Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 9 (26.2.1909)
- Date
- 1909-02-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 144 Nr. 9 Dr. Blochs Wochenschrift. hypnotisierenden Einfluss ausübte, derart, dass einem Entlastungszeugen sji'ort das Stigma aufgeprägt wnrde, er sei einmal wegen Betruges in Untersuchung gestanden, — keineswegs aber ist er verurteilt worden, was geflissentlich verschwiegen wurtle. wogegen des Hauptbelastungszeugen Vorstrafen —ebenfalls mit Absicht — verschwiegen wurden. Und der Initiator selbst dieses ganzen, unserer Justizpflege des 20. Jahrhunderts zur ewigen Schande gereichenden „Prozesses“, der Redakteur eines Provinzblättchens hatte offenbar nur den Ehrgeiz, seinen Ruhm wieder aufzufrischen, der im Jahre 1893 durch einen missglückten Versuch der RitualmordVerdächtigung eines Schächters arg gelitten hatte, Indem er zu 14 Tagen Kerker verurteilt worden war. Ohne dessen Allianz mit einem der skrupellosesten Agitatoren in Wien* von dem sich schon die eigene Partei abgewendet hatte, wäre dieser unselige Abschluss einer unedlen Uampagne niemals erreicht worden! Dieselbe vorgefasste Meinung, die in jedem jüdischen- Mitbürger einen Ritualmörder erblicken lässt, herrschte allgemein vor. Sogar die lokalen Gerichtsärzte mussten erst durch ein wissenschaftliches Gutachten der tschechischen, medizinischen Fakultät Prag belehrt werden, dass die Leiche der unglücklichen Hruza nicht blutleer, sondern mit jener Menge Blut erfüllt vorgefunden worden sei, welche den Tatumständen entsprach. Mit welcher Leichtfertigkeit und Böswilligkeit immer schon in der Geschichte die Juden der Ritualmorde beschuldigt wurden, ist bekannt. Nur selten war das Judentum so glücklich, dass ihm Päpste von so hoher Geistes- und Gemütsbildung als rettende Engel zur Seite standen, wie Se. Heiligkeit Sixtus V., der im Falle Simon von Trient (1754) nicht ruhte, bis der wahre Schuldige ans Tageslicht gezogen war — der christliche Trientiner Insasse Zanesius, welcher aus Rache für einen verlorenen Prozess ein christliches Kind mordete, um sodann die Juden dieses Verbrechens beschuldigen zu können — ebenso Se. Heiligkeit Papst Clemens XIIi., welcher 1760 den Beweis erstellen liess, dass in Wolhynien ein christlicher Vater sein eigenes Kind mittels Schnittwunden verletzt hatte und sodann die Juden dieser Tat zieh!- ....... Wiederholt bis in die allerneueste Zeit haben sich, wie erwähnt, die Fälle immer wieder ereignet, dass Juden des Ritualmordes geziehen wurden : so wurde im Mai 1906 in einem Orte Ungarns, in Szarazbero, die Leiche eines zehnjährigen Mädchens mit durchschnittenem Halse aufgefunden. Sofort entstand und verbreitete sich das Gerücht von einem Ritualmord. Jedoch gelang es der Gendarmerie, den wahren Täter festzustellen, der direkt eingestand, den Hals mit einem Messer durchschnitten zu haben, um den Verdacht auf die Juden zu lenken. Konnte aber H i 1 s n e r schon nicht des Verbrechens an der Hruza überwiesen werden, um wie viel weniger gelang es, ihm auch den Fall Klima zu beweisen? Nicht einmal der Ort, wo das Verbrechen geschah, konnte sichergestellt werden. Die wissenschaftliche Untersuchung über die angeblich blutigen Kleider Hilsners ergaben ein negatives Resultat worauf stützte sich somit die Anklage und das Urteil? — Auf nichts als vage Vermutungen! Während aber Lokalbehörden im Vereine mit dem freiwillig zu Hilfe geeilten, privaten Gerichtshof, oft mit den unerlaubtesten Mitteln einseitig und stets nur nach der einen Richtung hin die Untersuchung pflegten, wurde es verabsäumt, auch andere in den Kreis der Untersuchung einzubeziehen und die wirklich Schuldigen konnten entkommen. Gleichwie das Märchen vom »Bluten« der Hostien — das so vielen Unglücklichen entsetzliche Marter und den Tod brachte — sich bei objektiver Prüfung als unhaltbar .erwies, indem die mikroskopische Untersuchung die Bildung rötlicher Keimpilze feststellte, so ist heute der Blutaberglaube . für Gebildete längst abgetan. Was bleibt aber dann übrig von den Motiven für Hilsners Mordtaten, da auch ein anderes nicht erwiesen werden konnte? Wozu dann die ungeheuere vorausgegangene und in Szene gesetzte Hetze! Wie viele Ritualmordanklagen zerstoben in Nichts bei ruhigem, von vorgefasster Meinungfreiem Verfahren. Tisza-Eszlar, Xanten, Könitz sind lediglich die Etappen aus der allerneuesten Geschichte, denen sich ein Vorfall aus dem Jahre 1772 in Doudleb (Böhmen) anreiht, bei welchem es dem energischen Einschreiten der Behörde gelang, einen wirklichen Verbrecher, einen Wüstling, Kykla, der gegen Ostern, einen Knaben und ein Mädchen geschlachtet hatte, der verdienten Strafe (in Königgrätz) zuzuführen und die Juden vor dem drohenden Ansturm des Pöbels zu schützen; Nicht in Rücksicht auf die Person des Angeklagten, sondern lediglich in Ansehung des erhabenen Wahrspruches »Justitia regnorum fundamentum« fühlen sich die ehrfurchtsvollst Unterzeichneten gedrängt, an die unerschöpfliche Gnade Eurer Majestät zu appellieren, mit der alleruntertänigsten Bitte, Euere Majestät geruhe einem schreienden Unrecht abzuhelfen, das umso weniger zur Ehre des Vaterlandes gereichen kann, als es in ganz mutwilliger Weise, durch Umtriebe von verschiedenen Seiten herbeigeführt wurde; Umtriebe ähnlicher Art wie sie schon der erlauchte Vorfahr und Begründer der ruhmreichen Dynastie, der unvergängliche, edle König Rudolf von Habsburg in Erlässen an die Behörden zu rügen für nötig erachtete *) und unter welchen seinerzeit auch die Christen im Anfang ihres Bestandes genau so entsetzlich zu leiden hatten. In tiefster Ehrfurcht Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Und nun zum Schluß noch die Eingabe an das Justizministerium, welche wie folgt lautete: Hohes k.k. Justizministerium! Am 21; Dezember 1908 überreichte der Verein zur Abwehr des Antisemitismus ein Begnadigungsgesuch für Leopold Hilsner in der Kabinetskanzlei Sr. Majestät des Kaisers. Nicht so sehr um die Bitte vorzubringen, die im Gesuche angeführten Gründe einer wohlgeneigten Würdigung unterziehen zu wollen — Befreiungsgründe die einem hohen Justizministerium ohnehin bekannt sind — als weil mittlerweile eine Verschärfung der Situation eingetreten, dadurch, dass; die Mutter Hilsners allem Anscheine nach hoffnungslos erkrankt ist, wagt es der ergebenst Unterzeichnete Vereinsvorstand, in der Annahme, dass das Gesuch einem hohen Justizministerium zur Aeusserung überwiesen wird, das Ansuchen zu stellen, dem rein menschlichen Gefühle den breitesten Raum gewähren, Gnade und Mitleid walten lassen zu wollen, angesichts der furchtbaren Seelenqual zweier Menschen, die ebenso wie alle anderen, den elementarsten Regungen unterworfen sind. \ . Welches Empfinden könnte für eine Mutter schrecklicher sein, als ihren Sohn vor dem ewigen Abschied nicht gesegnet zu haben?! Selbst wenn sie von Mordtaten seinerseits überzeugt wäre — selbstverständlich ist das Gegenteil der Fall — könnte sie als einfaches religiöses Weib nichts anderes empfinden: in ihren Augen bleibt er doch immer ihr Einziges, ihr Lebensinhalt! Umgekehrt müsste auf den Sohn die Nachricht von dem erfolgten Ableben seiner Mutter, ohne dass er sie zum letzten Male gesehen, wie ein neuer unverschuldeter Donnerschlag zermalmend wirken. — Der ergebenst Unterzeichnete Vereinsvorstand glaubt daher, wenn schon nicht andere, sachliche Gründe zur Gewährung -seiner Bitte führen sollten, den Weg zum Herzen einschlagen zu dürfen und bittet inständigst im Namen der Humanität, der ewigen und einzigen Menschen- und Kindesliebe, seinem Ansuchen geneigtest : Folge, bezw. das Gesuch in diesem Sinne begutachten zu wollen. Wien im Jänner 1909. In grösster Ehrerbietung Verein zur Abwehr des Antisemitismus in Wien, Wenn auch vorläufig eine weitere Aktion in dieser Angelegenheit nicht sogleich erfolgen kann, so soll die Hoffnung auf einen endlichen Sieg der Gerechtigkeit nicht aufgegeben werden. — Dom Jahrmarkt des Lebens. Barbarismus deutschnationaler Studenten. In der Volkshalle des Wiener Rathauses fand letzten Freitag die Generalversammlung des „Vereines zur Pflege kranker Studierender" statt, die zu stürmischen Szenen führte. Die Verlegung der studentischen Versammlung, die sonst stets im Hörsaale stattfinden konnte, in eines der größten Versammlungslokale Wiens geschah infolge einer außerordentlich starken Agitation, namentlich der Deutschradikalen, die von deren Gegnern durch Flugzettel erwidert worden war. Auf der Tagesordnung der Versammlung stand nämlich ein Ausschußantrag, der bezweckte, die ausländischen Studenten an der Wiener Universität, namentlich die hier studierenden Ruffen, der Wohltaten des akademischen Kranken- .pflegevereines zu berauben, indem ihnen durch eine Erhöhung der Beiträge auf das fast Vierfache, 20 Kronen als Mitgliedsbeiträg und 10 Kronen Beitrag zum Stammkapital, der Beitritt unmöglich gemacht werden sollte. Der entsprechende Betrag für Inländer ist 6 Kr. und 2 Kronen, also zusammen 8 Kronen statt 30 Kr. ... Der Obmann des Vereines Jurist Fritz erstattete den Tätigkeitsbericht. *) Raynaldus »Annales ecchsiastici Tom XIII.