Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 9 (26.2.1909)
- Date
- 1909-02-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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>Jir. 9 Seile 14^ Dr Blochs Wochenschrift. zur Veranlassung ihrer „Nichtbefähigung" (?!) für-einen höheren Posten genommen. Wieder anderen wurden kleine Formfehler im schriftlichen Dienstverkehr zur VerttiUapuug ihrer U.bergajuug und tounqueiueii Gummierung. — Und hierbei fauö Uriel willige Helfershelfer in vielen ihm untergeordneten Sanitätschefs, von denen einer, der Generalstabsarzt M a u t e n d o r f e r im 11. Korps, sich in d ieser Beziehung sogar besonders bemühte. Er wurde hierfür auch ganz besonders ausgezeichnet. Welche Gedanken und Empfindungen müssen sich bei rechtlich Denkenden regen, wenn man vernimmt, daß der Chef des militärärztlich.en Korps einem hohen Offizier gegenüber, der sich für einen präterierten jüdycyeu Muuaiurzt bei ihm mrweudele, zur Aulwort bekommt: „Wen ich einmal b.graben habe, den grabe ich nicht mehr aus!!** ■ — Allerdings hätte er — und hierin liegt eine teilweise Entschuldigung für Uriel — diese dem Rassenhasse dienende Arbeit nicht so ungestört vollführen können, wenn die maßgebenden Faktoren neben und über ihm nicht eines Sinnes mit ihm gewesen wären. Und in dieser beklagenswerten Tatsache liegt der Schwerpunkt der Situation. Und wenn dieses von Ritter von Uriel geschaffene oder doch hier eingebürgerte System von seinen Nachfolgern — wie es allen Anschein hat — weiter gepflegt und erhalten werden wird, so müssen hierüber gerechte Bedenken aufsteigen, nicht bloß über den Faustschlag, welcher der auch im Dienstreglement für das Heer proklamierten Elaubenstoleranz und Gleichberechtigung ins Angesicht versetzt wird, sondern auch über den hierdurch chronisch gewordenen Mangel an Militärärzten, da bekanntlich die medizinischen Fakultäten noch immer von einer größeren Zahl Luden als Christen frequentiert werben, andererseits aoer alyolvierte christliche Aerzte allen Lockungen zum Eintritte in das Militär widerstehen, da sie die mllitärärztliche Laufbahn als nicht so aussichtsreich anfehen, wie sie vom Uriel-System gepriesen wird. Und nun fragen wir, können es diejenigen vor Gott und den Menschen, ja, vor ihrem eigenen Gewissen verantworten, die eine so große Zahl unbestritten tüchtiger, stets pflichttreuer, um das Wohl der ihnen anvertrauten kranken Soldaten besorgter Aerzte aus dem Heere, zum Schaden desselben, nur deswegen hinausdrängten, weil sie Juden sind, und sie vorzeitig zwingen, ihre noch leistungsfähigen Kräfte der Armee und dem Staate zu entziehen? Die Hinausgedrängten aber und deren Familiew in den Zustand der Trauer, der Erbitterung und des öden Gefühles der vorzeitigen Arbeitsunfähigkeit zu versetzen, wobei viele von ihnen der materiellen Einschränkung, um nicht zu sagen Entbehrung preisgegeben sind? Und wieviel Schaden ist dem Staatssäckel durch die vielen voraussichtlich langjährigen Pensionen verursacht! Doch dies alles scheint Nebensache zu sein — die Hauptsache, der Hauptzweck ist erreicht, ist durch Ritter von llriel erreicht, gegen! das Staatsgrundgesetz — wofür ihm Auszeichnungen zuteil geworden sind, wie solche vor ihm noch kein Chef des militärärztlichen Korps erlangt hat. llnd gerade hierin ist das bezeichnende Symptom einer traurigen, vom Rassenhasse erfüllten Zeitepoche zu sehen. — Wenn, woran ja nach dem Gange der Geschäfte nicht zu zweifeln ist, wieder einmal eine bessere Zeit der Duldsamkeit und Gerechtigkeit kommen wird, dann wird man — si parva licet componere magnis — mit Trauer und Mitleid auf die „Periode llriel" zurücksehen. Auf daß jene bessere Zeit so bald als möglich in die Erscheinung trete und die soeben abgeschlossene, unglückselige Periode der Vergessenheit anheimgebe, das wünschen wir aus . der Tiefe unseres patriotischen Herzens!— Ein Moment spricht für den Anbruch einer besseren Zeit: die Ernennung eines llniversitätsprofessörs "zum Chef des militärärztlichen Korps. Professoren der medizinischen Fakultät betätigen sich in der Regel in liberalem und tolerantem Sinne. Dies hoffen wir auch vom neuen Chef! — Wien, im Februar 1909. Zurückgewiesen — «»ege« mangelnder Legitimation In der Affäre H i l s n e r hatte der Verein zur Abwehr des-Antisemitismus den 2. Dezember .1908 abgewartet und sodann, da die stille Hoffnung auf Begnadigung nicht erfüllt wurde, ein Gnadengesuch an Se. Majestät den Kaiser gerichtet. Kurze Zeit darauf fand sich der genannte Verein infolge der Erkrankung von H i l s n e r s Mutter veranlaßt, in einem Schreiben an das k. k. Justizministerium und in der Voraussetzung, daß das Majestätsgesuch mittlerweile demselben zur Begutachtung überwiesen sei, dasselbe angesichts der veränderten Sachlage der wohlwollenden Beurteilung zu empfehlen. Auf beides langte nun dieser Tage die Antwort, und zwar auf dem 'Umwege über das Kreisgericht Pi sek ein. Wir können uns nicht versagen, dieses interessante Schriftstück vollkommen wortgetreu wiederzugeben. Es lautet: Nr 171/00 904. An den Verein zur Abwehr des Antisemitismus, Wien, II., Castellezgasse 1. Das k. k. Kreisgericht in Pisek Aht. VII hat nach Anhörung des k. k Staatsanwaltes das von Seite des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus in Wien eingebrachte mit dem Erlasse des k. k. Justizministeriums vom 21. Jänner 1909, Qt.-Z. 1466/9, resp. vom 5. Februar 1909, G.-Z. 3774/9 gemäss § 411 St,-P.-0. anher zur weitereu Verfügung abgetretene besuch samt Nachtrag, in welchem die Bitte gestellt wird, womit dem Leopold Hilsner, welcher mit dem Urteile des k. k. Kreisals Schwurgerichtes in Pisek vom 14. November 1900, G.-Z. Nr 171/00 --T7$~— des in den §§ 134, 135 Z. 4 und § 136‘St.-Ges, bezeichneten Verbrechens des gemeinen Meuchelmordes, sowie des im § 209 St.-Ges. bezeichneten Verbrechens der Verleumdung schuldig erkannt und deshalb nach § 136 St.-Ges. zur Todesstrafe verurteilt wurde, dem jedoch diese Strafe von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 11. Juni 1901 allergnädigst nachgesehen worden ist, worauf der k. k. Oberste Gerichts- und Kassatiönshof über Leopold Hilsner die Strafe des lebenslangen schweren Kerkers zu verhängen befunden hat, diese Strafe im Wege der Allerhöchsten Gnade nachgesehen werde — : . . zurückgewiesen — da der genannte Verein zur Ueberreichung des ober wähnten Gnadengesuches nicht legitimiert ist. K. k. Kreisgericht in Pisek, Abt. VII, am 13. Februar 1909. Unterschrift. An den Verein zur Abwehr des Antisemitismus Wien, II, Castellezgasse 1 Also aus rein formalen Gründen ab-, beziehungsweise zurückgewiesen! Sollte es gerade dem Kreisgericht und Staatsanwalt in Pisek nicht bekannt sein, daß Hilsner aus seinem Kerker heraus wiederholt den Ruf der Verzweistung hat erschallen lassen? Sollte der Verein zur Abwehr erst die spezielle Legitimation sich dafür einholen, daß er die herzzerreißendste Bitte um Befreiung aus der furchtbaren Kerkernacht zu seiner eigenen machen dürfe? Sollte dem armen Opfer einer merkwürdigen Rechtspflege auch noch d i e Tortur angetan werden, einen Hoffnungsschimmer in ihm zu entzünden, der sich sodann als trügerisch erweisen konnte?! Auf alle diese Erwägungen weiß ■ y