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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-04-30 · 18 (30.4.1909) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
18 (30.4.1909)
Date
1909-04-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Jtr. 18 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 309 Nr. 44 wurden am 30. Juni 1809 die Löhne an dreißig^ Schanzarbeiter ausbezahlt.) | Anläßlich der mit Dekret der Stadthauptmannschaft vomH 18. August 1809 an die Vertreter ergangenen Einladung, sichan der Sammlung eines Fondes zur Equipierung der neu errichteten Landwehr zu beteiligen, wird unter andern „auf die^ von der tolerierten Judenschaft bei so mancher Gelegenheit betätigten Beweise, von Vaterlandsliebe und deren Bestreben zum allgemeinen Besten nach Kräften einzuwirken" hingewiesen. Wie die noch vorhandenen Quittungen Nachweisen, haben unsere Voreltern zu dem erwähnten Zwecke auch sehr erhebliche Beiträge geleistet. Wiederholt veranstalteten die Wiener Juden auch Sammlungen zur Unterstützung der bedürftigen Hinterbliebenen gefallener Krieger; so anläßlich eines am 16. Jänner 1807 zur Feier der glücklichen Rückkehr Ihrer Majestäten abgehaltenen Dankgottesdienstes. Mit Dekret der k. k. Polizei-Oberdirektion vom 6. Februar 1807 wurde den Vertretern bekanntgegeben, „daß ihnen zufolge Allerhöchster Entschließung das Allerhöchste Wohlgefallen auf eine ermunternde und anziehende Weise bezeugt und von diesen Handlungen des Patriotismus, der Untertanentreue und Menschenliebe in der „Wiener-Zeitung" eine ehrenvolle Erwähnung gemacht werden solle." Nachdem die tolerierten Handelsleute erst am 23. August 1809 als zweite Rate des ihnen auferlegten Zwangsanlehens den Betrag von fl. 45.000.— C. M. abgeliefert hatten — die Großhändlerzeichneten separat je fl. 30.000.— bis fl. 50.000.- wurde ihnen bereits am 26. September d. I. vom französischen Intendanten von Anglos eine binnen 24 Stunden zahlbare Kriegskontribution von Frcs. 60.000.— vorgeschrieben. Zur Illustration, in welch' ungleichem Maße die Aufteilung der Kriegslasten erfolgte, sei darauf hingewiesen, daß, als im Jahre 1812 neuerlich eine Requifitionssteuer von einer Million Gulden zu decken war, die Wiener Juden, deren Anzahl kaum 1/i°l0 der Gesamtbevölkerung betrug, hieran mit dem Betrage von fl. 65.525°45 — also mit mehr als partizipierten; die zu dieser Zeit hier wohnhaften 12 jüdischen. Großhändler hatten außerdem noch fl. 32.000'— zu erlegen. Schließlich liegt uns eine von Josef Fürst zu Schwarzenberg eigenhändig gefertigte, unter dem 28. Mai 1814 an die „Deputierten der Herren Handelsleute israelitischer Religion" gerichtete Einladung vor, dem „Vereine zur Errichtung einer den glorreichen Tag der Zurückkunft Seiner k. k. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers verewigenden, zur Unterstützung der österreichischen kaiserlichen Invaliden gewidmeten wohltätigen Stiftung" beizutreten. Die Vertreter veranstalteten auch zu diesem Zwecke eine Sammlung, als deren Ergebnis sie am 29. Oktober 1814 den Betrag von fl. 43.070'— dem Fürsten Schwarzenberg übermittelten. Trotz aller dieser Opfer an Gut und Geld, trotzdem daß die Juden ihre Treue gegen das Vaterland in den damaligen Kriegen mit ihrem Blute besiegelten, wurden ihnen die staatsbürgerlichen Rechte auch weiterhin vorenthalten. „Oesterreichisch-Israelilische Union". Samstag, den 24. d. M., fand im großen Saale des „Hotel Guth" die 24. Generalversammlung der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" statt. Unter den Anwesenden befanden sich die Herren Reichsratsabgeordneter Dr. Mahler, Gemeinderat Dr. Hein, die Kultusvorsteher kaiserl. Rat Wilhelm Pollak und Dr. Samuely, der Präsident des Vereins zur Hebung der Gewerbe S. Brod u. a. Herr Gremialpräses Leopold Pollak von Parnegg hatte sein Fernbleiben entschuldigt. Nach herzlicher Begrüßung der Versammlung erteilte der Vorsitzende, Herr Vizepräsident Dr. Jakob Ornstein, dem Sekretär das Wort zur Verlesung des folgenden Rechenschaftsberichtes: Geehrte Generalversammlung! Anläßlich der Abstimmung über die berüchtigte Resolution Schmid haben wir in unserem vorjährigen Be- .■ richte konstatiert, daß der Antisemitismus auch schon . einen großen Teil der sogenannten „deutsch-freiheitlichen" ' Parteien durchsetzt hat und daß zwischen diesen letzteren und den Christlich-Sozialen in politischen und kulturellen Fragen kaum noch ein Unterschied besteht. Seither hat die christlich-soziale Partei nicht nur ihre führende Stellung im Parlamente weiter ausgebaut, sondern auch bestimmenden Einfluß auf die Staatsverwaltung gewonnen. Wichtige politische Portefeuilles befinden sich in ihren Händen: sie verfügt über die Präsidien des Abgeordnetenhauses und des niederösterreichischen Landtages: sie beherrscht uneingeschränkt das Land Niederösterreich und die Stadt Wien und sie hat es verstanden, durch das Schreckgespenst der slavischen Gefahr und durch die Hervorkehrung der agrarischen Interessen auch die anderen deutschen Parteien, mit Ausnahme weniger städtischer Vertreter, unter ihre Botmäßigkeit zu zwingen. Daß eine so mächtige Partei den Wunsch und Wlllen hat. ihre eigenen Grundsätze nunmehr auch im Staatsleben zum Durchbruche zu bringen und in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu den herrschenden zu machen, ist nur zu begreiflich. Was der Judenhaß in letzter Zeit an Ertensität nach unten eingebüßt haben mag, das hat er zweifellos an Intensität nach oben gewonnen, und manche Symptome lassen die Besorgnis nicht ganz ungerechtfertigt erscheinen, daß die wirtschaftliche Zurückdrängung der Juden und die Verkürzung ihrer staatsbürgerlichen Rechte an dem klaren Wortlaute der Gesetze nicht mehr jene eherne Schranke finden könnten, wie bisher. Wir sprechen hier nur immer noch von dem Druck, der von der christlich-sozialen Partei auf die Zentralgewalt ausgehl und nicht von einer bewußten Absicht dieser Zentralgewalt selbst. Wir hoffen vielmehr, daß trotz aller Ungunst der inneren Verhältnisse die letztere sich noch immer stark und gerecht genug erweisen wird, um offene Einbrüche in die staatsbürgerliche Rechtssphäre der jüdffchen Bevölkerung zu verhindern, und in dieser Hoffnung bestärkt uns die günstige Erfahrung, die wir gerade in der letzten Zeit mit unseren Beschwerden gegen solche drohende oder schon unternommene Einbrüche gemacht haben. Ein sprechendes Beispiel hierfür bildet die Zuschrift, mit welcher Ministerpräsident Freiherr von Vienerth kurz nach seinem Amtsantritte den damaligen Leiter des Justizministeriums auf die schädlichen Wirkungen der nationalen Boykottbewegung in Böhmen und Mähren hinwies und die Pflicht der Regierung betonte, mit allen durch das Straf- und Preßgesetz gebotenen Mitteln der Agitation für den nationalen Boykott entgegenzutreten. Diese Zuschrift war offenbar aus einem politischen Notstand erwachsen und hatte den Zweck, im Hinblick auf die besonderen Vorgänge in Böhmen und Mähren dem Gesetze Achtung zu verschaffen. Ihre Fassung ließ aber die vielleicht nicht beabsichtigte Deutung zu. daß nur der nationale Boykott in den beiden genannten Kronländern strafrechtlich zu verfolgen, dagegen der konfessionelle Boykott, der seit langen Jahren in Wien und in allen Kronländern des Reiches von den antisemitischen Parteien aller Nationalitäten gegen die Juden gehandhabt wird, statthaft sei. Wir haben nicht versäumt, den Ministerpräsidenten auf diese einseitige Auslegung des Gesetzes aufmerksam zu machen und die Ergänzung seiner Weisungen nach der Richtung zu verlangen, daß die Behörden auch den konfessionellen Boykott mit derselben Strenge ahnden wie den nationalen: dies umsomehr, als ja auch im Kampfe zwischen Tschechen und Deutschen

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