Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 16 (16.4.1909)
- Date
- 1909-04-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 274 Dr. Blochs Wochenschrift. Rr. 16 tizismus und die Oberflächlichkeit unserer Zeiten haben das so mit sich gebracht. Aber auch die jüdisch Gleichgültigen haben ein Judentum der Ehre. Sie verschmähen es, fahnenflüchtig zu werden und mit einem beflissenen Christentum Vollbürger zu werden, schneller so weit zu kommen, wie sie es mit ihren Fähigkeiten nie gekonnt hätten. Sie ertragen jede Unbill, nur um keine Untreue zu begehen. Wir führen einen manchmal blutigen, stets so zähen Kampf wie die Buren, auch um nichts anderes, als um kein Unrecht und keine Gewaltherrschaft zu leiden. Wären die Christlich- Sozialen nicht chriftlichsozial, sondern Ehrenmänner, so müßten sie sich zur Hochachtung vor uns bekehren, die wir uns nicht verkaufen und lieber bittere Leiden unschuldig ertragen, als uns mit einem Geschäftschristentum von allem zu befreien. Wir haben verschiedene Soldaten in unserem uns aufgezwungenen Krieg. Schwache, die sich nach Möglichkeit verstecken, und Heroen, welche mit lautem Ruf die Speere der Feinde auf sich lenken. Sonnenthal war so ein Held, die Königswürde, die er auf der Bühne mimte, steckte in seinem Blute, und wenn er im Leben und im Sterben ein Jude sein wollte, war er kein Vorkämpfer von Bigotterie und Klerikalismus, sondern ein leuchtendes Vorbild der Moral und Ehre. _ Vom Jahrmarkt des Lebens. Die österreichischen Inden in Nojw-Aork. Aus New-Iork erhalten wir folgende Mitteilung: „Die Auszeichnung einer österreichischen Dame, einer Wienerin von Geburt, durch den Kaiser von Oesterreich bildet hier das Tagesgespräch in den Kreisen der Oesterreicher in New-Jork und dürfte auch die Leser der „Oesterreichischen Wochenschrift" besonders interessierrn. Wie in der „Oesterreichischen Wochenschrift" seinerzeit zu lesen war, haben die österreichischen Juden New-Iorks das 60jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph I. in einer ihrer größten Synagogen festlich gefeiert. Die Feier fand unter den Auspizien der folgenden Gesellschaften statt: „United Austrian Hebrew Charities Association", „Federation of Galician and Bucovinaen Jews", „First Austrian Talmud Torah" und „Austri Hebrew Free Burial Aff." Lange vor Beginn der eigentlichen Feier drängte sich eine hundertköpfige Menge auf der Straße und verlangte Einlaß, der aber nur den mit Karten Versehenen gewährt wurde. Die Synagoge war im Innern mit dem Bilde des Kaisers und den österreichischen Farben überreich geschmückt, die Herren hatten jeden Platz besetzt, und oben auf der Galerie saßen die Damen. Unter den Ehrengästen befand sich der Generalkonsul Baron Hönning- O'C a r r o l l, der Konsul G r i v i c i c, Sekretär Stern und verschiedene andere Herren des Generalkonsulats. Außerdem waren zahlreiche österreichisch-ungarische Vereine vertreten. Bei dieser Feier wurde nach Absolvierung der Festreden dem österreichisch-ungarischen Generalkonsul Freih. v. H ö n n i g - O'C a r o l l eine künstlerisch ausgestattete, in schwarzgelbe Seide gebundene Adresse an den Kaiser durch Dr. M. N e u st ä t t e r, den Vorsitzenden des Komitees, überreicht, die der Generalkonsul mit einer Rede entgegennahm. Die Adresse enthielt ein Gedicht „Dem Kaiser", das dem Inhalt nach ein rührendes Zeugnis der Liebe ist, die der österreichische Jude auch in der neuen Heimat dem Lande seiner Geburt und deffen erhabenem Herrscher entgegenbringt. Von seiten der österreichisch-ungarischen Botschaft in Washington ist nun beim Konsulat in New-Iork nach dem Verfaffer des Gedichtes angefragt worden. Als Verfasserin wurde genannt die Schriftstellerin Asaye-Tarlau, worauf von Wien aus der Auftrag kam, der Dichterin den Dank Seiner Majestät des Kaisers auszusprechen und ihr eine Brillantbroche als Andenken zu überreichen. Die Nachricht hievon erregte in österreichischen und ungarischen Kreisen New-Iorks, insbesondere unter den Damen derselben, ein fteudiges Aufsehen und man beschloß, zu Ehren des Ereigniffes eine Matinee zu veranstalten. Dieselbe fand im Cafe Boulevard in Anwesenheit eines zahlreichen Publikums und der Vertreter hervorragender österreich.-ungarischer Vereine statt. Frau I. R o s e n f e l d eröffnete den Nachmittag mit ein paar englischen Worten des Willkommens an die Damen und Herren und stellte dann den österreichischen Konsul, Herrn Ritter von Grivicie vor, welcher mit einer verbindlichen Ansprache der Dichterin Frau Isaye-Tarlau im Namen Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich eine prachtvolle Diamantbroche und ein sehr schmeichelhaftes Anerkennungsschreiben für das dem Herrscher Oesterreichs gewidmete Huldigungsgedicht überreichte. Frau T a r l a u dankte gerührt für die allerhöchste Auszeichnung und brachte dann eine Anzahl eigener interessanter und feinsinniger Dichtungen zur Verlesung, die rauschenden Beifall fanden. Zum Schluffe sprach Herr Eli B e r n a y s, ein Enkel des berühmten Chacham Bernays, und pries den Kaiser von Oesterreich als edelsten Menschen, als Freund des Friedens, als Förderer und Beschützer der schönen Künste und seine zündende Ansprache klang in ein Hoch auf den verehrten und geliebten Monarchen aus, in welches alle Anwesenden begeistert einstimmten. Zur Tragödie der vornehmen und wohlbekannten Wiener Jüdin Leonore (1651). Im Jahre 1651 wurde, wie die damalige Chronik Theatrum europaeum und nach dieser später auch Schudt berichtet, in Wien vor dem Rotenturm die „fürnehmbe und wohlbekannte Jüdin Leonora" von einem Reiter meuchlings erschossen, ohne daß man des Täters, auf deffen Ergreifung ein hoher Preis ausgesetzt wurde, habhaft werden konnte. Der um die jüdische Geschichte so hochverdiente Professor Dr. David Kaufmann s. A. glaubte das in Frankls Inschriften unter Nr. 186 mitgeteilte lakonische Epitaphium auf diese Leonora beziehen zu können. Daß dies aber ein Irrtum war, hat schon Dr. Wachstein in seinen 1907 veröffentlichten „Wiener Epitaphien" S. 26 bereits zur Genüge nachgewiesen. Sollte aber ungeachtet deffen noch irgend ein Zweifel betreffs der Identität der erschossenen Leonora mit der von Wachstem a. a. O. mitgeteilten Inschrift aus dem alten Roffauer israelitischen Friedhof austauchen, so möge der nachfolgende, einen Tag nach der ruchlosen Tat abgefaßte hochoffizielle und im ungarischen Landesarchiv vorhandene Text, welcher zum ersten Male an dieser Stelle zum Abdruck gelangt, die Unumstößlichkeit der Wachstein'schen Behauptung dartun und gleichzeitig den Tag des Mordattentates, der von Dr. W. offenbar auf Grund des Epitaphiums auf den 17. März angegeben wurde, endgültig auf den 16. März feststellen. Der erwähnte Text lautet wortgetreu: Viennae, 17. Martii 1651. Coroiti regni Palitino, faeminam judaicam die 16a labentis hicce loci ad rubram portam per ignotum quendam siccarum ictu sclopti trajectam esse, fine que patratoris cum complicibus debitas in ceteris ditionibus Ceo-Regio dispositiones suscepat esse, eo cum mandato rescribitur, quatenus, per regnum etiam hungariae statim et defacto publicari, denunciarique curet, quod quicumque tandem hujusmodi homicidam vel quempiam ex complicibus ejusdem detenerit vel comprehensum certo loco stiterit 500 ducatos recompensae loco habiturus sit, quodsi vero ipse patrator praemissae necis, vel alter interessatorum sive complicum suapte se repraesentaverit, aut sustigatorem facinoris denominaverit siverit sibi noxam et poenam cordonandum ac insuper 1000 ducato renumerandum. Aus diesem von der Wiener Hofkanzlei an das ungarische Palatinalamt gerichteten Schriftstück kann auch der auf die Ergreifung des ruchlosen Täters amtlich ausgesetzte und von den gedruckten Quellen so verschieden angegebene Preis festgestellt werden. Auffallend ist es, daß die panegyrische Inschrift des Grabsteines der Erschossenen, nicht, — wie es sonst üblich war und ist — auch den Namen ihres Mannes erwähnt. Sollte sie noch ledig oder gar geschieden gewesen sein? Der Grabstein erwähnt die Unglückliche als Tochter eines gewissen Jechiel Michel und als vornehme und wohltätige Person. Dieser Umstand gibt wohl genügende Berechtigung zu