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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-04-30 · 18 (30.4.1909) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
18 (30.4.1909)
Date
1909-04-30
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 18 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 311 zu schaffen. Gefährlicher waren die Ritualmordphantasien des Gendarmerie-Wachtmeisters P r e i n d l in Neu- Sandec. Dieser Mann hatte den Ehrgeiz, sich auf seinem neuen Posten auszuzeichnen, und er entdeckte gleich zwei ..Ritualmorde" auf einmal. Sie waren auch darnach. Im September 1908 verschwand das neunjährige Kind des Bauers Kociosek, der in der Ziegelei des Juden Wolf Reibscheid zu Noszciszowa bei Neu-Sandec arbeitete und auch im Hause des Juden wohnte. Der Vater erklärte sofort, das Kind sei von Reibscheid und dessen Schwiegersohn Schreiber zu rituellen Zwecken ermordet worden, und die Gendarmerie nahm eine Hausdurchsuchung vor. Während derselben meldete sich eine Bäuerin und erzählte, daß sie das Kind am selben Tage in der Stadt gesehen habe. Wachtmeister Preindl wies jedoch die Frau mit dem Bemerken zurück, daß sie wahrscheinlich von den Juden bestochen worden sei, um günstig auszusagen. Inzwischen hatte sich im Dorf und in Neu- Sandec schon die Nachricht verbreitet, die Juden hätten ein Christenkind geschlachtet. Glücklicherweise wurde das Kind noch am selben Tage aus der Stadt unversehrt nach Hause gebracht und den Eltern übergeben. — Wenige Tage später forderte die Fleischhauergattin Hanne Klafter in Neu-Sandec eine taubstumme Frauensperson auf, bei ihr zu waschen. Die Taubstumme besorgte die Wäsche und ging dann mit den Kindern spazieren. In ihrer Abwesenheit kam nun Wachtmeister Preindl und beschuldigte das Ehepaar Klafter, es hätte sowohl die Taubstumme als auch irgend ein Kind im Holzschuppen verborgen und drohte mit Geschäftssperre, Fesselung und Einkerkerung. Preindl traf sodann die Taubstumme mit den Kindern auf der Straße und führte erstere auf daö Gemeindeamt. Er erstattete die Strafanzeige gegen das Ehepaar Klafter, dieses wurde gerichtlich einvernommen und die Untersuchung mit dem Vermerke: //Unschuldig verdächtigt" eingestellt. Unser Rechtsschutzbureau hat einen Delegierten nach Neu-Sandec entsendet. der die Einzelheiten der beiden Fälle feststellte, und wir haben nicht gesäumt, die kompetenten Behörden auf den gefährlichen Uebereifer des phantasievollen Wachtmeisters aufmerksam zu machen. Gendarmerie- Wachtmeister Preindl wurde von seiner Vorgesetzten Behörde ernstlich verwarnt. Zu erhöhter Wachsamkeit zwang uns auch im letzten Jahre die vom Kloster der Felizianerinnen in Krakau eifrig geförderte und von den Negierungsorganen geduldete Proselytenmacherei in Form von Entführungen jüdischer Mädchen in das genannte Kloster. Auf diesem Gebiete entfaltete namentlich unser Vertrauensmann in Krakau, Herr Dr. Raphael Landau, eine selten hingebende und umfassende Tätigkeit. Wir verzeichnen seit unserer letzten Generalversammlung sieben Fälle von Mädchenentführung und Wegtaufen, in welchen Dr. Landau einen erbitterten und wiederholt erfolgreichen Kampf für die Aufrechterhaltung der väterlichen Gewalt und die Rückbringung des Kindes in das Elternhaus führte. Anläßlich eines besonders krassen Falles von Rechtsverweigerung durch das Bezirksgericht Krakau haben wir im Oktober 1908 in einer Eingabe an den damaligen Justizminister Dr. Klein die Wegtaufen in Galizien und deren gerichtliche Erledigung oder besser gesagt Nichterledigung als einen wahren Justizskandal bezeichnet und hinzugefügt, daß wir unter solchen Umständen gezwungen seien, nicht nur dem Justizminister, sondern der ganzen gesitteten Welt die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob in Oesterreich wirklich noch Recht und Gesetz oder die brutale Willkür herrsche. Justizminister Dr. Klein hat hierauf gemessene Weisungen an die galizischen Gerichte hinausgegeben und auf Grund dieser Verfügung ist das Mädchen seinen Eltern wiedergegeben worden. Die konsequente Durchfechtung des Rechtes der Eltern in all diesen Affären hat denn auch schon dazu geführt, daß nicht nur die Entführer bestraft wurden, sondern daß auch endlich die galizischen Gerichte korrekte Entscheidungen treffen und auf deren Ausführung durch die politischen Behörden beharren. Gegen öffentliche Aufreizungen in Zeitungen. Flugschriften und antisemitischen Versammlungen haben wir vielfach mit Erfolg das Einschreiten der Staatsgewalt angerufen. Insbesondere haben wir der wilden Judenhetze, welche das „Bukowinaer Volksblatt" in Czernowitz, das Organ der von Dr. Geßmann dorthin verpflanzten christlich-sozialen Partei, seit Jahr und Tag betreibt, volle Aufmerksamkeit gewidmet und im Einvernehmen mit dem Czernowitzer Abgeordneten Doktor S t r a u ch e r nicht nur bei der Zentralregierung, sondern auch durch unseren Sekretär beim Landespräsidenten R. v. Bleyleben mündlich über die blutrünstige Sprache dieses Blattes Beschwerde geführt. Das genannte Journal hat denn auch, nachdem es wiederholt der Konfiskation verfallen ist, seinen Ton gemäßigt und ist nun sorgfältig bemüht, neuerliche Beschlagnahmen zu vermeiden. Wir sind ferner eingeschritten gegen die „Zwittauer Grenzpost", welche unter Fälschung des Tatbestandes den Tod eines Knaben als ..Ritualmord" bezeichnete, gegen die in Prag erschienene Broschüre „Talmud a Zidi", in welcher Gebräuche und Einrichtungen der jüdischen Religionsgesellschaft herabgewürdigt und die Juden beschuldigt wurden, aus rituellen Motiven ihre Kinder zu morden, Mädchen zu schänden und die Unmoral unter den Völkern zu verbreiten: gegen die „Neue Zeit" in Troppau, welche die Juden als Betrüger, Ausbeuter und Blutsauger bezeichnete; gegen die „Lidove lißy" in Chotzen. die „Freien Stimmen" in Klagenfurt und die „Deutsche Zeitung" in Budweis, in welchen zur Boykottierung der jüdischen Geschäftsleute aufgefordert wurde: gegen ein Zirkular des Gremiums der Kaufleute in Raudnitz, in welchem gleichfalls zur Boykottierung der jüdischen Geschäftsleute aufgefordert wurde: gegen die „Selska omladina" in Prag und den „Mährisch-schlesischen Volksfreund" in Freiwaldau, in welchen die jüdische Religionsgesellschaft beschimpft wurde, gegen den „Czech" in Prag, in welchem zu Haß und Verachtung gegen die Juden aufgereizt wurde, gegen den „Deutschen Michl" in Linz, in welchem gegen die Juden der Vorwurf erhoben wurde, daß sie unter Anwendung unlauterer und gewalttätiger Mittel das christliche Volk übervorteilen, gegen eine von der Klofac-Partei publizierte Proskriptionsliste jüdischer Geschäftsleute in Mähren, gegen ein von derselben Partei in Nachod verteiltes, zum Boykott aufreizendes Flugblatt und gegen ein Zirkular gleichen Inhaltes des Bürgermeisters von Nimburg, endlich gegen die Blätter „Melc" und „Venkovan" in Prag wegen eines Inserates mit der Aufschrift: „Kauft nicht bei Juden!" Fast in all diesen Fällen verfügte die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Konfiskation der betreffenden Druckschrift. Wir haben ferner veranlaßt, daß die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur einen groben Straßenunfug in der Sommerfrische Oberort-Tragöß abstellte. Die dortigen, dem Bedürfnisse der Sommergäste dienenden Bänke trugen auf Blechplatten die Aufschrift: „Für Juden und Judensprötzlinge kein Platz". Die Behörden haben über unser Einschreiten die Entfernung dieser Tafeln verfügt. Zu einer ganz exemplarischen Zurückweisung fordert das Vorgehen des einzigen in Theusing bei Karlsbad ansässigen Arztes Dr. Pittroff heraus, der sich vor kurzem weigerte, dem Rufe des jüdischen Geschäftsmannes Emil Schenk zu dessen schwererkranktem Kinde

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