zu gunsten des Schächtens lautenden Gutachten die Zahl von achthundertsiebenunddreitzig erreichen, bedarf keines kommentierenden Vegleitwortes. Es wird füglich behauptet werden dürfen, datz kaum über eine zweite Frage ein gleich illustrer Areopag von erlauchten Meistern ihrer Wissenschaft und bewährten Fachmännern mit gleicher Uebereinstimmung sich ausgesprochen hat. Eine unbefangene Prüfung kann über die Bewertung dieser neuen Gutachten-Sammlung nicht zweifelhaft sein und mutz beipflichten, datz damit den Angriffen gegen das Schächten jede sachliche Unterlage entzogen ist. Demgemäß heitzt es auch in dem Entwurf einer Strafgesetz-Novelle, den das Reichs-Justizamt dem Reichstage vorgelegt hat, in den Paragraphen über Tierquälerei: „Insbesondere kann es bei Festhaltung dieser Merkmale keinem Zweifel unterliegen, datz die Vivisektion und das Schächten nicht unter die Strafvorschrift fallen. Denn der Forscher, der bei dem Tiererperiment im Dienste der Wissenschaft und des allgemeinen Wohles dem Tiere Qualen bereitet, oder der Strenggläubige, der bei der Befolgung der Schächtvorschriften religiösen Pflichten nachkommt, kann nicht als boshaft oder roh handelnd angesehen werden." Sozialdemokraten gegen das Schächten. Aus Berlin wird uns geschrieben: Mit der Schlachtmethode auf dem Berliner städtischen Schlachthof beschäftigte sich am letzten Dienstag das Kuratorium des städtischen Vieh- und Schlachthofes. Der Sitzung wohnte im Aufträge des Polizeipräsidenten der Deparlementstierarzt Veterinärrat Dr. Arndt bei. Nach einer eingehenden Beratung wurde folgender Antrag des Vorsitzenden des Kuratoriums angenommen: „In Zukunft sind in allen Fällen nicht nur Rinder und Schweine, sondern auch das Kleinvieh als: Schafe und Kälber, mittels Stirnschlages vor der Schlachtung zu betäuben. Das sogenannte Verschränken der Schafe vor der Schlachtung ist verboten. Angesichts der mancherlei Mängel, die nach dem auf Veranlasiung des Landwirtschaftsministers erstatteten Gutachten der Technischen Deputation für das Veterinärwesen den. verschiedenen in Gebrauch befindlichen Schußapparaten immer noch anhaften, soll in Zukunft weiterhin die Betäubung mit Hammer oder Axt bewirkt werden, doch soll den Schlächtern gestattet werden, mit Zustimmung der Schlachthofdirektion auch andere Betäubungsapparate anzuwenden. Das Schächten nach jüdischem, rituellen Gebrauch soll zugelassen bleiben, jedoch nur. wenn der betreffende Schächter eine Erlaubnis dazu von der Schlachthofverwaltung erwirkt hat." Durch diese Zustimmung soll verhindert werden, daß das Schächten zur Umgehung des Betäubungszwanges von sogenannten „wilden Schächtern" ausgeübt wird, deren Tätigkeit nach den eingeholten Aeußerungen der jüdischen Kultusgemeinde religiösen Wert überhaupt nicht hat. Ein von sozialdemokratischer Seite gestellter Antrag, auch das jüdisch-rituelle Schächten zu verbieten, wurde abgelehnt. Die Beschlüsse des Kuratoriums werden nunmehr dem Magistrate und.danach dem Polizeipräsidenten zur Zustimmung unterbreitet werden. Zum Juden „gestempelt". Wenn heutzutage Jemand auf die Proskriptionsliste gesetzt wird und seine Vernichtung herbeigeführt werden soll, so kann hundert gegen eins gewettet werden, daß, nachdem alle möglichen Versuche gescheitert sind, man schließlich zum letzten Trumpf greift: der Betreffende wird zum Juden „gestempelt". Drei klassische Beispiele aus der jüngsten Zeit seien hier angeführt. Als der österreichische Minister des Auswärtigen Baron Aehrenthal in der großen österreichisch-serbischen Konfliktsfrage von Triumph zu Triumph stieg und das. Fiasko der russisch-französischen Diplomatie unleugbar offenkundig geworden, ging in der Presse dieser beiden Länder ein Sturm der Entrüstung über den Erfolg des Freiherrn von Aehrenthal los, der schließlich in den Ruf ausklang: „Aehrenthal ist Jude!" Das ist kein Witz, die Behauptung wurde auch nicht in irgend einem Winkelblatte aufgestellt. Nein, der weltberühmte Publizist Raymond Recouly schrieb es allen Ernstes in dem weltberühmten Pariser „Figaro". Raymond Recouly „weist" Umständlich „nach", daß die Großmutter des Ministers eine arme jüdische Greislerin gewesen. Als die russischen Truppen auf österreichischem Gebiete operierten, habe der Großvater des Ministers die Lieferungen der russischen Armee innegehabt, wobei?r sich ein großes Vermögen gemacht habe. Der Enkelsohn könne nun die jüdische Eigenart nicht verleugnen. Kalt, berechnend, jede Schwäche verachtend, geht er schnurstracks auf sein Ziel los, bis er die höchste Stufe erreicht hat. Aehrenthal habe nun die Politik Oesterreichs mit einem Schlage geändert An Stelle der früheren Trägheit sei die Tat getreten und wie er die Aktionen geleitet, haben die Begebenheiten gezeigt. „Echt jüdisch" sei das Abkommen, das er nach der Annexion mit der Türkei geschlossen. Diese rein diplomatische Angelegenheit habe er in ein einfaches Geldgeschäft umgewandelt. Im Ministerrat erklärte er, der Türkei hundert