Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 26 (1909)
- Issue
- 2 (8.1.1909)
- Date
- 1909-01-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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, i^i*.-«D».>vM^M>>. w», ry Seite 24 De. Llocb's Mocdensebritt. Diese war es vorzüglich, welche von den Herrschaftszentren Babylon und N'ueveh als das eigentliche Gebut angesehen wurde, über welches zu herrschen die höchste Ehre war. Die anderen der Unkultur ungehörigen Länder wurden als zum Reich nur in einem losen Verhältnis stehend gedacht. Die Ueberlegenheit der Kultur über die Unkultur erfüllte den jeweiligen herrschenden Stamm mit Stolz, die militärischen und politischen Erfolge steigerten! sein Selbstbewußtsein und ließen ihm die an den äußersten Grenzen des Reiches in der Unkultur oder Halbkultur stehenden Völker und Länder als minderwertig erscheinen. War schon durch die altorientalische Lehre der Grundsatz ausgesprochen, jedem Volke und Laude seine politische Selbständigkeit zu lassen, ein Prinzip, dem'das Bewußtsein eines ethnischen gemeinsamen Ursprunges, welches ^niemals völlig entschwunden war, zu Hilfe kam, so dehnte man das Weltimperium auf die nichtsemitischen Nationen und Gebiete in einer noch weniger straffen Weise aus. Die semitischen Länder, welche in der Kultur standen, betrachtete man als zum Reiche unmittelbar gehörige Staatsgebilde, über welche die herrschende Nation — bald die babylonische, bald die assyrische, bald die chaldäische — die Hegemonie führte. Die nichtsemitischen Gebiete, welche in der Unkultur oder in der Halbkultur lebten, sah man nur als zur Machtsphäre des Reiches gehörige an. Die Entrichtung von Tributen wurde nicht so streng wie in den Kulturlandeu eingefordert. Die Stellung von Hilfstruppen wurde nur selten oder gar nicht beansprucht. Ganz anders war dieses bei dem Auftreten der persischen Stämme der Fall. Diese sind vorzugsweise arischen Ursprunges. In dem Gebirgslande Charasan, welches von den Höhen des Elburz südlich vom kaspischen Meere bis zum Hindukusch sich ausdehut, wohnten in alter Zeit die persischen Klans der Hyrkaner, Partyaeer, Arier, Drangen. Das Land war von der Kultur so gut wie abgeschlossen. Wohl mögen einige Funken der babylonischen Wissenschaft und Weltanschauung über Susa in das persische Gebirge hinübergeflogeu sein. Aber zu einer kulturellen Entwicklung ist das Land nicht gekommen. Der Name der Perser ist im vorderen Orient bis zu den Eroberungen des Kyros ganz fremd. Die Perser traten die Weltherrschaft nicht im Namen der Kultur, sondern im Namen des Rechtes an. Sie wollten das Prinzip der strengsten Gerechtigkeit in der Welt zur Geltung bringen. Sie hatten keine Traditionen einer einstigen Stammeszusammengehörigkeit mit den eroberten Völkern, sie hatten keine Lehre, welche ihnen Rücksichten auf die Individualitäten der Staatsgebilde zu nehmen gebot. Für sie waren alle Nationen, gerade vom Prinzipe des Rechtes ausgehend, gleichwertig. Allen mußten dieselben Rechte und dieselben Pflichten zu teil werden. Nur die herrschende Nation und ihre ihr während der Eroberung als Alliierte beigestandenen Völker bildeten Ausnahmen. Und wenn über diese Ausnahmen noch mehr hinausgegangen wurde, so geschah dieses nur, wie bereits erwähnt wurde, mit Rücksicht auf die in den Kulturländern herrschende altorientalische, hierarchische Lehre, welche ohne Gefahr nicht ganz ignoriert werden durfte. Kyros hat daher von seinem nichtsemitischen Standpunkte aus folgerichtig dem judäischen Staate aber in einem so weit als möglich beschränkten Maße die' Selbständigkeit wieder gegeben und seinem Regenten den Herrschertiiel Fürst oder erblicher Statthalter verliehen.* *) *) Man übersetzt «Ta und nns gewöhnlich mit „Fürst" und „Statthalter", aber die eigentliche Bedeutung dieser Würdendezeichnnngen ist unbekannt. Die Septuaginta übersetzt rniir*? K'swn niawwb Saa^aaay tw ocgywvu tov IooSa. Die vulgata übersetzt die Worte Chagai 1, I, 14 rnifT nns mit ducem Juda. Das Targum setzt n*n!T' n'2N «an (Esra 1. 8) die Peschito pn «an Der Titel Raba bedeutet aber im Assyrisch-Babylonischen soviel wie königlicher Herrscher, denn die Großkönige legen sich selber diese Würde bei. Nebukadnezar spricht von sich, auf seiner Inschrift: a-na-ku ru-bu-n ma-gi-ra-ka. Ich bin der Fürst Dein Günstling (R. B. III, Die Machtbefugnis des neuen judäischen Regenten ist nach den knappen Angaben des Buches Esra nicht sehr groß gewesen. Sie erstreckte sich bloß auf die Erlaubnis der Wiedererbauung des Tempels. Es ist jedoch höchst wahrscheinlich, daß dieselbe viel weiter reichte. Schon die Titulatur P e ch a Satrap weist mit Bestimmtheit auf eine große, staatliche und politische Machtfülle hin. Die Gewalt des Satrapen war beinahe der des Königs gleich. Der erbliche Statthalter hat die Administration seines Gebietes in allen Zweigen zu leiten. Er hebt die Truppen aus, sorgt für die Festsetzung und den Eingang des Tributs für die Provinz- und der Reichssteuern. Ihm ist die Rechtspflege anheimgegeben. Er setzt Richter ein und ab, er steht für die öffentliche Sicherheit ein. (Lenophon Anabasis 1, 9, 13.) Er kann in Unterhandlungen mit den Satrapen treten. Sogar mit den angrenzenden Staaten darf er politische Auseinandersetzungen Pflegen. (Herodot V, 32.) Er führt eine königliche Hofhaltung, welche sehr kostspielig ist, zu der alle angesehenen Beamten, Großen und Begüterten als Gäste erscheinen. (Nehemias V, 17 —19.) Serubabel wird nicht anders als mit Pecha bezeichnet, aber auch von dem Nassi Scheschbazar wird ausdrücklich hervorgehoben, daß er zum Pecha gemacht wurde. In Esra 5, 14 heißt es: nvv nns n naw natai»»1? lavn. Durch eine Analogie der Machtsphäre des späteren Statthalters Nehemias und des Ablegaten Esra läßt sich der eingeräumte Wirkungskreis Serubabels annähernd bestimmen. Das Recht seiner Prärogative dürfte aber noch viel größer als das der judäischen Statthalter gewesen sein. Denn bei ihm waren ja alle treibenden Kräfte in vollster Wirksamkeit, welche zur Restauration des judäischen Staatswesens führten. Ihm gegenüber hatte Kyros wegen der Hülfeleistung bei der Eroberung Babylons eine persönliche Verpflichtung. Die politische Macht der Judäer im babylonischen Reiche war eine ungebrochene, mit der selbst der Sieger noch rechnen mußte. Die Autorität der babylonischen, hierarchischen Lehre von dem Selbstbestimmungsrechte dev Länder und Völker hatte noch uneingeschränkte Geltung, der babylonische, staatsrechtliche Kanon von der Einsetzung eines eigenen Regenten für einen jedeü bestandenen Staat durfte offiziell nicht ignoriert werden. Kyros mußte daher höchstwahrscheinlich den judäischen Regenten mit allen königlichen Machtmitteln ausrüsten, wollte er sich nicht mit der allgemeinen, öffentlichen Meinung in Widerspruch setzen. Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß Serubabel in seinem Wirkungskreis daran ging, die ihm gestellten Aufgaben nacheinander zu lösen. Ueber das Leben, die Pläne und die Geschicke Serubabels ist tiefe Dunkelheit ausgebreitet. Die Chronik, zu der die Bücher Esra und Nehemias ebenfalls gehören, liefert nur wenige Fragmente aus der Lebensgeschichte desselben, da ihre Tendenz nicht darin besteht, die Geschichte der damaligen Epoche und die der hervorragenden Persönlichkeiten zu berichten, sondern dahin geht, eine Beschreibung des öffentlichen Gottesdienstes im jerusalemischen Tempel zu bieten.*) Josephus besitzt über diese Epoche keine ver- S 12.) Marduk ruft er an: ul-la-uu rubu. „Ewiger Herrscher" (das S. 11.) „Der erhabene Herrscher" ru-baa na adam (das.). Und das Targum übersetzt Saharja 8, 14, mit d. h. Herrscher. Die Worte Nassi und Pecha können königliche Tsiel gewesen sein. *) Kittel schreibt in seinem Kommentar zu den Büchern der Chronik VIII, IX wie folgt: „Sie (die Chronik) ist nicht etwa eine Geschichte Judas, die als Parallele zum Königsbuche, so weit es David und das Reich behandelt, gelten konnte, sondern sie stellt eine bedeutend verstärkte, viel konsequenter durchgeführte Verwirklichung eines Gedankens dar, den wir auch im Königsbuche angedeutet finden: sie ist Kirchengeschichte Judas und seines Tempels. Und zwar ist sie Kirchengeschichte nicht im Sinne einer objektiven und unbeteiligten Aufzählung der Tatsachen des kirchlichen Lebens, sondern ihre Verfasser machen kein Hehl daraus, daß sie mit ganzer Seele'bei ihrem Stoffe sind, und sie lassen den Leser wissen, daß sie rückhaltlos für diejenigen Partei nehmen, die um das kirchliche Leben sich verdient gemacht haben, und gegen diejenigen, die, wie sie glauben, es im Leben geschädigt haben. Des Buches ganzes Interesse geht in