Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 10 (5.3.1909)
- Date
- 1909-03-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 164 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 10 Zeitungsartikelschreibers, vielmehr aber auf das solide Gebühren der Institute an, die obendrein noch mehr Vorteile dem interessierten Publikum bieten, als die sogenannten deutschen Institute. Es ist daher nur selbstverständlich, daß die Tschechen im Laufe von einigen Jahren in Wien zu einem ganz bedeutenden wirtschaftlichen und durch diesen natürlich auch zu einem politischen Einfluß kommen werden. Was den Tschechen möglich war, darf dem bodenständigen Wiener Judentums, daß am wirtschaftlichen Aufschwünge Wiens nicht ganz unschuldig ist, nicht unmöglich sein. Das Mitglied des Vertreterkollegiums und des Vorstandes der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, Herr Mar Frank, hat in seiner Eigenschaft als Finanzreferent voriges Jahr, gelegentlich der Budgetberatung, der Errichtung ein., jüdischen Gemeindesparkasse in Wien Erwähnung getan, (über deren Zweckmäßigkeit und den vorauszusehenden Erfolg hat sich Schreiber dieser Zeilen in einem in diesem Blatte erschienen Artikel geäußert). Leider scheint Herr Frank, der allein infolge seiner Unabhängigkeit, seiner überaus reichen Fachkenntnisse am besten geeignet wäre, diese seine Idee zu verwirklichen, seitdem er diesen Antrag vor dem kompetentesten Forum der Wiener Iudenschaft stellte, nichts für die Realisierbarkeit derselben getan zu haben. Pflicht des Herrn Frank ist es, seine Ideen, die ja auch seitens der Wählerschaft gelegentlich der letzten Kultuswahlen mit Beifall ausgenommen wurden, in Taten umzusetzen. Er wird dann das Verdienst für sich in Anspruch nehmen dürfen, für das Judentum mehr geschaffen zu haben, als die Vertreter der Juden im Parlament. Nicht nur die Schaffung einer Gemeindesparkasse ist möglich, ebenso möglich ist die Errichtung einer Lebensversicherungsgesellschaft, ähnlich der der Kommune Wien. Daß sich aus der \ Mitte der hiesigen Juden Personen finden könnten, die zumindest so fähig sind, wie die Personem die an der Spitze der kommunalen Versicherung stehen, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Die Zweckmäßigkeit einer Lebensversicherungsgesellschaft von Juden für Juden kann nicht bestritten werden, die Zahl der versicherten Juden ist im Verhältnisse zu den Nichtjuden eine viel größere und zwar deshalb, weil der Jude fast nur auf den Handel und die freien Berufe angewiesen ist und für die Versorgung seiner Witwen und Waisen, sowie für seine Invalidität selbst bedacht sein muß. Mögen unsere Finanziers und Großindustriellen nur einen ganz kleinen Teil ihrer Aktien der in- und auch ausländischen Versicherungs - Gesellschaften verkaufen und mit dem Erlös derselben eine Versicherungsgesellschaft gründen! Offiziell muß sie keine jüdische Firma tragen, aber im jüdischen Sinne kann sie wirken. Der Verwaltungsrat darf aber nicht eine Sinekure für schiffbrüchige Aristokraten und gewesene Minister oder Sektionschefs werden, die mit Hilfe des jüdischen Kapitals sich einen ruhigen Lebensabend sichern und unter Umständen dann noch für klerikale oder antisemitische Politik agitatorisch tätig sind. Nicht durch die Betreibung deutschnationaler oder, wie es in der letzten Zeit modern wurde, deutschdemokratischer und Freie Schule-Politik kann dem Judentume geholfen werden, geholfen kann ihm nur werden durch eine zielbewußte unauffällige Wirtschaftspolitik. Die Initiative muß von Wien ausgehen, und ganz Oesterreich wird dem Beispiele folgen. Die Mitglieder des Wiener Kultusvorstandes und anderer großen jüdischen Vereinigungen dürfen dabei nicht die letzten sein. I. Grobtuch. Abweisung des Gnadengesuches für Leopold Hilsner. Bekanntlich hat der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Elbogen namens der Mutter des Leopold Hilsner, Frau Marie Himmelreich, ein Gnadengesuch an den Kaiser gerichtet. Ungefähr dreißigtausend Personen, die allen Berufs- und Gesellschaftsschichten angehörten, sprachen Herrn Dr. Elbogen ihre Zustimmung zu der von ihm eingeleiteten Aktion aus und ermächtigten ihn, ihre Unterschrift unter das Gnadengesuch zu setzen. Heute erhielt Dr. Elbogen von dem Kreisgerichte Pisek folgenden Beschluß zugestellt: „Das k. k. Kreisgericht in Pisek hat nach Anhörung des k. k. Staatsanwaltes, das von seiten des I. U. Dr. Friedrich Elbogen als Vertreters der Frau Marie Himmelreich, Mutier des Leopold Hilsner, eingebrachte mit Erlaß des k. k. Justizministeriums vom 20. Februar 1909, G. Z. 5286/9, anher im Sinne des § 411, StPO., zur Amtshandlung abgetretene Gesuch um a. h. Nachsicht des Restes der dem Leopold Hilsner wegen Verbrechens des gemeinen Meuchelmordes und der Verleumdung zuerkannten, lebenslänglichen schweren Kerkerstrafe zurückstewiesen, weil keine wichtigen Gründe für die angesuchte gnadenweise Nachsicht dieser Strafe vorliegen, weshalb das gefertigte k. k. Kreisgericht nicht in der Lage ist, den Leopold Hilsner, welchem bereits die mit Urteil vom 14. November 1900, G. Z. Vr. 174/00/776, ursprünglich zuerkannte Todesstrafe von Sr. k. und k. Apostolischen Majestät allergnädigst nachgesehen wurde, und dem von seiten des k. k. Obersten Gerichtsals Kassationshofes infolgedessen die lebenslängliche Strafe des schweren Kerkers bemessen worden ist, wiederholt der a. h. Gnade zu empfehlen. Pisek, am 27. Februar 1909. Hromadko m. p." Herr Dr. Elbogen -gedenkt nunmehr, wie. er uns mitteilt, auf Grund eines in seine Hände gelangten neuen, höchst bedeutungsvollen Materials an die Generalprokuratur ein Gesuch um Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu richten. Jüdische Studenten. Es dürfte in diesen Tagen der akademischen Kämpfe der Erwähnung wert sein, daß es bereits im 18. Jahrhundert an der Wiener Universität jüdische Hochschüler gegeben hat. Besonders interessant ist nun die Tatsache, daß die jüdischen Hochschüler, in dem Dokument, das ihrer Erwähnung tut, als die Studenten der „jüdischen Nation" bezeichnet werden. Bekanntlich war selbst zu der Zeit Kaiser Josefs des Zweiten noch nicht allen Juden das Niederlafsungsrecht gewährt; nur wenige „Tolerierte" hatten unter fortgesetzten großen Geldopfern sich das Aufenthaltsrecht erworben. Unsere Urkunde verleiht dieses Recht allen Juden, die an der Wiener Alma mater sich ihrer Studien befleißigen und hat folgenden Wortlaut: „Den in Wien befindlichen Studenten der jüdischen Nazion wird nur unter der Bedingniß gestattet, fich aufzuhalten, daß fie bey der N. Oe. Regierung monatlich von ihren Lehrern ein Zeugnis ihres Fleißes und guten Fortgangs in den Wissenschaften beybringen. Doch ist dabey Sorge zu tragen, damit fie unter dem Vorwände des Studiums keinen Handl treiben, und dadurch die Bürger, oder die eine Toleranz zahlenden Juden beeinträchtigen. Hofentschließung vom 5. Juni 1783." Nebst der bereits oben erwähnten Bezeichnung „Studenten der jüdischen Nation" ist an dem Hofdekret noch die Fürsorge gegen die Handelstätigkeit der jüdischen Studenten bemerkenswert. Man darf nun keineswegs glauben, daß die jüdischen Studenten ihr Studium vernachläffigt und Handel getrieben haben; wohl aber hatten zahlreiche jüdische Kaufleute, die keine Aufenthaltsbewilligung erhalten konnten, sich an der Universität inskribiert und sich als Studenten angemeldet und dadurch Grund zu obiger sonderbaren Verordnung gegeben. Paul D—t.