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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1909-04-02 · 14 (2.4.1909) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
26 (1909)
Issue
14 (2.4.1909)
Date
1909-04-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 14 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 239 wachsen, in das Wesen desselben lebendig hineingewachsen sei." Wenn daher die moderne Pädagogik die Forderung nach einem Zusammengehen von Schule und Haus auf ihre Fahne schreibt, so hat sie damit dem Judentum nichts neues gesagt. Wie so oft, ist der Genius Israels auch in dieser Frage der Entwicklung des Zeitgeistes vorausgeeilt. Allerdings nur eine gewisse Strecke. Denn das jüdische Elternhaus ist nicht mehr was es früher gewesen. Der jüdische Religionsunterricht ist in der heutigen Schule in stetem Kamps' mit einem Gegner begriffen, dessen Gefährlichkeit am treffendsten durch die Worte des Propheten charakterisiert erscheint: „Und der Hinderer steht an der Rechten um zu hindern." Dieser Hinderer ist das Elternhaus. Es ist nicht die Aufgabe dieser Zeilen, den Ursachen dieser Erscheinung nachzugehen und insbesondere festzustellen, daß nicht der sogenannte Zeitgeist allein die Schuld trägt, wenn das jüdische Elternhaus aus Saulus ein Paulus geworden ist. Bloß die jedem jüdischen Schulmann bekannte Tatsache soll hier hervorgehoben und daran die Frage geknüpft werden: Wie soll da dem pädagogischen Grundsatz, wonach im Interesse einer einheitlichen Charakterbildung der Schüler Haus und Schule Zusammengehen müssen, im jüdischen Religionsunterricht Rechnung getragen werden. „Können zwei Zusammengehen, wenn sie einander nicht verstehen und nicht fühlen, dass sie aufeinander angewiesen sind?" Die Beantwortung dieser Frage bildet zugleich die Antwort auf die Frage nach der zukünftigen Schicksalsgestaltung des Judentums. Es kann nicht geleugnet werden, daß für die Lösung des Problems besonders in den letzten Jahren unter dem Druck der Verhältnisse vieles gesprochen, geschrieben und auch geleistet worden ist. Täuscht mich aber mein Arteil nicht, so leiden alle in dieses Gebiet einschlagenden Versuche an dem Fehler, datz sie in einseitiger Richtung sich bewegen. Einseitig in dem Sinne, datz bei Feststellung des Verhältnisses von Schule und Haus dem letzteren ein übermätzig grotzer Raum eingeräumt wird, wodurch das pädagogische Gleichgewicht gestört und der Religionsunterricht um jegliche ernste Wirkung gebracht erscheint. Gewitz, kein vernünftiger und gewissenhafter Lehrer wird sich vor der Tatsache verschlietzen, datz die Zeiten sich geändert haben und wir mit ihnen. Er wird sich hüten, die Heiligkeit religiöser Lehren in der Schule vorzutragen, denen im Elternhaus jegliche Bedeutung und Berechtigung abgesprochen wird, wohl wissend, datz der dadurch verursachte Zwiespalt zwischen Eltern und Kindern für die harmonische Geistesentwicklung der letzteren von grotzem Schaden ist. Denn, datz die Ehrfurcht der Kinder vor den Eltern, das unbedingte Vertrauen zu der Richtigkeit dessen, was diese tun und unterlassen, die Hauptquelle aller sittlichen und geistigen Belehrung bildet, ist ein Grundsatz, der jedem Pädagogen als oberste Marime gelten mutz. Allein, die Rücksichtnahme auf das Elternhaus mutz eine Grenze haben, sie darf nie und nimmer in Rücksichtslosigkeit gegen die Forderungen der Schule ausarten. Wenn das Elternhaus durch Vorurteil und Unwissenheit genährte Gefühle des Misstrauens und der Geringschätzung gegen den Religionsunterricht hegt und sich nicht scheut, diese in Gegenwart der Kinder öffentlich zu bekunden, dann sind es nicht die Lehrer, vielmehr einzig und allein die Eltern, die den Zwiespalt zwischen Schule und Haus Hervorrufen und die Harmonie in der Charakterbildung ihrer Kinder beeinträchtigen. Zu welchen pädagogischen Anomalien die einseitige Rücksichtnahme auf das Elternhaus führt, zeigt sich erst recht, sobald man aus der Theorie den ersten Schritt in die Praxis unternimmt. In jedem von jüdischen Gästen besuchten Cnsö kann man heutzutage die auch von den offiziellen Unterrichtsbehörden vertretene Ansicht hören, datz es untunlich sei, die religiöse Verbindlichkeit des sogenannten Zeremonialgesetzes zum Gegenstand des Unterrichtes zu machen, da man Gefahr laufe, die Kinder in Gegensatz zu den Eltern zu bringen und in weiterer Folge, den Familienfrieden zu stören. Das ist sehr schön gesprochen, doch nicht so leicht getan. Es ist eine notorisch bekannte Tatsache, datz fast jeder Jude und jedes jüdische Elternhaus ihren besonderen „Ritualkoder" haben, es gehört dies mit zu den „Tugenden unserer Fehler". In Krakau, Lemberg, Czernowitz, Boskowitz, Holleschau, im ersten und zwanzigsten Bezirk Wiens wird der Religionslehrer ganz gewiss das Odium einer Unterlassungssünde auf sich laden, wenn er darauf verzichtet, das Zeremonialgesetz in den Kreis der religiösen Belehrung einzubeziehen, da auf die Beobachtung desselben im Elternhaus noch Gewicht gelegt wird. Während meiner Lehrtätigkeit an der zweiten Staatsrealschule im zweiten Bezirk ist es mir öfter widerfahren, dass bei gegebenen Anlässen, wie z. B. der Geschichte des Kampfes, den Jakob mit dem Nachtgeist geführt, wobei jenem die Hüftpfanne verrenkt wurde, oder bei der Erzählung von den Vorbereitungen, die Noah für die Sintflut getroffen, wobei er eine Anzahl von reinen und unreinen Thieren in die Arche genommen. ich von den Schülern aufgefordert wurde, ihnen das Wesen von „Koscher" und „Trefah", wie das der Speisegesetze überhaupt zu erläutern. Nachdem ich alsdann die Gelegenheit benützte, um in einer Reihe von Vorträgen in begeisterten Worten den hohen sittlichen und erziehlichen Wert hervorzuheben, der allen diesen Gesetzen innewohnt, konnte ich eine allgemeine Befriedigung nicht nur bei den Schülern, sondern auch bei den Ellern wahrnehmen, die nicht umhin konnten, im mündlichen und schriftlichen Wege mir Dank zu sagen, datz ihre auf Erhaltung eines „jüdischen Hauses" gerichteten Bestrebungen von mir in der Schule unterstützt werden. Freilich, in Brünn. Karlsbad. Eger, in den westlichen Bezirken Wiens und vielen anderen Gemeinden wird derartiges nur selten Vorkommen. Will man aber auf diese Kategorie von Elternhäusern Rücksicht nehmen, so wird der Religionslehrer mit der Lehre des Versöhnungstages so ziemlich das Auslangen finden, da dieser das einzige ist, was von den Ellern in religiöser Beziehung ernst genommen wird. Wo soll da die Rücksicht beginnen und wo soll sie aufhören? Aehnlich verhält es sich mit dem Hebräischen. Eine zehnjährige Erfahrung lehrt mich, datz, nachdem die Anfangsschwierigkeilen im Lesen. Grammatik und Aneignung eines bestimmten Vokabelschatzes überwunden sind, 30—50 Prozent der Schüler in jeder Klasse eine positive Freude an der hebräischen Lektüre empfinden, die in demselben Matz wächst, wie die Fähigkeit, neues selbsttätig zu finden und selbständig milzuarbeiten. Der andere Teil, der nicht folgen kann oder folgen will, bleibt in der Regel auch in anderen Gegenständen zurück, würde aber, dem religiösen Triebe, nicht der Not gehorchend, zu der nämlichen Freude gelangen, stände nicht der Hinderer an seiner rechten Seite, um ihn daran zu hindern. Wenn aber zehn Gerechte in einer Stadt sich befinden, darf man diese ohne weiteres zerstören? Kann man wissen, ob nicht aus dem einen oder anderen einst ein jüdischer Kämpe wird, in dessen Herzen der in der Schule angefachte Funke der Liebe und Begeisterung für jüdische Lehre und jüdisches Denken und Leben zur mächtig lodernden Flamme emporschlägt. Das Judentum kann nie und nimmer auf diesen einen verzichten, und was mich betrifft, möchte ich mein Gewissen nicht mit dem Bewusstsein belasten, durch Opportunitätsrücksichten meinem Volk diesen Mann vorenthalten zu haben.

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