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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-04-30 · 18 (30.4.1909) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
18 (30.4.1909)
Date
1909-04-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 310 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 18 zumeist die jüdischen Geschäftsleute die Opfer des Boykotts sind. Herr von Bienerth hat denn auch, wie amtlich verlautbart wurde, seine Verfügung auf sämtliche Grönländer ausgedehnt und in einer im Herrenhause gehaltenen Rede, wenn auch mit einer gewissen Zurückhaltung in der Form, erklärt, daß sein Erlaß gegen jede Art von Boykott, somit auch gegen den konfessionellen, gerichtet sei. In das Kapitel der versuchten Außerkraftsetzung des Gesetzes gegenüber den Juden gehören zwei weitere Fälle, die hier kurz rekapituliert seien. Der Stadtrat von Asch in Böhmen hatte die Stelle eines Stadtsekretärs öffentlich ausgeschrieben und, im Widerspruche mit den Staatsgrundgesetzen, von den Bewerbern die Beibringung des Taufscheines gefordert. Wir erhoben Beschwerde bei der Ascher Vezirkshauptmannschaft, worauf diese letztere uns die Antwort erteilte. daß die beanständete Ausschreibung mit dem Staatsgrundgesetze nichts zu tun habe. Gegen diese sonderbare Anschauung rekurrierten wir an die Prager Statthalterei und gleichzeitig interpellierten die Abgeordneten Dr. Mahler und Genossen im Parlamente den Minister des Innern, wie er sich zu diesem Rechtsbruche verhalte. Die ungesetzliche Entscheidung wurde, wie wir zu unserer lebhaften Befriedigung mitteilen können, behoben, und vor wenigen Tagen wurde der schuldtragende Bezirkshauptmann Dr. Indra nach einer kleinen Bezirksstadt im Erzgebirge versetzt. In dem zweiten Falle wurden die jüdischen Schüler an der städtischen Bürgerschule in Gmunden deshalb vom Turnunterrichte ausgeschlossen, weil der Stadtrat die Erteilung dieses Unterrichtes an den dortigen arischen Turnverein übertragen hatte. Die von einem der Betroffenen hiergegen ergriffene Beschwerde beantwortete der Gmundener Bezirksschulrat, an dessen Spitze der Bezirkshauptmann Graf S a l b u r g steht, abweislich mit der Begründung. daß der Turnverein nur im Sinne seiner Vereinssatzungen, welche die Aufnahme jüdischer Mitglieder verbieten, vorgegangen sei. Dem Bezirksschulräte und seinem Vorsitzenden kam es also gar nicht zum Bewußtsein/ daß die Gmundener Stadtgemeinde durch die Uebertragung des Turnunterrichtes an einen judenfeindlichen Verein das gesetzliche Prinzip der Jnterkonfessionalität der Schule in flagrantester Weise verletzt habe. Es ist selbstverständlich, daß wir gegen diese intffemitifjchen llebergriffe in einem auch von Juden stark frequentierten Kurorte alle zulässigen Rechtsmittel ergriffen haben. Das Verfahren hierüber ist noch im Zuge. — Solche Beispiele zeigen, daß jene „listige Auslegung des G^etzes", welche einst Dr. von Koerber an den galizischen Behörden geißelte, nun auch in anderen Kronländern den Juden gegenüber geübt wird. Es sind dies wohl nur vereinzelte Abirrungen von der geraden Linie der Gesetzlichkeit, aber sie mahnen zu Vorsicht und erhöhter Wachsamkeit, weil sie immerhin die Gefahr erkennen lassen, welche aus der Duldung antisemitischer Schlagworte und Agitationen auch dem bisher Anparteiischen Geiste der Staatsverwaltung droht. Diese Duldung von oben hat ja schon einerseits die faktische Verschließung öffentlicher Aemter für die jüdische Intelligenz und anderseits die Verlegung zahlreicher Erwerbsquellen für die unteren und mittleren Schichten der Juden bewirkt. Wenn nun dieser Sachlage gegenüber vereinzelte Stimmen laut werden, die von Annäherung, Versöhnung und Frieden mit unseren bisherigen erbittertsten Gegnern sprechen, so müssen wir dem gegenüber / erklären, daß uns noch jede Vorbedingung zu solcher Waffenstreckung zu fehlen scheint. Wo und wann hat sich denn der Wille der christlich-sozialen Partei manifestiert, die staatsbürgerliche Stellung der Juden zu respektieren H und auf die Erstrebung von Ausnahmsgesetzen wider 51 sie zu verzichten? Oder soll etwa darin eine Wendung zum Besseren gesucht und gefunden werden, daß nunmehr auch die Machtmittel des Staates den Christlich- Sozialen zur Bekämpfung der jüdischen Kaufleute und Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen? Haben Staat, Land und Gemeinde sich bereit erklärt, bei Besetzung der öffentlichen Aemter keine konfessionellen Unterschiede mehr zu machen, hat man die Versuche, den Zutritt der Juden zu den Mittelschulen und Hochschulen zu beschränken. aufgegeben? Nichts von alledem! Das Friedensbedürfnis ist auch niemals auf Seite der Gewalthaber, sondern nur auf Seite der Vergewaltigten betont worden. Einer solchen Politik mattherziger Schwäche zustimmen, hieße, uns mit gebundenen Händen dem Gegner ausliefern. Mehr denn je ist es notwendig, unsere Waffen scharf zu erhallen und unermüdlich zu kämpfen für unser Recht und unsere Ehre! (Lebhafter Beifall.) Diesen Kampf hat denn auch im abgelaufenen Jahre unser Rechtsschutzbureau mit aller Zähigkeit und Ausdauer fortgeführt. In vielen hundert Fällen waren wir gezwungen, Unbill, Unrecht und Gewalttat von unseren Brüdern in Wien und in allen Kronländern des Reiches abzuwehren. Das Vertrauen in unsere Rechtsschutztätigkeit ist ein unausgesetzt wachsendes und erfüllt uns mit aufrichtiger Befriedigung, weil darin eine Anerkennung unserer redlichen und rastlosen Pflichterfüllung gelegen ist. Aus der Fülle des Materials können wir auch diesmal nur die wichtigsten und markantesten Fälle herausgreifen. Und da sei uns vor allem gestattet, ein erfreuliches Moment hervorzuheben. Die österreichische Judenschaft konnte heuer ihr Passahfest begehen, ohne daß auch nur die geringste Vlutbeschuldigung laut geworden wäre. Man hatte freilich im heurigen Frühjahre auch im antisemitischen Lager an andere Dinge zu denken. und man konnte, da die auswärtige Lage die Vereinigung und Anspannung aller Kräfte erforderte; - doch nicht gut jene 12.000 jüdischen Soldaten, die mit Treue und Hingebung die Grenzwacht in Bosnien mitbezogen hatten, zu Ritualmördern stempeln. So variierte man denn das lateinische Sprichwort: „Inter arma silent musae.“ — Im Lärm der Waffen schwieg der Ritualmordwahn. Nichtsdestoweniger tauchte in antisemitischen Blättern die Verleumdung auf, daß sich jüdische Reservisten der Einberufungsorder durch die Flucht entzogen haben. Ein Budapester Blatt, „Magyar Hirlap", hat hierüber eine Anfrage an das Reichskriegsministerium gerichtet und die Antwort erhalten, daß auch nicht ein einziger derartiger Fall vorgekommen ist. Aber auch im allgemeinen muß konstatiert werden, daß die mittelalterliche Blutlüge nicht mehr recht ziehen will und kaum noch da oder dort eine rein lokale Bewegung zu erzeugen vermag. Das beweist insbesondere der Vorfall, der sich im Jänner 1909 zu Radesowitz bei Riöan, in der Nähe von Prag, zutrug. Dort wurden drei kleine Mädchen durch einen 14 jährigen Knaben namens Skala durch Halsschnitte und Aufschlitzen des Unterleibes in grausamster Weise ermordet. Der pervers veranlagte Mörder wurde verhaftet und gestand sofort die Bluttaten ein. Trotzdem verbreiteten sich in der Umgebung von Riean sofort Rilualmordgerüchte. Man sprach von angeblich fehlendem Blut und einem unbekannten Juden, der zur Zeit der Tat gesehen worden sein soll. Die Gerüchte behielten rein lokalen Charakter und in der tschechischen Presse wurde denselben sofort energisch entgegengetreten, bis sie nach kurzer Zeit verstummten. Da und dort tauchte auch einmal das Gerücht von einer geheimnisvollen Kiste auf, welche die Leiche eines Christenmädchens enthalten sollte, so in Wittingau und in Troppau. Es genügte das entschiedene Dementi der betreffenden Bahnhofsverwaltung, um den Spuk aus der Welt

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