Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 3 (15.1.1909)
- Date
- 1909-01-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 3 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 45 Die wirtschaftliche Boykottierung der Juden. Die „O est err e ichi s ch-Israelitische Union" eröffnet ihren diesjährigen Vortragszyklus am 11. d. M. mit einem Vortrage des Hof- und Gerichtsavokaten Doktor Rudolf Schwarz-Hill er über das Thema: Staatsbürgerrecht und Boykott", das durch den jüngsten Boykotterlaß des Ministerpräsidenten besonders aktuell geworden ist. Der Versammlung, welcher Präsident Sigmund Mayer präsidierte, wohnten unter Anderm Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner, Gemeinderat Dr. Hein, Rabbiner Dr. G e l b h a u s, Bezirksrat N e u st a d t l, die Börsenräte P o l l a k und Beer u. A. bei. Der Vortragende schilderte einleitend die historische Entwicklung des Boykotts und gab in großen Zügen eine wissenschaftliche Einteilung dieses gefährlichsten, aller modernen wirtschaftlichen und sozialen Kampfmitteln. Auf die uns gegen den Boykott zur Verfügung stehenden Rechtsmittel übergehend, zitiert Redner die Aeußerungen namhafter Theoretiker und tritt der Ansicht des Professors Philippovich entgegen, daß sowohl der Boykott wie die Verrufserklärung durch schwarze Listen in der Form eine unanfechtbare Betätigung der Freiheit der Person enthalte und daß es.jedem überlassen sein müsse, zu verkehren, mit wem er wolle. Redner weist an der Hand von Beispielen nach, daß gerade die moderne Wirtschaft vom Staate verlangt, daß er schützend und ausgleichend eingreife in das Verhältnis zwischen wirtschaftlich Starken und Schwachen. Noch weniger aber könne man Philippovich zustimmen, wenn er sagt, daß die gesetzliche Behandlung dieser Fragen eine ganz ungenügende sei und daß meist jede Handhabe zum Einschreiten fehle. Gerade wir in Oesterreich wären durch den § 302 St. G., sowie durch die weitgehende Auslegung, welche dieser Paragraph in den Plenarentscheidungen des Obersten Gerichtshofes gefunden hat, theoretisch in ausgiebigster Weise geschützt, und wenn es auch nicht immer möglich sein mag, die Urheber der Bewegung ausfindig zu machen, so kann man doch beinahe immer ihre Verbreiter verantwortlich halten. Auf den Erlaß des Ministerpräsidenten übergehend erklärt Redner, daß eben mit Rücksicht auf die bestehenden Bestimmungen des Strafgesetzes und der Staatsgrundgesetze eine unmittelbare Veranlassung zu diesen: Erlasse nicht gefunden werden könne. Wenn trotzdem der Regierungschef dieses Staates, in welchem die Krone im Patent vom 26. Februar 1861 die Grundgesetze feierlich beschworen, über dieselben auch stets treu gewacht und ihre Nachfolger auf dieselben verpflichtet hat, in welchem Die Minister und alle Beamten den Eid aus die Verfassung geleistet haben, sich veranlaßt sieht, die Unterorgane an ihre Pflicht zu erinnern, so bedeutet dies das Bekenntnis, daß die Wahrung dieses wesentlichsten Grundgesetzes bisher zumindest von den unteren Behörden vernachlässigt wurde. Sehr merkwürdig sei es, daß der Ministerpräsident vom Boykott als von einer „neuestens" zutage tretenden Erscheinung spreche, denn man kann wohl nicht annehmen, daß Herrn von Bienerth von dem im ganzen Reiche gegen die Juden seit Jahren konsequent betriebenen Boykott nichts bekannt sei, der oft genug in Gewalttätigkeiten ansgeartet ist. Es muß daher auf das Entschiedenste dagegen Protest erhoben werden, daß der Chef der Regierung, indem er lediglich gegen den nationalen Boykott auftritt, während gesetzlich jede Art von Boykott, also auch der konfessionelle Boykott, strafbar ist, seine Organe geradezu zur einseitigen Ausübung der Gesetze auffordert. Redner zitiert die Gegen-Eingabe der „OesterreichischJsraelitischen Union" und führt sodann eine große Anzahl 'von Fällen an, in welchen das Rechtsschutzbureau der „Union" wirksam gegen die Boykottierung jüdischer Geschäftsleute eingeschritten ist, und mahnt zum Zusammenschlüsse aller Gruppen und Schichten des Judentums zur energischen Abwehr des gemeinsamen Feindes. Den Ausführungen des Vortragenden folgte eine Diskussion, in deren Verlauf Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner das Wort ergriff, um darauf hinzuweisen, daß der Erlaß wohl nicht der Initiative des Ministerpräsidenten entsprungen sei. Man war gezwungen, gegen den nationalen Boykott aufzutreten, weil man die Verstimmung Deutschlands, des einzigen Bundesgenossen in diesen schweren Tagen, fürchten mußte. Das kläglichste, sagt Redner, ist. daß bei uns nicht nur Einzelne sondern gerade die Behörden gegen die Juden auktreten. Wenn man weiß, daß in der Hauptstadt des Reiches der Bürgermeister, der Gemeinderat, die Landes- und viele Staatsbehörden die Juden boykottieren, kann es nicht wundern, wenn Einzelpersonen und Parteien sich dieses Mittels bedienen. Wenn der Ministerpräsident von seinen Organen verlangt, daß sie den Gesetzen Geltung verschaffen, dann möge er darauf sehen, daß diese Organe selbst den Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes nicht verletzen, der festlege, daß die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind. Redner verweist gleichfalls auf die energische und umfassende Rechtsschutzarbeit der „Union", auf deren Boden sich alle Juden vereinen müßten, um vor allem ihre Menschen- und Staatsbürgerrechte zu schützen. Dr. Jakob K o h n vertritt in maßvoller Weise den jüdisch - nationalen Standpunkt. Man müsse eine einheitliche politische Armee der Juden schaffen, um sich im Kampfe siegreich zu behaupten. Es gehe nicht länger an, daß die Juden in verschiedenen nationalen Lagern gegen einander die Waffen schwingen. Dr. Karl L i f c z i s begrüßt es mit Genugtuung, daß die „Union" wieder zu der bewährten Tradition zurückkehre, allen jüdischen Anschauungen und Parteimeinungen in ihrer Mitte freie Aussprache zu gewähren, und daß sie nicht in den Dienst einer einzelnen Partei treten wolle. Auch er zollt dem Rechtsschutzbureau uneingeschränktes Lob und mahnt zur Einigkeit. Der Vereins-Sekretär betont, daß der Ministerpräsident durch die Eingabe der „Union" veranlaßt wurde, in seiner jüngsten errenhausrede nicht mehr von nationalen, sondern vom Boykott in Allgemeinen und dessen „rassenmäßiger Ausnützung" zu sprechen, und daß er die Chefs aller K r o n! ä n d e r, also nicht bloß von Böhmen und Mähren, angewiesen habe, der Boykottbewegung energisch entgegenzutreten. Redner beantragt eine Resolution, die ihre Spitze gegen die einseitige Auslegung der Gesetze richtet und einstimmig angenommen wird. Es sprachen noch die Herren Oberinspektor Engel namens des Abwehr-Vereines und Direktor Kraus im Sinne einer kraftvollen Zusammenfassung aller Juden znr Selbstverteidigung, worauf die Versammlung mit herzlichen Dankesworten des Vorsitzenden geschlossen wurde. Die Reform der Kultusbefteuerung. Löbliche Redaktion! In einer der letzten Nummern Ihrer Wochenschrift ist die Eingabe einer Bezirkskommission abgedruckt, worin die Anregung gegeben wird, zwecks Abfassung der Kultussteuervorschreibungen die Einsichtnahme in die Zinslisten anzustreben. Wie mir erinnerlich, hat die israelitische Kultusgemeinde vor einiger Zeit versucht, das Recht zu erlangen, die Personaleinkommensteuer-Bekenntnisse als Grundlage für die Steuerbemessung zu verwenden, doch haben die Behörden dieses Ansuchen abschlägig entschieden. Durch einen Vortrag des Herrn k. k. Finanzkommiffärs Dionys Cigalle im Wiener Kaufmännischen Vereine über die Steuergesetze wurde nun darauf hingewiesen, daß bei der Bemesiung der Militärtaxe (Gesetz vom 10. Februar 1907, § 3, Absatz 2, 3) die Steuerbehörden verhalten find, den die Militärtare bemeffenden Behörden die Personaleinkommensteuer bekanntzugeben , welche dem Militärtaxpflichtigen vorgeschrieben worden ist.